99.058 Botschaft über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte Zivil (Ziviles Bauprogramm 2000) vom 23. Juni 1999

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit vorliegender Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte Zivil mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

23. Juni 1999

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Ruth Dreifuss Der Bundeskanzler: François Couchepin

7214

1999-4432

Übersicht Der Bundesrat beantragt mit dieser Botschaft einen Verpflichtungskredit in der Form eines Sammelkredites im Gesamtbetrag von 263,14 Millionen Franken. Davon entfallen auf Fr.

­ ­

drei Vorhaben über 10 Millionen Franken (Ziff. 2) Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziff. 3)

83 140 000 180 000 000

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Bauausführung ablaufgerecht begonnen wird. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzlage des Bundes die Realisierungstermine verzögert.

Vorhaben über 10 Millionen Franken Sanierung des Istituto Svizzero in Rom Benützer: Bundesamt für Kultur (BAK) 11,94 Millionen Franken (Projekt-Nr. 4978.010) Im Jahre 1946 schenkte die aus Lugano stammende Contessa Carolina MarainiSommaruga ihre prachtvolle Liegenschaft, bestehend aus Villa, Ökonomiegebäude, Pförtnerhaus und Park, situiert an der Via Ludovisi in Rom, dem Bund. Die Stifterin verband die grosszügige Schenkung mit der Auflage, die Liegenschaft in den Dienst des kulturellen Austausches zwischen der Schweiz und Italien zu stellen. Dem Wunsch der Donatorin entsprechend bezeichnete der Bundesrat die Villa Maraini als Sitz des Schweizerischen Instituts in Rom.

Während einem Jahr leben und arbeiten im Institut 15 bis 17 Künstlerinnen und Künstler, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Schweiz.

Villa, Pförtnerhaus und Park wurden in den letzten Jahren saniert und entsprechen heute den Bedürfnissen des Instituts. Hingegen bedürfen das Ökonomiegebäude, das baulich wie funktionell erhebliche Mängel aufweist, sowie die beiden AtelierPavillons einer dringenden Erneuerung. Zudem sind die Umfassungsmauern, die u. a. infolge von Erdbebenschäden Ausbrüche und Verschiebungen aufweisen, auf der ganzen Länge nachhaltig zu sanieren. Für die Realisierung dieser letzten Sanierungsetappe ist ein Objektkredit von 11 940 000 Franken erforderlich.

Sanierung und Erweiterung des Hotels BASPO in Magglingen Benützer: Bundesamt für Sport (BASPO) 35,2 Millionen Franken (Projekt-Nr. 4237.064) Das Bundesamt für Sport (BASPO) betreibt in einem 122-jährigen Grand-Hotel einen zentralen Verpflegungs- und Unterkunftsbetrieb. Dieses bildet ­ zusammen mit dem benachbarten Schulgebäude ­ das eigentliche Zentrum der betrieblichen

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Kursinfrastruktur der Sportschule. Das Grand-Hotel (Altbau) muss saniert und durch einen Hotel-Annex (Neubau) ergänzt werden.

Das Vorhaben stützt sich auf das Gesamtkonzept «Bauten des Bundes für den Sport 1994 bis 2002». Für die Realisierung des Vorhabens ist ein Objektkredit von 35,2 Millionen Franken erforderlich. Davon entfallen 19,87 Millionen Franken auf den Neubau, 14,23 Millionen Franken auf die Altbau-Sanierung und 1,10 Millionen Franken auf ergänzende technische Infrastruktur.

Unterhalt der baulichen Infrastruktur der Forschungsanstalten des Bundesamtes für Landwirtschaft und des Eidgenössischen Gestüts Benützer: Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und Eidgenössisches Gestüt 36,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 721.005) Das Bundesamt für Landwirtschaft betreibt sechs landwirtschaftliche Forschungsanstalten und das Gestüt in Avenches. Diese Anstalten verfügen über rund 240 000 m2 Gebäudeflächen mit einem Wiederbeschaffungswert von rund 650,0 Millionen Franken. Vor dem Hintergrund starker Veränderungen im Bereich der Forschungsanstalten und des Gestüts muss der bestehende Liegenschaftsbestand unterhalten und in einzelnen Bereichen neuen Bedürfnissen angepasst werden. Um eine längerfristige Planung über den sehr grossen Gebäudebestand zu ermöglichen wird ein Sammelkredit für Unterhaltsmassnahmen von 36,0 Millionen Franken beantragt.

Vorhaben bis 10 Millionen Franken Für sämtliche Vorhaben bis 10 Millionen Franken wird ein Kredit von 180 000 000 Franken beantragt. Dieser Kredit beinhaltet einerseits Einzelprojekte zwischen einer und zehn Millionen Franken und andererseits Sammelkredite für unvorhergesehene, dringliche oder spezifische Massnahmen, wie z. B. der Einbau von Kommunikationsanlagen oder Projektierungen.

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Botschaft 1

Allgemeiner Teil

11

Reorganisation des Bauwesen des Bundes

Im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform (RVR) wurde der Bereich Bau, Liegenschaften und Beschaffung des Bundes von Mitte 1997 bis Ende 1998 unter Federführung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) grundlegend reorganisiert. Das Bau und Liegenschaftswesen des Bundes (Immobilienmanagement pro Jahr ca. eine Mia. Fr.) wurde per 1. Januar 1999 in die drei Sparten Zivile Bundesverwaltung, Militär und ETH-Bereich aufgeteilt, während das Beschaffungswesen (frühere Eidg. Drucksachen- und Materialzentrale EDMZ) im EFD konzentriert bleibt. Für die drei Bausparten gilt dabei die gleiche optimierte Prozessorganisation.

Aus der Bausparte Zivil sowie der bisherigen EDMZ entstand auf Anfang 1999 im Eidgenössischen Finanzdepartement das neue Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Das BBL hat ausserdem die Federführung bei den Koordinationsmassnahmen der drei Sparten sowie aller weiteren Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes.

Das BBL ist zuständig für das Immobilienmanagement (Portfoliomanagement, Bau, Betrieb und Unterhalt) der zivilen Bundesverwaltung sowie die Materialwirtschaft (Bundespublikationen, Mobiliar, Büromaterial, Bürotechnik und v. a. Informatikmittel) der gesamten Bundesverwaltung. Oberste Zielsetzung ist die langfristige Kosten-Nutzen-Optimierung in den Bereichen Immobilienmanagement und Materialwirtschaft, unter Berücksichtigung kultureller und ökologischer Aspekte.

12

Kreditwesen

Objektkreditbegehren für Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb sind vom Bundesrat den eidgenössischen Räten mit besonderer Botschaft zu unterbreiten.

Verpflichtungskredite sind erforderlich, wenn Verpflichtungen eingegangen werden müssen, die über ein Voranschlagsjahr hinaus gültig sind. Sie sind also nicht an ein bestimmtes Rechnungsjahr gebunden. Für die in Einlösung der eingegangenen Verpflichtungen fällig werdenden Zahlungen beantragt der Bundesrat Zahlungskredite.

13

Ausgabenbremse

Volk und Stände haben in der Volksabstimmung vom 12. März 1995 den Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1994 über eine Ausgabenbremse gutgeheissen. Wie die Subventionsbestimmungen sollen auch Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen in beiden Räten mit der Mehrheit aller Ratsmitglieder (qualifiziertes Mehr) bewilligt werden, sofern sie neue Ausgaben in der Höhe von über 20 Millionen Franken für einmalige Ausgaben und von 2 Millionen Franken für wiederkehrende Ausgaben nach sich ziehen.

7217

Als neue Ausgaben gelten insbesondere diejenigen Ausgaben, bei denen die entscheidende Behörde eine relativ grosse Freiheit bezüglich Betrag, Termin und anderer wichtiger Modalitäten hat. So handelt es sich insbesondere dann um neue Ausgaben, wenn der grundlegende Erlass zwar umfassend die Erfüllung einer neuen ausgabenrelevanten Aufgabe festlegt, die Frage der Modalitäten aber offenbleibt.

Dagegen handelt es sich bei den in Gesetzesbestimmungen vorgesehenen Ausgaben, deren Betrag bestimmt ist oder die für die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben absolut notwendig sind (z. B. Ausgaben für den Unterhalt oder den Umbau von Gebäuden ohne Nutzungsänderung, Erneuerung von Betriebsmaterial wie Ersatzteile) um gebundene Ausgaben. Diese unterliegen nicht der Ausgabenbremse.

Im Zweifelsfall soll allerdings die Ausgabenbremse zur Anwendung gelangen.

14

Überprüfung von Normen und Standards

Ziel der Überprüfung von Bauprojekten bezüglich der angewendeten Normen und Standards ist eine Kosten/Nutzen-Optimierung, d. h. eine Senkung der Bau- und Betriebskosten bei gleichzeitig nur geringfügig oder gar nicht vermindertem Nutzen.

Die Überprüfung von Projekten bezüglich der Normen und Standards im bundeseigenen Hochbau hat sich seit der ersten Durchführung 1994 als notwendig und sinnvoll erwiesen. Bei den an der Planung und Realisierung Beteiligten hat ein Umdenken stattgefunden. Dies äussert sich darin, dass die ausgewiesenen Einsparungen im Verlauf der Jahre stetig abnahmen. Trotzdem zeigt die Erfahrung, dass Projektoptimierungen weiterhin ein beachtliches Einsparungspotenzial darstellen.

Mit der Reorganisation des Bauwesens des Bundes wurde die systematische Projektüberprüfung an die Sparten delegiert und in die neuen Organisationen integriert.

15

Massnahmen für den Umweltschutz und die Umweltverträglichkeit der geplanten Projekte

Den Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes sowie den denkmalpflegerischen Aspekten wird bei allen Bauvorhaben entsprechende Bedeutung beigemessen.

Um Nutzungskonflikte möglichst auszuschalten, wird der Einbettung der Bauten in die Umwelt durch geeignete Standortwahl und sorgfältige Projektgestaltung die notwendige Beachtung geschenkt. Bei der Planung, der Erstellung und dem Betrieb der Bauvorhaben stehen folgende Hauptziele im Vordergrund: ­

Die Umweltbelastungen und der Energieverbrauch sind zu reduzieren (siehe u. a. Aktionsprogramm Energie 2000).

­

Die heute vorhandenen gesetzlichen Grundlagen in den Bereichen des Gewässer- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung sowie der Energiegesetzgebung sind vollumfänglich zu berücksichtigen.

