Verfügung im Widerspruchsverfahren 1840 Widersprechende/r Eckes-Granini GmbH & Co. KG, 6, Ludwig-Eckes-Allee, D-55268 Nieder-Olm, Internationale Marke Nr. 656 707 (taste'n fun), Vertreter/in S.A. F.lli Galli, Camis & Stock, Via Soave 9, C.P. 192, 6830 Chiasso gegen Widerspruchsgegner/in Hermann Pfanner Getränke GmbH, A-6923 Lauterbach, Internationale Marke Nr. 664 075 (Pfanner Taste & Fun), Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 9. November 1999 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 1840 wird gutgeheissen. Die provisorische vollumfängliche Schutzverweigerung für die internationale Marke Nr. 664'075 wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides in eine definitive Schutzverweigerung umgewandelt.

3.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von Fr. 1300.-- (inklusive Widerspruchsgebühr von Fr. 800.--) zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

9. November 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

9142

1999-5778