Allgemeinverfügungen über die Aufnahme von Pflanzenschutzmitteln in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 1 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Folpet 30% Kupfer (als Oxychlorid) 15%

Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Cuprofal

Turbocuivre F

Turbofal PM

1

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1312 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 68 00415 Vertreiber: DU PONT DE NEMOURS (FRANCE) S.A., Dpt.

Protection des Cultures, 137, rue de l'Université, 75334 PARIS Cédex 07 Schweizerische Zulassungsnummer: F-1310 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 93 00365 Vertreiber: NOVARTIS Agro S.A. / Amethys, 14, blv.

Richelieu, BP 420,92845 Rueil-Malmaison Cédex Schweizerische Zulassungsnummer: F-1311 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 76 00422 Vertreiber: NOVARTIS Agro S.A. / Amethys, 14, blv.

Richelieu, BP 420,92845 Rueil-Malmaison Cédex

SR 916.161

1999-4795

5593

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Weinbau allg.

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Falscher Mehltau der Rebe Nebenwirkung: Rotbrenner

Konzentration: 0.3% Anwendung: Nach dem Abblühen bis spätestens Mitte August

1,2

Teilwirkung: Graufäule (Botrytis cinerea) Gemüsebau Knollensellerie, Stangensellerie

Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries

Aubergine, Tomaten Alternaria-Dürrfleckenkrankheit: Kraut- und Fruchtfäule, SeptoriaBlattfleckenkrankheit der Tomate / Aubergine

Konzentration: 0.2 ­ 0.3% 2 Wartefrist: 3 Wochen Konzentration : 0.2 ­ 0.3% 2 Wartefrist: 3 Tage

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Auch für die Luftapplikation 2 = Höchstens 4 kg Kupfer - Metall je Hektar und Jahr

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

5594

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5595

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 2 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Captan 50%

Formulierungstyp:

WP (Wasserdispergierbares Pulver)

2. Handelsprodukte Captan-STI

Captocide

Clomitane

Seftal 50 PB

2

SR 916.161

5596

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1801 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 7884 Vertreiber: Agrosol, Via Filippo Mordani 2, 48100 Ravenna Schweizerische Zulassungsnummer: I-1802 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 3282 Vertreiber: New Agri, Via G.Bovio 110, 65100 Pescara Schweizerische Zulassungsnummer: I-1803 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 3819 Vertreiber: Chimiberg, Via Tonale 15, 24061 Albano S.Alessandro Schweizerische Zulassungsnummer: I-1806 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 5302 Vertreiber: Sepran, Via Fossangio Z.I Sud, 36033 Isola Vicentina

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Lagerschorf des Apfels, Lentizellenfäulnis des Apfels, Schorf des Kernobstes

Konzentration: 0.25% Wartefrist: 3 Wochen

Kirsche

Bitterfäule der Kirsche, Sprühfleckenkrankheit der Kirsche

Konzentration: 0.25% Wartefrist: 3 Wochen

Steinobst

Schrotschuss

Konzentration: 0.25% Wartefrist: 3 Wochen

Weinbau allg.

Falscher Mehltau der Rebe

Konzentration: 0.25%

1,2

allg.

Weissfäule der Rebe

Konzentration: 0.3%

3

Obstbau Kernobst

(*)

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.

2 = Nach der Blüte in der Regel in Tankmischungen mit Kupferpräparaten.

3 = Unmittelbar nach Hagelschlag, bis spätestens Mitte August.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher 5597

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

10. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5598

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 3 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Folpet 50%

Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Folcal

Folfal 50

Folpan

Folpazid

3

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1306 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 92 00425 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80, 64150 Noguères Schweizerische Zulassungsnummer: F-1305 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 95 00488 Vertreiber: CAPISCOL, Green Park Bât. B, 149, avenue du Golf, 34672 Baillargues Schweizerische Zulassungsnummer: F-1307 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 85 00206 Vertreiber: MAKHTESHIM-AGAN FRANCE, Immeuble "Le Seine Saint-Germain", 12, bd des Iles,92137 Issy-lesMoulineaux Cédex Schweizerische Zulassungsnummer: A-1302 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 1898 Vertreiber: Agrolinz Melamin GmbH, St.-Peter-Strasse 25, 4021 Linz

SR 916.161

5599

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Folpet 50

Foltan STI

Foltane

Foltazip LD

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1305 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 6368 Vertreiber: Boracchini, Via Martiri di Pizzocalvo, 40068 San Lazzaro di Savena Schweizerische Zulassungsnummer: I-1306 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4787 Vertreiber: Agrosol, Via Filippo Mordani 2, 48100 Ravenna Schweizerische Zulassungsnummer: F-1308 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 69 00381 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex Schweizerische Zulassungsnummer: F-1309 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 97 00300 Vertreiber: RHÔNE-POULENC LEADAGRO, 55, avenue René Cassin, CP 310, 69337 LYON Cédex 09

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Obstbau Kernobst

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Lagerschorf des Apfels, Lentizellenfäulnis des Apfels, Schorf des Kernobstes

Konzentration: 0.2% 1 Anwendung: vor der Blüte Konzentration: 0.15% 1 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: nach der Blüte

Kernobst

Teilwirkung: Kelchfäule (Botrytis cinerea)

Konzentration: 0.15% Anwendung: 1 ­ 2 Applikationen während der Blüte

Steinobst

Bitterfäule der Kirsche, Schrotschuss, Sprühfleckenkrankheit der Kirsche

Konzentration: 0.2% Wartefrist: 3 Wochen

Falscher Mehltau der Rebe Teilwirkung: Graufäule (Botrytis cinerea) Nebenwirkung: Rotbrenner

Konzentration: 0.2%

Schwarzfleckenkrankheit der Rebe

Konzentration: 0.25% 3 Anwendung: beim Austrieb

Weinbau allg.

allg.

5600

2,3,4

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

allg.

Weissfäule der Rebe

Konzentration: 0.25%

5

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Nicht bei Birnen einsetzen.

2 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.

3 = Nach der Blüte in der Regel in Tankmischung mit Kupfer.

4 = Auch für die Luftapplikation.

5 = Unmittelbar nach Hagelschlag, bis spätestens Mitte August

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5601

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 4 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Mineralöl / Petroleum oils 98.8%

Formulierungstyp: EC (Emulsionskonzentrat) 2. Handelsprodukte UFO (Ultra Fine Oil)

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1201 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8882 Vertreiber: Intrachem Italia, Via XXV Aprile 44, 24050 Grassobio

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Obstbau allg.

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Austernschildläuse, Birnenpockenmilbe,

Konzentration: 3.5% Anwendung: Austrieb (Stadium B-C)

Frostspanner, Napfschildläuse, Spinnmilben Konzentration: 3.5% Aufwandmenge: 70 l/ha Anwendung: Stadium B-C Konzentration: 2% Aufwandmenge: 40 l/ha Anwendung: Stadium C3-D

4

SR 916.161

5602

(*)

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Konzentration: 1% Aufwandmenge: 20 l/ha Anwendung: Stadium D3-E Weinbau allg.

Teilwirkung: Spinnmilben

Konzentration: 2% Anwendung: Austriebsstadium D

Nebenwirkung: Kräuselmilbe, Pockenmilbe Spinnmilben Nebenwirkung:

Konzentration: 1% Anwendung: Austriebsstadium E

Kräuselmilbe, Pockenmilbe

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5603

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 5 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Kupfer (als Kalkpräparat) 20%

Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Bouillie bordelaise Phyteurop

Bouillie bordelaise RSR

Bouillie bordelaise Sédagri

Bouillie bordelaise Siapa

5

SR 916.161

5604

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1609 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 69 00376 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex Schweizerische Zulassungsnummer: F-1606 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 62 00075 Vertreiber: ELF ATOCHEM AGRI S.A., 1, rue des Frères-Lumière, BP 9,78373 Plaisir Cédex Schweizerische Zulassungsnummer: F-1608 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 70 00043 Vertreiber: RHÔNE-POULENC LEADAGRO, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09 Schweizerische Zulassungsnummer: F-1604 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 97 00394 Vertreiber: CAFFARO France, Parc de Haute Technologie Antony II, 17, rue Georges Besse,92160 Antony

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Bouillie bordelaise Tradi-agri

Bouillie MOP 20

Cuprix 20

Fisons bouillie bordelaise

Super bouillie Macclesfield 80

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1610 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 78 00586 Vertreiber: TRADI-AGRI, 38, avenue Hoche, 75008 PARIS Schweizerische Zulassungsnummer: F-1605 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 83 00286 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80,64150 Noguères Schweizerische Zulassungsnummer: F-1611 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 94 00034 Vertreiber: VITAL (Manufacture des engrais), Route de Bédarrides, BP 12,84320 Entraiguessur-Sorgue Schweizerische Zulassungsnummer: F-1607 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 79 00206 Vertreiber: SCAC-FISONS S.A., La Galboisière, 37705 Saint-Pierre-des Corps Cédex Schweizerische Zulassungsnummer: F-1603 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 75 00716 Vertreiber: AGTROL INTERNATIONAL, 85, quai de Brazza, BP 55,33016 Bordeaux Cédex

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Obstbau Kernobst

Schorf des Kernobstes

Konzentration: 0.25 ­ 0.5% 5 Anwendung: beim Austrieb Konzentration: 0.125 5 0.25% Anwendung: vor der Blüte, als Zusatz zu Netzschwefel

Steinobst

Kräuselkrankheit des Pfirsichs, Narren- oder Taschenkrankheit der Zwetschge, Schrotschuss

Konzentration: 0.5 ­ 0.75% 5 Anwendung: beim Austrieb

Kirsche

Bakterienbrand der Kirsche

Konzentration: 0.5 ­ 0.75% 5,7 Anwendung: beim Blattfall

Erdbeere

Blattfleckenkrankheiten auf Erdbeeren

Konzentration: 0.25 ­ 0.75%5 Anwendung: vor der Blüte und nach der Ernte

5605

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Brombeere, Himbeere

Rutenkrankheit der Brombeere, Rutenkrankheit der Himbeere

Konzentration: 0.5 ­ 1.3% 5 Anwendung: vor der Blüte und nach der Ernte

Ribes Arten

Blattfallkrankheit der Johannisbeeren

Konzentration: 0.25 ­ 0.75%5 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: unmittelbar nach der Blüte und nach der Ernte

Falscher Mehltau der Rebe Nebenwirkung: Rotbrenner

Konzentration: 0.25% 1,2,5 Anwendung: In Tankmischung mit Folpetoder Dichlofluanid-haltigen Präparaten

Weinbau allg.

(*)

Teilwirkung: Echter Mehltau der Rebe, Graufäule (Botrytis cinerea) allg.

Falscher Mehltau der Rebe

Gemüsebau Aubergine, Tomaten Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine

Konzentration: 0.75% 5 Anwendung: Abschlussbehandlung spätestens Ende August, nur bei starkem Befallsdruck

Konzentration: 1.3 ­ 1.8% Wartefrist: 3 Tage

5,6

Aubergine, Tomaten Teilwirkung: Bakterielle Fleckenkrankheit, Bakterielle Tomatenwelke

Konzentration: 1.3 ­ 1.8% Wartefrist: 3 Tage

5

Knollensellerie, Stangensellerie

Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries

Konzentration: 1.3 ­ 1.8% Wartefrist: 3 Wochen

5,6

Karotten

Alternaria-Möhrenschwärze

Konzentration: 1.3 ­ 1.8% Wartefrist: 3 Wochen

5,6

Schwarzwurzel

Weisser Rost der Schwarzwurzel

Konzentration: 1.3% Wartefrist: 3 Wochen

4,5

Rande

Cercospora- und Ramularia Blattfleckenkrankheiten

Konzentration: 1.3 ­ 1.8% Wartefrist: 3 Wochen

5,6

Kohlarten

Teilwirkung: Adernschwärze

Konzentration: 0.5%

5,8

Bohnen

Teilwirkung: Bohnenbrand, Fettfleckenkrankheit

Konzentration: 0.5% Wartefrist: 3 Wochen

5,9

5606

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Gurken

Teilwirkung: Eckige Blattfleckenkrankheit, Falscher Mehltau der Gurke

Konzentration: 0.5% Wartefrist: 3 Wochen

5,9

Kraut- und Knollenfäule

Aufwandmenge: 17.5 kg/ha 3,5, Wartefrist: 3 Wochen 10

Feldbau Kartoffeln

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Auch für die Luftapplikation.

2 = Nach der Blüte bis spätestens Mitte August.

3 = Spritzabstände 7 ­ 10 Tage zu anderen Kontaktfungiziden.

4 = Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr.

5 = Höchstens 4 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr.

6 = In Tankmischung mit organischen Fungiziden genügt die Hälfte der aufgeführten Konzentration.

7 = Nur bei starkem Befall und bei anfälligen Sorten.

8 = Nur zur Anzucht von Jungpflanzen.

9 = Vorsicht wegen Phytotoxizität!

10 = Wartefrist für Frühkartoffeln: 2 Wochen.

11 = Reinheitsanforderung: Maximalgehalte Arsen, Blei resp. Cadmium: 50 mg As/kg Cu, 250 mg Pb/kg Cu, 50 mg Cd/kg Cu.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

5607

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5608

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 6 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Aluminiumfosetyl (Fosetyl-Al) 80%

Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Aliette

Aliette

Allum

Arpel

Epal 80

6

Schweizerische Zulassungsnummer: A-2201 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2139 Vertreiber: Rhône-Poulenc Agro Deutschland GmbH, EmilHoffmann-Strasse 1A, 50996 Köln Schweizerische Zulassungsnummer: D-2201 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 33099-00 Vertreiber: Rhone-Poulenc AGRO GmbH, Emil-Hoffmann-Str.

1a, 50996 Köln Schweizerische Zulassungsnummer: I-2201 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9523 Vertreiber: Agrosol, Via Filippo Mordani 2, 48100 Ravenna Schweizerische Zulassungsnummer: I-2202 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8639 Vertreiber: Scam, Via Bellaria 164, 41050 S.Maria di Mugnano Schweizerische Zulassungsnummer: I-2203 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9469 Vertreiber: Agrimport, Via Piani 1, 39100 Bolzano

SR 916.161

5609

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Fosim 80 PB

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2204 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8768 Vertreiber: Agrimix, Viale Città d'Europa, 144 Roma Manaus Schweizerische Zulassungsnummer: I-2205 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9552 Vertreiber: Rocca Frutta, Via Ravenna 1114, 44040 Gaibana Serit Schweizerische Zulassungsnummer: I-2206 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8533 Vertreiber: Caffaro, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno Spezial-Pilzfrei Aliette Schweizerische Zulassungsnummer: D-2202 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 33099-60 Vertreiber: CELAFLOR GmbH, Konrad-Adenauerstr.

30, 55218 Ingelheim Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Obstbau Birne

Erdbeere

Gemüsebau Kopfsalate Kürbisgewächse (Cucurbitaceae) Zierpflanzenbau allg.

