Bekanntmachung (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Okt. 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat im Einvernehmen mit dem Präsidenten eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes (KG) über die Preise der Tessiner Tageszeitungen eröffnet.

Die Abonnementspreise von Corriere del Ticino, Giornale del Popolo und La Regione sind seit 1993 identisch und haben sich jeweils gleichzeitig um denselben Betrag erhöht. Gegenwärtig sind zudem die Einzelverkaufspreise gleich hoch. Die drei Zeitungen sind Mitglieder der Associazione Ticinese Editori di Giornali (ATEG).

Die Vorabklärung des Sekretariats hat Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne von Artikel 5 KG ergeben. Die Ergebnisse der Vorabklärung lassen vermuten, dass ein kollusives Verhalten der Marktteilnehmer vorliegt.

Die Untersuchung soll zeigen, ob zwischen den drei Tessiner Tageszeitungen tatsächlich ein kollusives Verhalten vorliegt und ob dies allenfalls eine unzulässige Wettbewerbsabrede im Sinne von Artikel 5 KG darstellt.

Die Untersuchung richtet sich gegen Società Editrice del Corriere del Ticino SA, Opera Giornale del Popolo, Regiopress SA und ATEG.

Innerhalb von 30 Tagen ­ Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a - c KG können sich folgende Dritte anmelden: a. Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind; b. Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können; c. Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Effingerstrasse 27, 3003 Bern. Telefon: 031 / 322 20 40, Telefax: 031 / 322 20 53.

12. Juli 1999

5380

Sekretariat der Wettbewerbskommission

1999-4669