Bundesratsbeschluss über die Zulassung der frühzeitigen Entschlüsselung der elektronischen Urne in den Kantonen Solothurn und Graubünden im Rahmen der Vote électronique-Versuche anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 11. März 2012 vom 22. Februar 2012

Der Schweizerische Bundesrat, nach Kenntnisnahme des Wiedererwägungsgesuchs des Kantons Solothurn vom 15. Februar 2012 um frühzeitige Entschlüsselung der elektronischen Urne im Rahmen der Vote électronique-Versuche anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 11. März 2012, nach Kenntnisnahme des Wiedererwägungsgesuchs des Kantons Graubünden vom 15. Februar 2012 um frühzeitige Entschlüsselung der elektronischen Urne im Rahmen der Vote électronique-Versuche anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 11. März 2012, beschliesst: 1.

Die Wiedererwägungsgesuche der Kantone Solothurn vom 15. Februar 2012 und Graubünden vom 15. Februar 2012 werden bewilligt.

2.

Die elektronischen Urnen dürfen in den Kantonen Solothurn und Graubünden am 11. März 2012 bereits um 00:01 Uhr entschlüsselt werden. Die Resultate sind erst um 7:30 Uhr (Solothurn) bzw. 8:30 Uhr (Graubünden) einsehbar.

3.

Die Bewilligungen für frühzeitige Entschlüsselung der elektronischen Urne werden nur unter der Bedingung erteilt, dass die Kantone Solothurn und Graubünden dem Bund zuvor ein einlässliches Dispositiv vorgelegt haben, welches die Massnahmen aufzeigt, mit welchen die Kantone verhindern, dass elektronische Teilergebnisse vor dem physischen Urnenschluss bekannt werden können.

4.

Der Bundesratsbeschluss wird gutgeheissen und im Bundesblatt veröffentlicht.

5.

Mitteilung an die Kantone durch die Bundeskanzlei.

22. Februar 2012

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2012-0385

1889

Vote électronique. Frühzeitige Entschlüsselung der elektronischen Urne in den Kantonen Solothurn und Graubünden. BRB

1890