Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die «Association suisse des sommeliers professionnels (ASSP)» und Hotel & Gastro formation haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und die Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Sommelier mit eidgenössischem Fachausweis/Sommelière mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

21. August 2012

7850

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2012-1942