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Teilwirkung: Birnenblütenbrand

Konzentration: 0.3% Aufwandmenge: 4.8 kg/ha Anwendung: Behandlungen vom Austrieb bis zum Abblühen

Rhizomfäule der Erdbeeren, Rote Wurzelfäule der Erdbeeren

Konzentration: 0.5 ­ 0.75% 1,2 Aufwandmenge: 5 ­ 7.5 kg/ha Anwendung: spritzen oder giessen

Falscher Mehltau des Salats

Aufwandmenge: 2 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen

Falscher Mehltau der Gurke

Konzentration: 0.2% Aufwandmenge: 2 ­ 4 kg/ha Wartefrist: 3 Tage

Falscher Mehltau [Peronospora, Albugo, Bremia], Krankheiten durch pathogene Bodenpilze

Konzentration: 0.2 ­ 0.3% Anwendung: spritzen Konzentration: 0.5% Anwendung: giessen

5610

(*)

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Nur vor der Blüte und nach der Ernte.

2 = Max. 4 Behandlungen pro Jahr.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5611

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 7 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Mancozeb 80%

Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Agrizeb 80

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1501 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9468 Vertreiber: Agrimport, Via Piani 1, 39100 Bolzano

Agrizèbe

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1501 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 91 00219 Vertreiber: BOURGEOIS (Ets.), BP 7, 80380 Villers-Bretonneux

Asar 80

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1502 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 697 Vertreiber: Isagro Italia, Pal. Raffaello - Vai Cassanese 224, 20090 Segrate

Cifozeb

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1505 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 7598 Vertreiber: Cifo, Via Oradour 6, 40016 S.Giorgio di Piano

Déquiman MZ

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1504

7

SR 916.161

5612

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 87 00259 Vertreiber: ELF ATOCHEM AGRI S.A., 1, rue des Frères-Lumière, BP 9,78373 Plaisir Cédex Déquizèbe MZ

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1505 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 89 00303 Vertreiber: ELF ATOCHEM AGRI S.A., 1, rue des Frères-Lumière, BP 9,78373 Plaisir Cédex

Dithane M 45

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1512 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 63 00001 Vertreiber: ROHM AND HAAS FRANCE S.A., La Tour de Lyon, 185, rue de Bercy,75579 PARIS Cédex 12

Dithane M-45

Schweizerische Zulassungsnummer: A-1509 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 1042-1 Vertreiber: Fertimport GmbH, Wienerbergstrasse 3, 1100 Wien

Dithane M-45

Schweizerische Zulassungsnummer: A-1510 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 1042 Vertreiber: Rohm and Haas Austria GmbH., Diefenbachgasse 35-41, 1150 Wien

Dithane M-45

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1507 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 3793 Vertreiber: Rhone Poulenc Agro, Viale Europa 11, 21040 Origgio

Dithane SH

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1513 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00305 Vertreiber: ROHM AND HAAS FRANCE S.A., La Tour de Lyon, 185, rue de Bercy,75579 PARIS Cédex 12

Enozeb

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1508 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 6148 Vertreiber: Agroqualità, Via Sempione 195, 20016 Pero

Field 80

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1510 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 6059

5613

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Vertreiber: New Agri, Via G.Bovio 110, 65100 Pescara Fungi MZ

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1511 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1424 Vertreiber: Sivam, Via Scarlatti 30, 20124 Milano

Ivory

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1502 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 97 00581 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80,64150 Noguères

Korzèbe 80 PM

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1517 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00546 Vertreiber: TRADI-AGRI, 38, avenue Hoche, 75008 PARIS

Leadazèbe

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1515 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 98 00104 Vertreiber: RHÔNE-POULENC LEADAGRO, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09

M 70

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1515 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 3322 Vertreiber: Du Pont, Via A.Volta 16, 20093 Cologno Monzese

Manatane

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1516 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4613 Vertreiber: Dow Agrosciences B.V., Via d'Azeglio 25, 20123 Bologna

Manconyl 80

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1506 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 95 00605 Vertreiber: ELF ATOCHEM AGRI S.A., 1, rue des Frères-Lumière, BP 9,78373 Plaisir Cédex

Mancoplus 80 PM

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1511 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00545 Vertreiber: J.S.B. (JOHN ET STEPHEN B.), 38, avenue Hoche, 75008 PARIS

Mancospor 80 PB

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1517

5614

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 3494 Vertreiber: Agricoltura Italia, Corso Umberto Ix 92, 74100 Taranto Manezine 80

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1518 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 356 Vertreiber: Agronova, Via Massarenti 221/6, 10138 Bologna

Manzate 200

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1503 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 82 00167 Vertreiber: DU PONT DE NEMOURS (FRANCE) S.A., Dpt. Protection des Cultures, 137, rue de l'Université, 75334 PARIS Cédex 07

Mazeb

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1519 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 5381 Vertreiber: Bayer, Via Certosa 126, 20156 Milano

Micene MZ

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1522 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 3516 Vertreiber: Sipcam, Via Sempione 195, 20016 Pero

Micosep 80

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1523 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4580 Vertreiber: Sepran, Via Fossangio Z.I Sud, 36033 Isola Vicentina

Micostop

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1524 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9397 Vertreiber: Valbrenta Chemicals, Via Cristoforo Colombo 5, 30030 Vigonovo

Micozeb 45

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1525 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1187 Vertreiber: Terranalisi, Via Donizetti 2/A, 44042 Cento

Milcozèbe

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1514 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 87 00177

5615

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Vertreiber: ROHM AND HAAS FRANCE S.A., La Tour de Lyon, 185, rue de Bercy,75579 PARIS Cédex 12 Miltoxan

Schweizerische Zulassungsnummer: A-1511 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 1708 Vertreiber: RWA Raiffeisen Ware Austria reg.

Genossenschaft mbH, Wienerbergstrasse 3, 1100 Wien

Nemispor

Schweizerische Zulassungsnummer: A-1512 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2028 Vertreiber: afaplant HandelsgmbH., St. Peter Hauptstrasse 40, 8042 Graz

Nospor 80 S

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1527 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 6682 Vertreiber: Agrosol, Via Filippo Mordani 2, 48100 Ravenna

Penncozeb

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1507 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 81 00198 Vertreiber: ELF ATOCHEM AGRI S.A., 1, rue des Frères-Lumière, BP 9,78373 Plaisir Cédex

Penncozeb

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1528 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 779 Vertreiber: Elf Atochem Agri, Via Chiaramonti 52, 47023 Cesena

Penncozeb

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1506 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23588-00 Vertreiber: Elf Atochem Agri B.V., Postbus 60 30,Nl-3196 XH Vondelingenplaat/Rt

Pennzèbe

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1508 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 89 00300 Vertreiber: ELF ATOCHEM AGRI S.A., 1, rue des Frères-Lumière, BP 9,78373 Plaisir Cédex

Phytox MZ 80

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1531 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1228 Vertreiber: Chimiberg, Via Tonale 15, 24061 Albano S.Alessandro

5616

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Poli MZ 80

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1532 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8407 Vertreiber: Guaber, Via P.Gobetti 4, 40050 Funo

Topnèbe

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1516 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 79 00390 Vertreiber: TOP S.A., Place du 14 Juillet, 80380 Villers-Bretonneux

Trimanoc 80 WP

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1509 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 92 00416 Vertreiber: ELF ATOCHEM AGRI S.A., 1, rue des Frères-Lumière, BP 9,78373 Plaisir Cédex

Triziman M

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1510 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 84 00499 Vertreiber: ELF ATOCHEM AGRI S.A., 1, rue des Frères-Lumière, BP 9,78373 Plaisir Cédex

ZM 80

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1539 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1981 Vertreiber: Scam, Via Bellaria 164, 41050 S.Maria di Mugnano

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Obstbau Kernobst Steinobst Weinbau allg.

allg.

Gemüsebau allg.

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Schorf des Kernobstes Wartefrist: 3 Wochen

Konzentration: 0.15%

Rost der Zwetschge, Schrotschuss

Konzentration: 0.2% Wartefrist: 3 Wochen

Falscher Mehltau der Rebe

Konzentration: 0.25%

1

Rotbrenner, Schwarzfäule, Schwarzfleckenkrankheit der Rebe

Konzentration: 0.3%

1,2

Bodenbürtige Krankheiten (Keimlinge, Anzucht von Jungpflanzen)

Konzentration: 0.2 - 0.3%

3

Aubergine, Tomaten Alternaria spp., Kraut- und Fruchtfäule,

(*)

Konzentration: 0.2 - 0.3% Wartefrist: 3 Wochen

5617

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine Bohnen

Brennfleckenkrankheit der Bohne, Rost der Bohne

Konzentration: 0.3% 4 Aufwandmenge: 2 - 3 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen

Karotten

Alternaria-Möhrenschwärze

Konzentration: 0.3% Aufwandmenge: 2 - 3 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen

Knollensellerie, Stangensellerie

Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries

Konzentration: 0.3% Aufwandmenge: 2 - 3 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen

Kohlarten [nur Anzucht von Setzlingen]

Falscher Mehltau

Konzentration: 0.3%

Kopfsalat

Falscher Mehltau des Salats

Aufwandmenge: 1.6 kg/ha

Spargel

Blattschwärze der Spargel

Konzentration: 0.2 ­ 0.3%

Zwiebeln

Falscher Mehltau der Zwiebel

Konzentration: 0.3% Aufwandmenge: 2 ­ 3 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen

Falscher Mehltau des Hopfens [Sekundärinfektionen]

Konzentration: 0.2% Wartefrist: 5 Wochen Anwendung: Ab Austrieb bis zum Beginn der Blüte

6

Kartoffeln Kraut- und Knollenfäule

Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Wartefrist: 3 Wochen

Aufwandmenge: 3 kg/ha

7,8,9

Tabak

Blauschimmel des Tabaks

Konzentration: 0.2% Wartefrist: 3 Wochen

Blattfleckenpilze, Falscher Mehltau, Rostpilze

Konzentration: 0.2 ­ 0.3%

allg.

Krankheiten durch pathogene Bodenpilze

Aufwandmenge: 500 g/m3

Nadelgehölze (Koniferen)

Föhrenschütte, Kiefernschütte

Konzentration: 0.4%

Primeln

Ramularia-Blattfleckenkrankheit an Primeln

Konzentration: 0.2%

Rosen Wacholder [in Baumschulen]

Sternrusstau der Rosen Gitterrost

Konzentration: 0.2 ­ 0.3% Konzentration: 0.4%

Feldbau Hopfen

Zierpflanzenbau allg.

5618

Aufwandmenge: 2 ­ 3 kg/ha 5

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Zier- und Sportrasen Krankheiten durch pathogene Bodenpilze

Anwendung

(*)

Konzentration: 0.2 ­ 0.3%

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.

2 = Auch für 1 Luftapplikation pro Jahr.

3 = Nur im Spritz- oder Sprühverfahren; darf nicht angegossen werden.

4 = Unter Glas und Plastik: Wartefrist 1 Woche.

5 = Maximale Aufwandmenge je Spritzung: 16 g je Are. Nur zur Anzucht von Jungpflanzen. Anwendung bis spätestens 14 Tage nach der Pflanzung an den definitiven Standort.

6 = Behandlungen im Abstand von 8 - 12 Tagen.

7 = Spritzabstände 7 - 10 Tage.

8 = Erste Behandlung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.

9 = Wartefrist für Frühkartoffeln: 2 Wochen.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

5619

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5620

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 8 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Folpet 40% Metalaxyl 10%

Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Eucritt F

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1302 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4799 Vertreiber: I.C.C. Siapa, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno

Ridomil combi

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1308 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4720 Vertreiber: Novartis Protezione Piante, S.S.233 Km 20.500, 21040 Origgio

Ridomil combi WP 50

Schweizerische Zulassungsnummer: A-1301 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2135 Vertreiber: Novartis Agro GmbH, Brunner Strasse 59, Obj. 59, 1235 Wien

8

SR 916.161

5621

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Obstbau Himbeere

Wurzelsterben der Himbeere

Konzentration : 0.5% 1,2,3 Aufwandmenge : 4 l/Laufmeter Anwendung : 40-50 cm breit giessen

Weinbau allg.

Falscher Mehltau der Rebe

Konzentration : 0.2%

4,5,6, 7

Teilwirkung : Graufäule (Botrytis cinerea) Nebenwirkung : Rotbrenner

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Nur vor der Blüte und nach der Ernte.

2 = In stark verseuchten Böden Wirkung ungenügend.

3 = Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr.

4 = Auch für die Luftapplikation.

5 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Ende Juli.

6 = Nach der Blüte in der Regel in Tankmischung mit Kupfer.

7 = Max. 3 Behandlungen pro Jahr.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochte-

5622

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

nen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5623

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 9 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Mancozeb 64% Metalaxyl 8%

Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Eucritt

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1509 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4865 Vertreiber: I.C.C. Siapra, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno Galben M 8-65 Schweizerische Zulassungsnummer: I-1512 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 5756 Vertreiber: Isagro Italia, Pal. Raffaello - Vai Cassanese 224, 20090 Segrate Galben M 8-65 blu Schweizerische Zulassungsnummer: I-1513 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 5759 Vertreiber: Isagro Italia, Pal. Raffaello - Vai Cassanese 224, 20090 Segrate Mexil MZ Schweizerische Zulassungsnummer: I-1520 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8748 Vertreiber: Scam, Via Bellaria 164, 41050 S.Maria di Mugnano Mixidan MZ Schweizerische Zulassungsnummer: I-1526 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9317 Vertreiber: Caffaro, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno 9

SR 916.161

5624

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Ridomil MZ WP 72 Schweizerische Zulassungsnummer: A-1503 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2136 Vertreiber: Novartis Agro GmbH, Brunner Strasse 59, Obj. 59, 1235 Wien Ridomil MZ Schweizerische Zulassungsnummer: I-1533 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4711 Vertreiber: Novartis Protezione Piante, S.S.233 - Km 20.500, 21040 Origgio Ridomol MZ Schweizerische Zulassungsnummer: A-1504 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2136-1 Vertreiber: Agria HandelsgmbH., Prosdorf 30, 8081 Heiligenkreuz a. Waasen Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Gartenbau Aubergine, Tomaten Kraut- und Fruchtfäule

Anwendung

(*)

Konzentration : 0.25% Aufwandmenge : 2.5 - 3.5 kg/ha Wartefrist : 3 Wochen

1

Kopfsalat, Lattich

Falscher Mehltau des Salats

Konzentration : 0.1 - 0.25% 2 Aufwandmenge : 2 - 2.5 kg/ha

Zwiebeln

Falscher Mehltau der Zwiebel

Konzentration : 0.1 - 0.25% 1 Aufwandmenge : 2.5 kg/ha Wartefrist : 3 Wochen Anwendung : Sommer, maximal 3 Behandlungen

Feldbau Hopfen

Falscher Mehltau des Hopfens

Anfwandmenge : 2.5 g/l Wasser Wartefrist : 2 Wochen

Kartoffeln

Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Knollenfäule

Aufwandmenge : 2.5 kg/ha 4,5,6, 7 Anwendung : maximal 3 Behandlungen bis spätestens 31. Juli

Blauschimmel des Tabaks

Aufwandmenge . 2.5 kg/ha 1 Anwendung : Sommer

Blattfleckenpilze, falscher Mehltau [Peronospora, Albugo], Rostpilze

Konzentration : 0.25% Aufwandmenge : 2.5 g/l Wasser

Tabak Zierpflanzenbau allg.

