Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Schweizerische Kommission für Bankfachprüfungen, der Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft VBV, die Interessengemeinschaft AusbildungsLehrgang Finanzplaner IAF und der Schweizerische Kaufmännische Verband SKV haben, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die höhere Fachprüfung als Bankfach-Experte/Bankfach-Expertin eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

20. Juli 1999

1999-4656

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

5391