Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Schweizerische Trägerverein für die Berufsprüfung für Marketingfachleute (MFL) mit eidgenössischem Fachausweis hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Marketingfachmann mit eidgenössischem Fachausweis / Marketingfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Der Schweizerische Trägerverein für die Berufsprüfung für Verkaufsfachleute (VFL) mit eidgenössischem Fachauseweis hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Verkaufsfachmann mit eidgenössischem Fachausweis / Verkaufsfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

18. Juli 2017

2017-1888

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

4879