Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion ­

Gemeinde Urnäsch AR, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion FuewaldSteinwald, Projekt-Nr. 411.3-AR-0001/0001

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Gemeinde Romoos LU, Erschliessungsanlagen Schwändi-Oberberg, Projekt-Nr. 421.1-LU-0000/0004

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Gemeinde Sachseln OW, Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen Forstwerkhof Sachseln, Projekt-Nr. 421.2-OW-0010/0001

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Gemeinde Spiringen, Silenen UR, Erschliessungsanlagen Unwetterschäden 1999, Projekt-Nr. 421.1-UR-0000/0002

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031 / 324 78 53 / 324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

3. August 1999

5494

Eidgenössische Forstdirektion

1999-4765