Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte
Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion
Gemeinde Lauterbrunnen BE, Schutzbauten und -anlagen Rutschverbau Isenfluh, Projekt-Nr. 431.1-BE-0003/0001
Gemeinde Klosters-Serneus GR, Schutzbauten und -anlagen Lawinenverbauung Monbiel, Projekt-Nr. 431.1-GR-0092/0001
Gemeinde Engelberg OW, Schutzbauten und -anlagen Mühlewald, Projekt-Nr. 431.1-OW-0000/0012
Gemeinde Bürglen UR, Schutzbauten und -anlagen Rutschverbauungen und Aufforstungen Riedliflügel, Projekt-Nr. 431.1-UR-0000/0017
Gemeinde Silenen UR, Schutzbauten und -anlagen Silblen, Golzern, Projekt-Nr. 431.1-UR-0011/0001
Integralprojekt:
Gemeinde Diverse GR, Integralprojekt Unwetterschäden 1999, Projekt-Nr. 401-GR-9000/0003, mit folgenden Komponenten Erschliessungsanlagen Schutzbauten und anlagen
Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zuenthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031 / 324 78 53 / 324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.
26. Oktober 1999
8804
Eidgenössische Forstdirektion
1999-5400