Bundesbeschluss über die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2015 in Mailand
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. Mai 20122, beschliesst: Art. 1 Es wird ein Verpflichtungskredit von 23,1 Millionen Franken bewilligt für: a.
die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2015 in Mailand (1. Mai bis 31. Oktober 2015);
b.
die kommunikativen Begleitmassnahmen («Verso l'Expo Milano 2015», Kommunikation, PR);
c.
die Vorbereitungsarbeiten.
Art. 2 Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2016 eingegangen werden.
Art. 3 Zulasten des Verpflichtungskredits kann befristetes Personal angestellt werden: a.
höchstens 10 Vollzeitstellen für die Vorbereitung und Durchführung der Weltausstellung 2015 in Mailand;
b.
höchstens 60 zusätzliche Mitarbeitende für den Betrieb des Pavillons in Mailand.
Art. 4 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 BBl 2012 5465
2012-0673
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Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2015 in Mailand. BB
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