Helikopterflugfeld Schattenhalb Bewilligung zum Bau- und Betrieb des Helikopterflugfeldes Schattenhalb, Gde. Schattenhalb (BE) vom 23. November 1999

Gestützt auf das mit Datum vom 15. Juli 1994 namens der Firma King Air AG (vormals Heli Haslital AG), Willigen, 3860 Meiringen eingereichte Gesuch hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am 10. November 1999 die Bewilligung zum Bau- und Betrieb der Helikopterflugbasis erteilt.

Rechtsmittelbelehrung Wer nach Artikel 48 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) zur Beschwerde berechtigt ist, kann gegen diese Verfügung innert 30 Tagen beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erheben. Die Frist steht vom 18. Dezember 1999 bis und mit dem 1. Januar 2000 still. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikationen in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführer zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Unterlagen sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführer sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

Eröffnung und Publikation Die am 10. November 1999 erteilte Bewilligung zum Bau- und Betrieb der Helikopterflugbasis wird den am Verfahren beteiligten Stellen direkt eröffnet. Sie liegt ausserdem mit der ergänzenden kantonalen Baubewilligung inkl. sämtlicher Beilagen während der Beschwerdefrist bei der Gemeindekanzlei, Schattenhalb, 3860 Willigen-Meiringen, während Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

23. November 1999

1999-5775

Bundesamt für Zivilluftfahrt

9161