Antrag auf Abschluss von Ergänzungen der Programmvereinbarung vom 7. März zwischen dem Bundesamt für Umwelt BAFU und dem Kanton Graubünden (Art. 19 Abs. 3 Subventionsgesetz vom 5. Okt. 1990, SuG, SR 616.1) Ergänzung der Programmvereinbarung vom 7 März zwischen dem BAFU und dem Kanton Graubünden Bereich:

Pärke von nationaler Bedeutung, Kandidat Nationalpark Parc Adula (Art. 23k NHG)

Dauer:

01.01.2012­31.12.2015

Programmziele:

1. Sicherstellung der freien Entwicklung der Natur in der Kernzone 2. Naturnahe Bewirtschaftung der Kulturlandschaft und Schutz der Kernzone vor nachteiligen Einflüssen 3. Förderung der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen 4. Sensibilisierung und Umweltbildung 5. Management, Kommunikation und räumliche Sicherung 6. Forschung

Neuer Gesamtbundesbeitrag: 2 415 400 Franken Verpflichtungskredit Nr. V0143.01 Natur und Landschaft 2012­2015 des Bundes Rechtsmittel Wer durch einen Antrag auf Abschluss einer Programmvereinbarung besonders berührt ist oder ein schutzwürdiges Interesse an dessen Abänderung hat, kann nach Massgabe von Artikel 19 Absatz 3 SuG innerhalb von 30 Tagen nach der Publikation beim Bundesamt für Umwelt, 3003 Bern, eine anfechtbare Verfügung verlangen.

Die vollständigen Unterlagen einschliesslich Anhänge können innerhalb derselben Frist und nach telefonischer Voranmeldung beim Bundesamt für Umwelt, Zentrale Koordinationsstelle Programmvereinbarungen, Papiermühlestrasse 172, 3063 Ittigen, Telefon 031 324 78 51 sowie beim Departement für Finanzen und Gemeinden, Rosenweg 4, 7000 Chur, Telefon 081 257 32 13, Fax 081 257 21 90, eingesehen werden.

6. November 2012

2012-2679

Bundesamt für Umwelt

8621