3

5625

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = max .3 Behandlungen pro Jahr.

2 = 1-2 Behandlungen bis spätestens 14 Tage nach der Pflanzung, letzte Behandlung nur mit niedriger Konzentration.

3 = Maximal 3 Anwendungen im Abstand von 10-14 Tagen. Wechsel zu Kontaktprodukt spätestens 7 Tage nach letzter Ridomil-Fitorex-Anwendung.

4 = Die Packungen sind mit folgender gut sichtbaren Aufschrift zu versehen : ,,Achtung !

Dieses Präparat enthält ein Phenylamid-Fungizid. Gegen diese Fungizid-Gruppe sind resistente Kraut- und Knollenfäule-Pilzstämme aufgetreten."

5 = Mit Phenylamid-Fungiziden dürfen maximal 3 aufeinanderfolgende Behandlungen pro Jahr bis spätestens 31. Juli durchgeführt werden. Spritzabstände maximal 14 Tage bei nacheinander folgenden Behandlungen.

6 = Keine Anwendung in Saatkartoffeln. Keine Anwendung bei Kartoffeln, die unter Plastikfolien angezogen werden.

7 = Erste Behandlung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5626

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 10 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Folpet 450g/l Ofurace 60.4 g/l

Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Caltan LM

Vamin LM

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1302 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 90 00377 Vertreiber: AgrEvo France S.A., Les Algorithmes - Bât. Thalès, Saint-Aubin,91197 Gif-sur-Yvette Cédex Schweizerische Zulassungsnummer: F-1301 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 90 00378 Vertreiber: AgrEvo France S.A., Les Algorithmes - Bât. Thalès, Saint-Aubin,91197 Gif-sur-Yvette Cédex

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Weinbau allg.

Falscher Mehltau der Rebe

Konzentration: 0.2%

1,2,3, 4

Nebenwirkung: Rotbrenner Teilwirkung: Graufäule (Botrytis cinerea)

10

SR 916.161

5627

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Auch für die Luftapplikation.

2 = Nach dem Abblühen in der Regel in Tankmischung mit Kupfer.

3 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Ende Juli.

4 = max. 3 Behandlungen pro Jahr.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5628

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 11 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Mancozeb 455g/l

Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Dithane LF

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1519 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 77 00288 Vertreiber: ROHM AND HAAS FRANCE S.A., La Tour de Lyon, 185, rue de Bercy,75579 PARIS Cédex 12

Dithane M-45 flüssig

Schweizerische Zulassungsnummer: A-1513 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2096 Vertreiber: Rohm and Haas Austria GmbH., Diefenbachgasse 35-41, 1150 Wien

Vondoflo

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1518 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 90 00799 Vertreiber: ELF ATOCHEM AGRI S.A., 1, rue des Frères-Lumière, BP 9,78373 Plaisir Cédex

11

SR 916.161

5629

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Obstbau Kernobst

Schorf des Kernobstes

Konzentration: 0.25% Wartefrist: 3 Wochen

Rost der Zwetschge, Schrotschuss

Konzentration: 0.35% Wartefrist: 3 Wochen

Falscher Mehltau der Rebe

Konzentration: 0.45% 7 Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August

Rotbrenner, Schwarzfleckenkrankheit der Rebe, Schwarzfäule

Konzentration: 0.55%

Alternaria-Möhrenschwärze

Konzentration: 0.35 - 0.55% Wartefrist: 3 Wochen

Steinobst Weinbau allg.

allg.

Gemüsebau Karotten

(*)

1

Aubergine, Tomaten Alternaria spp., Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine

Konzentration: 0.35 - 0.55% Wartefrist: 3 Wochen

Kohlarten [nur Anzucht von Setzlingen]

Falscher Mehltau

Konzentration: 0.35 - 0.55%

Zwiebeln

Falscher Mehltau der Zwiebel

Konzentration: 0.35 - 0.55% Wartefrist: 3 Wochen

Knollensellerie, Stangensellerie

Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries

Konzentration: 0.35 - 0.55% Wartefrist: 3 Wochen

Bohnen

Brennfleckenkrankheit der Bohne, Rost der Bohne

Konzentration: 0.35 - 0.55% 2 Wartefrist: 3 Wochen

Kopfsalat

Falscher Mehltau des Salats

Konzentration: 0.35%

Spargel

Blattschwärze der Spargel

Konzentration: 0.55%

allg.

Bodenbürtige Krankheiten (Keimlinge, Anzucht von Jungpflanzen)

Konzentration: 0.55%

4

Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Knollenfäule

Aufwandmenge: 5 l/ha Wartefrist: 3 Wochen

5,6,8

Blauschimmel des Tabaks

Konzentration: 0.35% Wartefrist: 3 Wochen

Feldbau Kartoffeln Tabak

5630

3

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Auch für 1 Luftapplikation pro Jahr.

2 = Unter Glas und Plastik: Wartefrist 1 Woche.

3 = Maximale Aufwandmenge je Spritzung: 28 ml je Are. Nur zur Anzucht von Jungpflanzen. Anwendung bis spätestens 14 Tage nach der Pflanzung an den definitiven Standort.

4 = Nur im Spritz- oder Sprühverfahren; darf nicht angegossen werden.

5 = Spritzabstände 7 - 10 Tage.

6 = Erste Behandlung: wenn sich die Stauden in den Reihen berühren.

7 = Nach der Blüte in der Regel in Tankmischung mit Kupfer.

8 = Wartefrist für Frühkartoffeln: 2 Wochen.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5631

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 12 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Schwefel 99%

Formulierungstyp: DP (Staub) 2. Handelsprodukte Fluidosoufre

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1101 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 51 00219 Vertreiber: ELF ATOCHEM AGRI S.A., 1, rue des FrèresLumière, BP 9,78373 Plaisir Cédex

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Obstbau Apfel

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Echter Mehltau des Apfels/der Birne Aufwandmenge: 25-40kg/ha Wartefrist 3 Wochen

Weinbau Reben

Echter Mehltau der Rebe

Gemüsebau Kürbisgewächse (Cucurbitaceae)

Echter Mehltau der Kürbisgewächse Aufwandmenge: 25-40kg/ha Wartefrist 3 Wochen

12

SR 916.161

5632

(*)

Aufwandmenge: 25-40kg/ha 1 Wartefrist 3 Wochen

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5633

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 13 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Schwefel 70% Kupfer (als Hydroxid) 2.50%

Formulierungstyp: DP (Staub) 2. Handelsprodukte Soufre charge cuprique BOB

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1129 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 40 00328 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80,64150 Noguères

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Weinbau allg.

Echter Mehltau der Rebe,

Aufwandmenge: 20 ­ 30 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen

2

Falscher Mehltau der Rebe Gemüsebau Karotten

Alternaria-Möhrenschwärze

Aufwandmenge: 20 ­ 30 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen

1

Sellerie

Septoria-Blattfleckenkrankheit

Aufwandmenge: 20 ­ 30 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen

1

des Selleries

13

SR 916.161

5634

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Aubergine, Tomaten Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Bakterielle Fleckenkrankheit, Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine Rande

Cercospora- und Ramularia Blattfleckenkrankheiten

Schwarzwurzel

Weisser Rost der Schwarzwurzel

Zwiebeln

Falscher Mehltau der Zwiebel

Anwendung

(*)

Aufwandmenge: 20 ­ 30 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen

1

Aufwandmenge: 20 ­ 30 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen

1

Aufwandmenge: 20 ­ 30 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen

1

Aufwandmenge: 20 ­ 30 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen

1

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Nur im Hausgarten 2 = Nach der Blüte bis spätestens Mitte August

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

5635

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5636

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 14 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Metamitron 70%

Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte Betamur M

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2001 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9071 Vertreiber: Caffaro, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno

Betatron 70 WDG

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2003 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9104 Vertreiber: Chemia, Via Statale 327, 44040 Dosso

Bitron DF

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2004 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8884 Vertreiber: Scam, Via Bellaria 164, 41050 S.Maria di Mugnano

Goltix ultradispersible

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2001 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 79 00732 Vertreiber: BAYER S.A. (Division Agro), 49-51, quai de Dion-Bouton, 92815 Puteaux Cédex

14

SR 916.161

5637

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Goltix WG

Schweizerische Zulassungsnummer: A-2001 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 1894 Vertreiber: Bayer Austria GmbH Geschäftsbereich für Pflanzenschutz, Lerchenfelder Gürtel 9-11, 1164 Wien

Goltix WG

Schweizerische Zulassungsnummer: D-2001 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 42601-00 Vertreiber: Bayer Vital GmbH & Co. KG, Geschäftsbereich Pflanzenschutz, Postfach 100344,50443 Köln

Grizzli WP

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2004 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 91 00553 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex

Kekor

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2006 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8345 Vertreiber: I.C.C. Siapra, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno

Summum

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2006 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 94 00033 Vertreiber: TRADI-AGRI, 38, avenue Hoche, 75008 PARIS

Tornado

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2007 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8638 Vertreiber: Feinchemie, Via Albere 20, 37138 Verona

Volcan

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2008 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8530 Vertreiber: Sipcam, Via Sempione 195, 20016 Pero

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Gemüsebau Rande

5638

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter),

Aufwandmenge: 4 kg/ha Anwendung: Nachauflauf

1

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Feldbau Futterrübe, Zuckerrübe

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 5 kg/ha Anwendung: Nachauflauf

2,3

Einjährige Dicotyledonen

Aufwandmenge: 5 kg/ha

4

(Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Anwendung: Frühjahr: Vorund Nachauflauf

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Sandiger, schwach humoser Boden.

2 = Mittelschwerer, schwach humoser Boden.

3 = Schwerer, schwach humoser Boden.

4 = Splitanwendung möglich (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5639

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 15 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Mancozeb 64% Benalaxyl 8%

Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Benazeb M 8-65

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1504 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9126 Vertreiber: Agrosol, Via Filippo Mordani 2, 48100 Ravenna

Galben M

Schweizerische Zulassungsnummer: A-1505 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2394 Vertreiber: afaplant HandelsgmbH., St. Peter Hauptstrasse 40, 8042 Graz

Galben M 8-65

Schweizerische Zulassungsnummer: A-1506 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2394-1 Vertreiber: Agria HandelsgmbH., Prosdorf 30, 8081 Heiligenkreuz a. Waasen

Tairel M 8-65

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1534 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 6477 Vertreiber: Sipcam, Via Sempione 195, 20016 Pero

15

SR 916.161

5640

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Tairel M 8-65 blu

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1535 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 6476 Vertreiber: Sipcam, Via Sempione 195, 20016 Pero

Trecatol

Schweizerische Zulassungsnummer: A-1507 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2394-2 Vertreiber: Agria HandelsgmbH., Prosdorf 30, 8081 Heiligenkreuz a. Waasen

Trécatol

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1520 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 89 00677 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Gemüsebau Zwiebeln

Falscher Mehltau der Zwiebel

Aufwandmenge: 2.5 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Sommer, maximal 3 Behandlungen

Feldbau Kartoffeln

Alternaria-Dürrflecken-

Aufwandmenge: 2.5 kg/ha

krankheit, Kraut- und

Anwendung: Maximal 3 Behandlungen bis spätestens 31. Juli

Knollenfäule Tabak

Blauschimmel des Tabaks

(*)

1,2,3, 4

Aufwandmenge: 2.5 kg/ha Anwendung: Sommer

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Die Packungen sind mit folgender gut sichtbaren Aufschrift zu versehen: Achtung!

Dieses Präparat enthält ein Phenylamid-Fungizid. Gegen diese Fungizid-Gruppe sind resistente Kraut- und Knollenfäule-Pilzstämme aufgetreten.

2 = Mit Phenylamid-Fungiziden dürfen maximal 3 aufeinanderfolgende Behandlungen pro Jahr bis spätestens 31. Juli durchgeführt werden. Spritzabstände maximal 14 Tage bei nacheinander folgenden Behandlungen.

3 = Keine Anwendung in Saatkartoffeln. Keine Anwendung bei Kartoffeln, die unter Plastikfolien angezogen werden.

4 = Erste Behandlung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.

5641

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5642

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 16 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Chlorothalonil (TCPN) 30% Propiconazol 5%

Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Sambarin

Schweizerische Zulassungsnummer: D-2701 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23705-00 Vertreiber: Novartis Agro GmbH, Liebigstrasse 51-53, Postfach 110353,60038 Frankfurt

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Braunrost (Zwergrost), Echter Mehltau an Getreide, Netzfleckenkrankheit, Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit

Aufwandmenge : 2 l/ha

1,2

Weizen

Braunrost

Aufwandmenge : 2 l/ha

2,3,4

Weizen

Echter Mehltau an Getreide

Aufwandmenge : 2 l/ha

2,3,5

Weizen

Gelbrost

Aufwandmenge : 2 l/ha Anwendung : bei Befallsbeginn

2,3,6

Feldbau Gerste

16

SR 916.161

5643

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Weizen

Spelzenbräune und Braunfleckigkeit (Septoria nodorum)

Aufwandmenge : 2 l/ha

2,3,7

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Maximal 1 Anwendung ab dem Einknotenstadium bis zum Beginn des Aehrenschiebens (DC 31-51), wenn mehr als 30% der obersten 3 vollentwickelten Blätter der Haupttriebe Befall aufweisen.

2 = Achtung, dieses Präparat enthält einen Wirkstoff der Gruppe der Triazole, Beratungsunterlagen beachten.

3 = Maximal 1 Behandlung vom Fahnenblattstadium bis zum Beginn der Blüte (DC 39-61).

4 = Bei wenig anfälligen Sorten, wenn mehr als 20% der obersten 3 vollentwickelten Blätter der Haupttriebe Befall aufweisen. Bei stark anfälligen Sorten ab Befallsbeginn.

5 = Falls mehr als 30% der obersten 3 Blätter der Haupttriebe Befall aufweisen.

6 = Ab Befallsbeginn.

7 = In septoriagefährdeten Lagen und bei anfälligen Sorten. Behandlung ab Beginn des Aehrenschiebens bis zum Beginn der Blüte (DC 51-61).

