Bundesbeschluss über die Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen

Entwurf

(Rüstungsprogramm 2012) vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. November 20122, beschliesst: Art. 1 1

Der Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen wird zugestimmt.

2

Es wird ein Verpflichtungskredit von 3126 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Der Verpflichtungskredit bleibt bis zum Inkrafttreten des Gripen-Fondsgesetzes vom ...3 gesperrt.

1

Die Beschaffung geht ausschliesslich zulasten des Spezialfonds nach Artikel 1 Absatz 1 des Gripen-Fondsgesetzes.

2

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 BBl 2012 9281 SR ...; BBl 2012 9333

2011-1241

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Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen. BB

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