12.030 Botschaft über die Immobilien des VBS für das Jahr 2012 (Immobilienbotschaft VBS 2012) vom 22. Februar 2012

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die Immobilien des VBS für das Jahr 2012 mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

22. Februar 2012

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2011-2504

2813

Übersicht Mit der vorliegenden Botschaft über die Immobilien des VBS für das Jahr 2012 beantragt der Bundesrat Kredite im Gesamtbetrag von 407,825 Millionen Franken zulasten des Investitionskredites A8100.0001.

Der Gesamtkredit von 407,825 Millionen Franken teilt sich wie folgt auf die Departementsbereiche auf: Departementsbereiche/Kredite

Kredite Mio. Franken

Departementsbereich Verteidigung (V)

121,050

zwei Verpflichtungskredite für Vorhaben von mehr als 20 Millionen Franken

88,150

zwei Verpflichtungskredite für Vorhaben von 10­20 Millionen Franken

32,900

Eigentümervertreter armasuisse Immobilien ein Rahmenkredit für Vorhaben zugunsten Eigentümervertreter1 und Mieter2 Beantragter Gesamtkredit

1

2

Total Mio.

Franken

286,775 286,775 407,825

Eigentümervertreter; armasuisse Immobilien führt und koordiniert die Immobilienbelange des VBS als Bau- und Liegenschaftsorgan (BLO) des VBS Mieter; Verteidigung und Bevölkerungsschutz: Sie sind in ihrem Bereich zentrale Ansprechstelle für die Wahrnehmung der Mieteraufgaben. Sie übernehmen die interne Koordination gegenüber anderen Rollen des Immobilienmanagements.

2814

Inhaltsverzeichnis Übersicht

2814

1 Ausgangslage 1.1 Weiterentwicklung der Armee 1.2 Weiterentwicklung Immobilienportfolio VBS 1.3 Priorisierung der Immobilienvorhaben 1.4 Finanzen 1.4.1 Finanzpolitische Rahmenbedingungen 1.4.2 Kreditordnung 1.4.3 Verpflichtungskredit «Immobilien VBS» 1.4.4 Auffangen der Teuerung 1.4.5 Finanzierbarkeit der geplanten Investitionen 1.4.6 Aufteilung der Investitionen in Neubauten und Instandsetzungen 1.4.7 Wirtschaftlichkeit 1.4.8 Volkswirtschaftliche Auswirkungen 1.4.9 Energieeffizienz

2817 2817 2817 2818 2819 2819 2819 2820 2820 2820 2821 2821 2821 2821

2 Immobilienvorhaben des VBS 2.1 Bure JU Waffenplatz Gesamtsanierung 1. Etappe 2.1.1 Ausgangslage/Bedürfnis 2.1.2 Begründung des Vorhabens 2.1.3 Planungsvorgaben und Konzept 2.1.4 Beschreibung des Vorhabens 2.1.5 Umwelt ­ Energie ­ Sicherheit 2.1.6 Wirtschaftlichkeit 2.1.7 Investitionskosten und bisher aufgelaufene Kosten 2.1.8 Finanzielle und personelle Auswirkungen 2.1.8.1 Mietkostenberechnung 2.1.8.2 Einsparungen / Personelle Auswirkungen 2.1.9 Termine 2.2 Militärische Radarstation Erneuerung Seilbahn und Unterkunft 2.2.1 Ausgangslage/Bedürfnis 2.2.2 Begründung des Vorhabens 2.2.3 Planungsvorgaben und Konzept 2.2.4 Beschreibung des Vorhabens 2.2.5 Umwelt ­ Energie ­ Sicherheit 2.2.6 Wirtschaftlichkeit 2.2.7 Investitionskosten und bisher aufgelaufene Kosten 2.2.8 Finanzielle und personelle Auswirkungen 2.2.8.1 Mietkostenberechnung 2.2.8.2 Einsparungen / Personelle Auswirkungen 2.2.9 Termine 2.3 Diverse Strecken Breitbandübertragungssystem (BBUS-Kabel) Neubau Glasfaserkabel Jurasüdfuss und Gemmi 2.3.1 Ausgangslage / Bedürfnis 2.3.2 Begründung des Vorhabens

2822 2822 2822 2823 2824 2824 2825 2826 2827 2828 2828 2828 2828 2828 2829 2829 2830 2830 2832 2833 2833 2834 2834 2834 2835 2835 2835 2836 2815

Planungsvorgaben und Konzept Beschreibung des Vorhabens Umwelt ­ Sicherheit Wirtschaftlichkeit Investitionskosten und bisher aufgelaufene Kosten Finanzielle und personelle Auswirkungen 2.3.8.1 Mietkostenberechnung 2.3.8.2 Einsparungen / Personelle Auswirkungen 2.3.9 Termine 2.4 Payerne VD Flugplatz Flugbetriebsflächen Instandsetzung 2.4.1 Ausgangslage / Bedürfnis 2.4.2 Begründung des Vorhabens 2.4.3 Planungsvorgaben und Konzept 2.4.4 Beschreibung des Vorhabens 2.4.5 Umwelt ­ Sicherheit 2.4.6 Wirtschaftlichkeit 2.4.7 Investitionskosten und bisher aufgelaufene Kosten 2.4.8 Finanzielle und personelle Auswirkungen 2.4.8.1 Mietkostenberechnung 2.4.8.2 Einsparungen / Personelle Auswirkungen 2.4.9 Termine 2.5 Rahmenkredit 2.5.1 Rahmenkredit für Vorhaben bis 10 Millionen Franken (der Ausgabenbremse unterstellt) 2.5.2 Verwendung der Mittel aus dem beantragten Rahmenkredit 2.5.3 Orientierung über die abgetretenen Verpflichtungskredite 2.5.4 Finanzielle Auswirkungen 2.3.3 2.3.4 2.3.5 2.3.6 2.3.7 2.3.8

2837 2837 2837 2838 2838 2839 2839 2839 2839 2839 2839 2840 2841 2841 2842 2843 2843 2844 2844 2844 2844 2844 2844 2844 2845 2846

3 Personelle, finanzielle und terminliche Auswirkungen 3.1 Personelle Auswirkungen 3.2 Finanzielle Auswirkungen 3.3 Terminliche Auswirkungen

2846 2846 2846 2846

4 Ausgabenbremse

2847

5 Rechtliche Aspekte

2847

6 Verhältnis zur Legislaturplanung

2847

Bundesbeschluss über die Immobilien des VBS für das Jahr 2012 (Immobilienbotschaft VBS 2012) (Entwurf)

2849

2816

Botschaft 1

Ausgangslage

Alle mit dieser Immobilienbotschaft VBS beantragten Vorhaben berücksichtigen die Stossrichtung des Sicherheitspolitischen Berichtes 20103 sowie des Armeeberichtes 20104 vom 1. Oktober 2010. Sie sind abgestimmt mit der laufenden Planung des neuen Stationierungskonzeptes der Armee.

1.1

Weiterentwicklung der Armee

Der Armeebericht 2010 gibt vor, dass der Armee ein jährlicher Ausgabenplafond von 4,4 Milliarden Franken (plus Teuerungsausgleich) zur Verfügung steht. Der Bestand soll ohne Rekrutenjahrgang 80 000 Armeeangehörige betragen. Gleichzeitig enthält der Armeebericht ein Leistungsprofil sowie mögliche Sparmassnahmen.

Die eidgenössischen Räte legten mit Bundesbeschluss vom 29. September 20115 zum Armeebericht 2010 einen Sollbestand der Armee von 100 000 Armeeangehörigen und einen Ausgabenplafond der Armee von 5 Milliarden Franken ab 2014 fest.

Mit dem Ausgabenplafond sind neben dem Betrieb der Armee auch ein TigerTeilersatz zu beschaffen und die Ausrüstungslücken zu schliessen. Damit besteht ein Planungsbeschluss für die Weiterentwicklung der Armee und deren künftige Aufgaben und Mittel.

1.2

Weiterentwicklung Immobilienportfolio VBS

Die Armee verfügt über eine umfangreiche Infrastruktur für den Einsatz, die Logistik, die Ausbildung und die Verwaltung. Sie hat aber nicht mehr genügend finanzielle und personelle Mittel, um die benutzten Immobilien zu sanieren und instandzuhalten. In den vergangenen Jahren wurde deshalb der Abbau des aufgelaufenen Instandsetzungsbedarfs vorangetrieben. Mit Finanzumlagerungen im Voranschlag 2011 konnten die ersten Mängel behoben werden. Der Verpflichtungskredit für Instandsetzungen wird weiter erhöht. Bei armasuisse Immobilien werden zusätzliche Personalressourcen eingesetzt und es werden weitere externe Leistungen eingekauft. Längerfristig muss der Immobilienbedarf und -bestand weiter verringert werden. Dies wird zu Schliessungen von Standorten führen.