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5644

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 17 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Isoproturon 500g/l

Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Alon flüssig

Schweizerische Zulassungsnummer: A-1703 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2181 Vertreiber: AgrEvo Austria VertriebsgmbH., Ignaz-Köck-Strasse 8, 1210 Wien

Arelon dispersion

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1706 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 82 00307 Vertreiber: AgrEvo France S.A., Les Algorithmes - Bât. Thalès, Saint-Aubin,91197 Gif-sur-Yvette Cédex

Arelon DS

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1701 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 5628 Vertreiber: Agrevo, Piazzale Stefano Turr 5, 20149 Milano

Arelon flüssig / liquide

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1711 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 33333-00 Vertreiber: Hoechst Schering AgrEvo GmbH, Zulassung Pflanzenschutz, Gebäude K607, 65926 Frankfurt

17

SR 916.161

5645

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Augur

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1713 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 82 00472 Vertreiber: RHÔNE-POULENC LEADAGRO, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09

Calipuron

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1709 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 90 00446 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80,64150 Noguères

Dinex Flo

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1719 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 88 00318 Vertreiber: TRADI-AGRI, 38, avenue Hoche, 75008 PARIS

Graminon 500 flüssig

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1705 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32482-00 Vertreiber: Novartis Agro GmbH, Liebigstrasse 51-53, Postfach 110353,60038 Frankfurt

Graminon 500 FW

Schweizerische Zulassungsnummer: A-1704 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2178 Vertreiber: Novartis Agro GmbH., Brunner Strasse 59, Obj. 59, 1235 Wien

Hora FLO

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1710 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 33183-61 Vertreiber: Novartis Agro GmbH, Liebigstrasse 51-53, Postfach 110353,60038 Frankfurt

HORA-Turon flüssig

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1708 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32482-60 Vertreiber: HORA Landwirtschaftliche Betriebsmittel GmbH, Liebigstrasse 51-53, Postfach 110353,60038 Frankfurt

IP Flo

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1714 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 81 00287 Vertreiber: RHÔNE-POULENC LEADAGRO, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09

5646

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Isoproturée LD

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1715 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 97 00346 Vertreiber: RHÔNE-POULENC LEADAGRO, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09

Iso-Stef GT

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1718 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00267 Vertreiber: STEFES FRANCE S.A., 21, avenue Eugène-Gazeau, 60300 Senlis

Madit dispersion

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1707 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 85 00683 Vertreiber: AgrEvo France S.A., Les Algorithmes - Bât. Thalès, Saint-Aubin,91197 Gif-sur-Yvette Cédex

Matara

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1710 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 95 00506 Vertreiber: MAKHTESHIM-AGAN FRANCE, Immeuble "Le Seine Saint-Germain", 12, bd des Iles,92137 Issy-les-Moulineaux Cédex

Matin

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1717 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 88 00416 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex

Protugan

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1711 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 89 00153 Vertreiber: MAKHTESHIM-AGAN FRANCE, Immeuble "Le Seine Saint-Germain", 12, bd des Iles,92137 Issy-les-Moulineaux Cédex

Protur

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1702 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9617 Vertreiber: Socoa, Via Larga 34/2, 40138 Bologna

Quintil 500

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1712 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 99 00939 Vertreiber: PHYTORUS, P.A.. de la Malnoue, 57, bv. de l'Europe,77184 Emerainville

5647

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Stefes IPU 500

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1712 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 33333-61 Vertreiber: Stefes Agro GmbH, Ottostr. 5, Postfach 1450,50143 Kerpen

Strong 500

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1716 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 87 00638 Vertreiber: RHÔNE-POULENC LEADAGRO, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09

Strong 500

Schweizerische Zulassungsnummer: A-1706 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2362-1 Vertreiber: Fuchshuber Agrarhandel GmbH., Mühlbachstrasse 151, 4063 Hörsching

Tolkan FL

Schweizerische Zulassungsnummer: A-1705 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2362-2 Vertreiber: Intex HandelsgmbH., Bernardigasse 1, 4600 Wels

Tolkan FLO

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1709 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 33183-00 Vertreiber: Rhone-Poulenc AGRO GmbH, EmilHoffmann-Str. 1a, 50996 Köln

Turonex SC 50

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1708 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 90 00857 Vertreiber: AGRIPHYT, 53, avenue de SaintAmand, 59300 Valenciennes

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Einjährige Monocotyledonen

Aufwandmenge: 2 - 3 l/ha

1

(Ungräser)

Anwendung: DC 13-29

Sommergerste, Sommerweizen

Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 2 - 2.3 l/ha 1 Anwendung: DC 13-29

Winterroggen

Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 2 - 3 l/ha Anwendung: DC 13-25

Feldbau Korn (Dinkel), Triticale, Wintergerste, Winterweizen

5648

1

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Es ist darauf hinzuweisen, dass ausgesprochene Sandböden und Moorböden nicht behandelt werden dürfen

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5649

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 18 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Isoproturon 236g/l Pendimethalin 236g/l

Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Trump

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1703 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04137-00 Vertreiber: Cyanamid Agrar GmbH & Co. KG, Konrad-Adenauerstr. 30, Postfach 300,55209 Ingelheim

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Feldbau Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Einjährige Dicotyledonen

Aufwandmenge : 4-6 l/ha

(Unkräuter)

Anwendung : Herbst; Vorund früher Nachauflauf DC 13-25

Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen

18

SR 916.161

5650

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge : 4-6 l/ha Anwendung : Frühjahr : Nachauflauf

(*)

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5651

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 19 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Mancozeb 75%

Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte Aspor WG

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1503 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9199 Vertreiber: Isagro Italia, Pal. Raffaello - Vai Cassanese 224, 20090 Segrate

Dithane DG

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1524 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 85 00075 Vertreiber: ROHM AND HAAS FRANCE S.A., La Tour de Lyon, 185, rue de Bercy,75579 PARIS Cédex 12

Dithane DG

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1506 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4552 Vertreiber: Rhone Poulenc Agro, Viale Europa 11, 21040 Origgio

Dithane Paysage

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1523 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 97 00164 Vertreiber: ROHM AND HAAS FRANCE S.A., La Tour de Lyon, 185, rue de Bercy,75579 PARIS Cédex 12

19

SR 916.161

5652

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Dithane Ultra WG

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1501 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 03924-00 Vertreiber: Rohm and Haas Deutschland GmbH, in der Kron 4, Postfach 940322,60461 Frankfurt

Dithane Ultra WG Ciba-Geigy

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1504 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 03924-62 Vertreiber: Novartis Agro GmbH, Liebigstrasse 51-53, Postfach 110353,60038 Frankfurt

Dithane Ultra WG Hoechst

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1503 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 03924-61 Vertreiber: Hoechst Schering AgrEvo GmbH, Zulassung Pflanzenschutz, Gebäude K607, 65926 Frankfurt

Dithane Ultra WG Spiess-Urania Schweizerische Zulassungsnummer: D-1502 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 03924-60 Vertreiber: C.F.Spiess und Sohn GmbH & Co., Hauptstrasse 4, Postfach 1260,67271 Kleinkarlbach Kor 80 DG

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1514 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 189 Vertreiber: Du Pont, Via A.Volta 16, 20093 Cologno Monzese

Micene DF

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1521 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8608 Vertreiber: Sipcam, Via Sempione 195, 20016 Pero

Penncozeb DG

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1521 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 87 00525 Vertreiber: ELF ATOCHEM AGRI S.A., 1, rue des Frères-Lumière, BP 9,78373 Plaisir Cédex

Penncozeb DG

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1529 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4199 Vertreiber: Elf Atochem Agri, Via Chiaramonti 52, 47023 Cesena

Stefes Mancofol

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1505 Herkunftsland: Deutschland

5653

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Ausländische Zulassungsnummer: 03924-63 Vertreiber: Stefes Agro GmbH, Ottostr. 5, Postfach 1450,50143 Kerpen Trimanoc DG

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1522 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 87 00702 Vertreiber: ELF ATOCHEM AGRI S.A., 1, rue des Frères-Lumière, BP 9,78373 Plaisir Cédex

ZM 75 DG

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1538 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8351 Vertreiber: Scam, Via Bellaria 164, 41050 S.Maria di Mugnano

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Hasen, Kaninchen [Schutz vor Hasenfrass]

Konzentration: 6% Anwendung: in Kombination mit 5% Ramag C (streichen oder spritzen)

2

Kernobst

Schorf des Kernobstes

Konzentration: 0.15% Wartefrist: 3 Wochen

Steinobst

Rost der Zwetschge, Schrotschuss

Konzentration: 0.2% Wartefrist: 3 Wochen

Falscher Mehltau der Rebe

Konzentration: 0.25%

1

Rotbrenner, Schwarzfäule, Schwarzfleckenkrankheit der Rebe

Konzentration: 0.3%

1,2

Bodenbürtige Krankheiten (Keimlinge, Anzucht von Jungpflanzen)

Konzentration: 0.2 ­ 0.3%

3

Aubergine, Tomaten Alternaria spp., Kraut- und Fruchtfäule, SeptoriaBlattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine

Konzentration: 0.2 ­ 0.3% Wartefrist: 3 Wochen

Bohnen

Brennfleckenkrankheit der Bohne, Rost der Bohne

Konzentration: 0.3% 4 Aufwandmenge: 2 ­ 3 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen

Karotten

Alternaria-Möhrenschwärze

Konzentration: 0.3%

Obstbau allg.

1 1

Weinbau allg.

allg.

Gemüsebau allg.

5654

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Aufwandmenge: 2 ­ 3 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen Knollensellerie, Stangensellerie

Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries

Konzentration: 0.3% Aufwandmenge: 2 ­ 3 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen

Kohlarten [nur Anzucht von Setzlingen]

Falscher Mehltau

Konzentration: 0.3%

Kopfsalat

Falscher Mehltau des Salats

Aufwandmenge: 1.6 kg/ha

Spargel

Blattschwärze der Spargel

Konzentration: 0.2 ­ 0.3%

Zwiebeln

Falscher Mehltau der Zwiebel

Konzentration: 0.3% Aufwandmenge: 2 ­ 3 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen

Falscher Mehltau des Hopfens [Sekundärinfektionen]

Konzentration: 0.2% Wartefrist: 5 Wochen Anwendung: Ab Austrieb bis zum Beginn der Blüte

6

Kartoffeln

Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Knollenfäule

Aufwandmenge: 3 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen

7,8,9

Tabak

Blauschimmel des Tabaks

Konzentration: 0.2% Wartefrist: 3 Wochen

Blattfleckenpilze, Falscher Mehltau, Rostpilze

Konzentration: 0.2 - 0.3%

allg.

Krankheiten durch pathogene Bodenpilze

Aufwandmenge: 500 g/m 3

Nadelgehölze (Koniferen)

Föhrenschütte, Kiefernschütte

Konzentration: 0.4%

Primeln

Ramularia-Blattfleckenkrankheit an Primeln

Konzentration: 0.2%

Rosen

Sternrusstau der Rosen

Konzentration: 0.2 - 0.3%

Wacholder [in Baumschulen]

Gitterrost

Konzentration: 0.4%

Feldbau Hopfen

Zierpflanzenbau allg.

Aufwandmenge: 2 ­ 3 kg/ha

Zier- und Sportrasen Krankheiten durch pathogene Bodenpilze

5

Konzentration: 0.2 - 0.3%

5655

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.

2 = Auch für 1 Luftapplikation pro Jahr.

3 = Nur im Spritz- oder Sprühverfahren; darf nicht angegossen werden.

4 = Unter Glas und Plastik: Wartefrist 1 Woche.

5 = Maximale Aufwandmenge je Spritzung: 16 g je Are. Nur zur Anzucht von Jungpflanzen. Anwendung bis spätestens 14 Tage nach der Pflanzung an den definitiven Standort.

6 = Behandlungen im Abstand von 8 ­ 12 Tagen.

7 = Spritzabstände 7 ­ 10 Tage.

8 = Erste Behandlung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.

9 = Wartefrist für Frühkartoffeln: 2 Wochen.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5656

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 20 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Isoproturon 300g/l Bifenox 150g/l Mécoprop-P 145g/l

Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Foxtar D+

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1701 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 88 00852 Vertreiber: RHÔNE-POULENC Agro France, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Feldbau Korn (Dinkel), Winterweizen

Roggen, Triticale, Wintergerste

20

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 4 ­ 6 l/ha 1 Anwendung: DC 13-29

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 4 ­ 6 l/ha 1 Anwendung: DC 13-25

SR 916.161

5657

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Bei späten Anwendungen besteht erhöhte Gefahr für den Befall durch Septoria nodorum.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5658

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 21 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Dichlofluanid 50.5%

Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte Euparen WG

Schweizerische Zulassungsnummer: D-3001 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 03911-00 Vertreiber: Bayer Vital GmbH & Co. KG, Geschäftsbereich Pflanzenschutz, Postfach 100344,50443 Köln

Obst-Spritzmittel WG

Schweizerische Zulassungsnummer: D-3002 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 03911-60 Vertreiber: CELAFLOR GmbH, KonradAdenauerstr. 30, 55218 Ingelheim

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Obstbau Brombeere, HimbeereGraufäule (Botrytis cinerea) Brombeere, HimbeereTeilwirkung: Rutenkrankheit der

21

Anwendung

(*)

Konzentration: 0.25% Wartefrist: 2 Wochen Konzentration: 0.2 ­ 0.25% Aufwandmenge: 1.5 ­ 2.5 kg/ha

SR 916.161

5659

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Brombeere

Wartefrist: 2 Wochen

Erdbeere (Botrytis cinerea),

Graufäule Lederfäule an Erdbeeren

Konzentration: 0.2 ­ 0.25% Aufwandmenge: 1.5 ­ 2.5 kg/ha Wartefrist: 2 Wochen

Erdbeere

Teilwirkung: Blattfleckenkrankheiten auf Erdbeeren, Brennflecken und Fruchtfäule

Konzentration: 0.25 % Wartefrist: 2 Wochen

Erdbeere, Ribes Arten

Teilwirkung:

Konzentration: 0.2 ­ 0.25%

Echter Mehltau

Aufwandmenge: 1.5 ­ 2.5 kg/ha Wartefrist: 2 Wochen

Johannisbeeren

Mondscheinigkeit

Konzentration: 0.25% Wartefrist: 2 Wochen

Kernobst

Schorf des Kernobstes

Konzentration: 0.2% Wartefrist: 3 Wochen

Lagerfäule

Konzentration: 0.15% Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Spätbehandlung

Bitterfäule der Kirsche, Schrotschuss, Sprühfleckenkrankheit der Kirsche Teilwirkung: Blüten- und Zweigdürre (Monilia spp.)

Konzentration: 0.2% Wartefrist: 3 Wochen

Falscher Mehltau, Weissfäule der Rebe

Konzentration: 0.2%

1,2,3

Schwarzfleckenkrankheit der Rebe

Konzentration: 0.25%

1,2

Nebenwirkung: Spinnmilben

Konzentration: 0.2%

1,2

Teilwirkung: Echter Mehltau der Rebe, Graufäule (Botrytis cinerea)

Konzentration: 0.2%

1,2

Marssonina-Blattflecken-

Konzentration: 0.2%

Kirsche

Weinbau allg.

allg.