151

Ökologie

Die in den Projekten vorgesehenen Massnahmen hinsichtlich Ökologie betreffen Aspekte:

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­

der fachgerechten Entsorgung und allfälligen Wiederverwendung von Baumaterialen, die bei Umbau-, Abbruch- sowie Sanierungsarbeiten anfallen;

­

der Verwendung von Baumaterialien nach ökologischen Gesichtspunkten und der Nachhaltigkeit;

­

der Reduktion der Umweltbelastung durch Emissionen.

152

Energie

Die Vorhaben verbessern die Energiebilanz der Projekte im Sinne der Zielsetzungen des Aktionsprogrammes Energie 2000 zur Förderung der sparsamen und rationellen Energienutzung und der erneuerbaren Energien. Dies geschieht durch gezielte Massnahmen zur Senkung des Bedarfs an Grund- und Prozessenergie.

153

Sicherheit

Die Anliegen der Sicherheit werden in den Bauvorhaben angemessen berücksichtigt (u. a. durch Erhöhung des Brandschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz).

16

Kostenzusammenstellung

Der den Kostenberechnungen zu Grunde gelegte Baukostenindex ist bei den spezifizierten Vorhaben über 10 Millionen Franken einzeln erwähnt. Die Kostenvoranschläge sind nach dem Baukostenplan (BKP) der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung gegliedert und umfassen folgende Hauptgruppen: BKP-Position

Beschreibung

0

Grundstück

Kosten der Erschliessung bis zur Grundstücksgrenze (Strassen, Werkleitungen für Medien usw.) sowie allfälliger Landerwerb

1

Vorbereitungsarbeiten

Abbrucharbeiten, spezielle Fundationen, Anpassungen, Umlegung von Werkleitungen und Verkehrsanlagen

2

Gebäude

Baugrubenaushub, Rohbau sowie Ausbau und allgemeine Installationen

3

Betriebseinrichtungen

fest eingebaute Einrichtungen inklusive dazugehörige spezielle Bauarbeiten und Installationen

4

Umgebung

Strassen und Plätze, Umgebungsgestaltung, sämtliche Erdbewegungen sowie Rohbau-, Ausbau- und Installationsarbeiten ausserhalb des Gebäudes, aber innerhalb der Grundstücksgrenze

5

Baunebenkosten

Bewilligungen, Gebühren, Modelle, Vervielfältigungen, Baustellenbewachung und dergleichen

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BKP-Position

Beschreibung

6

Zentrale Versorgung

zentrale Installationen für Heizung und Stromversorgung

7

Kunst am Bau

Kunstwerke in Verbindung mit dem Bauvorhaben

8

Unvorhergesehenes

Reserve für unvorhergesehene Aufwendungen, insbesondere im Zusammenhang mit Bauerschwernissen

9

Ausstattung

Ausstattung des Gebäudes mit beweglichen Einrichtungsgegenständen, einerseits mit Mobiliar und andererseits mit der für den Betrieb notwendigen Erstausstattung mit wissenschaftlichen Apparaten

17

Kenndaten

Folgende Kenndaten werden ­ soweit sinnvoll ­ den Kostenzusammenstellungen beigefügt: ­

Rauminhalt (RI) in m3 (nach SIA 116)

­

Geschossfläche (GF) in m2 (nach SIA 416)

Bezogen auf Baukostenplan Hauptgruppe 2 (BKP 2): ­

Fr./m3 RI

­

Fr./m2 GF

Bezogen auf Baukostenplan Hauptgruppen 1­8 (BKP 1­8): ­

Fr./m3 RI

­

Fr./m2 GF

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2

Vorhaben über 10 Millionen Franken

21

Sanierung des Istituto Svizzero in Rom Benützer: Bundesamt für Kultur (BAK) 11,94 Millionen Franken (Projekt-Nr. 4978.010)

211

Ausgangslage

211.1

Einleitung

Im Rahmen der Zivilen Baubotschaft vom 10. Juni 1996 wurden den Eidgenössischen Räten die verschiedenartigen Bundesmuseen und bundeseigenen kulturellen Institutionen in einer kurzen Situationsanalyse vorgestellt und auf dringende Sanierungsbedürfnisse u. a. auch im Istituto Svizzero in Rom hingewiesen. Gleichzeitig wurden die notwendigen Verpflichtungskredite für das erste Sanierungspaket (Sammlung Oskar Reinhart «Am Römerholz» in Winterthur und das Museo Vela in Ligornetto) beantragt.

Mit dem vorliegenden Bauprogramm wird ein Verpflichtungskredit von 11,94 Millionen Franken für die Sanierung des Istituto Svizzero in Rom beantragt.

211.2

Kulturelle Institutionen in Rom

Im Jahre 1666 gründete der französische Minister Colbert für seinen Monarchen, Ludwig XIV, die «Académie de France» in Rom. Während Jahrhunderten galt der «Prix de Rome», der die Preisträger zu einem Studienaufenthalt an der «Académie de France» berechtigte, als begehrtes Ziel. Weitere vergleichbare Institutionen wurden in Rom im Verlauf des 19. Jahrhunderts gegründet. 1829, im Zeichen der damals grossen Begeisterung für das klassische Altertum, entstand das «Istituto di Corrispondenza Archeologica», das erste wissenschaftliche Institut mit internationalem Charakter. Es zählte Mitglieder aus Italien, Frankreich, Deutschland und Grossbritannien. Ab 1870 gründeten einzelne Länder Institute in Rom. Heute besitzen rund 20 europäische Länder, die USA und Japan entsprechende Institute in Rom. Die Schweiz hat erst spät, im Jahre 1947, ihre kulturelle Institution in Rom erhalten.

211.3

Emilio und Carolina Maraini-Sommaruga und ihre Villa

Der Bauherr der Gebäude, die heute das Istituto Svizzero di Roma bilden, war der in Lugano geborene und in Zofingen zum Kaufmann ausgebildete Emilio Maraini (1853­1916), der 1880 nach Italien zog und eine eigene Zuckerindustrie aufbaute.

Emilio Maraini nahm neben seiner schweizerischen Nationalität auch die italienische an, wurde Vorzeigefigur des italienischen Unternehmertums und ins römische Parlament gewählt. 1889 heiratete er die ebenfalls aus Lugano stammende Carolina Sommaruga (1869­1959).

Das Grundstück in der Grösse von 7180 m2, das sich Emilio Maraini 1902 für den Bau seiner Villa in Rom erwarb, wurde ursprünglich als Deponie für Aushubmaterial, Bauschutt und Müll genutzt. Die Vorteile dieses Standortes lagen auf der Hand: Der seit der Antike vielbewunderte Ausblick auf die Stadt und das römische Umland, die unmittelbare Nähe der weltstädtischen Glanz ausstrahlenden Via Ve-

7221

neto, wenige Gehminuten von der Piazza Barberini und der Kirche Trinità dei Monti mit der Spanischen Treppe entfernt.

Die Planung und Realisierung der Villa übertrug Emilio Maraini seinem Bruder, dem Architekten Otto Maraini. Dieser hat, im Rückgriff auf historische Formen, einen Wohnsitz entstehen lassen, der zusammen mit dem separaten Ökonomiegebäude und der Portineria auch heute noch als eine idealtypische Verwirklichung gründerzeitlicher Villenarchitektur in Rom gilt.

211.4

Schenkung an den Bund

Die Villa Maraini stand von allem Anfang an regelmässig jungen Kunstschaffenden offen. Das grosszügige Mäzenatentum des kinderlosen Ehepaares gipfelte schliesslich in der Schenkung der prachtvollen Liegenschaft durch Contessa MarainiSommaruga an den Bund, mit der Auflage, das Haus in den Dienst des kulturellen Austausches zwischen der Schweiz und Italien zu stellen. Der Bundesrat nahm am 27. Dezember 1946 das Geschenk an und bezeichnete in der Folge die Villa Maraini als Sitz des Schweizerischen Instituts in Rom.

Das Istituto Svizzero in Rom war lange Zeit die einzige Kulturstätte, welche die Eidgenossenschaft im Ausland unterhielt. Erst 1985 erfolgte die Gründung des «Centre culturel suisse» in Paris und 1997 eröffnete in Mailand das «Centro culturale svizzero» seine Tore. Dass die Schweiz heute ein entsprechendes Institut in Rom besitzt, gilt als kulturelle Verpflichtung.

211.5

Rechtliche Stellung des Institutes

Mit Beschluss vom 27. Dezember 1947 liess der Bundesrat das Schweizerische Institut in Rom in Form einer privatrechtlichen Stiftung gründen.

Mit Bundesbeschluss vom 22. Dezember 1959 gewährte der Bund der Stiftung ein Dotationskapital von 3,5 Millionen Franken und bestätigte, dass die Liegenschaft als Eigentum des Bundes der Stiftung kostenlos zur Verfügung gestellt wird und die beidseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Eigentümer und Benützerin in einem Vertrag geregelt werden. In der entsprechenden Botschaft des Bundesrates an die Eidgenössischen Räte vom 24. April 1959 wurde bereits darauf hingewiesen, dass der Bund als Eigentümer der Liegenschaft für deren Unterhalt sorgt.

Der Vertrag zwischen Bund und Stiftung wurde am 28. Dezember 1963 in dem Sinn abgeschlossen, dass ­

das Dotationskapital für die Bestreitung der Ziele der Stiftung bestimmt ist und

­

die Lasten der Liegenschaft durch den Bund getragen werden.

Die Stiftung wird durch einen Stiftungsrat, der elf Mitglieder umfasst, geleitet. Unter anderem wählt der Stiftungsrat jedes Jahr aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber die Mitglieder (Membri) des Instituts.

7222

211.6

Tätigkeit des Instituts

Das Schweizerische Institut in Rom bildet eine der leistungsfähigsten Institutionen der Schweiz für den Kulturaustausch zwischen der Schweiz und Italien sowie für die wissenschaftliche Forschung auf den Gebieten der Klassischen Altertumswissenschaften, Theologie, Philosophie, Archäologie, Kunstgeschichte, Musik und Musikgeschichte, des Römischen Rechts usw.

Die bisherigen und gegenwärtigen Aktivitäten des Instituts sowie sein Betrieb haben sich bis heute bewährt. Im Institut absolvieren jährlich durchschnittlich 15­17 Künstlerinnen und Künstler, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Schweiz im Alter bis zu 40 Jahren als Membri ein zehn bis elf Monate dauerndes akademisches Jahr. Während einer längeren Zeitspanne leben die Membri im Institut zusammen, stehen und arbeiten in regelmässigem geistigen und intellektuellen Austausch. Mitglieder des Stiftungsrates begleiten das Schaffen der Membri während ihres Aufenthalts in Rom. Die Unterkunft am Institut ist für die Membri kostenlos.