Zwecks optimaler Steuerung des Immobilienportfolios werden die Objekte in Segmente eingeteilt. Hauptkriterium für die Segmentierung ist die langfristige Planungssicherheit. Die Nutzung von Objekten im Segment «Kernbestand langfristig» muss mindestens für weitere 15 bis 25 Jahre gesichert sein. Sie sollen modernisiert und instandgesetzt werden. Zudem soll auch der Nachholbedarf beim Vollzug gesetzlicher Auflagen beseitigt werden. Auf der raumplanerischen Ebene wird sichergestellt, dass die militärische Nutzung gegenüber einer zivilen Nutzungsent3 4 5

BBl 2010 5133 BBl 2010 8871 BBl 2011 7621

2817

wicklung abgesichert ist. Anderseits wird bei Objekten im Segment «Kernbestand Abbau» nur der minimale Unterhalt für die Sicherstellung der zeitlich begrenzten Restnutzungsdauer ausgeführt. Schäden werden in diesem Segment bewusst in Kauf genommen. Der Nachholbedarf wird nicht beseitigt. Viele Objekte können mit Blick auf die bevorstehende Überarbeitung des Stationierungskonzeptes nicht klar eingeteilt werden. Für diese Objekte im Segment «Kernbestand Überprüfung» wird ebenfalls eine sehr zurückhaltende Strategie verfolgt. Hier wird in der Zwischenzeit auf eine Modernisierung verzichtet und die Instandsetzung auf das zur Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit nötige Minimum reduziert. Auf grössere Investitionen wird weitgehend verzichtet, um Fehlinvestitionen zu vermeiden. Diese Objekte werden mit der Überarbeitung des Stationierungskonzepts überprüft.

Das Stationierungskonzept muss mit den langfristig zur Verfügung stehenden Mitteln finanzierbar sein. Deshalb ist eine Verkleinerung des Kernbestands und damit die Schliessung von Standorten unumgänglich. Um die jährlichen Aufwendungen zur Reduktion des aufgelaufenen Instandsetzungsbedarfs auf eine finanzierbare Grösse zu senken, müsste der Kernbestand ausgehend vom umgesetzten Entwicklungsschritt 08/11 mit einem Reprowert von rund 19 Milliarden Franken erheblich reduziert werden. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee wird das Stationierungskonzept aufgrund dieser Rahmenbedingungen überarbeitet. Damit die Armee weiterhin über die notwendigen Infrastrukturen verfügen kann, muss mit dem neuen Stationierungskonzept der Ansatz der Infrastrukturverdichtung an Standorten mit guter Nutzungsqualität und mit langfristigem Nutzungspotenzial weiter verstärkt werden. Die Anpassung des Stationierungskonzeptes ist ein mehrjähriger politischer Prozess. Zur Vermeidung von Fehlinvestitionen bis zum Vorliegen dieses Konzeptes werden deshalb Investitionsschwerpunkte an ausgewählten, gesicherten Standorten gebildet. So wird z.B. mit der vorliegenden Immobilienbotschaft die erste Etappe der Gesamtsanierung des Waffenplatzes Bure beantragt. Die Kasernengebäude werden modernisiert und instandgesetzt. Zudem soll auch der Nachholbedarf beim Vollzug gesetzlicher Auflagen beseitigt werden.

1.3

Priorisierung der Immobilienvorhaben

Die Vorhaben dieser Immobilienbotschaft basieren auf den strategischen und finanziellen Vorgaben. Sie wurden im Rahmen des MASTERPLANS der Armee und mit Ausrichtung auf die künftige Entwicklung integral abgestimmt und priorisiert.

Nebst den bedarfsgetriebenen Immobilienvorhaben wurden ebenfalls die Instandsetzungsvorhaben sowie Vorhaben für die Umsetzung neuer gesetzlicher Vorgaben erfasst, beurteilt und priorisiert.

Mit den finanziellen Vorgaben können nicht alle erforderlichen Vorhaben umgesetzt werden. Trotz Verzicht auf gemeldete Immobilienvorhaben verbleibt (gemäss Investitionsplan 2012 für die Jahre ab 2013) in den nächsten fünf Jahren eine Finanzierungslücke von mehreren Hundert Millionen Franken. Dies führt zu Schäden an der bestehenden Bausubstanz. Bauliche Massnahmen zur Abdeckung veränderter Bedürfnisse, zur Behebung von Sicherheitsmängeln und zur Umsetzung gesetzlicher Vorschriften werden entweder verzögert oder es muss ganz darauf verzichtet werden. Nebst dem Risiko der Verfügbarkeit und des vorzeitigen Wertezerfalls ist mit erhöhten Sicherheitsrisiken zu rechnen. Anlagen und Objekte müssen notfalls geschlossen werden.

2818

1.4

Finanzen

1.4.1

Finanzpolitische Rahmenbedingungen

Die nachfolgend aufgeführten finanzierungswirksamen Voranschlagskredite basieren auf dem genehmigten Voranschlag 2012 und dem Legislaturfinanzplan (LFP) 2013­2015 ohne Berücksichtigung der neuen Eckwerte zum Armeebericht 2010.

Finanzierungswirksamer Voranschlagskredit (fw VAK) für die Jahre 2011­20156 Mio. Fr.

2011

2012

2013

2014

2015

armasuisse Immobilien

452,9 404,6 423,1 428,7 434,5

davon Investitionsausgaben

287,6 242,5 260,0 264,6 269,4

armasuisse Immobilien 2011­2015: Finanzierungswirksame Aufwände und Investitionsausgaben.

1.4.2

Kreditordnung

Für die Finanzierung von Immobilienvorhaben sind nach Artikel 21 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 20057 Verpflichtungskredite erforderlich für: ­

Bauvorhaben und Liegenschaftskäufe;

­

längerfristige Liegenschaftsmieten mit erheblicher finanzieller Tragweite.

Gemäss Artikel 28 der Verordnung vom 5. Dezember 20088 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) sind in der Immobilienbotschaft VBS dem Parlament jährlich alle neuen Gesamt- und Rahmenkredite mit den nachfolgend genannten Spezifikationsbereichen zur Genehmigung zu unterbreiten: ­

je ein Verpflichtungskredit für alle Vorhaben, die Ausgaben von mehr als 10 Millionen Franken im Einzelfall erfordern, mit Erläuterungen für jedes einzelne Vorhaben;

­

ein zweckmässig gegliederter Rahmenkredit für alle übrigen Bauvorhaben.

armasuisse Immobilien bemisst in Zusammenarbeit mit den Mietern die jährlichen Rahmenkredite zugunsten aller Mieter (Ziff. 2.5). Die Abstimmung der Mieterbedürfnisse auf den zur Verfügung stehenden Rahmenkredit erfolgt periodisch unter der Federführung von armasuisse Immobilien.

6 7 8

Vgl. Botschaft zum Voranschlag 2012, Zusatzdokumentation VBS vom 29. August 2011, S. 10 und 11 SR 611.0 SR 172.010.21

2819

1.4.3

Verpflichtungskredit «Immobilien VBS»

Grosse Bauvorhaben erfordern länger dauernde baurechtliche Auflage- und Genehmigungsverfahren, deren Zeitdauer wegen möglicher Einsprachen und Rekurse nicht immer im Voraus absehbar ist. Deshalb können Verzögerungen von mehreren Monaten oder sogar Jahren resultieren. Neue Vorhaben müssen frühzeitig ausgelöst werden, damit Verzögerungen aufgefangen werden können.

Bei der vorliegenden Immobilienbotschaft geht es um Verpflichtungskredite für Bauvorhaben, deren Vorbereitungsarbeiten jetzt ausgelöst werden müssen, damit die Bauten zum richtigen Zeitpunkt bezugsbereit sind (z.B. in Abstimmung mit Rüstungsbeschaffungen).

1.4.4

Auffangen der Teuerung

Alle in dieser Botschaft ausgewiesenen Kosten verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer zum aktuell gültigen Satz von 8 Prozent. In der Regel liegt den Berechnungen der Schweizerische Baupreisindex vom 1. April 2011 (regional unterschiedlich) zu Grunde (Basis 1. Oktober 2010 = 100 Punkte).

Die Teuerung ist in den einzelnen Projekten nicht berücksichtigt. Teuerungsbedingte Mehrkosten in Vorhaben und Projekten werden mit folgenden Massnahmen aufgefangen: ­

mittels Reservebewirtschaftung innerhalb der einzelnen Projekte;

­

mittels Kreditverschiebung aus dem Rahmenkredit.

1.4.5

Finanzierbarkeit der geplanten Investitionen

Der Investitionskredit gemäss bewilligtem Voranschlag und Finanzplan bestimmt das finanzierbare und realisierbare Bauvolumen. Von der Grösse und Komplexität eines Projektes hängt die Dauer der Bauausführung ab. Diese kann sich über mehrere Jahre erstrecken. Die dadurch anfallenden «Teilzahlungen» bis zur Schlussabrechnung ergeben den jährlichen Zahlungsbedarf.

Die mit dieser Botschaft beantragten Vorhaben sind mit den im Voranschlag 2012 und im Legislaturfinanzplan 2013­2015 vorgesehenen Investitionskrediten finanzierbar. Der beantragte Verpflichtungskredit ist mit 407,825 Millionen Franken höher als mit früheren Immobilienbotschaften angekündigt. Eine Analyse hat aufgezeigt, dass die mit früheren Botschaften bewilligten Verpflichtungskredite eine optimale Ausschöpfung der Voranschlagskredite nicht zulassen. Verzögerungen bei grösseren Bauvorhaben verursachen Kreditreste, weil keine bewilligten Vorhaben vorgezogen werden können. Deshalb ist die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) mit einer befristeten Erhöhung der Verpflichtungskredite einverstanden.

2820

1.4.6

Aufteilung der Investitionen in Neubauten und Instandsetzungen

Die mit dieser Botschaft beantragten Verpflichtungskredite teilen sich wie folgt auf: ­

Anteil Neubau

zirka

66 Millionen Franken (~ 16 %)

­

Anteil Instandsetzung

zirka

342 Millionen Franken (~ 84 %)

1.4.7

Wirtschaftlichkeit

Die Bestimmung der Wirtschaftlichkeit dient als Mass für den effizienten Umgang mit Ressourcen. Sie wird allgemein als das Verhältnis zwischen erreichtem Erfolg und dafür benötigtem Mitteleinsatz definiert. Es wird untersucht, ob das nachhaltig günstigste Verhältnis zwischen dem verfolgten Zweck und den eingesetzten Mitteln erreicht wird.