Gemüsebau Salate

5660

(*)

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

[Winter-FreilandSalat]

krankheit

Wartefrist: 4 Wochen

(*)

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Behandlung beim Traubenschluss und beim Weichwerden der Beeren kombiniert mit Kupfer.

2 = Anwendung bis spätestens Mitte August.

3 = Auch für die Luftapplikation.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5661

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 22 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Isoproturon 75%

Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Alon

Schweizerische Zulassungsnummer: A-1701 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 1992 Vertreiber: AgrEvo Austria VertriebsgmbH., Ignaz-Köck-Strasse 8, 1210 Wien

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Feldbau Wintergerste, Winterweizen

Einjährige Monocotyledonen

Aufwandmenge: 1.5 - 2 1 kg/ha Anwendung: im Herbst, DC 13-29

(Ungräser) Winterroggen

Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Sommergerste, Sommerweizen

22

SR 916.161

5662

Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

(*)

Aufwandmenge: 1.5 - 2 kg/ha Anwendung: DC 13-25

1

Aufwandmenge: 1.5 kg/ha Anwendung: im Frühling, DC 13-29

1

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Es ist darauf hinzuweisen, dass ausgesprochene Sandböden und Moorböden nicht behandelt werden dürfen

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5663

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 23 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Mecoprop-P 335g/l Bromoxynil 112.5g/l Ioxynil 112.5g/l

Formulierungstyp: EC (Emulsionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Sokker

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2406 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 91 00481 Vertreiber: PHYLAGRO France, Parc d'Affaires de Télébase, 2, rue Claude-Chappe,69771 SaintDidier-Au-Mont-D'Or Cédex

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Feldbau Sommergerste, Sommerweizen

Dicotyledonen (Unkräuter)

Aufwandmenge: 2 l/ha Anwendung: Nachauflauf Frühjahr DC 13-29

Dicotyledonen (Unkräuter)

Aufwandmenge: 2 l/ha

Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen

23

SR 916.161

5664

Anwendung: Nachauflauf Frühjahr DC 13-29

(*)

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5665

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 24 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Glyphosat 35%

Formulierungstyp: SL (Wasserlösliches Konzentrat) 2. Handelsprodukte Myrtos 400

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1406 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9102 Vertreiber: Agrosol, Via Filippo Mordani 2, 48100 Ravenna

Roundup Quattrocento

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1410 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 6250 Vertreiber: Monsanto, Via Melchiorre Gioia, 20124 Milano

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Feldbau Brache, Frässaaten,

Einjährige Dicotyledonen

Aufwandmenge: 1.5 - 2.5 l/ha

1,2,3, 4

Mulchsaaten

24

SR 916.161

5666

(Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Brache, Frässaaten,

Mehrjährige Dicotyledonen

Aufwandmenge: 3.5 - 9 l/ha 1,2,3, 4

Mulchsaaten

(Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Wiesen und Weiden Dicotyledonen (Unkräuter) und Monocotyledonen (Ungräser)

Konzentration: 5 - 10%

(*)

1,2,3, 4,5

Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Einzelstockbekämpfung; Handspritze; Handdochtgerät Konzentration: 0.5 - 1.5%

1,2,3, 4,5

Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Einzelstockbekämpfung; Rückenspritze Aufwandmenge: 3 - 7 l/ha

1,2,3, 4

Anwendung: Flächenbehandlung; vor Neuansaat

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Der Anwender ist eingehend über die Gefahr von Schäden zu informieren. Auf Verhütungsmöglichkeiten ist hinzuweisen.

2 = Keine Niederschläge während mindestens 6 Stunden nach der Behandlung.

3 = Angabe der Konzentration der Spritzbrühe bei Behandlung von Unkrautnestern in Abhängigkeit der Unkrautart.

4 = Anwendung bis spätestens 2 Wochen vor der Saat oder Pflanzung.

5 = 2 Wochen Wartefrist: bei Verfütterung an Rinder oder Galttiere.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

5667

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5668

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 25 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Schwefel 80%

Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte Asulfa WG

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1104 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 30498-63 Vertreiber: Stähler Agrochemie GmbH & Co.

KG, Stader Elbstrasse 24-28, Postfach 2047,21660 Stade

Compo Mehltau-frei Kumulus WGSchweizerische Zulassungsnummer: D-1107 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32273-66 Vertreiber: Compo GMBH, Gildenstr. 38, Postfach 2107,48008 Münster Compo soufre

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1118 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 93 00135 Vertreiber: BASF Horticulture et Jardin, 49, avenue Georges-Pompidou, 92593 LevalloisPerret Cédex

Cosan-Super Kolloidnetschwefel Schweizerische Zulassungsnummer: A-1101 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 238 Vertreiber: AgrEvo Austria VertriebsgmbH., Ignaz-Köck-Strasse 8, 1210 Wien 25

SR 916.161

5669

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

HORA Thiovit

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1103 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 30498-62 Vertreiber: HORA Landwirtschaftliche Betriebsmittel GmbH, Liebigstrasse 51-53, Postfach 110353,60038 Frankfurt

Kolthior

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1113 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 76 00471 Vertreiber: NOVARTIS Agro S.A. / Amethys, 14, blv. Richelieu, BP 420,92845 RueilMalmaison Cédex

Kumulus DF

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1117 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 92 00214 Vertreiber: BASF FRANCE, 49, avenue Georges-Pompidou, 92593 Levallois-Perret Cédex

Kumulus DF

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1107 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1179 Vertreiber: Solplant, Via S.Sofia 21, 20122 Milano

Kumulus WG

Schweizerische Zulassungsnummer: A-1103 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 396 Vertreiber: Agrolinz Melamin GmbH., St.-PeterStrasse 25, 4021 Linz

Kumulus WG

Schweizerische Zulassungsnummer: A-1104 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 396-3 Vertreiber: Fertimport GmbH., Wienerbergstrasse 3, 1100 Wien

Kumulus WG

Schweizerische Zulassungsnummer: A-1105 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 396-2 Vertreiber: Landring Weiz Lagerhausgenossenschaft & Co. KG, Marburger Strasse 51, 8160 Weiz

Kumulus WG

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1105 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32273-00 Vertreiber: BASF Aktiengesellschaft, Länderbereich Deutschland, Postfach 120,67114 Limburgerhof

5670

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Kumulus WG Netzschwefel 80% Schweizerische Zulassungsnummer: A-1106 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 396-1 Vertreiber: Stöber Adalbert Landesprodukte, Mühlweg 101, 3492 Etsdorf am Kamp Netzschwefel WG

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1108 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32273-67 Vertreiber: CELAFLOR GmbH, KonradAdenauerstr. 30, 55218 Ingelheim

Netz-Schwefelit WG

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1106 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32273-60 Vertreiber: W.Neudorff GmbH KG, an der Mühle 3, Postfach 1209,31857 Emmerthal

Oïdiase spécial

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1114 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 93 00391 Vertreiber: NOVARTIS Agro S.A. / Amethys, 14, blv. Richelieu, BP 420,92845 RueilMalmaison Cédex

Phytosoufre super

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1115 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 78 00325 Vertreiber: BAYER S.A. (Division Agro), 49-51, quai de Dion-Bouton, 92815 Puteaux Cédex

Phytosoufre ultradispensable

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1116 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00174 Vertreiber: BAYER S.A. (Division Agro), 49-51, quai de Dion-Bouton, 92815 Puteaux Cédex

Plantisoufre SP

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1112 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 86 00679 Vertreiber: AgrEvo France S.A., Les Algorithmes - Bât. Thalès, Saint-Aubin,91197 Gif-sur-Yvette Cédex

Rhodiasoufre express

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1121 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 86 00470 Vertreiber: PHYLAGRO France, Parc d'Affaires de Télébase, 2, rue Claude-Chappe,69771 SaintDidier-Au-Mont-D'Or Cédex

5671

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Sofril GD

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1122 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 91 00533 Vertreiber: RHÔNE-POULENC Agro France, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09

Sofril WDG

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1112 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1583 Vertreiber: Elf Atochem Agri, Via Chiaramonti 52, 47023 Cesena

Sufran WG

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1102 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 30498-61 Vertreiber: Urania Agrochem GmbH, Heidenkampsweg 77, Postfach 106220,20042 Hamburg

Sulfol LS

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1110 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 97 00455 Vertreiber: DU PONT DE NEMOURS (FRANCE) S.A., Dpt. Protection des Cultures, 137, rue de l'Université, 75334 PARIS Cédex 07

Thiovit

Schweizerische Zulassungsnummer: A-1108 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2632 Vertreiber: Novartis Agro GmbH., Brunner Strasse 59, Obj. 59, 1235 Wien

Thiovit "Microbilles"

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1120 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 73 00387 Vertreiber: NOVARTIS AGRO S.A. PARTHENA, 14, blv. Richelieu, BP 420,92845 Rueil-Malmaison Cédex

Thiovit Sandoz

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1101 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 30498-00 Vertreiber: Novartis Agro GmbH, Liebigstrasse 51-53, Postfach 110353,60038 Frankfurt

Thiovit WG

Schweizerische Zulassungsnummer: A-1109 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 56 Vertreiber: Novartis Agro GmbH., Brunner Strasse 59, Obj. 59, 1235 Wien

5672

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Zolfo WG Bayer

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1129 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4491 Vertreiber: Bayer, Via Certosa 126, 20156 Milano

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Obstbau Kernobst

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Echter Mehltau des Apfels/ der Birne Teilwirkung: Schorf des Kernobstes

Konzentration: 0.75% Anwendung: beim Austrieb

(*)

Konzentration: 0.5 - 0.75% 1 Anwendung: vor der Blüte Konzentration: 0.3 - 0.5% Anwendung: nach der Blüte

Steinobst

Schrotschuss

Konzentration: 0.75% 5 Anwendung: vor der Blüte Konzentration: 0.3 - 0.5% 5 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: nach der Blüte

Pfirsich/Nektarinen Echter Mehltau des Pfirsichs, Schorf des Pfirsichs

Konzentration: 0.3 - 0.5% Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: nach der Blüte

Erdbeere

Echter Mehltau an Erdbeeren

Konzentration: 0.2 - 0.4%

Brombeere

Brombeermilbe

Konzentration: 2% Anwendung: während der Winterruhe

3

Konzentration: 1% 2 Anwendung: nach Austrieb, bei Trieblänge 10-15 cm Weinbau allg.

Echter Mehltau der Rebe

Konzentration: 0.1 - 0.2% 4 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: bis spätestens Mitte August Konzentration: 0.3 - 0.4% 4.7 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: bis spätestens Mitte August

allg.

Kräuselmilbe, Pockenmilbe

Konzentration: 2% Anwendung: Austriebspritzung

5673

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Gemüsebau Kürbisgewächse Cucurbitaceae)

Echter Mehltau der Kürbisgewächse

Konzentration: 0.1 - 0.2% Wartefrist: 3 Tage

Zierpflanzenbau allg.

Echter Mehltau

Konzentration: 0.1 - 0.2% Aufwandmenge: 1 - 2 g/l Wasser

Kirschlorbeer

Schrotschuss

Konzentration: 0.1 - 0.2% Aufwandmenge: 1 - 2 g/l Wasser

(*)

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Nachblütespritzungen nur bei schwefelverträglichen Sorten.

2 = Bei stärkerem Befall zweite Behandlung.

3 = Keine Anwendung von der Blüte bis zur Ernte.

4 = Auch für die Luftapplikation.

5 = Aprikosen sind schwefelempfindlich, keine Behandlungen.

6 = Maximal 15 Anwendungen im Abstand von ca. 7 Tagen.

7 = In Lagen mit stärkerem Befall.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

5674

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5675

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 26 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Schwefel 80%

Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Bazol C

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1102 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4306 Vertreiber: Guaber, Via P.Gobetti 4, 40050 Funo

Cosan S

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1103 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 6246 Vertreiber: I.C.C. Siapra, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno

Crittovit

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1104 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1049 Vertreiber: I.C.C. Siapra, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno

Elosal

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1105 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1881 Vertreiber: Agrevo, Piazzale Stefano Turr 5, 20149 Milano

Kolsol 80

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1106 Herkunftsland: Italien

26

SR 916.161

5676

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Ausländische Zulassungsnummer: 3944 Vertreiber: Sivam, Via Scarlatti 30, 20124 Milano Microthiol

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1109 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 14 Vertreiber: Elf Atochem Agri, Via Chiaramonti 52, 47023 Cesena

Microthiol

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1126 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 50 00014 Vertreiber: ELF ATOCHEM AGRI S.A., 1, rue des Frères-Lumière, BP 9,78373 Plaisir Cédex

Oidiol

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1110 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1942 Vertreiber: Tecniterra, Via Tiepolo 9, 20090 Segrate

Primosol bagnabile 80

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1111 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 5080 Vertreiber: Eurozolfi, Z.Ind 14'Strada - Angolo 3'st, 95100 Catania

Sofrital

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1128 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 66 00449 Vertreiber: VITAL (Manufacture des engrais), Route de Bédarrides, BP 12,84320 Entraiguessur-Sorgue

Solfiren 80

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1113 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4601 Vertreiber: Ital-Agro, Via Cravero 110, 10095 Grugliasco

Solfo Cer

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1123 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 83 00489 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80,64150 Noguères

Solfo M

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1124 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 52 00079 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80,64150 Noguères

5677

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Soufrèbe spécial

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1125 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 91 00661 Vertreiber: CYANAMID Agro, 14, chemin du Professeur-Deperet, 69160 Tassin-la-Demi-Lune

Soufrugec

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1127 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 67 00157 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex

STI-Koll 80

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1114 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4673 Vertreiber: Agrosol, Via Filippo Mordani 2, 48100 Ravenna

Sulfolac WP

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1115 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 6657 Vertreiber: New Agri, Via G.Bovio 110, 65100 Pescara

Sulfur 80

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1116 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1947 Vertreiber: Chemia, Via Statale 327, 44040 Dosso

Supracol

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1117 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1705 Vertreiber: Tecniterra, Via Tiepolo 9, 20090 Segrate

Thiamon 80

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1118 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 3924 Vertreiber: Du Pont, Via A.Volta 16, 20093 Cologno Monzese

Tiofol WP

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1119 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9619 Vertreiber: New Agri, Via G.Bovio 110, 65100 Pescara

Tiosam 80

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1121 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8928

5678

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Vertreiber: Ind.chim.Scarmagnan, Via Roma 29, 37046 Minerbe Tiosol 80

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1122 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 230 Vertreiber: Sipcam, Via Sempione 195, 20016 Pero

Tiovit

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1123 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 2923 Vertreiber: Novartis Protezione Piante, S.S.233 Km 20.500, 21040 Origgio

Utazolfo

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1124 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 3730 Vertreiber: Caffaro, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno

Zeta 80

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1125 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 7550 Vertreiber: Cifo, Via Oradour 6, 40016 S.Giorgio di Piano

Zolfo 80

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1126 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 7936 Vertreiber: Kollant, Via C.Colombo 7, 30030 Vigonovo

Zolfo Flor P.B. 80

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1127 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 5117 Vertreiber: Eurozolfi, Z.Ind 14'Strada - Angolo 3'st, 95100 Catania

Zolfo Micro 80

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1128 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8666 Vertreiber: Caffaro, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno

Zolvis 80

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1130 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4292 Vertreiber: Manica, Via all'Adige 4, 38068 Rovereto

Zolvis 80 colloidale

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1131 Herkunftsland: Italien 5679

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Ausländische Zulassungsnummer: 4286 Vertreiber: Terranalisi, Via Donizetti 2/A, 44042 Cento

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Obstbau Brombeere

Brombeermilbe

Konzentration : 2% Anwendung : Austriebsspritzung

(*)

Konzentration : 1% Anwendung : nach Austrieb, 1 bei Trieblänge 10-15 cm Erdbeere

Echter Mehltau an Erdbeeren

Konzentration : 0.2 - 0.4% 2

Kernobst

Echter Mehltau des Apfels/der Birne. Teilwirkung : Schorf des Kernobstes

Konzentration : 0.75% Anwendung : beim Austrieb Konzentration : 0.5 - 0.75% 3 Anwendung : vor der Blüte Konzentration : 0.3 - 0.5% Anwendung : nach der Blüte

Pfirsich / Nektarinen Echter Mehltau des Pfirsichs, Schorf des Pfirsichs

Konzentration : 0.3 - 0.5% Wartefrist : 3 Wochen Anwendung : nach der Blüte

Steinobst

Konzentration : 0.75% 4 Anwendung : vor der Blüte

Schrotschuss

Konzentration : 0.3 - 0.5% 4 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung : nach der Blüte Weinbau allg.

