Bundesbeschluss II über die Rechnung 1998 der Rüstungsunternehmen des Bundes vom 15. Juni 1999

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 38 des Finanzhaushaltgesetzes1, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 31. März 19992, beschliesst:

Art. 1 Die Rechnung der Rüstungsunternehmen des Bundes für das Jahr 1998 wird mit den nachstehenden Beträgen genehmigt: a.

die Erfolgsrechnung mit einem Betriebsgewinn von 68,6 Millionen und einem Unternehmensgewinn von 21,3 Millionen;

b.

die Investitionsrechnung mit Zahlungen von 68,5 Millionen;

c.

die Bilanz per 31. Dezember 1998 mit einer Bilanzsumme von 1147,3 Millionen.

Art. 2 In Übereinstimmung mit Artikel 15 Absatz 4 der Verordnung vom 24. Oktober 19903 über das Bundesamt für Rüstungsbetriebe wird der Gewinn des Jahres 1998 von 21 300 000 Franken auf die neue Rechnung vorgetragen.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 1. Juni 1999

Nationalrat, 15. Juni 1999

Der Präsident: Rhinow Der Sekretär: Lanz

Die Präsidentin: Heberlein Der Protokollführer: Anliker

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SR 611.0 Im BBl nicht veröffentlicht.

SR 510.521

5184

1999-4497