Lebensunterhalt, Reisekosten und Arbeitsmaterialien müssen sie jedoch selber bestreiten.

Eine besondere Bedeutung kommt dem Veranstaltungsprogramm des Instituts zu, das im Dienst des von der Stifterin Contessa Carolina Mariani gewünschten Forums einer regen Begegnung zwischen dem Kulturleben der Schweiz und Italiens steht.

Im Rahmen des Veranstaltungsprogramms stellen die Membri ihre wissenschaftlichen Studien und ihr künstlerisches Schaffen der interessierten Öffentlichkeit vor.

Dies geschieht in engem Kontakt sowohl mit den Mitgliedern der andern ausländischen Institute in Rom als auch mit jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der römischen und päpstlichen Universitäten und Hochschulen.

212

Analyse des Ist-Zustandes

212.1

Allgemeines

Die Basis für eine dem Stiftungszweck entsprechende Nutzung wurde in zwei wesentlichen Anpassungsetappen in den Jahren 1962 und 1993 geschaffen: Einerseits 1962 mit dem Einbau von Unterkunfts- und Atelierräumen in der Dipendenza (Ökonomiegebäude) sowie von zwei Pavillons im Park, andererseits 1993 mit der Renovation der Villa und der anschliessenden Sanierung der Portineria (Pförtnerhaus). Villa, Portineria und Park genügen den Bedürfnissen des Instituts.

Die Dipendenza sowie die beiden Atelier-Pavillons hingegen bedürfen dringend einer umfassenden Erneuerung.

Das unantastbare Stiftungsvermögen beträgt sechs Millionen Franken. Aus dessen Ertrag, den teilweise zweckgebundenen Spezialfonds in der Höhe von rund einer Million Franken und Sponsorenbeiträgen wird der Institutsbetrieb finanziert. Infolge der in den letzten Jahren zurückgegangenen Zinserträge und der deutlich spärlicher fliessenden Sponsorengelder gestaltet sich die Finanzierung des Institutsbetriebs immer schwieriger. Das Eidgenössische Departement des Innern erteilte dem Bundesamt für Kultur den Auftrag, Finanzierungslösungen zu studieren und aufzuzeigen.

7223

212.2

Beurteilung der zu sanierenden Anlagen

212.21

Betriebliche Aspekte

Die Dipendenza wurde seit ihrer Erstellung vor rund 35 Jahren nicht mehr angepasst und erneuert. Die noch vor 10­20 Jahren gängige Art und Weise, in der die Membri arbeiteten, rechtfertigte eine klare Trennung von Arbeits- und Wohnbereich. Inzwischen wandelte sich die Arbeitstechnik insbesondere im Bereich des künstlerischen Schaffens mit dem Aufkommen neuer Medien und Materialien wesentlich.

Die Lichtverhältnisse in der Dipendenza sind teilweise ungenügend, EDVAnschlüsse fehlen gänzlich. Die Wohnqualität ist durch die Position der sanitären Räume mit ihren überalterten Installationen stark beeinträchtigt. Die fixe Anordnung des Wohnbereichs lässt bezüglich der spezifischen Bedürfnisse der Membri wenig Flexibilität zu. Die Atelierräume in der Dipendenza verfügen über keinerlei Möglichkeiten, die Lichtführung zu regeln und die während den Sommermonaten übliche Überhitzung zu mindern. Sowohl bedingt durch ein beschränktes Platzangebot als auch durch die mangelhaften Einrichtungen und fehlenden Infrastrukturen wird das Institut in der Durchführung kultureller Veranstaltungen zunehmend eingeschränkt.

212.22

Bauliche Aspekte

Dipendenza Im Terrassenbereich sind starke Schäden an den Sichtbetonteilen festzustellen. Die durch Korrosion aufgeschwellten Bewehrungsstäbe haben grössere Betonteile abgesprengt, wodurch neben den ästhetischen auch statische Probleme entstehen. Ungenügend ist die Schallisolation zwischen den einzelnen Wohneinheiten wie auch die Belichtung der Wohn- und Atelierräume mit Tageslicht. Das auf der Dachterrasse eingerichtete Gewächshaus ist durchgerostet, weitgehend funktionsuntauglich und wurde von den römischen Behörden beanstandet. Zudem ist die Dipendenza für Behinderte nicht zugänglich.

Pavillons (Ateliers) im Park Die beiden Atelier-Pavillons weisen an den Wänden und an den Dachkonstruktionen eine stark fortgeschrittene Metallkorrosion auf. Zudem fehlen die thermische Isolation und der Schutz vor übermässiger Lichteinstrahlung.

Umfassungsmauern Etliche Mauerstellen der Grundstückumfassung weisen mittlere bis starke Ausbrüche auf. Horizontale und vertikale Verschiebungen der Mauerkrone weisen auf unterschiedliche Absenkungen der Fundationen hin. Diese sind auf den schlechten Baugrund und die Auswirkungen der jüngsten Erdbeben zurückzuführen. Die Umfassungsmauern sind zudem stark verschmutzt.

7224

213

Begründung des Vorhabens

Um den Institutsbetrieb auch in weiterer Zukunft sinnvoll aufrechterhalten zu können und die Zweckbestimmung des Instituts zu gewährleisten, ist im Rahmen der letzten Sanierungsetappe besonders auf eine Optimierung der Nutzungsmöglichkeiten der Räume zu achten.

Der vorgesehene tiefgreifende Umbau der Dipendenza ist begründet durch folgende Anforderungen: ­

Behebung der Bauschäden und funktionellen Mängel am 35-jährigen Objekt;

­

Anpassung an die italienischen Hygiene- und Sicherheitsnormen;

­

verbesserte Ausnützung des Gebäudes;

­

flexible Verwendbarkeit der den Membri zur Verfügung stehenden Räume bezüglich Arbeiten und Wohnen;

­

Einführung zeitgemässer Betriebseinrichtungen (Küchen, sanitäre Anlagen, EDV-Vernetzung);

­

Zugänglichkeit für Behinderte;

­

Einbau eines flexibel nutzbaren Mehrzweckraums für Ausstellungen und Publikumsanlässe, wie Video-, Theater- und musikalische Vorführungen mit Projektionsmöglichkeit.

Die Pavillons sind so zu erneuern, dass sie während des ganzen Jahres benutzt und unterschiedlich einsetzbar sind.

Für die anspruchsvolle Pflege der Parkanlagen sowie der Zimmerpflanzen ist die Erneuerung des Gewächshauses unabdingbar.

Schliesslich sind die Umfassungsmauern auf der ganzen Länge nachhaltig zu sanieren.

214

Projektbeschreibung

214.1

Allgemeines

Das Projekt wurde aus einem Anfang 1998 durchgeführten Studienauftrag unter fünf Architekturbüros ausgewählt. Es wurde im Rahmen der Überprüfung der Normen und Standards optimiert.

214.2

Dipendenza

Die Dipendenza wird vollständig umgebaut, was eine Aushöhlung unter Belassung der Geschossdecken nach sich zieht. Von den Fassaden abgesehen sind keine Bauteile erhaltenswert. Um den Zonenvorschriften zu folgen, muss an dieser sensiblen städtebaulichen Stelle ein äusserst diskreter Eingriff vorgenommen werden. Das Mehrvolumen wird den Aussenraum nicht verändern. Dies wird allein durch das Abgraben des Erdreichs erreicht. Die bestehenden Fundamente werden unterfangen.

Ein vollständig neues Erschliessungssystem im Gebäudeinnern erlaubt eine intensi7225

vere Nutzung der Geschosse, eine Verbesserung der Belichtung sowie eine ausreichende Privatsphäre für die Bewohner. Spezifische Einrichtungen sorgen dafür, dass die Dipendenza auch für behinderte Personen zugänglich wird.

Es ist die folgende Gebäudenutzung vorgesehen: Untergeschoss Mehrzweckraum für rund 100 Personen mit dazugehörender Infrastruktur.

Erdgeschoss Fünf Gästezimmer für maximal neun Personen.

Erstes Obergeschoss Vier flexible Wohnungen für Kleinfamilien oder Wohngemeinschaften für insgesamt 13 Personen. Mittels Zimmer, die abgetauscht werden können, ist die individuelle Anpassung in Wohneinheiten für zwei bis sieben Personen möglich.

Ateliergeschoss Fünf Ateliers Zukünftig werden bis zu 22 Personen unter optimalen Bedingungen in der Dipendenza wohnen und arbeiten können (heute 16 Personen).

214.3

Pavillons, Gewächshaus

Die beiden abbruchreifen Pavillons im Park werden ersetzt. Ein neues Gewächshaus wird aus denkmalpflegerischen Gründen ins Erdreich eingesenkt.

214.4

Umfassungsmauern

Die schlechte Qualität des Erdmaterials der Fundamentsohle in Form von jüngerem Schüttmaterial und die unregelmässige Hinterfüllung verlangen unabdingbar eine Konsolidierung der Mauerfundamente mittels Pfählung und Injektionen an den kritischen Stellen. Die durch Bäume verursachten negativen Druckauswirkungen auf die Mauerkrone sind mittels Mikropfählen und Erdankern zu konsolidieren. Zusätzlich müssen im oberen Mauerbereich die Schäden der Erdbeben von September/Oktober 1997 behoben werden.

Nebst der statischen Sicherung und Behebung von konstruktiven Schäden ist eine ästhetische Restaurierung der Umfassungsmauern vorgesehen.

215

Finanzielle und personelle Auswirkungen

215.1

Objektkredit

Gemäss Kostenvoranschlag ist für die Realisierung der letzten Sanierungsetappe ein Objektkredit von 11 940 000 Franken erforderlich Der Umrechnungsfaktor beträgt 0,845 Franken für 1000 italienische Lire.

7226

215.2

Betriebskosten

Der Verbrauch an elektrischer Energie wird durch den Betrieb des Mehrzweckraums und des Lifts in der Dipendenza leicht ansteigen. Infolge der verbesserten Wärmedämmung vermindern sich hingegen die Heizungskosten. Die übrigen Betriebskosten bewegen sich auf dem bisherigen Niveau.

215.3

Personelle Auswirkungen

Die Sanierungsarbeiten am Schweizerischen Institut in Rom haben auf den Personalbestand keine Auswirkungen.

Sanierung des Istituto Svizzero in Rom Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP) Nr.

Hauptgruppen

Kostenstelle (Fr.)