Echter Mehltau der Rebe

Konzentration : 0.1 - 0.2% 5 Wartefrist : 3 Wochen Anwendung : bis spätestens Mitte August Konzentration : 0.3 - 0.4% 5,6 Wartefrist : 3 Wochen Anwendung : bis spätestens Mitte August

allg.

5680

Kräuselmilbe, Pockenmilbe

Konzentration : 2% Anwendung : Austriebsspritzung

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Gemüsebau Kürbisgewächse (Cucurbitaceae)

Echter Mehltau der Kürbisgewächse

Konzentration : 0.1 - 0.2% Wartefrist 3 Tage

Feldbau Hopfen

Echter Mehltau des Hopfens

Konzentration : 0.25% 7 Wartefrist : 1 Woche Anwendung : vorbeugend ab 1 m Wuchshöhe

Zierpflanzenbau allg.

Echter Mehltau

Konzentration : 0.1 - 0.2% Aufwandmenge : 1-2 g/l Wasser

Kirschlorbeer

Schrotschuss

Konzentration : 0.1 - 0.2% Aufwandmenge : 1-2 g/l Wasser

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Bei stärkerem Befall zweite Behandlung.

2 = Keine Anwendung von der Blüte bis zur Ernte.

3 = Nachblütebehandlungen nur bei schwefelverträglichen Sorten.

4 = Aprikosen sind schwefelempfindlich, keine Behandlungen.

5 = Auch für die Luftapplikation.

6 = In Lagen mit stärkerem Befall.

7 = Maximal 15 Anwendungen im Abstand von ca. 7 Tagen.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die

5681

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5682

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 27 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Prosulfocarb 800g/l

Formulierungstyp: EC (Emulsionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Boxer

Boxer

Défi

Schweizerische Zulassungsnummer: A-2901 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2525 Vertreiber: Zeneca Österreich GmbH., Schwarzenbergplatz 7, 1037 Wien Schweizerische Zulassungsnummer: D-2901 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23838-00 Vertreiber: Zeneca Agro GmbH, Emil-von-Behring-str. 2, Postfach 500728,60395 Frankfurt Schweizerische Zulassungsnummer: F-2901 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 87 00462 Vertreiber: SOPRA, 18, rue Grange-Dame-Rose, BP 141,78148 Vélizy-Villacoublay Cédex

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Feldbau Kartoffeln

27

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Dicotyledonen (Unkräuter) Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 4 ­ 4.5 l/ha Anwendung: Im frühen

(*)

SR 916.161

5683

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Nachauflauf in Tankmischung mit 0.5 kg/ha Sencor Kartoffeln

Dicotyledonen (Unkräuter) Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 3 ­ 5 l/ha Anwendung: Vorauflauf

Korn (Dinkel), Triticale, Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen

Dicotyledonen (Unkräuter)

Aufwandmenge: 4 ­ 5 l/ha

Monocotyledonen (Ungräser)

Anwendung: Frühjahr, Herbst; Vorauflauf, früher Nachauflauf

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5684

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 28 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Folpet 25% Kupfer (als Kalkpräparat) 12%

Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Adiafix F

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1318 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 78 00731 Vertreiber: TRADI-AGRI, 38, avenue Hoche, 75008 PARIS

Mycocid

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1320 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 77 00502 Vertreiber: RHÔNE-POULENC Agro France, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09

Mycotox C

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1317 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 90 00541 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex

Sulfastop

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1319 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 77 00551

28

SR 916.161

5685

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Vertreiber: NOVARTIS Agro S.A. / Amethys, 14, blv. Richelieu, BP 420,92845 RueilMalmaison Cédex Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Weinbau allg.

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Falscher Mehltau der Rebe Teilwirkung :

Konzentration: 0.3% 1,2 Anwendung: nach dem Abblühen, bis spätestens Mitte August

Graufäule (Botrytis cinerea) Nebenwirkung : Rotbrenner Gemüsebau Aubergine, Tomaten Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Fruchtfäule, SeptoriaBlattfleckenkrankheit der Tomate/ Aubergine Knollensellerie, Stangensellerie

(*)

Konzentration . 0.2 - 0.3% 2 Wartefrist : 3 Tage

Septoria-Blattfleckenkrankheit

Konzentration : 0.2 - 0.3% 2

des Selleries

Wartefrist : 3 Wochen

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Auch für die Luftapplikation.

2 = Höchstens 4 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochte5686

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

nen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5687

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 29 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Mancozeb 33.6%

Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Pennfluid

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1530 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 6416 Vertreiber: Elf Atochem Agri, Via Chiaramonti 52, 47023 Cesena

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Obstbau Kernobst

Schorf des Kernobstes

Konzentration: 0.25% Wartefrist: 3 Wochen

Rost der Zwetschge, Schrotschuss

Konzentration: 0.35% Wartefrist: 3 Wochen

Falscher Mehltau der Rebe

Konzentration: 0.45% 1 Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August Konzentration: 0.55% 2

Steinobst Weinbau allg.

allg.

29

Rotbrenner, Schwarzfäule, Schwarzfleckenkrankheit der Rebe SR 916.161

5688

(*)

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Gemüsebau allg.

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Bodenbürtige Krankheiten (Keimlinge, Anzucht von Jungpflanzen)

Konzentration: 0.55%

3

Aubergine, Tomaten Alternaria spp., Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine

Konzentration: 0.35 - 0.55% Wartefrist: 3 Wochen

Bohnen

Brennfleckenkrankheit der Bohne, Rost der Bohne

Konzentration: 0.35 - 0.55% 4 Wartefrist: 3 Wochen

Karotten

Alternaria-Möhrenschwärze

Konzentration: 0.35 - 0.55% Wartefrist: 3 Wochen

Knollensellerie, Stangensellerie

Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries

Konzentration: 0.35 - 0.55% Wartefrist: 3 Wochen

Kohlarten [nur Anzucht von Setzlingen]

Falscher Mehltau

Konzentration: 0.35 - 0.55%

Kopfsalat

Falscher Mehltau des Salats

Konzentration: 0.35%

Spargel

Blattschwärze der Spargel

Konzentration: 0.55%

Zwiebeln

Falscher Mehltau der Zwiebel

Konzentration: 0.35 - 0.55% Wartefrist: 3 Wochen

Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Knollenfäule

Aufwandmenge: 5 l/ha Wartefrist: 3 Wochen

Blauschimmel des Tabaks

Konzentration: 0.35% Wartefrist: 3 Wochen

Feldbau Kartoffeln Tabak

5

6,7,8

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Nach der Blüte in der Regel in Tankmischung mit Kupfer.

2 = Auch für 1 Luftapplikation pro Jahr.

3 = Nur im Spritz- oder Sprühverfahren; darf nicht angegossen werden.

4 = Unter Glas und Plastik: Wartefrist 1 Woche.

5 = Maximale Aufwandmenge je Spritzung: 28 ml je Are. Nur zur Anzucht von Jungpflanzen. Anwendung bis spätestens 14 Tage nach der Pflanzung am definitiven Standort.

6 = Spritzabstände 7 - 10 Tage.

7 = Erste Behandlung: wenn sich die Stauden in den Reihen berühren.

8 = Wartefrist für Frühkartoffeln: 2 Wochen.

5689

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5690

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 30 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Chlorothalonil (TCPN) 75%

Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte Bravo WDG

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2701 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 368 Vertreiber: Agrimport, Via Piani 1, 39100 Bolzano

Clort WDG

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2704 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8777 Vertreiber: Socoa, Via Larga 34/2, 40138 Bologna

Clortosip

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2706 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8384 Vertreiber: Sipcam, Via Sempione 195, 20016 Pero

Daconil 75 WG

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2712 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 92 00452 Vertreiber: SOPRA, 18, rue Grange-Dame-Rose, BP 141,78148 Vélizy-Villacoublay Cédex

Daconil 75 WG

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2709

30

SR 916.161

5691

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1101 Vertreiber: Novartis Protezione Piante, S.S.233 Km 20.500, 21040 Origgio Diatab WDG

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2711 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8433 Vertreiber: I.C.C. Siapra, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno

Fungistop DF

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2709 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 90 00389 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex

Notar WDG

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2713 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4594 Vertreiber: Dow Agrosciences B.V., Via d'Azeglio 25, 20123 Bologna

Talon 75 WDG

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2715 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 7147 Vertreiber: Agrosol, Via Filippo Mordani 2, 48100 Ravenna

Visclor 75DF

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2704 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 95 00576 Vertreiber: CAFFARO France, Parc de Haute Technologie Antony II, 17, rue Georges Besse,92160 Antony

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Weinbau allg.

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Rotbrenner, Schwarzfleckenkrankheit der Rebe

Konzentration: 0.2% Anwendung: nur Vorblütebehandlungen

Gemüsebau Aubergine, Tomaten Alternaria-Dürrfleckenkrankheit Tomaten

5692

Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine

Konzentration: 0.15 - 0.2% Wartefrist: 3 Wochen Konzentration: 0.15 - 0.2% Wartefrist: 3 Wochen

(*)

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Karotten

Alternaria-Möhrenschwärze

Konzentration: 0.15 - 0.2% Wartefrist: 3 Wochen

Knollensellerie

Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries

Konzentration: 0.15 - 0.2% Wartefrist: 3 Wochen

Zwiebeln

Falscher Mehltau der Zwiebel

Konzentration: 0.15 - 0.2% Wartefrist: 3 Wochen

Spargel

Blattschwärze der Spargel

Konzentration: 0.15 - 0.2%

Speisepilze [Champignonkulturen]

Trockene Molle

Aufwandmenge: 3 g/m2 Anwendung: nach dem Decken giessen

1

Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Knollenfäule

Aufwandmenge: 2 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen

2,3,6

Spelzenbräune und Braunfleckigkeit (Septoria nodorum)

Aufwandmenge: 2 kg/ha

4,5

Feldbau Kartoffeln Weizen

(*)

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = In 2 l Wasser. Dosierung gilt für schwarze Torferde.

2 = Spritzabstände 7 - 10 Tage.

3 = Erste Behandlung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.

4 = Maximal 1 Behandlung gegen Ende des Aehrenschiebens bis zum Beginn der Blüte (DC 57-61).

5 = In septoriagefährdeten Lagen und bei anfälligen Sorten.

6 = Wartefrist für Frühkartoffeln: 2 Wochen.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

5693

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5694

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 31 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Mancozeb 46.50% Cymoxanil 4%

Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte Rémilitine S Pépite

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1527 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 88 00534 Vertreiber: NOVARTIS AGRO S.A. PARTHENA, 14, blv. Richelieu, BP 420,92845 Rueil-Malmaison Cédex

Rémiltine pépite

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1526 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 88 00535 Vertreiber: NOVARTIS AGRO S.A. PARTHENA, 14, blv. Richelieu, BP 420,92845 Rueil-Malmaison Cédex

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Gemüsebau allg.

31

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Bodenbürtige Krankheiten (Keimlinge, Anzucht von Jungpflanzen)

Konzentration : 0.25 - 0.3% 1

SR 916.161

5695

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Augergine, Tomaten Alternaria spp., Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine

Konzentration : 0.3 - 0.35% Wartefrist : 3 Wochen

Bohnen

Aufwandmenge : 3 - 3.5 kg/ha Wartefrist : 3 Wochen

Brennfleckenkrankheit der Bohne, Rost der Bohne

Karotten

Alternaria-Möhrenschwärze

(*)

2

Aufwandmenge : 3 - 3.5 kg/ha Wartefrist : 3 Wochen

Knoblauch, Falscher Mehltau der Zwiebel Schalotten, Zwiebeln

Aufwandmenge : 3 - 3.5 kg/ha Wartefrist : 3 Wochen

Knollensellerie, Stangensellerie

des Selleries

Aufwandmenge : 3 ­ 3.5 kg/ha Wartefrist : 3 Wochen

Kohlarten [nur Anzucht von Setzlingen]

Falscher Mehltau

Konzentration : 0.25 - 0.3%

Kopfsalat, Lattich

Falscher Mehltau des Salats

Aufwandmenge : 2.5 - 3 kg/ha

3

Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Knollenfäule

Aufwandmenge : 3 kg/ha Wartefrist : 3 Wochen

4,5,6

Feldbau Kartoffeln

Septoria-Blattfleckenkrankheit

Aufwandmenge : 2.5 - 3 kg/ha

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Nur im Spritz- oder Sprühverfahren; darf nicht angegossen werden.

2 = Unter Glas und Plastik : Wartefrist 1 Woche.

3 = Nur zur Anzucht von Jungpflanzen. Anwendung bis spätestens 14 Tage nach der Pflanzung an den definitiven Standort, letzte Behandlung nur mit niedriger Aufwandmenge.

4 = Spritzabstände 7-10 Tage.

5 = Erste Behandlung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.

