Bundesbeschluss über die Weiterführung der Finanzierung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS vom 11. September 2012

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 24. März 20062 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 15. Februar 20123, beschliesst: Art. 1 Für die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS wird ein Rahmenkredit von 1125 Millionen Franken für eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2016 bewilligt.

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Die Kreditperiode beginnt am 1. Januar 2013. Der zu diesem Zeitpunkt verbleibende Verpflichtungssaldo aus dem laufenden Rahmenkredit für die Weiterführung der Finanzierung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS wird gestrichen.

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Art. 2 Der Rahmenkredit nach Artikel 1 kann insbesondere verwendet werden für:

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a.

die Finanzierung von Projekten und Programmen des Bundes, einschliesslich Kooperationen mit Nichtregierungsorganisationen und privaten Unternehmen;

b.

Beiträge an schweizerische Organisationen für Projekte und Programme;

c.

Beiträge an ausländische Organisationen für Projekte und Programme;

d.

Beiträge an internationale Organisationen für Projekte und Programme, an deren Auswahl, Vorbereitung und Evaluation die Schweiz beteiligt ist;

e.

die Finanzierung von Personal für Aktivitäten, die mit der Umsetzung der Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS direkt zusammenhängen, während des vom Rahmenkredit abgedeckten Zeitraums; der Gesamtbetrag dieser Kosten darf 6,1 Prozent des gesamten Rahmenkredits nicht übersteigen.

SR 101 SR 974.1 BBl 2012 2485

2011-2937

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Weiterführung der Finanzierung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS. BB

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 5. Juni 2012

Ständerat, 11. September 2012

Der Präsident: Hansjörg Walter Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Hans Altherr Der Sekretär: Philippe Schwab

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