Wenn möglich kommt das dynamische Verfahren, beruhend auf der Kapitalwertmethode, zur Anwendung. Dabei wird mittels Abzinsung der über die Betrachtungsperiode verteilten Kosten und Erträge ein Kapitalwert zum Zeitpunkt der Investition berechnet. Für die Berechnung des Abzinsfaktors wird der Kapitalzinsfuss gemäss Vorgabe der EFV von aktuell 3 % verwendet.

Eine effektive Wirtschaftlichkeitsberechnung kann in vielen Fällen nicht erstellt werden, da keine alternativen Varianten zur Realisierung der Vorhaben bestehen (z.B. Erneuerung Seilbahn). Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens wird in derartigen Fällen überprüft, indem Kennzahlen zu vergleichbaren Vorhaben herangezogen werden.

1.4.8

Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Die mit der vorliegenden Immobilienbotschaft beantragten Vorhaben mit einem Gesamtkredit von 407,825 Millionen Franken werden auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre überwiegend in der Schweiz beschäftigungswirksam.

Mit der Annahme eines durchschnittlichen Jahresumsatzes von 180 000 Franken pro Arbeitnehmer9 entsteht eine direkte Beschäftigungswirksamkeit in der Schweiz von rund 2265 Personenjahren.

1.4.9

Energieeffizienz

Mit der Motion 10.3346 ­ Energieeffizienz und erneuerbare Energien bei VBSAnlagen ­ hat haben die eidgenössischen Räte verlangt, dass zu allen Bauvorhaben des VBS zu prüfen ist, wie diese energieeffizienter und mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Mögliche Ausrichtungen sind dem Parlament in den Immobilienbotschaften VBS aufzuzeigen.

9

Quelle: Bundesamt für Statistik

2821

Im Sinne dieser Motion werden mit dieser Immobilienbotschaft Vorhaben realisiert, bei denen der Anteil der erneuerbaren Energie erhöht wird. Zum Beispiel wird mit der ersten Etappe der Gesamtsanierung Bure auf jeder Kaserne eine Photovoltaikanlage installiert. Auch Projekte aus früheren Immobilienbotschaften werden geprüft.

So ist beispielsweise im Zusammenhang mit der Realisierung des Armeelogistikzentrums Grolley mit der Gemeinde Grolley die Realisierung einer gemeinsamen Holzschnitzel-Heizzentrale geplant.

2

Immobilienvorhaben des VBS

2.1

Bure JU Waffenplatz Gesamtsanierung 1. Etappe Kosten Vorhaben Nr.

Mieter Nutzungsbereich

2.1.1

52,25 Millionen Franken 400.533 V5 Heer Ausbildungs-Infrastruktur

Ausgangslage/Bedürfnis

Die Kasernen auf dem Waffenplatz Bure wurden 1964 und 1965 gebaut. Der Waffenplatz umfasst auch das neu erstellte Gefechtsausbildungszentrum West.

Mit Ausnahme der Isolation der Aussenhülle im Jahr 1985 wurden die Gebäude nicht mehr angepasst und haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Sie entsprechen nicht mehr den heute geltenden Vorschriften (z.B. in den Bereichen Personensicherheit, Hygiene).

Die Gesamtsanierung des Waffenplatzes Bure soll in drei Etappen erfolgen.

1. Etappe: Immobilienbotschaft VBS 2012, 52,25 Millionen Franken.

Sanierung der vier Kasernen Dufour, Herzog, Wille und Guisan.

Sanierung der Kanalisation im Perimeter.

2822

Abbildung 1

1. Etappe

2. Etappe: Immobilienbotschaft VBS 2014, 33 Millionen Franken Sanierung von Krankenabteilung, Offiziers-Kaserne, Offiziers-Kantine und Verpflegungsgebäude I und II; zusätzlich wird der Bau einer Retablierungsstelle für die Logistikbasis der Armee in die zweite Etappe integriert (Planungsstand November 2011).

3. Etappe: Immobilienbotschaft VBS 2016, 25 Millionen Franken Sanierung Ausbildungsgebäude und Mehrzweckhalle, Anpassung Administration, Garage, Atelier, Wache, Post und Umzäunung, Neubau Ausbildungshalle, Loge und Wache (Planungsstand November 2011).

2.1.2

Begründung des Vorhabens

Mit der Sanierung wird die zukünftige Nutzbarkeit der Kasernen sichergestellt. Es geht primär darum, die heutigen gesetzlichen Vorgaben bezüglich Personen- und Umweltschutz sowie Energieverbrauch einzuhalten. Zudem wird der MINERGIEStandard erreicht, was Einsparungen bei den Betriebskosten zur Folge hat.

Die Kasernen verfügen über eine Gesamtkapazität von rund 1200 Betten. Es werden keine zusätzlichen Kapazitäten geschaffen. Die geltenden Bedarfs- und Flächenstandards werden umgesetzt.

Konsequenzen, wenn das Vorhaben nicht realisiert wird: Ohne Sanierung kann auf Dauer die Nutzung nicht mehr gewährleistet werden. Es besteht das Risiko, dass die Kasernen aus Sicherheitsgründen gesperrt werden müssen. Dadurch wird die Ausbildung der Truppe auf dem Waffenplatz und im Gefechtsausbildungszentrum West praktisch verunmöglicht.

2823

2.1.3

Planungsvorgaben und Konzept

Zweck des Projektes ist die dauerhafte Sanierung der vier Kasernen, der umliegenden Einrichtungen sowie der Kanalisation auf dem Kasernengelände gemäss den geltenden Vorschriften und die Erreichung des MINERGIE-Labels.

Angesichts des aktuellen und zukünftigen Bedarfs sind die Räumlichkeiten unterschiedlichen Nutzern wie männlichen und weiblichen Angehörigen der Armee und Dritten (Polizei) zur Verfügung zu stellen. Die Aufteilung dieser Räumlichkeiten muss in voneinander unabhängige «Module» erfolgen.

Dementsprechend sieht das Projekt eine Neuordnung der vier vorhandenen Kasernen mit einer Kapazität von jeweils 240 Betten pro Kaserne unter Beachtung der Normen und Standards vor. Alle drei Stockwerke können in zwei unabhängige Module mit jeweils eigenen sanitären Anlagen aufgeteilt werden.

Die Büroräume werden in einem einstöckigen Neubau im Hof zwischen den Kasernen untergebrachtund die vorhandenen Räume im Erdgeschoss für Materialmagazine genutzt.

Die Etappierung ist wegen der Komplexität des Gesamtvorhabens notwendig. Die Realisierung der ersten Etappe stellt kein Präjudiz für die folgenden Etappen dar.

2.1.4

Beschreibung des Vorhabens

Örtlichkeiten Jeweils östlich von jedem Hof integriert das Projekt ein neues Nebengebäude mit Büroräumen für die Truppe. Diese eingeschossigen Bürogebäude bilden eine Achse, auf der die vier bestehenden Unterkunftsgebäude angeordnet sind. Durch die Baumassnahmen werden die strukturellen Gegebenheiten und Raumeigenschaften verbessert sowie eine Optimierung des Fassadenbildes der Kasernen erreicht.

Aufteilung der wichtigsten Funktionen Durch die klare Gliederung der Bereiche werden die Funktionen Unterkunft, Lager und Büro klar voneinander getrennt. Der gedeckte Retablierungsplatz wird beibehalten und durch ein Vordach vergrössert. Die wenig funktionalen Unterstände entlang der Strasse werden rückgebaut.

Wichtigste Baumassnahmen Geplant sind Verstärkungsmassnahmen zur Gewährleistung der Erdbebensicherheit an den Treppenaufgängen, im Bereich der sanitären Anlagen und an den Aussenwänden. Hinzu kommen Verstärkungen im Gebäudeinneren.

Die derzeit im Erdgeschoss vorhandenen fünf Materialräume für die Truppe werden beibehalten, ein sechster Raum wird im neuen Nebengebäude geschaffen. In den übrigen Räumen werden eine abgesicherte Waffenkammer, der Hauswartdienst, die Technik und die Betriebsmittel untergebracht.

Der Unterstand des Retablierungsplatzes wird an die militärischen Erfordernisse angepasst. Zudem werden Wände und Decken mit Aluminiumplatten in Facettenanordnung versehen, dies in Anlehnung an die moderne signaturarme Tarnung.

2824

Die Bürogebäude werden optisch unauffällig in den Gesamtkomplex integriert. Sie werden in den Bereich der bestehenden Böschung gebaut und werten den Platz auf.

Die Büroräume im Inneren sind von den Kanzleien aus zugänglich und verfügen über einen direkten Zugang zum Platz.

2.1.5

Umwelt ­ Energie ­ Sicherheit

Umwelt Die Abbruchmassnahmen erfolgen unter Einhaltung der Technischen Verordnung vom 10. Dezember 199010 über Abfälle. Vorhandene Schadstoffe werden vor Beginn jeder weiteren Abrissmassnahme unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen ordnungsgemäss entsorgt. Für die vier Kasernen wurde ein Inspektionsbericht erstellt. Für die Sanierungsarbeiten und Neubauten werden Baustoffe gewählt, die gemäss Empfehlungen für Bauvorhaben der Konferenz der Bauorgane des Bundes (KBOB) die beste Ökobilanz aufweisen.