1

Vorbereitungsarbeiten

2

Gebäude

3

Betriebseinrichtungen

4

Umgebung (inkl. Umfassungsmauer)

2 230 000

5

Baunebenkosten und Übergangskosten

3 663 000

8

Unvorhergesehenes

1­8

Total Baukosten

9

Ausstattung

1­9

Gesamtkosten

962 000 4 035 000 260 000

530 000 11 680 000 260 000 11 940 000

Zürcher Baukostenindex 1. Okt. 1998 = 111,4 Punkte (1. Okt. 1988 = 100 Punkte) Wechselkurs 1000 Lit. = 0,845 CHFr.

Kenndaten:

Rauminhalt (RI) gemäss SIA 116 Geschossfläche (GF) gemäss SIA 416

BKP 2

7061 m3 2

1612 m

BKP 1­8

571 Fr./m3

1654 Fr./m3 2

2503 Fr./m

7245 Fr./m2

7227

Sanierung des Istituto Svizzero in Rom Situationsplan

7228

Sanierung des Istituto Svizzero in Rom Foto

7229

22

Sanierung und Erweiterung des Hotels BASPO in Magglingen Benützer: Bundesamt für Sport (BASPO) 35,2 Millionen Franken (Projekt-Nr. 4237.06)

221

Ausgangslage

221.1

Einleitung

Der Stellenwert des Sports hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Er hat immer weitere Bevölkerungskreise erfasst, sich in seinen Disziplinen vervielfacht und ist zu einem wichtigen Faktor in der heutigen Gesellschaft geworden.

Das Bundesamt für Sport (BASPO) mit der Eidgenössischen Sportschule Magglingen (ESSM) ist die Institution des Bundes zur Förderung von Turnen und Sport. Sie hat den Auftrag, Sport im weitesten Sinne als Element unserer Kultur zu entwickeln.

Um ihren Aufgaben als nationale Leitungsstelle von Jugend+Sport (J+S) und der damit verbundenen Kaderausbildung sowie als nationales Ausbildungs- und Trainingszentrum der schweizerischen Sportverbände gerecht zu werden, benötigt die ESSM eine zweckmässige, neuzeitliche Infrastruktur, die den Bedürfnissen an einen professionellen Ausbildungsbetrieb gerecht wird.

Die ESSM verfügt heute über eine vielfältige Infrastruktur in Magglingen, am Bielersee sowie an weiteren Aussenstationen. Viele dieser Anlagen sind veraltet und genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr.

Im Jahre 1993 wurde deshalb ein betriebliches und bauliches Gesamtkonzept «Bauten des Bundes für den Sport 1994­2002» verfasst, welches von der Vorsteherin des EDI am 7. Dezember 1994 zustimmend zur Kenntnis genommen wurde.

Dieses Gesamtkonzept bildet die Basis für die Eingabe der einzelnen Projekte im Rahmen der Zivilen Bauprogramme. Einige Projekte konnten bereits abgeschlossen werden oder befinden sich in der Realisierungsphase. Das Projekt «Sanierung und Erweiterung Hotel BASPO» soll nun als letzter Teilschritt realisiert werden.

221.2

Ergebnisse der Bedürfnisabklärung

Verschiedene Entwicklungen machen eine Sanierung und Optimierung der Infrastruktur unter dem Aspekt der quantitativen Entwicklung der Aufgaben des BASPO und der ESSM unumgänglich. Es sind dies insbesondere: ­

Die Senkung des J+S-Alters auf 10 Jahre und die damit verbundene Zunahme an J+S-Leiterkursen.

­

Die Erweiterung der Angebotspalette von J+S durch die Aufnahme neuer Sportfächer und die damit verbundene Zunahme an J+S-Leiterkursen.

­

Die Umwandlung der ESSM-Sportlehrerausbildung zu einer Fachhochschulausbildung und die damit verbundene Zunahme der Studentenzahlen durch parallel geführte Lehrgänge.

­

Die Intensivierung der Spitzensportförderung im Rahmen der Rekrutenschule durch die Schaffung des RS-Spitzensportler-Lehrganges.

7230

­

Die Schaffung eines Leiterausbildungsangebotes im Bereich Seniorensport.

­

Der Ausbau der einzelnen Module im Bereich der Trainerbildung.

­

Die Entwicklung der nationalen Sportverbände mit entsprechenden Anforderungen an das nationale Leistungszentrum Magglingen.

Viele Verbandskurse müssen heute auf Grund der mangelnden Bettenkapazität abgesagt oder die Kursteilnehmer/-innen in Hotels der Umgebung (Magglingen, Péry, Biel) untergebracht werden. Diese Variante ist mit hohen Kosten verbunden und nur bei Vorhandensein der nötigen Kapazitäten in den umliegenden Hotels durchführbar.

Der Betrieb der ESSM basiert heute weitgehend auf veralteten Anlagen und Gebäuden ohne jeglichen Komfort. Insbesondere die Bereiche Unterkunft und Verpflegung vermögen den heutigen Ansprüchen nicht mehr zu genügen. Die Forderungen des Gewerbeinspektorates sowie die Auflagen der Lebensmittelhygieneverordnung lassen sich nur mit grösstem Aufwand einhalten. In der veralteten Küche ist es nicht möglich, die Erkenntnisse des BASPO im Bereich Ernährungswissenschaften umzusetzen und den Sportlerinnen und Sportlern eine gesunde, sportgerechte Kost anzubieten.

Die Unterkünfte der ESSM sind heute auf sieben Gebäude verteilt. Dies bringt Schwierigkeiten in der Kursorganisation sowie lange Transferzeiten mit sich, die wiederum zu Lasten der Ausbildung gehen.

Mit der Sanierung und Erweiterung des Hotels BASPO soll einerseits den zusätzlichen quantitativen Ansprüchen sowie den Anforderungen an einen neuzeitlichen Verpflegungsbetrieb Rechnung getragen werden. Zudem soll im Bereich des heutigen Schulgebäudes und des bestehenden Hotels ein eigentliches Zentrum für Unterkunft und Verpflegung, Theorieunterricht und Freizeitaktivitäten entstehen.

221.3

Wichtigkeit und Dringlichkeit

Das Gesamtkonzept «Bauten des Bundes für den Sport 1994­2002» formuliert einzelne Bauprojekte, die durch ihr Zusammenspiel der ESSM optimale Infrastrukturvoraussetzungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben schaffen. Einige Elemente konnten bereits realisiert werden, so die Wassersport-Anlagen in Ipsach und Biel. Die Sport-Toto-Halle in Magglingen wird im Herbst 1999 bezugsbereit sein. Damit sind die wichtigsten Bedürfnisse im Bereich der Sportinfrastruktur gedeckt. Mit dem vorliegenden Projekt sollen nun auch die Bedürfnisse im Bereich Unterkunft, Verpflegung und Freizeitgestaltung gedeckt werden. Damit kann das derzeitige Ungleichgewicht zwischen Anlagen- und Hallenkapazität ausgeglichen und die Auslastung der einzelnen Infrastrukturteile optimiert werden.

Nur wenn alle im Gesamtkonzept formulierten Bedürfnisse fristgerecht realisiert werden können, wird die ESSM ihren Auftrag im heutigen Umfange weiterhin kompetent wahrnehmen können. Eine Rückstellung des Bauvorhabens oder gar ein Verzicht darauf würde unweigerlich zu Ausbildungsmängeln führen.

Die ESSM muss, soll sie ihre Führungsposition im Sport und insbesondere in der Sportausbildung weiterhin behaupten, über eine gut ausgebaute, moderne und flexible Infrastruktur verfügen, die es erlaubt, den Blick in die Zukunft zu richten, sich neuen Bedürfnissen und gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen und damit 7231

dazu beizutragen, dem Sport als Element der Kultur in unserer Gesellschaft den ihm zukommenden Stellenwert zu sichern.

222

Projektbeschreibung

Das Projekt Sanierung und Erweiterung des Hotels BASPO in Magglingen umfasst drei Teilbereiche: ­

den Erweiterungsbau an das bestehende Hotel BASPO (120 zusätzliche Betten, neuer Verpflegungsbetrieb),

­

die Sanierung und Optimierung des bestehenden 122-jährigen Hotels BASPO (sanfte Sanierung der Zimmer, Einbau von Freizeiträumen sowie einer Massenlager-Unterkunft für den Spitzensportler-Lehrgang der Rekrutenschule) und

­

die Sanierung und Optimierung des Schulgebäudes (Sanierung der Wärmeerzeugung gemäss Luftreinhalteverordnung und Einbau einer Schmutzschleuse für Outdoor-Sportarten).

222.1

Standort

Das Hotel BASPO befindet sich an der Hauptstrasse 247 in Magglingen/Macolin BE und liegt auf einer Höhe von 875 m über Meer in Hanglage und unmittelbarer Waldesnähe. Es bildet zusammen mit dem Schulgebäude den eigentlichen Hauptkomplex des BASPO mit Unterkunfts- und Verpflegungsbereich einerseits und Theorie- und Verwaltungsräumen andererseits.

Das zu sanierende Grand-Hotel stammt aus der Frühzeit des Tourismus und gilt als bedeutenster Vertreter dieses Bautyps in der Region. Als Pionierwerk seiner Zeit gehört es zum Inventar schützenswerter Objekte der Stadt Biel. Von Bedeutung ist auch die Silouette in der Fernbetrachtung.

Der Hotel-Annex (Neubau) ist unmittelbar westlich des Grand-Hotels geplant und ist das Ergebnis eines Architektenwettbewerbes aus dem Jahre 1996.

222.2

Konzept

Neubau Hotel-Annex Der Neubau besteht aus einem fünfgeschossigen Gebäude westlich des Grand Hotels mit Küche und Verpflegungsräumen für 350 Personen, Verwaltungs- und Mehrzweckräumen, Hausmeisterwohnung sowie Unterkunftsräumen mit total 123 Betten in 1er-, 2er und 3er-Zimmern. Die bestehende Garage/Werkstatt wird abgebrochen.

Die durch den Neubau bedingte Rodung wird durch eine spätere Wiederaufforstung kompensiert.

Sanierung Grand-Hotel (Altbau) Das bestehende Grand-Hotel aus dem Jahre 1877 bedarf einer generellen Sanierung unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Vorgaben. Die bisherige Unterkunfts-

7232

nutzung für Kursteilnehmer/innen und Fachhochschulabsolventen und -absolventinnen wird beibehalten und umfasst 134 Betten in 1er- bis 3er-Zimmern.

Im Bereich der Haustechnik wird eine umfassende, im Innenausbaubereich eine zurückhaltende Sanierung mit wenigen Rohbauveränderungen und einer Vereinheitlichung der Materialien vorgenommen. Im Dachgeschoss ist die Unterbringung der RS-Sportkompanie in Mehrbettzimmern mit total 80 Betten vorgesehen. Zusätzlich ist der Einbau von Freizeit- und Seminarräumen, einer Bibliothek und einer Cafeteria geplant. Küche, Verpflegungsbereich und Hausmeisterwohnung werden in den Neubau ausgelagert.

