Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 11768 Widersprechende PHYTHEA, 8 bis rue Gabriel Voisin, 51100 Reims (France), internationale Registrierung Nr. 957 555 «PROFILEA» gegen Widerspruchsgegnerin M & W GmbH, Hauptstrasse 70/2a, 2344 Maria Enzersdorf (Österreich), internationale Registrierung Nr. 1 065 454 «PROLIVEA».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. März 2012 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 11768 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 1 065 454 «PROLIVEA» wird der Schutz in der Schweiz für alle Waren der Klassen 3 und 5 definitiv verweigert.

4.

Die internationale Registrierung Nr. 1 065 454 «PROLIVEA» wird für sämtliche beanspruchten Dienstleistungen der Klasse 44 zum Schutz in der Schweiz zugelassen (sog. Déclaration d'octroi partiel de la protection faisant suite à un refus provisoire ­ règle 18ter.2)ii) du règlement d'exécution commun [sur motifs relatifs]).

5.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

6.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inklusive Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

7.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

21. März 2012

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

3876

2012-0744