Die Optimierung der Wärmedämmung erfolgt unter Einhaltung der Struktur- und Raumeigenschaften der Kasernen. Besondere Aufmerksamkeit wird dem Erhalt des Fassadenbildes geschenkt: Die Anpassung der gedeckten Retablierungsstellen, die Verlängerung der Vordächer und die Versetzung der Fenster erfolgen in Übereinstimmung mit der Verstärkung der Fassadendämmung. Durch den Umbau der Fenster im ehemaligen Bürogebäudeteil ergibt sich ein einheitlicheres Bild der Fensterfronten. Das Bauvorhaben ist durch bestehende Bauten begrenzt und beeinträchtigt weder die Natur, noch die Landschaft.

Energie Derzeit besteht eine zentrale Wärmeerzeugung für den gesamten Waffenplatz. Das Fernwärmenetz wird aufrechterhalten.

Für das Bauvorhaben ist das Erreichen des Energiestandards MINERGIE vorgesehen. Der Nachweis wird getrennt für die bestehenden Gebäude (Kasernen) und die neu zu errichtenden Bürogebäude erbracht.

Die Sanierung der Kasernen umfasst folgende Arbeiten: Verbesserung der Wärmedämmung des Dachs sowie den Ersatz sämtlicher Fenster und Aussentüren. Der Einbau einer Be- und Entlüftungsanlage dient zum einen der Erhöhung des NutzerKomforts, zum anderen der Reduzierung des Wärmeverlusts durch Luftaustausch (mind. 80 % mehr Leistung durch Wärmerückgewinnung aus der Abluft).

Derzeit wird die Wärme zu 50 % aus Heizöl und zu 50 % aus Holz gewonnen. Mit der wärmetechnischen Sanierung wird der Heizbedarf sinken. Die Grundlast wird durch eine Holzschnitzelheizung getragen. Die bestehende Ölheizung wird nur noch zur Abdeckung der Spitzenlast genutzt. Damit kann der Heizölbedarf um 75 200 Liter pro Jahr gesenkt werden.

Auf jeder Kaserne ist die Einrichtung einer integrierten Photovoltaikanlage mit einer Fläche von zirka 200 m2 vorgesehen. Der Energiebeitrag für alle vier Kasernen wird auf rund 100 MWh pro Jahr geschätzt.

10

SR 814.600

2825

Mit den geplanten Energiemassnahmen sind erhebliche Einsparungen bei der Wärmeerzeugung (76 %) und der Erzeugung von Brauchwarmwasser (30 %) zu erwarten.

Aktuelle Situation

Öl Holz Zwischentotal Künftige Situation Öl Holz Zwischentotal Einsparungen

Energiebedarf

Kosten in Franken

Heizung (kWh/J)

Brauchwarmwasser (Rp/kWh) (kWh/J)

pro Jahr

662 000 662 000 1 324 000

318 000 318 000 636 000

8.8 4.8

86 240 47 040 133 280

155 800 155 800 311 600

222 600 222 600 445 200

8.8 4.8

33 300 18 163 51 463

1 012 400 (76 %) 190 800 (30 %)

81 817

Sicherheit Das Bauvorhaben fügt sich in das für den gesamten Waffenplatz vorgesehene Sicherheitskonzept ein. Die geplanten Massnahmen wurden in Übereinstimmung mit den laufenden Projekten erarbeitet.

Für die Personensicherheit werden Anpassung der Gebäude im Bereich der Fluchtwege, der Brandabschnitte und der Notbeleuchtung gemäss Richtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherer (VKF) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) notwendig. Dazu verfügt jede Kaserne über drei abgesicherte Haupteingänge mit entsprechenden Zugangskontrollen. In jeder Kaserne befindet sich ein Sicherheitsraum der Widerstandsklasse 4 für Dienstwaffen, der den neuesten Richtlinien für Sicherheitsräume entspricht. Da die in Bure ausgebildeten Einheiten über sensibles Gerät verfügen und dieses lagern, müssen auch die in jeder Kaserne befindlichen sechs Räume für das Truppenmaterial diesen Anforderungen genügen.

Da es sich um Gebäude mit hoher Personenbelegung handelt, sind Verstärkungen erforderlich. Das Vorhaben sieht eine Anpassung der Erdbebensicherheit an die aktuellen Normen SIA 260­262 vor.

2.1.6

Wirtschaftlichkeit

Das Gefechtsausbildungszentrum West ist einer der wichtigsten Standorte für die militärische Ausbildung. Neben den bestehenden Kasernen gibt es keine Alternativen für die Unterbringung der Truppe. Nach der Realisierung des Gefechtsausbildungszentrums müssen die bestehenden Kasernen an die geltenden Normen und Standards angepasst werden, damit die Gebrauchstauglichkeit weiterhin gewährleistet werden kann.

Mit einem Wettbewerbsverfahren wurde aus verschiedenen Lösungsmöglichkeiten die geeignetste ausgewählt und weiterbearbeitet. Ein Vergleich der Kostenkennzahlen (Baukosten pro m2 und m3) mit anderen Vorhaben zeigt, dass die Kosten trotzdem hoch sind. Die Mehrkosten sind begründet durch die vorgeschriebene 2826

Verbesserung der Erdbebensicherheit, tiefgreifende Erneuerungen der Haustechnik und durch die Erreichung des MINERGIE-Standards. Diese Massnahmen führen zusammen mit den Neubauvolumen zwischen den bestehenden Kasernen zu einem Anstieg der Bruttomietkosten. Durch die umfassende Sanierung können die Energiekosten und der Aufwand des Betriebspersonals optimiert werden. Die Energiekosten werden um rund 60 % und der Aufwand beim Betriebspersonal wird um rund 30 % reduziert. Zusätzlich können mit dem Vorhaben die betrieblichen Abläufe und die Nutzungsflexibilität verbessert werden.

2.1.7

Investitionskosten und bisher aufgelaufene Kosten

Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP) Nr.

Hauptgruppen

0 1 2 3 4 5 8 9

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Unvorhergesehenes Ausstattung

­ 2,320 41,570 1,440 1,690 0,240 2,500 2,490

0­9

Gesamtkosten davon Honorare

52,250 4,750

Verpflichtungskredit

52,250

Index April 2011 = 100.6 Punkte Nordwestschweiz, Baugewerbe: Total (10.2010 = 100 Punkte)

Mio. Franken

MWST-Satz 8 %

Für die Projektierungsarbeiten wurde bis und mit Bauprojekt 2,97 Millionen Franken aufgewendet.

Diese Kosten werden durch den Rahmenkredit Projektierungen getragen und sind deshalb nicht Bestandteil der Investitionskosten.

2827

2.1.8

Finanzielle und personelle Auswirkungen

2.1.8.1

Mietkostenberechnung

Die Mietkostenberechnung berücksichtigt die Werte der bestehenden Substanz, die neu beantragten Investitionen und die bisher aufgelaufenen Kosten (z.B. Projektierungen). Die Kalkulation erfolgt gemäss Handbuch Bundesliegenschaften der EFV.

Text

Bruttomietkosten

Franken bisher

Franken neu

Franken total

2 600 000.00

1 975 000.00

4 575 000.00

Abschreibungs-/Bindungsdauer Mietbeginn ab

2.1.8.2

35 Jahre 1. Januar 2018

Einsparungen / Personelle Auswirkungen

Mit der vorgesehenen Gesamtsanierung können Einsparungen in der Höhe von rund 445 000 Franken pro Jahr erzielt werden.

Betriebspersonal bisher:

rund 1235 Personentage/Jahr

Betriebspersonal neu:

rund 825 Personentage/Jahr

Die Einsparungen beim Betriebspersonal sind in der Personalplanung berücksichtigt.

2.1.9

Termine

Datum

Text

November 2011­September 2012 Oktober 2012­April 2013 Mai 2013­September 2017 November 2017

Militärisches Plangenehmigungsverfahren Vorbereitung der Bauphase Realisierung Übergabe an Benutzer

2.2

Militärische Radarstation Erneuerung Seilbahn und Unterkunft Kosten Vorhaben Nr.

Mieter Nutzungsbereich

2828

35,9 Millionen Franken 403.922 V8 Führungsunterstützungsbasis Einsatz-Infrastruktur übrige

2.2.1

Ausgangslage/Bedürfnis

Die Militärische Radarstation (MRS) ist eine von mehreren Höhenanlagen, die mit dem Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem FLORAKO ausgerüstet sind.

Dieses System hat die Aufgabe, die aktuelle zivile und militärische Luftlage den zivilen und militärischen Stellen zur Verfügung zu stellen. Mit FLORAKO werden die notwendigen Entscheidungs-, Einsatz- und Führungshilfen für die Flugsicherung sowie Identifikation und für Interventionsaufträge zur Verfügung gestellt, damit die Luftwaffe ihre Aufträge erfüllen kann.

Aufgrund der geografischen Lage ist diese MRS ein Sensor mit Radarsystem, der den definierten Luftraum abdecken kann.

Die heutige Seilbahn, bestehend aus zwei Sektionen, wurde in den 1950er-Jahren als Bautransportbahn für den Aufbau der Radarstation erstellt. Nach Abschluss der Bautätigkeit wurde die Anlage als Militärseilbahn für den Personentransport umgerüstet. In den vergangen Jahren wurden immer wieder Einzelelemente (z.B. Kabine) erneuert. Die zivile Praxis zeigt, dass Seilbahnen nach 40­60 Jahren komplett erneuert werden müssen.

