Bundesbeschluss I über die eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 1998 vom 15. Juni 1999

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 31. März 19991, beschliesst:

Art. 1 Die eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 1998, abschliessend mit ­

einem Einnahmenüberschuss in der Finanzrechnung von 484 120 874 Franken,

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einem Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung von 336 419 773 Franken und

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einem Fehlbetrag in der Bilanz von 52 917 107 053 Franken wird mit Einschränkungen bezüglich der Sonderrechnung der Pensionskasse des Bundes und der entsprechenden Konten in der Bilanz des Bundes genehmigt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 1. Juni 1999

Nationalrat, 15. Juni 1999

Der Präsident: Rhinow Der Sekretär: Lanz

Die Präsidentin: Heberlein Der Protokollführer: Anliker

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Im BBl nicht veröffentlicht.

1999-4498

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