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Bekanntmachungen der Departemente und Abteilungen

Schweizerisches Reisestipendium für Botanik und Zoologie Im Einverständnis mit dem Eidgenössischen Departement des Innern bringt die unterzeichnete Kommission der Schweizerischen Naturforschenden Gesellschaft ein Reisestipendium von höchstens Fr. 20 000 zur Ausschreibung. Es ist dazu bestimmt, einem schweizerischen Naturforscher zu ermöglichen, im Jahre 1976 eine Reise zum Zwecke wissenschaftlicher Arbeiten zu unternehmen.

Es bleibt der Verständigung der Kommission mit dem Stipendiaten vorbehalten, Reise- und Arbeitsprogramm sowie ein Pflichtenheft im einzelnen festzustellen.

Bei der Vergebung der Stipendien werden die Lehrer der Naturwissenschaften an schweizerischen Hoch- und Mittelschulen sowie jüngere Leute, die ihre Studien mit Auszeichnung abgeschlossen haben, vorzugsweise berücksichtigt. Massgebend für den Vorschlag der Kommission ist die wissenschaftliche Qualifikation des Kandidaten und die Ausgestaltung seines Arbeitsprogramms.

Bewerber haben ihre Anmeldung, begleitet von einem Curriculum vitae und Ausweisen über die bisherige wissenschaftliche Tätigkeit, bis spätestens 31. Dezember 1975 an Herrn Prof. Dr. C. Favarger, Botanisches Institut Universität, 2000 Neuenburg 7, der auch zu weiterer Auskunft bereit ist, einzusenden.

Juni 1975 Die Kommission für das schweizerische Reisestipendium für Botanik und Zoologie.

Prof.

Prof.

Prof.

Prof.

Dr.

Dr.

Dr.

Dr.

C. Favarger, Präsident, Neuenburg.

P.Tardent, V.-P., Zürich.

Ch. Terrier, Sekretär, Neuenburg.

H.Meier, Freiburg.

Prof. Dr. R. Matthey, Lausanne.

Prof. Dr. H.Kern, Zürich Dr. E.Dottrens, Genf.

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Notifikation

, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes, wird hiermit eröffnet: Die Zollkreisdirektion Basel verurteilte Sie am 20. Dezember 1973 auf Grund des am 14. Mai 1973 gegen Sie aufgenommenen Strafprotokolls in Anwendung der Artikel 74 Ziffer 3, 75 und 91 des Zollgesetzes (alte Fassung) sowie der Artikel 52 und 53 des Bundesratsbeschlusses über die Warenumsatzsteuer zu einer Busse von Fr. 235.80.

Gegen diese Verfügung können Sie innert 20 Tagen bei der Zollkreisdirektion Basel Einsprache erheben und die gerichtliche Beurteilung verlangen. Falls sie sich - bei Verzicht auf die Einsprache - innert 14 Tagen der Strafverfügung förmlich und unbedingt unterziehen, wird Ihnen ein Viertel der Busse mit Fr. 58.95 nachgelassen. Auch bei erfolgter Unterziehung bleibt Ihnen das Recht gewahrt, die Höhe der Busse innert 30 Tagen seit Veröffentlichung der vorliegenden Notifikation durch Beschwerde bei der Eidgenössischen Oberzolldirektion in Bern anzufechten.

Nach unbenutztem Ablauf der Einsprache- und Beschwerdefrist wird die Strafverfügung rechtskräftig und vollstreckbar. In diesem Fall fordern wir Sie hiermit auf, den Betrag der Busse innert 14 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft der Strafverfügung an die Zollkreisdirektion Basel, Postcheckkonto Nr. 40-531 zu zahlen.

Bern, den 7. Mi 1975 Eidgenössische Oberzolldirektion

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Änderungen im Bestände der Agenten und Unteragenten von Auswanderungs- und Passage-Agenturen während des 2. Quartals 1975 l

Erteiltes Patent

An Herrn Alphonse Armand Aeby, Geschäftsführer der Auswanderungsagentur Naturai AG, Basel 2

Abmeldungen von Unteragenten

Durch die Auswanderungsagentur ACS-Reisen, Bern: Herrn André Mentha, Lausanne Durch die Auswanderungsagentur Kuoni AG, Zürich: Herrn Ernst Kummer; Reisebüro H. Vollen weider AG, Solothurn Durch die Auswanderungsagentur WM. Müller & Co. AG, Basel: Herrn François Gruber, Freiburg 3

Genehmigte Anstellungen von Unteragenten

Für die Auswanderungsagentur Kuoni AG, Zürich · Herrn Raymond Lüthi ; Reisebüro H.Vollenweider AG, Grenchen Herrn Jürg Svoboda, Emmen Fräulein Claudia Widmer, Zürich Für die Auswanderungsagentur Naturai AG, Basel: Herrn Jean-Jacques Moor, La Chaux-de-Fonds Herrn Bruno Rindiisbacher, Biel BE Für die Auswanderungsagentur Genossenschaft Hotelplan, Zürich : Herrn René Schibli, Winterthur Bern, den 23. Juni 1975 Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

Arbeitskraft und Auswanderung

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen der Departemente und Abteilungen

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Jahr

1975

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

26

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.07.1975

Date Data Seite

280-282

Page Pagina Ref. No

10 046 443

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