Da der Status «Militärseilbahnen» per 2001 abgeschafft wurde, untersteht die Seilbahn den Richtlinien des Interkantonalen Konkordats für Seilbahnen und Skilifte (IKSS). Ende 2019 läuft die Betriebsbewilligung aus. Ohne Gesamtsanierung ist deren Verlängerung nur noch für ein bis zwei Jahre möglich. Gemäss interner Analyse ist die Seilbahn am Lebensende und muss ersetzt werden.

Aus wirtschaftlichen Gründen soll eine Seilbahnanlage ohne Mittelstation realisiert werden. Durch den Wegfall der Mittelstation können Betriebskosten reduziert und die Transportzeiten verkürzt werden.

2.2.2

Begründung des Vorhabens

Die Machbarkeitsstudie hat aufgezeigt, dass eine Sanierung der bestehenden Seilbahn keine Alternative zum Neubau ist, weil praktisch keine Komponenten weiterverwendet werden könnten.

Die MRS ist witterungsbedingt sehr exponiert. Helikopter-Transporte als alternative Lösung sind nur an wenigen Tagen pro Jahr möglich. Die grosse Menge an Gütern kann nur mit einer Seilbahn transportiert werden.

Konsequenzen, wenn das Vorhaben nicht realisiert wird Ohne Erneuerung der Seilbahn kann der Betrieb der MRS nicht mehr sichergestellt werden. Dies hätte zur Folge, dass: ­

im überwachten Luftraum die Abdeckung eines Landesteils fehlen würde; dadurch müsste Skyguide die Luftfahrzeuge mit wesentlich grösseren Abständen fliegen lassen; dies würde zu erheblichen Kapazitätsengpässen mit entsprechenden wirtschaftlichen Einbussen im zivilen Luftraum führen; im betroffenen Landesteil gibt es keine Standorte, an denen eine neue Radarstation als Ersatz günstiger gebaut werden könnte;

­

Lücken in der Flugfunkabdeckung entstünden;

­

die Anlage inaktiviert, respektive teilweise zurückgebaut werden müsste.

2829

2.2.3

Planungsvorgaben und Konzept

Planungsvorgaben Die Seilbahnanlage wurde durch die Logistikbasis der Armee im Jahre 2005 inspiziert und es wurde ein Mängelbericht erstellt, welcher im Jahre 2011 bestätigt wurde. Die im Bericht aufgezeigten Mängel und die Bedürfnisse der Nutzer erfordern einen Neubau, welcher alle Anforderungen abzudecken vermag sowie die Umwelteinflüsse berücksichtigt.

Die neue Luftseilbahn hat folgende Bedingungen zu erfüllen: ­

zweispurige Pendelbahn mit Doppeltragseilen je Fahrbahn, bedienbar von einer Person;

­

nur noch eine Sektion, damit die Mittelstation aufgehoben und somit Personal für den Güterumlad eingespart werden kann;

­

Nutzlast der Lastbarelle von 2400kg;

­

optimierter Wassertransport, unter Berücksichtigung der Lebensmittelverordnung, sodass das Wasser nicht mehr vorgewärmt werden muss;

­

lawinensichere Talstation;

­

Ersatz der maroden Unterkunft bei der Talstation für das Betriebsdetachement.

Konzept Der Ersatz der Seilbahnanlage muss so geplant und realisiert werden, dass die Versorgung der Höhenanlage während der Bauphase möglichst unterbruchsfrei sichergestellt bleibt. Das heisst, vor der Demontage der bestehenden Anlage muss die neue Seilbahnanlage in Betrieb genommen werden.

Die Lage der Tal- und der Bergstation verlangen Gebäude, welche den extremen klimatischen Bedingungen Stand halten. Synergienutzungen im technischen wie betrieblichen Bereich führen zur Zusammenlegung des Betriebsgebäudes mit der Unterkunft des Betriebsdetachements.

2.2.4

Beschreibung des Vorhabens

Die Talstation wird in den Hang gebaut und ist in das viergeschossige Betriebs- und das zweigeschossige Unterkunftsgebäude gegliedert. Dazwischen erfolgt die Vertikalerschliessung mit Treppe und Warenlift, welche für den Betrieb sowie auch für die Truppe gemeinsam genutzt werden können und über alle vier Geschosse reicht.

Das Gebäude besteht aus einer Betonkonstruktion, welche die Seilkräfte aufnimmt und in die Fundamente leitet.

2830

Abbildung 2

Talstation

Die Bergstation wird so weit wie möglich in das umliegende, sehr steile Gelände eingepasst. Sie erfordert einen tiefen Einschnitt in den Hang. Dadurch ergibt sich eine tiefliegende Fundation, welche das ganze Gebäude auf den grösstenteils kompakten und standfesten Fels (Tonschiefer) abstellt. Diese besondere Fundation soll eventuelle später auftretende Veränderungen des Untergrundes infolge Rückgang des Permafrostes ausgleichen.

2831

Abbildung 3

Bergstation

Die erforderlichen Arbeiten erfolgen in zwei Etappen.

Etappe 1: Bau der Tal- und der Bergstation mit vorgängigem Abbruch der sich im Neubaubereich befindenden Gebäudeteile.

Etappe 2: Abbruch der restlichen Gebäude und anschliessend Neubau des Unterkunftstraktes.

2.2.5

Umwelt ­ Energie ­ Sicherheit

Umwelt Für das Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Im Rahmen der Vorabklärungen zeigte sich, dass ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Vorhaben realisiert werden kann.

Eine wesentliche Veränderung des Landschaftsbildes ist nicht zu erwarten, da es sich um Ersatzbauten / -anlagen handelt.

2832

Energie Die neuen Gebäude der Talstation werden den MINERGIE-Standard erreichen und können zertifiziert werden. Die Wärmeerzeugung erfolgt mittels Erdsonden. Ebenfalls daran angeschlossen wird die bestehende Einstellhalle für Spezialfahrzeuge.

Für den Kommandoraum in der Bergstation laufen Abklärungen, die anfallende Abwärme der Anlage für die Beheizung zu nutzen.

Sicherheit Die Objektsicherheit ist gemäss den Vorgaben Informations- und Objektsicherheit (IOS) gewährleistet. Die Bauwerksicherheit beinhaltet den Schutz vor Naturgefahren wie Erdbeben, Lawinen, Murgänge, Hochwasser, Stürme und besondere Seilbahnlasten für die neuen und die weiter genutzten Gebäude und Anlageteile.

2.2.6

Wirtschaftlichkeit

Aufgrund seiner geografischen Lage kann für die Abdeckung dieses Landesteils nicht auf die MRS verzichtet werden. Alternative Erschliessungsmöglichkeiten sind wegen der geografischen- und meteorologischen Bedingungen nicht möglich (z.B.

mit Helikopter). Mit dem vorgeschlagenen Vorhaben kann die Erschliessung der Anlage für einen Betrachtungszeitraum von mindestens 25 Jahren am wirtschaftlichsten sichergestellt werden.

Ein Abgleich der Kostenkennzahlen (z.B. Kosten pro m Seilbahn) mit Referenzobjekten zeigt, dass diese bezüglich Gesamtanlage (Berg-/Talstation und Seilbahn) auf einem vergleichbaren Niveau sind. Die neue Seilbahn verursacht höhere Bruttomietkosten. Mit dem Neubau der Seilbahn kann aber ein signifikanter Effizienzgewinn erreicht werden: Durch den Verzicht auf die Mittelstation ist dort kein Maschinist mehr notwendig. Material, Betriebsstoff und Wasser müssen nicht mehr umgeladen werden. Neu besteht die Möglichkeit des palettierten Transports, was die Warenflüsse wesentlich vereinfacht. Die Fahrzeit verkürzt sich von rund 30 auf 7 Minuten. Die Verfügbarkeit der Seilbahn wird gesteigert, weil sie bis Windgeschwindigkeiten von 90 km/h betrieben werden kann. Die Transportkapazität der Anlage wird von 1400 auf 2400 Kilogramm gesteigert. Zusätzlich zum Effizienzgewinn im täglichen Betrieb können der Transportaufwand für die absehbare Sanierung der Anlage MRS stark gesenkt und die Bauzeit verkürzt werden.

2.2.7

Investitionskosten und bisher aufgelaufene Kosten

Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP) Nr.

Hauptgruppen

0 1 2 3 4 5

Grundstück Vorbereitungsarbeiten inkl. Baustellenlogistik Berg Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten

Mio. Franken

­ 7,734 14,958 0,424 0,639 0,296 2833

Nr.

Hauptgruppen

Mio. Franken

6 8 9

Luftseilbahn Unvorhergesehenes Ausstattung

0­9

Gesamtkosten davon Honorare

35,900 2,992

Verpflichtungskredit

35,900

8,900 2,737 0,212

Index April 2011 = 102.2 Punkte Ostschweiz, Baugewerbe: Total (10.2010 = 100 Punkte)

MWST-Satz 8 %

Für die Projektierungsarbeiten wurde bis und mit Bauprojekt 2,25 Millionen Franken aufgewendet.

Diese Kosten werden durch den Rahmenkredit Projektierungen getragen und sind deshalb nicht Bestandteil der Investitionskosten.

2.2.8

Finanzielle und personelle Auswirkungen

2.2.8.1

Mietkostenberechnung

Die Mietkostenberechnung berücksichtigt die Werte der bestehenden Substanz, die neu beantragten Investitionen und die bisher aufgelaufenen Kosten (z.B. Projektierungen). Die Kalkulation erfolgt gemäss Handbuch Bundesliegenschaften der EFV.