Informationssystem sowie Kontierungs- und Zutrittskontrollsystem Mit den beiden Systemen wird eine ergänzende Infrastruktur über mehrere Objekte der ESSM geschaffen. Das Informationssystem besteht aus elektronischen Anzeigen (Displays), welche eine effizientere Führung der Kursteilnehmer und Besucher erlauben. Das Kontierungs- und Zutrittskontrollsystem wird inskünftig die zentrale Verbuchung der durch die Kursteilnehmer beanspruchten BASPO-Leistungen vereinfachen. Beide Systeme können in das bestehende EDV-Netz integriert werden.

222.3

Konstruktion

Neubau Hotel-Annex Das Gebäude wird als sogenannter Stahlbeton-Skelettbau mit nichttragenden Trennwänden und nichttragender Fassade erstellt. Das Fundament kann durchwegs auf Fels abgestützt werden. Das Flachdach wird begrünt und die Hauptfassaden werden als Aluminium-Glas-Konstruktion ausgeführt.

Sanierung Grand-Hotel (Altbau) Die Grund-Tragstruktur mit dem Mauerwerk und den Holzbalkenlagen der Decken sowie dem Dachstock sind in recht gutem Zustand. Komplett zu erneuern sind jedoch der Innenausbau inklusive Isolation der Dachkonstruktion sowie sämtliche haustechnische Installationen. Die Aussenfassade mit den Balkonen wird saniert.

222.4

Haustechnik

Neubau Hotel-Annex Die Zuteilung der Sanitärbereiche (Toiletten, Duschen) ist wie folgt vorgesehen: Einer- und Dreierzimmer mit eigener Nasszelle und jeweils zwei Zweierzimmer mit je einer gemeinsamen Nasszelle. Die übrigen Anlagen entsprechen einem einfachen technischen Standard.

Sanierung Grand-Hotel (Altbau) Zu ersetzen sind die elektrischen Installationen, die sanitären Installationen sowie die Aufzugsanlage. Die Toiletten und Duschen sind pro Etage in jeweils zwei Gruppen (je mit Damen- und Herrenteil) zusammengefasst. Die zentrale Wärmeerzeugung (Heizungsanlage) für das Grand-Hotel und den neuen Hotel-Annex befindet sich im östlich benachbarten Schulgebäude und muss an diesem Standort komplett erneuert werden.

7233

222.5

Gebäudebezug

Als Bezugstermin für den Neubau Hotel-Annex ist Dezember 2001, für den Altbau Grand-Hotel Dezember 2002 vorgesehen.

223

Finanzielle und personelle Auswirkungen

223.1

Objektkredit

Für die Realisierung des Vorhabens ist ein Objektkredit von 35,2 Millionen Franken erforderlich.

223.2

Betriebskosten

Die Betriebskosten im Hotel BASPO (altes Hotel) erhöhen sich aufgrund der zusätzlichen 100 Betten sowie der Integration von Freizeiträumlichkeiten und der Druckerei von rund 480'000 Franken auf ca. 580'000 Franken.

Die Betriebskosten des Hotels Annex (Neubau) von rund 520'000 Franken fallen zusätzlich in die Rechnung des BASPO.

223.3

Personelle Auswirkungen

Um den Betrieb des Hotels BASPO sicherzustellen muss mit einem Personalmehrbedarf von sechs Stellen gerechnet werden. Durch Outsourcing der Reinigungsarbeiten kann der Betrieb ohne Schaffung zusätzlicher Stellen gewährleistet werden.

7234

Sanierung und Erweiterung des Hotels BASPO in Magglingen Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP) Nr.

Hauptgruppen

Kostenstellen (Fr.)

Neubau Hotel-Annex

Sanierung Grand-Hotel (Altbau)

Informationssystem, Kontierungs und Zutrittskontrolle

Total

0 1 209 000 12 093 000 2 539 000 735 000 514 000 785 000

0 899 000 9 522 000 143 000 363 000 285 000 1 053 000

0 112 000 890 000 0 0 14 000 84 000

0 2 220 000 22 505 000 2 682 000 1 098 000 813 000 1 922 000

0­8 Total Baukosten 9 Ausstattung

17 875 000 1 995 000

14 265 000 1 965 000

1 100 000 0

31 240 000 3 960 000

0­9 Gesamtkosten

19 870 000

14 230 000

1 100 000

35 200 000

0 1 2 3 4 5 8

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtung Umgebung Baunebenkosten Unvorhergesehenes, Reserven

Zürcher Baukostenindex 1. Oktober 1998 = 111,4 (1. Okt. 1988 = 100 Punkte) Kenndaten: Neubau Hotel-Annex Rauminhalt (RI) gemäss SIA 116 Geschossfläche (GF) gemäss SIA 416 Sanierung Grand-Hotel Rauminhalt (RI) gemäss SIA 116 Geschossfläche (GF) gemäss SIA 416

BKP 2

BKP 1­8

20 575 m2 5 200 m2

588 Fr./m3 2326 Fr./m2

869 Fr./m3 3438 Fr./m2

21 500 m3 6 010 m2

443 Fr./m3 1584 Fr./m2

571 Fr./m3 2041 Fr./m2

7235

Sanierung und Erweiterung des Hotels BASPO in Magglingen Situationsplan

Sanierung und Erweiterung des Hotels BASPO in Magglingen Modellfoto

7236

23

Unterhalt der baulichen Infrastruktur der Forschungsanstalten des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) und des Eidgenössischen Gestüts Benützer: Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), Eidgenössisches Gestüt 36,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 721.005)

231

Ausgangslage

Mit der zivilen Baubotschaft 1995 wurde erstmals ein Sammelkredit für die Unterhaltsmassnahmen der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten des BLW von den eidgenössischen Räten bewilligt. Die Erfahrungen sind aus Sicht der Benutzer und des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) positiv. Der Sammelkredit ermöglicht eine längerfristige Planung und erlaubt auch die kurzfristige Berücksichtigung von Veränderungen im Aufgabenbereich der Forschungsanstalten.

Die 1995 bewilligten Mittel von 40 Millionen Franken, verteilt auf fünf Jahre haben sich als knapp, aber genügend erwiesen. Einzig die 1998 beschlossene Verlegung des Instituts für Umweltschutz und Landwirtschaft (IUL) von Liebefeld-Bern nach Zürich-Reckenholz bis Ende 2001 und die mit der Umstellung auf Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG) zusammenhängende Reorganisation in den Forschungsanstalten (Schwerpunktbildung) konnte mit dem bestehenden Sammelkredit nicht vollständig aufgefangen werden. Mit dem Voranschlag 1999 wurde deshalb ein weiterer Kredit von sieben Millionen Franken bewilligt. Im Gegenzug zur örtlichen Integration des IUL in Zürich-Reckenholz werden die Gebäulichkeiten in Liebefeld-Bern dem Bund zur anderweitigen Nutzung zurückgegeben; ohne Landanteil von rund 35 Millionen Franken beträgt der Wiederbeschaffungswert dieser Liegenschaft rund 25 Millionen Franken (gemäss Liegenschaftsinventar).

Auf Grund der Erfahrungen sollen auch die Unterhaltsarbeiten der Forschungsanstalten für die Jahre 2001 bis 2005 mit dem Instrument des Sammelkredites gesteuert werden. In den Kredit integriert werden zusätzlich das Eidg. Gestüt Avenches, soweit dessen Infrastruktur nicht verpachtet, bzw. durch ein Baurecht an Dritte abgetreten wurde.

Im Rahmen der Reorganisation des Bauwesens des Bundes ist dem BLW bereits ab 1. Januar 1999 die Verantwortung für den laufenden und periodischen Unterhalt abgetreten worden. Diese Beträge waren nicht Teil des Sammelkredites 1996 bis 2000 und sind auch nicht Teil des neu anbegehrten Sammelkredites für die Jahre 2001 bis 2005.

232

Leistungsauftrag und Sparvorgabe

Im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform (RVR) hat der Bundesrat am 25. Februar 1998 verschiedene Verwaltungsstellen, (u.a. auch das BLW mit seinen landwirtschaftlichen Forschungsanstalten) beauftragt, zusammen mit ihren Departementen und der Projektorganisation FLAG abzuklären, inwieweit sie sich für eine Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget eignen. In Absprache mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) wurde vom BLW ebenfalls das Eidgenössische Gestüt in die Abklärungen einbezogen.

7237

Die Abklärungen ergaben, dass sowohl für die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten wie auch für das Eidgenössische Gestüt die Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget ab 1. Januar 2000 möglich ist.

Der Bundesrat hat am 24. März 1999 die Leistungsaufträge der Geschäftseinheit Landwirtschaftliche Forschung und des Eidgenössischen Gestüts für die Jahre 2000 bis 2003 zuhanden der parlamentarischen Konsultation verabschiedet.

232.1

Gesetzlicher Auftrag

232.11

Gesetzlicher Auftrag landwirtschaftliche Forschungsanstalten

Der gesetzliche Auftrag der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten, die im Leistungsauftrag in der Geschäftseinheit Landwirtschaftliche Forschung zusammengefasst sind, beschreibt Artikel 115 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 19981 wie folgt: Die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten ­

erarbeiten die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die technischen Grundlagen für landwirtschaftliche Praxis, Bildung und Beratung,

­

erarbeiten wissenschaftliche Grundlagen für agrarpolitische Entscheide,

­

entwickeln, begleiten und evaluieren agrarpolitische Massnahmen,

­

liefern Grundlagen für Neuorientierungen in der Landwirtschaft,

­

liefern Grundlagen für umwelt- und tiergerechte Produktionsformen und

­

erfüllen Vollzugsaufgaben.

Die übergeordneten Ziele für die Leistungsauftragsperiode sind im Forschungskonzept für den Bereich Landwirtschaft festgehalten, welches im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000 bis 2003 erarbeitet wurde.

In der Geschäftseinheit landwirtschaftliche Forschung sind folgende landwirtschaftliche Forschungsanstalten (FA) zusammengefasst: ­

Eidgenössische Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau ZürichReckenholz (FAL)

­

Eidgenössische Forschungsanstalt für Pflanzenbau Changins (RAC)

­

Eidgenössische Forschungsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau Wädenswil (FAW)

­

Eidgenössische Forschungsanstalt für Milchwirtschaft Liebefeld-Bern (FAM)

­

Eidgenössische Forschungsanstalt für Nutztiere Posieux (RAP)

­

Eidgenössische Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik Tänikon (FAT)

Im Leistungsauftrag erfolgt eine Konkretisierung der strategischen Ziele.

