D Bundesbeschluss über die Finanzierung der Fachhochschulen in den Jahren 2013­2016

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 18 Absatz 1 des Fachhochschulgesetzes vom 6. Oktober 19952, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Februar 20123, beschliesst: Art. 1 Für Betriebsbeiträge wird ein Zahlungsrahmen von 1999 Millionen Franken bewilligt.

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Die Jahresanteile betragen:

für 2013:

457 Millionen Franken

für 2014:

479 Millionen Franken

für 2015:

525 Millionen Franken

für 2016:

538 Millionen Franken

Art. 2 Aus dem Zahlungsrahmen können befristete Stellen finanziert werden.

Art. 3 Für Investitionsbeiträge wird in der Beitragsperiode 2013­2016 ein Verpflichtungskredit von 150 Millionen Franken bewilligt.

Art. 4 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR 414.71 BB1 2012 3099

2011-2407

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Finanzierung der Fachhochschulen in den Jahren 2013­2016. BB

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