Text

Bruttomietkosten Abschreibungs-/Bindungsdauer Mietbeginn ab

2.2.8.2

Franken bestehende Anlage bis 31.12.2016

Franken neue Anlage ab 01.01.2017

1 520 000.00

2 905 000.00 25 Jahre 1. Januar 2017

Einsparungen / Personelle Auswirkungen

Der Anteil am Unterhalt der neuen Seilbahn kann um rund 1000 Std/Jahr reduziert werden, was rund 135 000 Franken pro Jahr entspricht. Der Personalbedarf für den Betrieb beläuft sich nach dem Neubau auf 2700 h/Jahr. Das entspricht rund der Hälfte der bisherigen Aufwendungen. Die Einsparungen beim Betriebspersonal Seilbahn belaufen sich auf rund 365 000 Franken pro Jahr.

2834

2.2.9

Termine

Datum

Text

Dezember 2011­Dezember 2012 Januar 2013­April 2013 Mai 2013­Oktober 2016 Dezember 2016

Militärisches Plangenehmigungsverfahren Vorbereitung der Bauphase Realisierung Übergabe an Benutzer

2.3

Diverse Strecken Breitbandübertragungssystem (BBUS-Kabel) Neubau Glasfaserkabel Jurasüdfuss und Gemmi Kosten Vorhaben Nr.

Mieter Nutzungsbereich

2.3.1

18,4 Millionen Franken 405.661 V8 Führungsunterstützungsbasis Einsatz-Infrastruktur übrige

Ausgangslage / Bedürfnis

Die Telekommunikationsstrategie des Departementsbereichs Verteidigung vom 25. Februar 2006 gibt der Führungsunterstützungsbasis der Armee die Vorgaben für den Aufbau und den Betrieb des Einsatznetzes Verteidigung.

Dieses armeeeigene Übertragungsnetz muss für das nationale Krisenmanagement und für die Armeeführung permanent zur Verfügung stehen. Deshalb muss es von zivilen Anbietern (z.B. Swisscom) entkoppelt sein. Weiter ist die Kommunikationsinfrastruktur (Kabel und Anlagen) so zu schützen, dass sie gegen passive Gefährdungen wie Naturereignisse (Erdbeben, Überschwemmungen usw), aber auch gegen aktive Gefährdungen (z.B. Sabotage usw.) über alle Lagen resistent ist.

Das ortsfeste Breitbandübertragungssystem (BBUS), das bei Bedarf mit mobilen Komponenten erweitert werden kann, besteht aus einem Kabel- und einem Richtfunknetz. Um die steigenden Anforderungen an die Übertragungskapazität (Bandbreite) abdecken zu können, muss das existierende Kupferkabelnetz durch ein Glasfaserkabelnetz abgelöst werden. Damit kann gleichzeitig die Forderung zur Entflechtung Swisscom-VBS erfüllt werden. Die Investition in das Glasfaserkabelnetz ist nötig, weil das Richtfunknetz nur einen Bruchteil der Bandbreite des Glasfaserkabelnetzes übernehmen kann.

Diese Etappe der Immobilienbotschaft besteht aus vier Teilprojekten sowie weiteren kleineren Anpassungen im Glasfaserkabelnetz, um kritische Stellen zu eliminieren.

Mit diesen Teilprojekten werden entlang des Jurasüdfusses militärische und zivile Führungsinfrastrukturen, Übermittlungseinrichtungen und Sensorposten ans Einsatznetz Verteidigung angeschlossen. Die Vermaschung wird weiter verfeinert und damit die Verfügbarkeit des Netzes erheblich verbessert. Mit einem Teilprojekt wird Kandersteg mit einer redundanten Verbindung über die Gemmi erschlossen.

2835

Verteilt über die Immobilienbotschaften 1999­2011 wurden bisher in verschiedene Etappen insgesamt 84,4 Millionen Franken in die Glasfaserkabel-Infrastruktur investiert.

Abbildung 4

2.3.2

Begründung des Vorhabens

Mit den bereits gebauten und den mit der Immobilienbotschaft 2011 bewilligten Etappen wurden die Hauptstandorte der zivilen und militärischen Führung redundant, das heisst von zwei Seiten her, erschlossen. Im bis heute gebauten Glasfaserkabelnetz besteht eine Lücke in den Ringen «Seeland» und «Mittelland». Mit dem Bau der Jurasüdfussachse wird diese Lücke geschlossen, und alle angeschlossen Standorte werden damit redundant miteinander verbunden. Damit wird erreicht, dass die im Mitteland und auf den Jurahöhen gelegenen Übermittlungseinrichtungen und Sensorposten sowie militärische und zivile Führungsinfrastrukturen krisenresistent ins Einsatznetz Verteidigung eingebunden sind.

Für die Truppe bildet die Jurasüdfussachse mit der Erschliessung der Höhenstandorte auf der Jurakette die Basis, um mit dem mobilen Telekommunikationsmittel IMFS (Integriertes Militärisches Fernmeldesystem) situationsbezogen die Führungsfähigkeit im Mittelland über alle Lagen sicherzustellen.

Konsequenzen, wenn das Vorhaben nicht realisiert wird Das Mittelland ist nicht mit einem krisenresistenten, breitbandigen und redundanten Telekommunikationsnetz (Einsatznetz Verteidigung) erschlossen.

Dies hat zur Folge, dass die Führungsfähigkeit in diesem Bereich massiv eingeschränkt ist. Wegen der fehlenden Bandbreite werden Sensordaten für die strategi2836

sche Informationsbeschaffung sowie Einsatzbefehle der zivilen und militärischen Führung nicht zeitgerecht in der gewünschten Quantität und Qualität übermittelt.

Zudem wird einem wichtigen Aspekt des Gesamtzwecks, nämlich der redundanten Anschliessung aller wichtigen Einsatzstandorte an das Einsatznetz Verteidigung, nicht Rechnung getragen.

2.3.3

Planungsvorgaben und Konzept

Planungsvorgaben Grundlage bildet die Telekommunikationsstrategie des Departementsbereichs Verteidigung. Für sämtliche zu realisierenden Glasfaserkabelstrecken sind wo möglich bestehende Trassen (z.B. Swisscom) zu benutzen.

Konzept Die Vorgaben der Führungsunterstützungsbasis der Armee betreffend Trassenführung der einzelnen Glasfaserstrecken werden mit den Verläufen der bereits vorhandenen Swisscom-Trassen verglichen. Auf Teilstrecken, wo die Sicherheitsvorgaben des VBS erfüllt werden, ist eine gemeinsame Trassenbenützung (VBS/Swisscom) auch aus Kostengründen sinnvoll. Für kritische Bereiche entlang von Bahnlinien, über Brücken, durch Tunnel usw. werden spezifische Lösungen für das VBS gesucht. Gewässer werden aus Sicherheitsgründen unterquert.

2.3.4

Beschreibung des Vorhabens

Die Projekte beinhalten das Erstellen von Glasfaserkabel-Strecken zwischen den einzelnen Anlagen des VBS mit den dafür notwendigen baulichen Massnahmen wie Grabarbeiten, Spleissungen, Verlegung von Rohranlagen, Montage von Kabeln und Schutzkanälen.

2.3.5

Umwelt ­ Sicherheit

Umwelt Die bei den Bau- und Abbrucharbeiten anfallenden Abfälle werden umweltgerecht entsorgt. Im Rahmen der Projektierung werden die nötigen Massnahmen im Bereich Gewässerschutz sowie Landschaft- und Naturschutz mit den zuständigen Behörden definiert.

Sicherheit Bei Fluss- oder Bachquerungen, wo das Swisscom-Trasse entlang einer Brücke verläuft, trennt sich das Trasse VBS von demjenigen der Swisscom und quert das Gewässer via Dücker. Sichtbare Trassen entlang von Bahnlinien und ungeschützte Trassen bei Tunnelportalen werden für die Verlegung von Kabel nicht benützt.

2837

2.3.6

Wirtschaftlichkeit

Mit der Telekommunikationsstrategie des Verteidigungsbereichs vom 25. Februar 2006 hat sich das VBS explizit für die Realisierung des Einsatznetzes entschieden, um über eine krisenresistente Kommunikation verfügen zu können. Zivile Provider können kein Netz mit der geforderten Verfügbarkeit und den entsprechenden Schutz anbieten. Ein Vergleich mit ähnlichen Bauprojekten für die Erschliessung der Südund der Ostschweiz (z.B. Kosten pro m Kabel) zeigt, dass dieses bezüglich Gesamtanlage (Kabel und Trasse) als günstig beurteilt werden kann. Durch die gemeinsame Trassenbenützung mit der Swisscom, kombiniert mit einer punktuellen baulichen Beseitigung der Schwachstellen (kritische Punkte wie z.B. Brücken, werden mit VBS-eigenen Trassen umgangen), können die Bau- und Betriebskosten für das Einsatznetz maximal reduziert werden.

2.3.7

Investitionskosten und bisher aufgelaufene Kosten

Kostenzusammenstellung nach Baukostenplan (BKP) Nr.

Hauptgruppen

0 1 2 3 4 5 8 9

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Unvorhergesehenes Ausstattung

17,475 ­ ­ ­ ­ ­ 0,925 ­

0­9

Gesamtkosten davon Honorare

18,400 0,850

Verpflichtungskredit

18,400

Index April 2011 = 101.5 Punkte Schweiz, Baugewerbe: Total (10.2010 = 100 Punkte)

Mio. Franken

MWST-Satz 8 %

Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 0,17 Millionen Franken aufgewendet.