6 = Wartefrist für Frühkartoffeln : 2 Wochen.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

5696

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5697

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 32 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Metamitron 700g/l

Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Grizzli FL

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2003 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00469 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex

Stef-Metron

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2005 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 92 00142 Vertreiber: STEFES FRANCE S.A., 21, avenue Eugène-Gazeau, 60300 Senlis

Tornado

Schweizerische Zulassungsnummer: A-2002 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2590 Vertreiber: Feinchemie Schwebda GmbH., Strassburger Strasse 5, 37269 Eschwege

Tornads SC

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2002 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 93 00322 Vertreiber: FBC Agri, 53, avenue de SaintAmand, 59300 Valenciennes

32

SR 916.161

5698

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Feldbau Futterrübe, Zuckerrübe

Einjährige Dicotyledonen

Aufwandmenge: 5 l/ha

1

(Unkräuter),

Anwendung: Frühjahr: Vorund Nachauflauf

Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Splitanwendung möglich (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5699

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 33 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Schwefel 80%

Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Black-Stop

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1105 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 73 00171 Vertreiber: BOURGEOIS (Ets.), BP 7, 80380 Villers-Bretonneux

Fongisoufre

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1107 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 92 00181 Vertreiber: SCAC-FISONS S.A., La Galboisière, 37705 Saint-Pierre-des Corps Cédex

Microlux

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1104 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 60 00354 Vertreiber: AgrEvo France S.A., Les Algorithmes - Bât. Thalès, Saint-Aubin,91197 Gif-sur-Yvette Cédex

33

SR 916.161

5700

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Sulfovit 80

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1108 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 89 00494 Vertreiber: VITAL (Manufacture des engrais), Route de Bédarrides, BP 12,84320 Entraiguessur-Sorgue

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Obstbau Brombeere

Brombeermilbe

Konzentration: 2% Anwendung: Austriebsspritzung

(*)

Konzentration : 1% 1 Anwendung : nach Austrieb, bei Trieblänge 10-15 cm Erdbeere

Echter Mehltau an Erdbeeren

Konzentration : 0.2 - 0.4% 2

Kernobst

Echter Mehltau des Apfels/der Birne.

Teilwirkung : Schorf des Kernobstes

Konzentration : 0.75% Anwendung : beim Austrieb Konzentration : 0.5 - 0.75% 3 Anwendung : vor der Blüte Konzentration : 0.3 - 0.5% Anwendung : nach der Blüte

Pfirsich / Nektarinen Echter Mehltau des Pfirsichs, Schorf des Pfirsichs

Konzentration : 0.3 - 0.5% Wartefrist : 3 Wochen Anwendung : nach der Blüte

Steinobst

Konzentration : 0.75% 4 Anwendung : vor der Blüte

Schrotschuss

Konzentration : 0.3 - 0.5% 4 Wartefrist : 3 Wochen Anwendung : nach der Blüte Weinbau allg.

Echter Mehltau der Rebe

Konzentration : 0.1 - 0.2% 5 Wartefrist . 3 Wochen Anwendung : bis spätestens Mitte August Konzentration : 0.3 - 0.4% 5,6 Wartefrist : 3 Wochen Anwendung : bis spätestens Mitte August

allg.

Kräuselmilbe, Pockenmilbe

Konzentration : 2% Anwendung : Austriebsspritzung

5701

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Gemüsebau Kürbisgewächse (Cucurbitaceae)

Echter Mehltau der Kürbisgewächse

Konzentration : 0.1 - 0.2% Wartefrist : 3 Tage

Feldbau Hopfen

Echter Mehltau des Hopfens

Konzentration : 0.25% 7 Wartefrist: 1 Woche Anwendung : vorbeugend ab 1 m Wuchshöhe

Zierpflanzenbau allg.

Echter Mehltau

Konzentration : 0.1 - 0.2% Aufwandmenge : 1-2 g/l Wasser

Kirschlorbeer

Schrotschuss

Konzentration : 0.1 - 0.2% Aufwandmenge : 1-2 g/l Wasser

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Bei stärkerem Befall zweite Behandlung.

2 = Keine Anwendung von der Blüte bis zur Ernte.

3 = Nachblütebehandlungen nur bei schwefelverträglichen Sorten.

4 = Aprikosen sind schwefelempfindlich, keine Behandlungen.

5 = Auch für die Luftapplikation.

6 = In Lagen mit stärkerem Befall.

7 = Maximal 15 Anwendungen im Abstand von ca. 7 Tagen.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochte-

5702

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

nen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5703

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 34 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Chlorothalonil (TCPN) 500g/l

Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Banko 500

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2705 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 88 00488 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80,64150 Noguères

Bravo 500

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2711 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 79 00721 Vertreiber: SOPRA, 18, rue Grange-Dame-Rose, BP 141,78148 Vélizy-Villacoublay Cédex

Bravo 500

Schweizerische Zulassungsnummer: A-2701 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2029 Vertreiber: Zeneca Österreich GmbH., Schwarzenbergplatz 7, 1037 Wien

Clort Flow

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2703 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9101 Vertreiber: Socoa, Via Larga 34/2, 40138 Bologna

Contact 500

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2706

34

SR 916.161

5704

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 97 00019 Vertreiber: PHYTORUS, P.A.. de la Malnoue, 57, bv. de l'Europe,77184 Emerainville Daconil 500 flowable

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2713 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 80 00013 Vertreiber: SOPRA, 18, rue Grange-Dame-Rose, BP 141,78148 Vélizy-Villacoublay Cédex

Daconil liquido

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2710 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 3679 Vertreiber: Novartis Protezione Piante, S.S.233 Km 20.500, 21040 Origgio

Dorimat

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2708 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 93 00244 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex

Estampe

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2702 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 95 00374 Vertreiber: BAYER S.A. (Division Agro), 49-51, quai de Dion-Bouton, 92815 Puteaux Cédex

Fongil FL

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2701 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 83 00243 Vertreiber: TRADI-AGRI, 38, avenue Hoche, 75008 PARIS

Fonginil super

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2707 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00110 Vertreiber: RHÔNE-POULENC LEADAGRO, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09

Fungistop FL

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2710 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 83 00270 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex

Notar Flowable

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2712 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 6211

5705

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Vertreiber: Dow Agrosciences d'Azeglio 25, 20123 Bologna

B.V.,

Via

Talon Flow

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2716 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8827 Vertreiber: Agronova, Via Massarenti 221/6, 10138 Bologna

Visclor 500L

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2703 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 91 00482 Vertreiber: CAFFARO France, Parc de Haute Technologie Antony II, 17, rue Georges Besse,92160 Antony

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Weinbau allg.

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Falscher Mehltau der Rebe, Rotbrenner, Schwarzfleckenkrankheit der Rebe

Konzentration: 0.3% Anwendung: nur Vorblütebehandlungen

Gemüsebau Aubergine, Tomaten Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine

(*)

Konzentration: 0.3% Wartefrist: 3 Wochen

Karotten

Alternaria-Möhrenschwärze

Konzentration: 0.3% Wartefrist: 3 Wochen

Knollensellerie

Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries

Konzentration: 0.3% Wartefrist: 3 Wochen

Spargel

Blattschwärze der Spargel

Konzentration: 0.3%

Speisepilze [Champignonkulturen]

Trockene Molle

Aufwandmenge: 4.5 ml/m2 1 Anwendung: nach dem Decken giessen

Zwiebeln

Falscher Mehltau der Zwiebel

Konzentration: 0.3% Wartefrist: 3 Wochen

Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Knollenfäule

Aufwandmenge: 3 l/ha Wartefrist: 3 Wochen

2,3,4

Spelzenbräune und Braunfleckigkeit (Septoria nodorum)

Aufwandmenge: 3 l/ha

5,6

Feldbau Kartoffeln Weizen

5706

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Zierpflanzenbau allg.

Rostpilze

Konzentration: 0.3%

Chrysantheme

Blattfleckenkrankheiten der Chrysantheme

Konzentration: 0.2%

Iris

Tintenkrankheit der Iris

Konzentration: 0.2%

Nelken

Nelkenschwärze

Konzentration: 0.2%

Zier- und Sportrasen Krankheiten durch pathogene Bodenpilze

(*)

Konzentration: 0.3%

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = In 2 l Wasser. Dosierung gilt für schwarze Torferde.

2 = Spritzabstände 7 ­ 10 Tage.

3 = Erste Behandlung: wenn sich die Stauden in den Reihen berühren.

4 = Wartefrist für Frühkartoffeln: 2 Wochen.

5 = Maximal 1 Behandlung gegen Ende des Aehrenschiebens bis zum Beginn der Blüte (DC 57-61).

6 = In septoriagefährdeten Lagen und bei anfälligen Sorten.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

5707

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5708

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 35 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Isoproturon 60% Fluoroglycofen-ethyl 1.5%

Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte AVO 01024 H O WG

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1702 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04234-00 Vertreiber: Hoechst Schering AgrEvo GmbH, Zulassung Pflanzenschutz, Gebäude K607, 65926 Frankfurt

Quorum

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1705 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 93 00275 Vertreiber: AgrEvo France S.A., Les Algorithmes - Bât. Thalès, Saint-Aubin,91197 Gif-sur-Yvette Cédex

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Feldbau Sommergerste,

Einjährige Dicotyledonen

Sommerweizen

(Unkräuter),

Aufwandmenge: 2 - 2.5 kg/ha Anwendung: Frühjahr: DC 13-25

35

(*)

SR 916.161

5709

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Korn (Dinkel), Triticale, Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter),

Aufwandmenge: 2 - 2.5 kg/ha Anwendung: Herbst: DC 1329

Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5710

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 36 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Metamitron 28% Ethofumesat 6.5% Phenmedipham 6.5%

Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte Goltix Triple WG

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2005 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8522 Vertreiber: Bayer, Via Certosa 126, 20156 Milano

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Gemüsebau Rande Feldbau Futterrübe, Zuckerrübe

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Dicotyledonen (Unkräuter) und Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 5 - 6 kg/ha

Einjährige Dicotyledonen

Aufwandmenge: 7 - 8 kg/ha 1

(Unkräuter),

Anwendung: Frühjahr: Nachauflauf

Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

36

SR 916.161

5711

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Splitanwendung (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5712

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 37 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Metamitron 303 g/l Ethofumesat 103 g/l Phenmedipham 103 g/l

Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Goltix GTI

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2008 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 95 00428 Vertreiber: BAYER S.A. (Division Agro), 49-51, quai de Dion-Bouton, 92815 Puteaux Cédex

Methopham

Schweizerische Zulassungsnummer: D-2003 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04159-00 Vertreiber: Stefes Agro GmbH, Ottostr. 5, Postfach 1450,50143 Kerpen

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Gemüsebau Rande

37

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Teilwirkung: Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 5 - 6 l/ha

1

SR 916.161

5713

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Feldbau Futterrübe, Zuckerrübe

Einjährige Dicotyledonen

Aufwandmenge: 5 - 6 l/ha 1

(Unkräuter)

Anwendung: Frühjahr: Nachauflauf

Teilwirkung: Einjährige Monocotyledonen (Ungräser

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Splitanwendung (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5714

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 38 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Folpet 25% Aluminiumfosetyl 50% Cymoxanil 4%

Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte Valiant flash

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1313 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00001 Vertreiber: RHÔNE-POULENC Agro France, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Weinbau allg.

38

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Falscher Mehltau der Rebe Teilwirkung: Echter Mehltau der Rebe, Graufäule (Botrytis cinerea), Schwarzfäule Nebenwirkung: Rotbrenner

Konzentration: 0.2%

1,2

SR 916.161

5715

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.

2 = Nicht mit Kupferpräparaten mischbar, Gefahr von Blattverbrennungen

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5716

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 39 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Schwefel 97.50%

Formulierungstyp: DP (Staub) 2. Handelsprodukte Mop fluid

Oïdiol poudrage

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1102 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 62 00445 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80,64150 Noguères Schweizerische Zulassungsnummer: F-1103 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 76 00310 Vertreiber: AGRIPHYT, 53, avenue de Saint-Amand, 59300 Valenciennes

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Obstbau Apfel Weinbau Reben

39

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Echter Mehltau des Apfels/der Birne Aufwandmenge: 25-40kg/ha Wartefrist 3 Wochen Echter Mehltau der Rebe

Aufwandmenge: 25-40kg/ha 1 Wartefrist 3 Wochen

SR 916.161

5717

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Gemüsebau Kürbisgewächse (Cucurbitaceae)

Echter Mehltau der Kürbisgewächse Aufwandmenge: 25-40kg/ha Wartefrist 3 Wochen

(*)

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5718

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 40 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Kupfer (als Hydroxid) 50%

Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Aigual

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1614 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00122 Vertreiber: RHÔNE-POULENC Agro France, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09

Cuproxyde Macclesfield 50

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1612 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 82 00024 Vertreiber: AGTROL INTERNATIONAL, 85, quai de Brazza, BP 55,33016 Bordeaux Cédex

Ecran bleu PM

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1616 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 93 00181 Vertreiber: TRADI-AGRI, 38, avenue Hoche, 75008 PARIS

Gypsy

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1613 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 95 00211 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80,64150 Noguères

40

SR 916.161

5719

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Kocide 101

Schweizerische Zulassungsnummer: A-1601 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 1735 Vertreiber: Griffin Corporation, Minervastraat 8, 1930 Zaventem (B)

Kocide 101 PM

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1615 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 84 00176 Vertreiber: RHÔNE-POULENC Agro France, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Obstbau Brombeere, HimbeereRutenkrankheit der Brombeere, Rutenkrankheit der Himbeere

Anwendung

(*)

Konzentration: 0.2 ­ 0.5% 1 Anwendung: vor der Blüte und nach der Ernte

Erdbeere

Blattfleckenkrankheiten auf Erdbeeren

Konzentration: 0.1 ­ 0.3% 1 Anwendung: vor der Blüte und nach der Ernte

Kernobst

Schorf des Kernobstes

Konzentration: 0.1 ­ 0.2% 1 Anwendung: beim Austrieb Konzentration: 0.05 ­ 0.1% 1 Anwendung: vor der Blüte, als Zusatz zu Netzschwefel

Kirsche

Bakterienbrand der Kirsche

Konzentration: 0.2 ­ 0.3% 1,2 Anwendung: beim Blattfall

Ribes Arten

Blattfallkrankheit der Johannisbeeren

Konzentration: 0.1 ­ 0.3% Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: unmittelbar nach der Blüte und nach der Ernte

Steinobst

Kräuselkrankheit des Pfirsichs, Narren- oder Taschenkrankheit der Zwetschge, Schrotschuss

Konzentration: 0.2 ­ 0.3% 1 Anwendung: beim Austrieb

Weinbau Reben

Falscher Mehltau der Rebe

Konzentration: 0.3% 1 Anwendung: Abschlussbehandlung spätestens Ende August, nur bei starkem Befallsdruck

Reben

Falscher Mehltau der Rebe

Konzentration: 0.1%

5720

1

1,3,4

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Teilwirkung:

Anwendung: In Tankmischung mit Folpet- oder Dichlofluanidhaltigen Präparaten

Echter Mehltau der Rebe, Graufäule (Botrytis cinerea) Nebenwirkung: Rotbrenner Gemüsebau Aubergine, Tomaten Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine

Konzentration: 0.5 ­ 0.7% Wartefrist: 3 Tage

(*)

1,5

Aubergine, Tomaten Teilwirkung: Bakterielle Fleckenkrankheit, Bakterielle Tomatenwelke

Konzentration: 0.5 ­ 0.7 % 1 Wartefrist: 3 Tage

Bohnen

Teilwirkung: Bohnenbrand, Fettfleckenkrankheit

Konzentration: 0.2% Wartefrist: 3 Wochen

1,6

Gurken

Teilwirkung: Eckige Blattfleckenkrankheit, Falscher Mehltau der Gurke

Konzentration: 0.2%

1,6

Karotten

Alternaria-Möhrenschwärze

Konzentration: 0.5 ­ 0.7% Wartefrist: 3 Wochen

1,5

Knollensellerie, Stangensellerie

Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries

Konzentration: 0.5 ­ 0.7% Wartefrist: 3 Wochen

1,5

Kohlarten

Teilwirkung: Adernschwärze

Konzentration: 0.2%

1,7

Rande

Cercospora- und Ramularia Blattfleckenkrankheiten

Konzentration: 0.5 ­ 0.7% Wartefrist: 3 Wochen

1,5

Schwarzwurzel

Weisser Rost der Schwarzwurzel

Konzentration: 0.5% Wartefrist: 3 Wochen

1,8

Feldbau Kartoffeln

Kraut- und Fruchtfäule

Aufwandmenge: 3.2 kg/ha

1,9,1 0

Wartefrist: 3 Wochen

Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: in 500 l Wasser Zierpflanzenbau allg.

allg.

