D Bundesbeschluss über die Finanzierung der Fachhochschulen in den Jahren 20132016
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 18 Absatz 1 des Fachhochschulgesetzes vom 6. Oktober 19952, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Februar 20123, beschliesst: Art. 1 Für Betriebsbeiträge wird ein Zahlungsrahmen von 1999 Millionen Franken bewilligt.
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Die Jahresanteile betragen:
für 2013:
457 Millionen Franken
für 2014:
479 Millionen Franken
für 2015:
525 Millionen Franken
für 2016:
538 Millionen Franken
Art. 2 Aus dem Zahlungsrahmen können befristete Stellen finanziert werden.
Art. 3 Für Investitionsbeiträge wird in der Beitragsperiode 20132016 ein Verpflichtungskredit von 150 Millionen Franken bewilligt.
Art. 4 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 SR 414.71 BB1 2012 3099
2011-2407
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Finanzierung der Fachhochschulen in den Jahren 20132016. BB
3366