Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 11974 Widersprechende Abiogen Pharma S.p.A., Via Meucci, 36, I-56121 Ospedaletto, internationale Registrierung Nr. 1 028 568 «ABIOGEN PHARMA» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin ARS PHARMAE, d.o.o., Dunajska cesta 139, 1000 Ljubljana, Slowenien, internationale Registrierung Nr. 1 075 291 «Abigenol» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 10. Mai 2012 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 11974 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 1 075 291 «Abigenol» wird der Schutz in der Schweiz für alle beanspruchten Waren der Klasse 5 definitiv verweigert [sog. Déclaration de refus total faisant suite à un refus provisoire règle 18ter.3) du règlement d'exécution commun (sur motifs relatifs)].

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

10. Mai 2012

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

5392

2012-1206