Diese Kosten werden durch den Rahmenkredit für Projektierungen getragen und sind deshalb nicht Bestandteil der Investitionskosten.

2838

2.3.8

Finanzielle und personelle Auswirkungen

2.3.8.1

Mietkostenberechnung

Die Mietkostenberechnung berücksichtigt die Werte der bestehenden Substanz, die neu beantragten Investitionen und die bisher aufgelaufenen Kosten (z.B. Projektierungen). Die Kalkulation erfolgt gemäss Handbuch Bundesliegenschaften der EFV.

Text

Franken bisher

Franken neu

Franken total

0.00

3 110 000.00

3 110 000.00

Bruttomietkosten Abschreibungs-/Bindungsdauer Mietbeginn ab

2.3.8.2

10 Jahre 1. Januar 2015

Einsparungen / Personelle Auswirkungen

Das Bedürfnis des Nutzers wird mit bestehendem Personal abgedeckt.

2.3.9

Termine

Datum

Text

Januar 2012­Dezember 2012 Januar 2013­April 2013 Mai 2013­Dezember 2014 Dezember 2014

Militärisches Plangenehmigungsverfahren Vorbereitung der Bauphase Realisierung Übergabe an Benutzer

2.4

Payerne VD Flugplatz Flugbetriebsflächen Instandsetzung Kosten Vorhaben Nr.

Mieter Nutzungsbereich

2.4.1

14,5 Millionen Franken 404.538 V6 Luftwaffe Einsatz-Infrastruktur Luftwaffe

Ausgangslage / Bedürfnis

Der Flugplatz Payerne ist die wichtigste Basis der Luftwaffe und beheimatet das Flugplatzkommando Payerne. Dessen Aufgabenbereich als Betriebskompetenzstelle umfasst Ausbildung, Betrieb (Einsatz) und Unterhalt der Jet-Flugzeuge des Typs F/A­18 und von Helikoptern. Eine zusätzliche Aufgabe ist die Durchführung von militärischen Lufttransporten mit Helikoptern sowie die Ausbildung auf dem 2839

F-5-Tiger im Rahmen der Fortbildungsdienste der Truppe. Der Flugplatz Payerne wird ganzjährig betrieben.

Teile der Flugbetriebsflächen stammen aus den 1950er-Jahren. Um die hohen Anforderungen an die Verfügbarkeit und Sicherheit der Flugbetriebsflächen sicherzustellen, sind periodische und systematische Zustandsanalysen der Oberflächenbeschaffenheit, Tragfähigkeit, Griffigkeit und Längsebenheit nötig, die es ermöglichen, die notwendigen Unterhalts- und Werterhaltungsmassnahmen frühzeitig zu erkennen und in angepasster Weise rasch und kostengünstig durchzuführen.

Die notwendigsten Unterhalts- und Verstärkungsarbeiten können mit Strassenbauarbeiten verglichen werden. Sie umfassen je nach Belagsaufbau und Schadenursache den teilweisen Ersatz oder die Verstärkung des Kieskoffers, der Tragschicht sowie den Ersatz der bituminösen Verschleissschichten. Damit wird erreicht, dass die für den Flugbetrieb geforderten Eigenschaften gewährleistet werden.

Gleichzeitig mit der Instandhaltung des Rollweges Nord soll dieser verbreitert und mit einer Rollwegbeleuchtung ausgestattet werden. Dazu ist der Eingangsrollweg A (Verbindung «Boxes Nord» Ost zur Hauptpiste) des Rollweges Nord zu verbreitern und Richtung Osten zu versetzen. Ebenfalls sind zwei weitere Rollwege Y und Z mit Reflektoren zu versehen inklusive einer Beleuchtung des Flugzeug-Waffenentstörungsplatzes. Mit diesem Projekt erfolgt die Angleichung an die Vorgaben der International Civil Aviation Organization (ICAO) sowie des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL).

2.4.2

Begründung des Vorhabens

Die gesamten Flugbetriebsflächen sind ein zentrales Element für den Flugbetrieb und für die Flugsicherheit. Sie müssen daher stets in einem sehr guten Zustand sein, um die Verfügbarkeit sicherstellen zu können.

Die Alterung der Flugbetriebsflächen führt zu Versprödung, zu Setzungen und später zum Ausbruch von Belagsteilen. Lose Belagsteile auf den Rollwegen bedeuten eine Unfallgefahr und verursachen grosse Schäden an den Triebwerken. Mit diesem Vorhaben wird die Lebensdauer von Belägen durch rechtzeitige Pflege der Schwachstellen erhöht (z.B. Reparatur von Winterdienstschäden).

Mit dieser Sanierung sollen die Rollwege für das Befahren mit Luftfahrzeugen der Klasse B (z.B. «Falcon») ermöglicht werden. Heute müssen diese grösseren Flugzeuge auf der Piste zurückrollen und blockieren während dieser Zeit die Abund Anflüge.

Durch die notwendige Verlängerung des Schutzdammes vor dem Gebäude «Boxes Nord» ist der bestehende Eingangsrollweg A des Rollweges Nord tangiert. Dieser muss entsprechend angepasst bzw. nach Osten versetzt werden.

Bis heute bestehen keine Beleuchtungen für die Rollwege. Um Einsätze bei Dunkelheit sicherstellen zu können, ist die entsprechende Rollwegbeleuchtung zur Erhöhung der Flugsicherheit erforderlich.

Konsequenzen, wenn das Vorhaben nicht realisiert wird Der bestehende Belag der Flugbetriebsflächen wird aufbrechen, und kleine Steine bleiben liegen. Der betriebliche Aufwand für die Rollwegreinigung nimmt massiv 2840

zu. Die losen Steine bieten für den Flugbetrieb ein hohes Risiko für Unfälle und Triebwerksschäden. Ungeplante Rollwegreinigungen verursachen Rollwegsperrungen mit entsprechenden Konsequenzen für die Auftragserfüllung der Luftwaffe (z.B.

Luftpolizeidienst).

2.4.3

Planungsvorgaben und Konzept

Planungsvorgaben Die auf hohem Niveau nötige Verfügbarkeit und Betriebssicherheit der Flugbetriebsflächen ist zu gewährleisten.

Das Projekt berücksichtigt dabei auch: ­

die als Folge der bewilligten Erweiterung der F/A-18 Boxen Nord notwendige Anpassung der Flugbetriebsflächen;

­

Elemente aus dem Betriebskonzept, die gewisse Ergänzungen der Flugbetriebsflächen vorsehen; diese ergeben sich einerseits aus den Bedürfnissen des Luftpolizeidienstes, andererseits aus der angestrebten Angleichung an Vorschriften der ICAO.

Konzept Die Instandsetzung der Flugbetriebsflächen stützt sich auf die umfassenden, im Herbst 2010 durchgeführten Zustandskontrollen der Tragfähigkeit, der Ebenheit, der Griffigkeit und der Formbeständigkeit der Flugbetriebsflächen (Haupt- und Redundanzpiste, Rollstrassen und Abstellflächen).

2.4.4

Beschreibung des Vorhabens

In den Jahren 2013­2017 werden folgende Arbeiten ausgeführt: ­

laufender Unterhalt auf den gesamten Flugbetriebsflächen nach Bedarf;

­

Erhöhung der Tragfähigkeit der Parallel-Rollstrasse Nord auf der ganzen Länge und eines Hauptpistenabschnittes mit Ersatz des Betonplatten-Belags durch einen bituminösen Aufbau;

­

Verbreiterung der Parallel-Rollstrasse Nord um einen halben Meter im Abschnitt zwischen den Rollwegzufahrten;

­

Einrichtung einer Rollstrassen-Randbefeuerung und Aufbringen einer reflektierenden gelben Mittellinie auf der ganzen Länge der Parallel-Rollstrasse Nord zwischen den Rollwegzufahrten;

­

Versetzung und Anpassung der Rollwegzufahrt infolge der Verlängerung des Schutzdammes vor dem ausgebauten Gebäude der Boxen Nord;

­

Instandsetzung der Redundanzpiste im Abschnitt zwischen der Querung der Route de Rueyres-les-Prés und der Rollwegzufahrt;

­

Aufbringen der notwendigen Markierungen auf Rollwegen;

­

Einrichtung von vier Beleuchtungsmasten zur Ausleuchtung des Waffenentstörungsplatzes.

2841

Abbildung 5

Vorgesehene Rollwegsanierungen

2.4.5

Umwelt ­ Sicherheit

Umwelt Um Ressourcen zu schonen und unnötige Transporte zu vermeiden, werden alle verwendbaren Baumaterialien sorgfältig getrennt und an Ort und Stelle zweckmässig wieder eingesetzt.

Zu entfernende Betonplatten werden zerkleinert und als Fundations- und Tragschicht wieder eingebaut.

Alte Fundationsschichten werden, wo möglich, als solche wieder eingebaut.

Der Rückbau und die Entsorgung von Baumaterialien, die Handhabung von belasteten Materialien sowie die Wahl neuer Baumaterialien richtet sich nach den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften.

Sicherheit Die vorgesehenen Baumassnahmen tangieren die Sicherheit der Anlage höchstens und ausschliesslich während deren Ausführungszeit (geöffnete Abschrankungen / Umzäunungen, die bewacht werden müssen).

Im Übrigen haben sich die Ausgestaltung und die Durchführung der vorgesehenen Baumassnahmen nach den einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und Weisungen zu richten.

