Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Lettland

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1 (BV), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. Juni 20172, beschliesst:

Art. 1 Das Protokoll vom 2. November 20163 zur Änderung des Abkommens vom 31. Januar 20024 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.

Art. 2 Die Bundesversammlung genehmigt Abkommen, die dieselben Bereiche wie das Abkommen zwischen der Schweiz und Lettland auf vergleichbare Weise regeln, mit einfachem Bundesbeschluss.

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).

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SR 101 BBl 2017 5155 BBl 2017 5169 SR 0.672.948.71

2017-0686

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Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Lettland. BB

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BBl 2017