Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Walenstadt, Waffenplatz; Schiessanlage Rossriet, Sanierung der Kugelfänge der 25- und 50 m-Anlagen vom 7. August 2012

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 23. März 2012 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Sanierung der Kugelfänge der 25- und 50 m-Anlagen der Schiessanlage Rossriet, Gemeinde Walenstadt, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

21. August 2012

1

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2012-1919

7839