Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion -= Gemeinde Matt GL, Schutzbauten und -anlagen Wyenegg, Projekt-Nr. 431.1-GL-0000/0001 -= Gemeinde Zug, Walchwil ZG, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion Seewald Zug, Projekt-Nr. 411.3-ZG-0002/0001 -= Gemeinde Neuheim ZG, Schutzbauten und -anlagen Höllbach, Projekt-Nr. 431.1-ZG-0006/0001 Integralprojekte: -= Gemeinde Igis GR, Integralprojekt Igiser Heimwald, Projekt-Nr. 401 -GR-9111/0001, mit folgenden Komponenten Waldbau Befristete minimale Pflege Waldbau bei besonderer Schutzfunktion

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zuenthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031 / 324 78 53 / 324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

20. Juli 1999

1999-4636

Eidgenössische Forstdirektion

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