1

SR 910.1; AS 1998 3033

7238

232.12

Gesetzlicher Auftrag Eidgenössisches Gestüt

Artikel 147 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 und Artikel 14 der Tierzuchtverordnung vom 7. Dezember 19982 beschreiben den gesetzlichen Auftrag des Eidgenössischen Gestüts. So dient das Eidgenössische Gestüt der gezielten Zuchtwahl und ergänzt die Förderungsmassnahmen für die landwirtschaftliche Pferdehaltung, insbesondere der Freibergerrasse. Das Gestüt unterstützt eine über das ganze Land verteilte, nachhaltige, wettbewerbsfähige und tiergerechte Pferdehaltung, welche auch die übrigen Zielsetzungen der Agrarpolitik beachtet.

Im Leistungsauftrag erfolgt eine Konkretisierung der strategischen Ziele.

232.13

Kosten- und Leistungsrechnung

Die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten und das Eidgenössische Gestüt führen Kosten- und Leistungsrechnungen auf Vollkostenbasis, welche Erfolgsausweise nach Leistungsbereichen (Produktegruppen und Produkte) ermöglichen und die für das Controlling benötigten Daten bereitstellen. Mit einem aussagekräftigen Berichtswesen wird jährlich zuhanden von Bundesrat, Parlament und Öffentlichkeit Rechenschaft abgelegt.

232.2

Sparvorgabe

232.21

Sparvorgabe landwirtschaftliche Forschungsanstalten

Mit der Umstellung auf FLAG erhalten die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten die notwendige Flexibilität zur Erfüllung der im Rahmen der RVR gemachten Vorgabe in der Höhe von 8,255 Millionen Franken bis Ende 2001. Zur Erreichung der Sparvorgabe müssen auf Grund der heutigen Kostenstruktur der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten rund 80 Stellen abgebaut werden. Ein Teil der Sparvorgabe muss auch durch Einsparungen bei Sachkrediten realisiert werden. Soziale Härtefälle sind möglichst zu veremiden; Entlassungen können aber nicht ausgeschlossen werden.

Zwischen 1994 und 1998 wurden bereits auf Grund der vom Bundesrat am 22. Dezember 1993 beschlossenen Massnahmen im Rahmen der Haushaltsanierung Einsparungen in der Höhe von 14 Millionen Franken (13,5%) erbracht. Gleichzeitig wurde der Personalbestand um 92 Etatstellen reduziert.

232.22

Sparvorgabe Eidgenössisches Gestüt

Im Rahmen der Umstellung auf FLAG hat das Eidgenössische Gestüt eine zusätzliche Einsparung in der Höhe von 583 000 Franken zu erbringen.

Zwischen 1994 und 1998 wurden bereits im Rahmen der vom Bundesrat am 12. Dezember 1994 beschlossenen Restrukturierung und Teilprivatisierung des Eid2

SR 916.310; AS 1998 95

7239

genössischen Gestüts Einsparungen in der Höhe von 2,21 Millionen Franken erbracht. Gleichzeitig wurde der Personalbestand um 23 Etatstellen (30%) von 75 auf 52 abgebaut.

232.3

Konsequenzen für die baulichen Infrastrukturen

In Liebefeld werden durch die örtliche Verschiebung des Instituts für Umweltschutz und Landwirtschaft Liebefeld-Bern (IUL) nach Zürich-Reckenholz Infrastrukturen im Wert von 25 Millionen Franken für die Weiterbenutzung durch andere Dienststellen der Bundesverwaltung bereitgestellt. Damit werden jährliche Gebäudekosten für das BLW von 1,75 Millionen Franken eingespart. Die ebenfalls frei werdenden Versuchsflächen von rund 7 ha haben einen geschätzten Wert von rund 35 Millionen Franken.

Von den Forschungsanstalten werden in den nächsten Jahren erhebliche Kosteneinsparungen erwartet. Bezüglich den baulichen Infrastrukturen sind deshalb keine grundlegend neue Erweiterungen geplant. Vorgesehen sind ausschliesslich Massnahmen zur Werterhaltung oder zur Effizienzsteigerung. Im Rahmen des FLAGStatus werden den Forschungsanstalten und dem Gestüt die Raum- und Unterhaltskosten verrechnet (pro forma Rechnungen). Sie haben deshalb in Zukunft ein grosses Interesse an einer kostengünstigen und funktionellen Unterbringung.

233

Bauliche Massnahmen in den einzelnen Forschungsanstalten und im Gestüt

233.1

Eidgenössische Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau Zürich-Reckenholz (FAL)

233.11

Beschreibung der Anlage

Die FAL verfügt in Zürich-Reckenholz über rund 41 000 m2 Gebäudefläche. Bewirtschaftet werden rund 149 ha Land (ohne IUL). Nebst dem Standort ZürichReckenholz und Liebefeld-Bern (IUL) betreibt die FAL zwei Aussenstellen in den Kantonen Graubünden und Thurgau. Gemäss Liegenschaftsinventar beträgt der Wiederbeschaffungswert der Bauten (inkl. Aussenstellen, ohne IUL) rund 105 Millionen Franken. Bis 2001 soll der Standort Liebefeld aufgehoben und das IUL auch örtlich vollständig im Reckenholz integriert werden.

233.12

Aufgabengebiet und Aufgabenentwicklung

Das IUL wurde im Rahmen der ersten Restrukturierung der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten mit Beschluss des Bundesrates vom 29. Juni 1994 als Aussenstation in die FAL eingegliedert. Das IUL ist somit fachlich wie organisatorisch kein eigenständiges Institut, sondern seit 1. Januar 1996 Bestandteil der FAL.

Durch die im Rahmen der zweiten Restrukturierung der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) beschlossene Verlegung des IUL sollen die internen Synergien zwischen den beiden Standorten Zürich-Reckenholz und Liebefeld-Bern hinsichtlich einer Verstärkung 7240

der Kernkompetenzen im Bereich der agrarökologischen Forschung optimal genutzt werden.

Dies bedeutet eine weitere Umsetzung der vom Bundesrat im Rahmen der ersten Restrukturierung beschlossenen Schaffung eines nationalen Zentrums für Agrarökologie in Zürich-Reckenholz, indem Fragen der Früherkennung sowie der langfristigen Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Luft, Flora, Fauna) noch enger mit der Entwicklung und Förderung von umweltschonenden und standortgerechten Anbausystemen und Bewirtschaftungsformen erforscht werden können.

Damit wird die FAL, neben der Umstellung auf FLAG gleichzeitig eine fachliche Neuausrichtung sowie Anpassung der Organisationsstrukturen vornehmen.

Die FAL ist innerhalb der Produktegruppe «Ackerbau, Futterbau und Agrarökologie» für die Bearbeitung folgender Produkte zuständig: ­

Umweltressourcen/Landwirtschaftlicher Umweltschutz;

­

Natur und Landschaft;

­

Ökologische Landbausysteme;

­

Öko-Controlling.

233.13

Unterhaltskosten

Auf Grund der laufenden Planungen und den Erfahrungen im Unterhaltsbereich während der Laufzeit des Sammelkredites der Bautbotschaft 1995 kann von einem Unterhaltssbedarf für die Jahre 2001 bis 2005 von rund 9,0 Millionen Franken ausgegangen werden (1995: 8,1 Mio. Fr.).

Unterhaltsschwerpunkte sind der Abschluss der Dach- und Fassadensanierungen sowie die lüftungstechnischen Anlagen der vier Gebäudeflügel des Hauptgebäudes.

Zu Lasten des Kredites aus Voranschlag 1999 werden 1999/2000 Anpassungsarbeiten im Innern der Gebäude (z. B. Anpassungen im Laborbereich und haustechnische Sanierungen) im Betrag von rund 5,3 Millionen Franken notwendig sein.

233.2

Eidgenössische Forschungsanstalt für Pflanzenbau Changins (RAC)

233.21

Beschreibung der Anlage

Als grösste landwirtschaftliche Forschungsanstalt verfügt sie über rund 78 000 m2 Gebäudefläche. Es werden rund 228 ha Land bewirtschaftet. Nebst dem Hauptsitz Changins (rund 70 % der Gebäudesubstanz) betreibt die RAC acht Aussenstellen im Waadtland, im Wallis und im Tessin. Gemäss Liegenschaftsinventar beträgt der Wiederbeschaffungswert der Bauten (inkl. Aussenstellen) rund 261 Millionen Franken.

7241

233.22

Aufgabengebiet

Die RAC ist innerhalb der Produktegruppe «Ackerbau, Futterbau und Agrarökologie» für die Bearbeitung folgender Produkte zuständig: ­

Ackerbau; Weidesysteme; regionale Aspekte des Futterbaus und der Agrarökologie;

­

Ackerpflanzenzüchtung; transgene Ackerpflanzen;

Sie ist weiter innerhalb der Produktegruppe «Obstbau, Weinbau und Gartenbau» für die Bearbeitung folgender Produkte zuständig: ­

Rebbau und Önologie;

­

Beeren; Medizinalpflanzen; Gewächshauskulturen; regionale Aspekte anderer Spezialkulturen.

233.23

Unterhaltskosten

Auf Grund der laufenden Planungen und den Erfahrungen im Unterhaltsbereich während der Laufzeit des Sammelkredits der Baubotschaft 1995 kann von einem Unterhaltsbedarf für die Jahre 2001 bis 2005 von rund 11,0 Millionen Franken ausgegangen werden (1995: 18 Mio. Fr.).

Nachdem die Sanierung der Anlagen dieser Forschungsanstalt aus dem Sammelkredit 1995 weitgehend finanziert wurde, können die Unterhaltsarbeiten hier in den nächsten Jahren stark reduziert werden.

Unterhaltsschwerpunkte sind die Weiterführung der Dach- und Fassadensanierungen sowie der haustechnischen Anlagen.

233.3

Eidgenössische Forschungsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau Wädenswil (FAW)

233.31

Beschreibung der Anlage

Die FAW verfügt über rund 27 000 m2 Gebäudefläche. Es werden rund 66 ha bewirtschaftet. Nebst dem Hauptsitz verfügt die FAW über sechs Aussenstellen, dies in den Kantonen Baselland, Thurgau, St. Gallen und Zürich. Gemäss Liegenschaftsinventar beträgt der Wiederbeschaffungswert der Bauten (inkl. Aussenstellen) rund 72 Millionen Franken.

