Militärische Plangenehmigung betreffend die Gemeinden Wangen a/A ­ Wiedlisbach, Waffenplatz; Übungsdorf Rettungstruppen, Modernisierung Übungsanlagen, Projektoptimierung Brauchwasser (nachträgliche Projektanpassung) vom 13. September 2012

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 24. Januar 2012 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Bau eines zusätzlichen Brauchwasserbeckens auf dem Gelände der Übungsanlage der Rettungstruppen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

25. September 2012

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2012-2302

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