Verfügung im Widerspruchsverfahren 1811 Widersprechende/r Hachette Filipacchi Presse, Société anonyme., 149, Rue Anatole France, FR-92534 Levallois-Perret Cedex, Internationale Marke Nr. 292 472 (ELLE), Vertreter/in Strahlberg & Partners, Postfach 156, 3084 Wabern gegen Widerspruchsgegner/in Rudolf Zenner GmbH & Co., Mode-Accessoires-KG., Siemensstrasse 22, DL-Ottobrunn, Internationale Marke Nr. 664 049 (ELLE DUE) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 9. November 1999 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 1811 wird abgewiesen.

3.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

4.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

9. November 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

1999-5777

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