Bundesbeschluss über die Finanzierung der Vollbeteiligung der Schweiz an den Programmen der EU im Bereich der Forschung, der technologischen Entwicklung und der Demonstration (einschliesslich EURATOM) in den Jahren 2001 und 2002 vom 2. September 1999
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. Juni 1999 1, beschliesst:
Art. 1 1
Für die Vollbeteiligung der Schweiz am Fünften Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration der Europäischen Union und an EURATOM in den Jahren 2001 und 2002 wird ein Gesamtkredit von 432 Millionen Franken bewilligt.
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Der Gesamtkredit wird wie folgt aufgeteilt: Mio. Fr.
a.
Beitrag der Schweiz an die EU für die Jahre 2001 und 2002
b.
Begleitmassnahmen für die Jahre 2001 und 2002
410 22
Art. 2 Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2002 eingegangen werden.
Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 2. September 1999
Ständerat, 31. August 1999
Die Präsidentin: Heberlein Der Protokollführer: Anliker
Der Präsident: Rhinow Der Sekretär: Lanz
10486
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BBl 1999 6128
8856
1999-5420