Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11983 Widersprechende Sensient Technologies Corporation, 777 East Wisconsin Avenue, US-Milwaukee WI 53202, CH-Marke Nr. 492 251 «SENSIENT» gegen Widerspruchsgegnerin Basler Haar-Kosmetik GmbH & Co. KG, Gansäcker 20, D-74317 Bietigheim-Bissingen, internationale Registrierung Nr. 1 076 811 «SENSIBREEZE».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 19. März 2012 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Der internationalen Registrierung Nr. 1 076 811 «SENSIBREEZE» wird der Schutz in der Schweiz für alle beanspruchten Waren gewährt (sog. déclaration d'octroi de la protection faisant suite à un refus provisoire ­ règle 18ter.2)i) du règlement d'exécution commun).

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

19. März 2012

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2012-0716

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