233.32

Aufgabengebiet

Die FAW ist innerhalb der Produktegruppe «Obstbau, Weinbau und Gartenbau» für die Bearbeitung folgender Produkte zuständig: ­

Obstbau und Gemüsebau sowie regionale Aspekte anderer Spezialkulturen;

­

Lagerung und Veredelung von Früchten und Gemüsen sowie regionale Aspekte anderer Spezialkulturen;

­

Pflanzenschutzmittel-Prüfung und phytosanitäre Massnahmen.

7242

233.33

Unterhaltskosten

Auf Grund der laufenden Planungen und den Erfahrungen im Unterhaltsbereich während der Laufzeit der Sammelkredite der Baubotschaft 1995 kann von einem Unterhaltsbedarf für die Jahre 2001 bis 2005 von rund 4,0 Millionen Franken ausgegangen werden (1995: 5,7 Mio. Fr.).

Nachdem die Sanierung der Abwasseranlagen dieser Forschungsanstalt abgeschlossen sind, können die Unterhaltsarbeiten in den nächsten Jahren leicht reduziert werden. Unterhaltsschwerpunkte sind die Weiterführung der Dach- und Fassadensanierungen, die haustechnischen Anlagen und die Sanierung der Gewächshäuser.

233.4

Eidgenössische Forschungsanstalt für Milchwirtschaft Liebefeld-Bern (FAM)

233.41

Beschreibung der Anlage

Als einzige milchwirtschaftliche Forschungsanstalt verfügt sie über rund 17 000 m2 Gebäudefläche. Nebst dem Hauptsitz Liebefeld-Bern betreibt die FAM die Versuchskäsereien Moudon und Uettligen. Gemäss Liegenschaftsinventar beträgt der Wiederbeschaffungswert rund 46 Millionen Franken (inkl. Versuchskäsereien).

233.42

Aufgabengebiet

Die FAM ist innerhalb der Produktegruppe «Tierische Produktion und Lebensmittel tierischer Herkunft» für die Bearbeitung folgender Produkte zuständig: ­

Milch, Käse;

­

Molkereiprodukte.

233.43

Unterhaltskosten

Auf Grund der laufenden Planungen und den Erfahrungen im Unterhaltsbereich während der Laufzeit der Sammelkredite der Baubotschaft 1995 kann von einem Unterhaltsbedarf für die Jahre 2001 bis 2005 von rund 4,0 Millionen Franken ausgegangen werden (1995: 3,1 Mio. Fr.).

Unterhaltsschwerpunkt ist der Ersatz der Versuchskäsereien Moudon und Uettligen, wofür rund 3 Millionen Franken für einen Neubau in Liebefeld reserviert sind. Die beiden bisherigen Versuchskäsereien werden danach geschlossen.

7243

233.5

Eidgenössische Forschungsanstalt für Nutztiere Posieux (RAP)

233.51

Beschreibung der Anlage

Als einzige viehwirtschaftliche Forschungsanstalt verfügt sie über rund 30 000 m2 Gebäudefläche. Es werden rund 74 ha Land bewirtschaftet. Die Anlage wurde in den 70er Jahren erstellt. Nebst dem Hauptsitz Posieux (rund 95 % der Gebäudesubstanz) betreibt die RAP eine Aussenstelle im Kanton Freiburg. Gemäss Liegenschaftsinventar beträgt der Wiederbeschaffungswert der Bauten (inkl. Aussenstelle) rund 77 Millionen Franken.

233.52

Aufgabengebiet

Die RAP ist innerhalb der Produktegruppe «Tierische Produktion und Lebensmittel tierischer Herkunft» für die Bearbeitung folgender Produkte zuständig: ­

Milch- und Fleischerzeugung;

­

Futtermittelkontrolle.

233.53

Unterhaltskosten

Auf Grund der laufenden Planungen und den Erfahrungen im Unterhaltsbereich während der Laufzeit der Sammelkredite der Baubotschaft 1995 kann von einem Unterhaltsbedarf für die Jahre 2001 bis 2005 von rund 4,0 Millionen Franken ausgegangen werden (1995: 3,05 Mio. Fr.).

Unterhaltsschwerpunkte sind die Weiterführung der Dachsanierungen und Fassadensanierungen im Verwaltungsgebäude und die haustechnischen Anlagen sowie Anpassungen in den Stallungen im Rahmen der Forschungstätigkeit und einer artgerechten Tierhaltung.

233.6

Eidgenössische Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik Tänikon (FAT)

233.61

Beschreibung der Anlage

Als jüngste und einzige landwirtschaftliche Forschungsanstalt in diesem Fachgebiet verfügt sie über rund 28 000 m2 Gebäudefläche. Bewirtschaftet werden rund 107 ha Land. Gemäss Liegenschaftsinventar beträgt der Wiederbeschaffungswert der Bauten rund 41 Millionen Franken.

7244

233.62

Aufgabengebiet

Die FAT ist für die Produktegruppe «Agrarökonomie und Agrartechnik» zuständig und bearbeitet die Produkte: ­

Agrarökonomie;

­

Agrartechnik.

233.63

Unterhaltskosten

Auf Grund der laufenden Planungen und den Erfahrungen im Unterhaltsbereich während der Laufzeit der Sammelkredite der Baubotschaft 1995 kann von einem Unterhaltsbedarf für die Jahre 2001­2005 von rund 2,5 Millionen Franken ausgegangen werden (1995: 2,0 Mio. Fr.).

Unterhaltsschwerpunkt ist die Sanierung der Stallungen (Rindvieh- und Schweinehaltungssysteme) bei gleichzeitiger Anpassung an die neu definierten Kernkompetenzen der FAT: Konzentration der Forschung in Agrarökonomie und Agrartechnik an einem Standort.

233.7

Eidgenössisches Gestüt Avenches

233.71

Beschreibung der Anlage

Das Gestüt verfügt in Avenches über rund 14 000 m2 Gebäudeflächen. Gemäss Liegenschaftsinventar beträgt der Wiederbeschaffungswert der Bauten rund 20 Millionen Franken. In den letzten Jahren wurden an den Gebäuden, die zum grossen Teil aus dem Jahr 1900 stammen, grössere Sanierungsarbeiten durchgeführt.

233.72

Aufgabengebiet

Das Gestüt ist für die Produktegruppe «Landwirtschaftliche Pferdehaltung» zuständig und bearbeitet die Produkte: ­

Ausbildung und Infrastruktur;

­

Produktionstechniken und Produktionsmethoden.

233.73

Unterhaltskosten

Durch den abgeschlossenen Baurechtsvertrag, die Verpachtung der Depandance im Jura und abgeschlossenen grösseren Sanierungsarbeiten an den dem Bund verbleibenden Anlageteilen, kann der Unterhaltsaufwand reduziert werden. Es kann von einem Unterhaltsbedarf für die Jahre 2001 bis 2005 von rund 1,5 Millionen Franken ausgegangen werden.

7245

Vergleich der Sammelkredite Unterhalt Sammelkredit Unterhalt aus Baubotschaft 1995

Voranschlag 19991)

Fr.

Fr.

FAL

8 080 000

5 300 000

9 000 000

RAC

18 100 000

700 000

11 000 000

FAW

5 670 000

200 000

4 000 000

FAM

3 100 000

­

4 000 000

RAP

3 050 000

800 000

4 000 000

FAT

2 000 000

­

2 500 000

40 000 000

7 000 000

34 500 000

­

1 500 000

Anstalt

Alle FA Gestüt2) Total

40 000 000

Sammelkredit Unterhalt aus Bauprogramm 2000 Fr.

36 000 000

1) Die im Rahmen der RVR vom Bundesrat am 25. Februar 1998 beschlossene zweite Restrukturierung der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten, die bis 2001 umgesetzt sein muss, erfordert verschiedene bauliche Anpassungen. Diese sind vor allem mit den neuen Schwerpunktbildungen zu begründen. So müssen insbesondere in Zürich-Reckenholz im Rahmen der Schaffung eines neuen nationalen Zentrums für Agrarökologie und der damit verbundenen örtlichen Integration des IUL grössere bauliche Anpassungen vorgenommen werden.

Diese sind aus Zweckmässigkeits- und Kostengründen gleichzeitig mit der Fassaden- und Dachsanierung sowie der Sanierung der lüftungstechnischen Anlagen zu realisieren. Da diese nicht oder nur teilweise in der laufenden Baubotschaft vorgesehen sind, wurde der zusätzliche Kredit für RVR-Massnahmen notwendig.

2) Nicht Teil der zivilen Baubotschaft 1995.

7246

3

Vorhaben bis 10 Millionen Franken

31

Allgemeines

Die beiden nachfolgenden Listen mit einem Gesamttotal von 180 000 000 Franken sind nach Benutzerorganisationen gegliedert. Sie beinhalten einerseits Einzelprojekte zwischen einer und zehn Millionen Franken und andererseits Sammelkredite.

Die dargelegten Einzelprojekte wurden durch die Benutzerorganisationen angemeldet. Das Bedürfnis und der Leistungsumfang der Projekte müssen teilweise noch abgeklärt werden. Die ausgewiesenen Kosten beruhen auf ersten groben Schätzungen.

Nach weiterer Überprüfung, ausführlicher Planung und nach Vorliegen des Kostenvoranschlags sind Abweichungen zu erwarten.

Das ausgewiesene Kredittotal der Einzelprojekte und Sammelkredite aller Vorhaben bis zehn Millionen Franken von 180 000 000 Franken wird nicht überschritten.

Die Sammelkredite werden zur Realisierung von unvorhergesehenen und dringlichen Bauprojekten sowie für Vorhaben, die beim Erstellen des Bauprogramms noch nicht bekannt sind oder deren Ausmass noch nicht genau definiert werden kann, anbegehrt. Weiter werden Sammelkredite zur Abtretung von spezifischen Massnahmen wie z. B. Einbau von Kommunikationsanlagen oder Projektierungen anbegehrt. Die Höhe der Sammelkredite sind Schätzungen und beruhen auf Erfahrungswerten.

Die anbegehrten Sammelkredite werden wie folgt verwendet: Unvorhergesehene bauliche Änderungen und Einrichtungen Aus betrieblich-organisatorischen Gründen müssen öfters Umbau- und Anpassungsarbeiten ausgeführt werden, deren Art und Kosten bei der Erstellung des Bauprogramms noch nicht bekannt sind oder noch nicht detailliert ermittelt werden können.

Kommunikationsanlagen Die Erweiterung und Erneuerung von LAN- und Telefonieinstallationen sowie der Kauf von Telefonieeinrichtungen, die nicht in Zusammenhang mit einem Einzelprojekt stehen, werden aus den eigens dafür vorgesehenen Sammelkrediten abgetreten.

