Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 20002003
Entwurf
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 12. Mai 19991, beschliesst:
Art. 1 Für die Beiträge an die Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 20002003 wird ein Zahlungsrahmen von höchstens 128 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.
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BBl 1999 7805
7912
1999-4836