Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Portugal

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 7. November 20122, beschliesst: Art. 1 Das Protokoll vom 25. Juni 20123 zur Änderung des Abkommens vom 26. September 19744 zwischen der Schweiz und Portugal zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.

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SR 101 BBl 2012 9181 SR ...; BBl 2012 9195 SR 0.672.965.41

2012-2211

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Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Portugal. BB

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