Nicht versicherte Schäden an Liegenschaften Die Liegenschaften des Bundes sind nicht versichert. Entstandene Schäden jeglicher Art müssen oft rasch behoben werden können. Die dafür notwendigen Kredite werden aus den eigens dafür vorgesehenen Sammelkrediten abgetreten.

Sicherheitsmassnahmen Oft ist es unerlässlich, kurzfristig bauliche, technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der bundeseigenen Gebäude treffen zu können. Die Festlegung der Prioritäten sowie die Bestimmung von Art und Umfang der Sicherheitsmassnahmen erfolgen in Absprache zwischen Benutzerorganisation, Sicherheitsdienst der Bundesanwaltschaft und BBL.

7247

Vorabklärungen / Projektierungen Alle Kredite, die in Zusammenhang mit der Vorbereitung und Projektierung von Bauprojekten oder Liegenschaftskäufen stehen, wie z. B. Machbarkeitsstudien, Expertisen, Honorare, Versuche, Vor- und Bauprojekte, werden aus den eigens dafür vorgesehenen Sammelkrediten abgetreten.

Erstausstattung mit Mobiliar Alle Kredite in Zusammenhang mit der Erstausstattung von Neu- und Umbauten mit Mobiliar werden aus den eigens dafür vorgesehenen Sammelkrediten abgetreten.

7248

32

Projektliste

Projekt-Nr.

Benutzerorganisation, Ort, Anlagebezeichnung, Projektbezeichnung

2001.126

101 Bundesversammlung Bern, Bundeshaus Ost und West Sanierung der Brandschutzanlage (Bedürfnis wird überprüft) 305 Bundesarchiv (BAR) Bern, Bundesarchiv Sanierung der Klimaanlage (Bedürfnis wird überprüft) 306 Bundesamt für Kultur (BAK) Schlossdomäne Wildegg Gesamtkonzept (Um-, Rück- u. Erweiterungsbauten, Teilsanierung Schloss) (Bedürfnis wird überprüft) 321 Bundesamt für Militärversicherung (BAMV) Novaggio, Eidgenössische Rehabilitationsklinik Sanierungs- und Umgebungsarbeiten (Bedürfnis wird überprüft) 405 Bundesanwaltschaft (BA) Bern, Taubenhalde Ausbau Erdgeschoss und Sicherheitsmassnahmen 415 Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) Kreuzlingen Erweiterung der Empfangsstelle 415 Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) Vallorbe Einbau von Verwaltungsbüros 504 Bundesamt für Sport (BASPO) Magglingen, Höhenhaus Neubau zur Simulierung von Trainingsbedingungen in Höhenlagen (Bedürfnis wird überprüft) 504 Bundesamt für Sport (BASPO) Magglingen, Schulgebäude Gesamtsanierung und Bürooptimierung (Bedürfnis wird überprüft) 570 Bundesamt für Landestopographie (L+T) Wabern, Seftigenstrasse 264 Sanierung der Sanitär- und Lüftungsanlagen 606 Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) Neuhausen, Zollanlage Gzw-Kompetenzzentrum 620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Bern, Monbijoustrasse 45 (Rochadeobjekt; Reserve BBL) Bauliche Anpassungen

2002.042 3668.031

3974.001

2012.036 6898.001 2450.001 4237.082

4237.083

2054.041 3315.003 2382.002

Kostenschätzung Fr.

2 500 000

1 800 000 3 500 000

3 000 000

5 000 000 6 000 000 2 000 000 2 000 000

3 500 000

1 500 000 1 200 000 1 500 000

7249

Projekt-Nr.

Benutzerorganisation, Ort, Anlagebezeichnung, Projektbezeichnung

Subtotal Projektliste

33

Benutzerorganisation Bezeichnung

0606.100

606 Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) Sammelkredit für kleinere Bauvorhaben sowie für unvorhergesehene bauliche Änderungen und Einrichtungen 620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Unvorhergesehenes (Sammelkredit) Unvorhergesehene bauliche Änderungen und Einrichtungen 620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Kommunikationsanlagen (Sammelkredit) LAN-Installationen, Telefonanschluss- und Erweiterungskosten sowie Kauf von Telefonieeinrichtungen 620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Nicht versicherte Schäden an Liegenschaften (Sammelkredit) 620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Sicherheitsmassnahmen (Sammelkredit) 620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Vorabklärungen / Projektierungen (Sammelkredit) Vorabklärungen, Machbarkeitsstudien, Expertisen, Versuche, Vor- und Bauprojekte 620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Erstausstattung mit Mobiliar (Sammelkredit) Erstausstattung von Neu- und Umbauten mit Mobiliar

0620.015

0620.016 0620.018 0620.019

0620.020

7250

33 500 000

Sammelkreditliste

Projekt-Nr.

0620.014

Kostenschätzung Fr.

Verpflichtungskredit Fr.

1 500 000

50 000 000

50 000 000

10 000 000 10 000 000 10 000 000

15 000 000

Subtotal Sammelkreditliste

146 500 000

Total Vorhaben bis 10 Millionen Franken

180 000 000

4

Zusammenstellung des beantragten neuen Verpflichtungskredits

Vorhaben über 10 Millionen Franken

Fr.

Total

83 140 000

Sanierung des Istituto Svizzero in Rom (Projekt-Nr. 4978.010) (Ziff. 21)

11 940 000

Sanierung und Erweiterung des Hotels BASPO in Magglingen (Projekt-Nr. 4237.064) (Ziff. 22)

35 200 000

Unterhalt der baulichen Infrastruktur der Forschungsanstalten des Bundesamtes für Landwirtschaft und des Eidgenössischen Gestüts (Projekt-Nr. 721.005) (Ziff. 23)

36 000 000

Vorhaben bis 10 Millionen Franken Total

180 000 000

Vorhaben gemäss Projekt- und Sammelkreditlisten (Ziff. 3) Gesamttotal des Verpflichtungskredits

263 140 000

7251

5

Finanzielle, personelle und terminliche Auswirkungen

51

Finanzielle Auswirkungen

Die Bauinvestitionen sind im Investitionsplan für zivile Bauten des Bundes enthalten. Die finanziellen Auswirkungen hinsichtlich der Betriebskosten sind bei Vorhaben über 10 Millionen Franken einzeln dargelegt. Die aufgeführten Einrichtungen werden gemäss Einkaufsstellenverzeichnis durch die zuständigen Einkaufsstellen zu Lasten der Objektkredite beschafft.

Der voraussichtliche jährliche Zahlungsbedarf des anbegehrten Verpflichtungskredits in der Form eines Sammelkredits ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich.

52

Personelle Auswirkungen

Die Projekte unter 10 Millionen Franken haben keine Auswirkungen auf den Personalbedarf. Bei Vorhaben über 10 Millionen Franken sind die personellen Auswirkungen einzeln dargelegt.

53

Terminliche Auswirkungen

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Bauausführung ablaufgerecht begonnen wird. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzlage des Bundes die Realisierungstermine verzögert.

7252

Bauvorhaben

Objektkredit

voraussichtlicher jährlicher Zahlungsbedarf (in Fr.)

2000

Vorhaben über 10 Millionen Franken Sanierung des Istituto Svizzero in Rom Benützer: Bundesamt für Kultur (BAK) (Projekt-Nr. 4978.010) Sanierung und Erweiterung des Hotels BASPO in Magglingen Benützer: Bundesamt für Sport (BASPO) (Projekt-Nr. 4237.064) Unterhalt der baulichen Infrastruktur der Forschungsanstalten des Bundesamtes für Landwirtschaft und des Eidgenössischen Gestüts Benützer: Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und Eidgenössisches Gestüt (Projekt-Nr. 721.005)

2001

2002

2003

83 140 000 11 940 000

9 600 000 600 000

26 000 000 6 000 000

22 000 000 4 000 000

10 540 000 1 340 000

35 200 000

9 000 000

13 000 000

11 000 000

2 200 000

7 000 000

7 000 000

36 000 000

2004

später

7 000 000

8 000 000

7 000 000

7 000 000

8 000 000

Vorhaben bis 10 Millionen Franken

180 000 000

20 000 000

30 000 000

30 000 000

30 000 000

30 000 000

40 000 000

Gesamttotal Verpflichtungskredit Bauprogramm 2000

263 140 000

29 600 000

56 000 000

52 000 000

40 540 000

37 000 000

48 000 000

7253

6

Rechtsgrundlagen

Die Vorlage stützt sich auf die allgemeine Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu treffen.

Im Weiteren sind massgebend: ­

Artikel 25 und 27 des Finanzhaushaltgesetzes vom 6. Oktober 1989 (SR 611.0);

­

Artikel 1 Absatz 1 des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1989 über Objektkreditbegehren für Grundstücke und Bauten (SR 611.017);

­

Artikel 15 der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes vom 14. Dezember 1998 (SR 172.010.21).

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Bewilligung der nachgesuchten Kredite ergibt sich aus Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung. Dem Erlass ist im Sinne von Artikel 8 des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 (SR 171.11) die Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu geben, der nicht dem Referendum untersteht.

7254

Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen BA BAK BAMV BAR BASPO BB BBL BFF BKP BLW BV EDMZ EFD ESSM ETH EVD EZV FA FAL FAM FAT FAW FLAG Fr.

GF ha IUL J+S L+T m2 m3 RAC RAP RI RS RVR SIA ZGB Ziff.

Bundesanwaltschaft Bundesamt für Kultur Bundesamt für Militärversicherung Bundesarchiv Bundesamt für Sport Bundesbeschluss Bundesamt für Bauten und Logistik Bundesamt für Flüchtlinge Baukostenplan Bundesamt für Landwirtschaft Bundesversammlung Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale Eidgenössisches Finanzdepartement Eidgenössische Sportschule Magglingen Eidgenössische Technische Hochschule Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Eidgenössische Zollverwaltung Forschungsanstalt Eidgenössische Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau Zürich-Reckenholz Eidgenössische Forschungsanstalt für Milchwirtschaft LiebefeldBern Eidgenössische Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik Tänikon Eidgenössische Forschungsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau Wädenswil Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget Franken Geschossfläche Hektare Institut für Umweltschutz und Landwirtschaft Jugend und Sport Bundesamt für Landestopographie Quadratmeter Kubikmeter Eidgenössische Forschungsanstalt für Pflanzenbau Changins Eidgenössische Forschungsanstalt für Nutztiere Posieux Rauminhalt Rekrutenschule Regierungs- und Verwaltungsreform Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein Zivilgesetzbuch Ziffer

7255