Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2000­2003

Entwurf

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 12. Mai 19991, beschliesst:

Art. 1 Für die Beiträge an die Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2000­2003 wird ein Zahlungsrahmen von höchstens 128 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

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BBl 1999 7805

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1999-4836