Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 12046 Widersprechender Hubert Rüther, Höchtweg 41, DE-21217 Seevetal, notorische Marke « quadro » gegen Widerspruchsgegnerin Quadro Süd Ltd., Grossmoorbogen 15, DE-21079 Hamburg, CH-Marke Nr. 621 769 «quadro» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 16. März 2012 Folgendes verfügt: 1.

Auf den Widerspruch Nr. 12046 wird nicht eingetreten.

2.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird dem Widersprechenden durch Publikation im Bundesblatt, der Widerspruchsgegnerin schriftlich eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

16. März 2012

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2012-0639

3541