Bundesbeschluss betreffend die Änderungen der Satzung der Internationalen Organisation für Migrationen

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. November 20122, beschliesst: Art. 1 Die Änderungen der Satzung der Internationalen Organisation für Migrationen, die in Resolution Nr. 997 der Internationalen Organisation für Migrationen vom 24. November 1998 enthalten sind, werden genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, sie zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.

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SR 101 BBl 2012 9161

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Änderungen der Satzung der Internationalen Organisation für Migrationen. BB

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