2842

2.4.6

Wirtschaftlichkeit

Der Flugplatz Payerne ist der wichtigste Standort der Luftwaffe und für die langfristige Nutzung unbestritten. Die Flugbetriebsflächen haben die Lebenserwartung teilweise erreicht und müssen deshalb ersetzt werden. Ein Vergleich der Kostenkennzahlen mit Referenzobjekten (z.B. pro m2 Rollwegfläche) zeigt, dass das Vorhaben als wirtschaftlich beurteilt werden kann. Die Baukosten konnten reduziert werden, indem nur ein minimaler Standard umgesetzt wird (z.B. Montage von Reflektoren anstelle einer elektrischen Beleuchtung). Mit dem vorgeschlagenen Vorhaben kann die Verfügbarkeit der Flugbetriebsflächen über den Betrachtungszeitraum am wirtschaftlichsten sichergestellt werden, weil der laufende Reinigungsund Reparatur-Aufwand stark reduziert werden kann.

Das Vorhaben führt zu einem moderaten Anstieg der Bruttomietkosten. Diese sind begründet durch die Realisierung wertvermehrender Massnahmen wie z.B. Rollwegverbreiterung und Realisierung einer Beleuchtung.

2.4.7

Investitionskosten und bisher aufgelaufene Kosten

Kostenzusammenstellung nach Baukostenplan (BKP) Nr.

Hauptgruppen

0 1 2 3 4 5 8 9

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebung Baunebenkosten Unvorhergesehenes Ausstattung

­ ­ ­ ­ 13,712 0,098 0,690 ­

0­9

Gesamtkosten davon Honorare

14,500 1,395

Verpflichtungskredit

14,500

Index April 2011 = 101.8 Punkte Genferseeregion, Baugewerbe: Total (10.2010 = 100 Punkte)

Mio. Franken

MWST-Satz 8 %

Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 0,13 Millionen Franken aufgewendet.

Diese Kosten werden durch den Rahmenkredit für Projektierungen getragen und sind deshalb nicht Bestandteil der Investitionskosten.

2843

2.4.8

Finanzielle und personelle Auswirkungen

2.4.8.1

Mietkostenberechnung

Die Mietkostenberechnung berücksichtigt die Werte der bestehenden Substanz, die neu beantragten Investitionen und die bisher aufgelaufenen Kosten (z.B. Projektierungen). Die Kalkulation erfolgt gemäss Handbuch Bundesliegenschaften der EFV.

Text

Bruttomietkosten

Franken bisher

Franken neu

Franken total

4 120 000.00

295 000.00

4 415 000.00

Abschreibungs-/Bindungsdauer Mietbeginn ab

2.4.8.2

25 Jahre 1. Januar 2018

Einsparungen / Personelle Auswirkungen

Ohnehin notwendige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten werden in diesem Vorhaben gebündelt.

2.4.9

Termine

Datum

Text

November 2011­September 2012 Oktober 2012­Mai 2013 Juni 2013­Oktober 2017 November 2017

Militärisches Plangenehmigungsverfahren Vorbereitung der Bauphase Realisierung Übergabe an Benutzer

2.5

Rahmenkredit

2.5.1

Rahmenkredit für Vorhaben bis 10 Millionen Franken (der Ausgabenbremse unterstellt)

Beantragt wird ein Rahmenkredit für alle Immobilien in der Verantwortung des Eigentümervertreters (armasuisse Immobilien) zum Erhalt des bestehenden Immobilienbestandes und zur Realisierung neuer Bedürfnisse. Die Priorisierung erfolgt laufend unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung und in enger Zusammenarbeit mit den Mietern.

2.5.2

Verwendung der Mittel aus dem beantragten Rahmenkredit

Aus dem beantragten Rahmenkredit werden Mittel für das Immobilienportfolio der armasuisse Immobilien verwendet. Dazu gehören jene Immobilien, welche für die Erfüllung der Aufgaben im Zusammenhang mit Einsatz, Ausbildung und Logistik 2844

der militärischen Landesverteidigung und der nationalen Sicherheit bestimmt sind.

Die Abtretungen können wie folgt umschrieben werden: ­

Vorstudien, Vorabklärungen, Machbarkeitsstudien, Expertisen, externe Beraterleistungen usw.;

­

Projektierungen von Bauprojekten;

­

bauliche Massnahmen im Bereich Neu- und Umbau, Rückbau, Sicherheitsmassnahmen, Ver- und Entsorgungsmassnahmen, Kommunikations- und Satellitenanlagen usw. bis 10 Millionen Franken;

­

Objekt- und standortübergreifende Massnahmenpakete (z.B. Sicherheitsmassnahmen, Ver- und Entsorgung, gesetzlich bedingte Anpassungen, Anpassungen an neue technische Systeme usw.) mit Investitionskosten bis 10 Millionen Franken pro Standort;

­

zusammenhängende Massnahmen für Liegenschaftskäufe und zugehörige Sanierungen;

­

Erstausstattungen von Neu- und Umbauten, bei Sanierungen und neu erworbenen Immobilien sowie Ausstattung neuer Arbeitsplätze;

­

nicht vorhersehbare Kostensteigerungen und Projektänderungen bei Bauprojekten;

­

teuerungsbedingte Mehrkosten bei allen in Realisierung stehenden Bauprojekten;

­

nicht versicherte Schäden an Immobilien.

Zusammensetzung Rahmenkredit (geplante Anteile)

Vorhaben 3­10 Millionen Franken Kleinvorhaben bis 3 Millionen Franken zu Gunsten aller Mieter Instandsetzungsmassnahmen bis 3 Millionen Franken Studien- und Projektierungskredite Teuerungsbedingte Mehrkosten Dringende und ungeplante Vorhaben Total Rahmenkredit (der Ausgabenbremse unterstellt)

2.5.3

80 000 000 Franken 60 000 000 Franken 92 775 000 Franken 40 000 000 Franken 5 000 000 Franken 9 000 000 Franken 286 775 000 Franken

Orientierung über die abgetretenen Verpflichtungskredite

Die eidgenössischen Räte werden im Rahmen der jährlichen Staatsrechnung mit der Zusatzdokumentation «Stand der Verpflichtungskredite armasuisse Immobilien» über die einzelnen Abtretungen und die Beanspruchung dieses Rahmenkredits orientiert.

2845

2.5.4

Finanzielle Auswirkungen

Investitionskosten Aufgrund der vorgesehenen notwendigen und dringenden Vorhaben wird der folgende Rahmenkredit beantragt: Rahmenkredit (der Ausgabenbremse unterstellt)

286 775 000 Franken

3

Personelle, finanzielle und terminliche Auswirkungen

3.1

Personelle Auswirkungen

Die geplanten Vorhaben haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Personalbedarf der betroffenen Bereiche. Kann aber durch betrieblich-organisatorische Massnahmen und aus Effizienzgründen Personal eingespart oder muss zusätzliches Personal rekrutiert werden, so sind diese Auswirkungen bei den entsprechenden Vorhaben aufgeführt.

3.2

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Folgekosten aus den geplanten Vorhaben sind bei den einzelnen Vorhaben beschrieben. Insgesamt ist aus den vier Einzelvorhaben mit jährlichen Einsparungen von rund einer Millionen Franken zu rechnen. Dies beinhaltet sowohl Personal- wie Sachaufwände bei armasuisse Immobilien wie auch im Departementsbereich Verteidigung. Zusätzlich entstehen insgesamt Bruttomietkosten von rund 6,77 Millionen Franken. Diese fallen VBS-intern im Rahmen der Leistungsverrechnung an. Sie sind nicht finanzierungswirksam und beinhalten hauptsächlich kalkulatorische Kosten, welche dem Nutzer verrechnet werden.

Die Investitionen für die Immobilien des VBS sind im Voranschlag 2012 und im Legislaturfinanzplan 2013­2015 aufgeführt.

Die Investitionskosten werden bei den einzelnen Vorhaben ausgewiesen.

3.3

Terminliche Auswirkungen

Bei den beantragten Einzelprojekten kann davon ausgegangen werden, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Ausführungsplanung, der Ausschreibung und der Realisierung termingerecht begonnen wird.

Es lässt sich allerdings nicht ausschliessen, dass sich einzelne Realisierungstermine aufgrund von Einsprachen, Rekursen und Auflagen im Baubewilligungs- oder Ausschreibungsverfahren verzögern, oder dass die zur Verfügung stehenden Voranschlagskredite eine Verschiebung bedingen.

2846

4

Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung11 bedürfen Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte. Dementsprechend unterstehen Artikel 2 (Gesamtkredit) und Artikel 4 (Rahmenkredit) des Bundesbeschlusses über die Immobilien des VBS für das Jahr 2012 (Entwurf) der Ausgabenbremse.

5

Rechtliche Aspekte

Diese Vorlage stützt sich auf die allgemeine Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu treffen.

Im Weiteren sind massgebend: ­

die Artikel 21­27 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 7. Oktober 200512;

­

Artikel 1 der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. Juni 200413 über die Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten;

­

Artikel 28 der Verordnung vom 5. Dezember 200814 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes.

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Bewilligung der nachgesuchten Kredite ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung. Dem Erlass ist im Sinne von Artikel 25 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200215 die Form eines einfachen, das heisst nicht dem Referendum unterstehenden, Bundesbeschlusses zu geben.

6

Verhältnis zur Legislaturplanung

Da es sich bei der Immobilienbotschaft VBS um ein jährlich wiederkehrendes Geschäft handelt, ist es nicht in der Legislaturplanung enthalten.

11 12 13 14 15

SR 101 SR 611.0 SR 611.051 SR 172.010.21 SR 171.10

2847

2848