Blattfleckenpilze

Konzentration: 0.1 ­ 0.5%

1

Falscher Mehltau [Peronospora, Albugo, Bremia]

Konzentration: 0.1 ­ 0.3%

1

Konzentration: 0.1% Anwendung: Prophylaxe

1

Begonia, Pelargonien Bakteriosen

5721

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Blautanne

Knospensterben der Blautanne =Stechfichte

Konzentration: 1%

1

Kirschlorbeer

Schrotschuss

Konzentration: 0.1 ­ 0.3%

1

Rhododendron

Knospensterben an Rhododendron

Konzentration: 0.1 ­ 0.3%

1

Rosen

Rindenbrandkrankheit der Rosen

Konzentration: 0.1%

1

Konzentration: 0.6% Anwendung: Herbst- und Winterspritzung

1

(Picea pungens)

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Höchstens 4 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr.

2 = Nur bei starkem Befall und bei anfälligen Sorten.

3 = Auch für die Luftapplikation.

4 = Nach der Blüte bis spätestens Mitte August.

5 = In Tankmischung mit organischen Fungiziden genügt die Hälfte der aufgeführten Konzentration.

6 = Vorsicht wegen Phytotoxizität!

7 = Nur zur Anzucht von Jungpflanzen.

8 = Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr.

9 = Spritzabstände 7 ­ 10 Tage zu anderen Kontaktfungiziden.

10 = Wartefrist für Frühkartoffeln: 2 Wochen.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwer5722

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

deschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5723

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 41 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Glyphosat 180 g/l

Formulierungstyp: SL (Wasserlösliches Konzentrat) 2. Handelsprodukte Swing

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1403 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23736-00 Vertreiber: Monsanto (Deutschland) GmbH, Immermannstr. 3, 40210 Düsseldorf

Taifun 180

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1404 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04045-00 Vertreiber: Feinchemie Schwebda GmbH, Strassburger Str. 5, 37269 Eschwege

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Obstbau Brombeere, Kernobst,Dicotyledonen (Unkräuter), Steinobst

SR 916.161

5724

(*)

Aufwandmenge: 7.5 - 20 l/ha

1,2,3, 4

Aufwandmenge: 7.5 - 20 l/ha

1,2,3, 4

Monocotyledonen (Ungräser)

Zierpflanzenbau Gehölze (ausserhalb Dicotyledonen (Unkräuter), Forst), Ziergehölze Monocotyledonen (Ungräser) 41

Anwendung

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Dicotyledonen (Unkräuter),

Aufwandmenge: 7.5 - 20 l/ha

1,2,3, 4

Aufwandmenge: 7.5 - 20 l/ha

1,2,3, 4,5

(ausserhalb Forst) Forstwirtschaft Forstliche Pflanzgärten

Monocotyledonen (Ungräser) Nichtkulturland Wege und Plätze

Dicotyledonen (Unkräuter),

(gemäss StoV)

Monocotyledonen (Ungräser)

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Der Anwender ist eingehend über die Gefahr von Schäden zu informieren. Auf Verhütungsmöglichkeiten ist hinzuweisen.

2 = Keine Niederschläge während mindestens 6 Stunden nach der Behandlung.

3 = Anwendung spätestens bis Ende August. Es dürfen keine grünen Pflanzenteile und keine Reben mit niederen Schnittsystemen (Gobelets und tiefe Cordons usw.) behandelt werden.

4 = Angabe der Konzentration der Spritzbrühe bei Behandlung von Unkrautnestern in Abhängigkeit der Unkrautart.

5 = Gemäss Stoffverordnung (StoV), Anhang 4.3, kein Einsatz auf Dächern und Terrassen, Lagerplätzen, öffentlichen oder vom Bund subventionierten privaten Strassen, Wegen und Parkplätzen (ausgenommen National- und Kantonsstrassen).

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

5725

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5726

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 42 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Metamitron 153g/l Ethofumesat 51g/l Phenmedipham 51g/l

Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Betanal Trio

Schweizerische Zulassungsnummer: D-2002 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04155-00 Vertreiber: Bayer Vital GmbH & Co. KG, Geschäftsbereich Pflanzenschutz, Postfach 100344,50443 Köln

Betanal Trio

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2002 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8634 Vertreiber: Agrevo, Piazzale Stefano Turr 5, 20149 Milano

Bétanal Trio SF

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2007 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 92 00460 Vertreiber: AgrEvo France S.A., Les Algorithmes - Bât. Thalès, Saint-Aubin,91197 Gif-sur-Yvette Cédex

42

SR 916.161

5727

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Gemüsebau Rande

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter),

Aufwandmenge: 8 - 9 l/ha Anwendung: Frühjahr: Nachauflauf

1

Einjährige Dicotyledonen

Aufwandmenge: 8 - 9 l/ha

1

(Unkräuter),

Anwendung: Frühjahr: Nachauflauf

Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Feldbau Futterrübe, Zuckerrübe

Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Splitanwendung (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

5728

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5729

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 43 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Mecoprop-P 200g/l MCPA 100g/l Dicamba 24g/l

Formulierungstyp: SL (Wasserlösliches Konzentrat) 2. Handelsprodukte Herboxan TX

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2402 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 95 00365 Vertreiber: RHÔNE-POULENC Espaces Verts, 55, avenue René Cassin, CP 219,69336 LYON Cédex 09

Umupro désherbant gazon TX

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2403 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 90 00662 Vertreiber: RHÔNE-POULENC Jardin, 55, avenue René Cassin, CP 219,69336 LYON Cédex 09

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Feldbau Getreide

Dicotyledonen (Unkräuter)

Aufwandmenge: 4 l/ha Anwendung: Frühjahr

1

43

SR 916.161

5730

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Wiesen und Weiden Stumpfblättriger Ampfer (Blacken)

Anwendung

(*)

Aufwandmenge: 5 ­ 6 l/ha 1 Anwendung: Flächenbehandlung; vor Neuansaat Konzentration: 10% 1,2 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Einzelstockbekämpfung mit Handspritze, Handdochtgerät Aufwandmenge: 0.5 ­ 1 l/ha 1,2 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Einzelstockbekämpfung mit Rückenspritze

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Auf Packungen und in anderen Empfehlungen ist auf die nötigen Vorsichtsmassnahmen hinzuweisen.

2 = Wartefrist: 2 Wochen für Galttiere.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

5731

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5732

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 44 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Atrazin 500g/l

Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Adiatra liquide

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1911 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 78 00568 Vertreiber: TRADI-AGRI, 38, avenue Hoche, 75008 PARIS

Atracure

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1907 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 85 00026 Vertreiber: PROVAL, 27, rue de la Gare de Reuilly, 75012 PARIS

Atralon LP

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1906 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 77 00006 Vertreiber: PHYTORUS, P.A.. de la Malnoue, 57, bv. de l'Europe,77184 Emerainville

Atraphyt EL

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1908 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 71 00238 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex

Atra-Stef

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1910

44

SR 916.161

5733

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 94 00506 Vertreiber: STEFES FRANCE S.A., 21, avenue Eugène-Gazeau, 60300 Senlis Atratex EL

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1912 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 71 00245 Vertreiber: UNCAA, 83-85, avenue de la Grande-Armée, 75782 PARIS Cédex 16

Atratylone

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1901 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 75 00830 Vertreiber: AGRIPHYT, 53, avenue de SaintAmand, 59300 Valenciennes

Callitraz

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1905 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 80 00631 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80,64150 Noguères

Cat L Siapa

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1904 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 73 00379 Vertreiber: CAFFARO France, Parc de Haute Technologie Antony II, 17, rue Georges Besse,92160 Antony

Diorane L 500

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1902 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 85 00167 Vertreiber: NOVARTIS Agro S.A. / Amethys, 14, blv. Richelieu, BP 420,92845 RueilMalmaison Cédex

Gésaprime autosuspensable

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1903 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 74 00139 Vertreiber: NOVARTIS Agro S.A. / Amethys, 14, blv. Richelieu, BP 420,92845 RueilMalmaison Cédex

Techn'atral 50 liquide

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1909 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 77 00181 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex

5734

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Feldbau Mais

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 2 l/ha

1,2

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Maximal 1 Anwendung pro Jahr bis 30. Juni.

2 = Triazine dürfen nicht in Karstgebieten eingesetzt werden.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5735

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 45 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Mecoprop-P 350g/l 2,4-D 160g/l

Formulierungstyp: SL (Wasserlösliches Konzentrat) 2. Handelsprodukte Compo Rasenunkraut-frei

Schweizerische Zulassungsnummer: D-2404 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23688-61 Vertreiber: Compo GMBH, Gildenstr. 38, Postfach 2107,48008 Münster

Duplosan KV Combi

Schweizerische Zulassungsnummer: D-2403 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23688-00 Vertreiber: BASF Aktiengesellschaft, Länderbereich Deutschland, Postfach 120,67114 Limburgerhof

Marks Optica MP Combi

Schweizerische Zulassungsnummer: D.2405 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23688-62 Vertreiber: Caspar Berghoff KG, Möhnestrasse, 59581 Warstein

Rasen-Duplosan

Schweizerische Zulassungsnummer: D.2406 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23688-63

45

SR 916.161

5736

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Vertreiber: Bayer Vital GmbH & Co. KG, Geschäftsbereich Pflanzenschutz, Postfach 100344,50443 Köln Rasen-RA-6

Schweizerische Zulassungsnummer: D-2408 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23688-65 Vertreiber: Hentschke und Sawatzki, Leinestrasse 17, 24539 Neumünster

Rasen-Unkrautvernichter Astix MPD Schweizerische Zulassungsnummer: D.2407 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23688-64 Vertreiber: CELAFLOR GmbH, KonradAdenauerstr. 30, 55218 Ingelheim Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Obstbau Kernobst, Steinobst Dicotyledonen (Unkräuter) Feldbau Getreide

Dicotyledonen (Unkräuter) [inkl. Galium]

Wiesen und Weiden Einjährige Disteln, Weisser Germer Teilwirkung: Rumex-Arten

Anwendung

(*)

Aufwandmenge: 2.5 ­ 3.25 1 l/ha Aufwandmenge: 2.5 ­ 3.25 1 l/ha Anwendung: zwischen Bestocken und Schossen des Getreides Konzentration: 10% Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Einzelstockbekämpfung; Handspritze; Handdochtgerät

1,2

Konzentration: 0.5 ­ 1% Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Einzelstockbekämpfung; Rückenspritze

1,2

Aufwandmenge: 2.5 ­ 3.25 1 l/ha Anwendung: Flächenbehandlung; vor Neuansaat Zierpflanzenbau Zier- und Sportrasen Dicotyledonen (Unkräuter) [inkl. Weissklee]

Aufwandmenge: 4 l/ha

1

5737

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Zier- und Sportrasen Teilwirkung: Einjährige Ehrenpreis-Arten, Gundelrebe, Kriechender Günsel, Mehrjährige Ehrenpreis-Arten

Anwendung

(*)

Aufwandmenge: 4 l/ha

1

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Auf die nötigen Vorsichtsmassnahmen ist auf Packungen und in anderen Empfehlungen hinzuweisen.

2 = 2 Wochen Wartefrist: bei Verfütterung an Rinder oder Galttiere.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5738

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 46 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Mecoprop-P 260g/l Bifenox 300g/l Ioxynil 92g/l

Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Foxpro D+

Schweizerische Zulassungsnummer: F-2405 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 88 00893 Vertreiber: RHÔNE-POULENC Agro France, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Obstbau Kernobst, Steinobst Dicotyledonen (Unkräuter) Feldbau Sommergerste, Sommerhafer, Sommerweizen Triticale, Wintergerste, Winterhafer, 46

Anwendung

(*)

Aufwandmenge: 3 ­ 5 l/ha

Dicotyledonen (Unkräuter)

Aufwandmenge: 2 ­ 2.5 l/ha 1

Dicotyledonen (Unkräuter)

Aufwandmenge: 2.5 ­ 3 l/ha 1 Anwendung: Stadium D13-

SR 916.161

5739

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Winterroggen, Winterweizen Zierpflanzenbau Zier- und Sportrasen Dicotyledonen (Unkräuter)

Anwendung

(*)

H30

Aufwandmenge: 5 l/ha

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Bei späten Anwendungen besteht erhöhte Gefahr für den Befall durch Septoria nodorum.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5740

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 47 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Folpet 40.5%

Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Enofol 40

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1301 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9187 Vertreiber: Chimiberg, Via Tonale 15, 24061 Albano S.Alessandro

Faltex liquido

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1303 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 7906 Vertreiber: Chimiberg, Via Tonale 15, 24061 Albano S.Alessandro

Liquifol

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1307 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8581 Vertreiber: Terranalisi, Via Donizetti 2/A, 44042 Cento

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Obstbau Kernobst

Lagerschorf des Apfels,

Konzentration: 0.2%

1

47

SR 916.161

5741

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Weinbau allg.

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Lentizellenfäulnis des Apfels, Schorf des Kernobstes Teilwirkung: Kelchfäule (Botrytis cinerea)

Wartefrist: 3 Wochen

Falscher Mehltau Teilwirkung: Graufäule (Botrytis cinerea)

Konzentration: 0.2%

(*)

2,3,4

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Nicht bei Birnen einsetzen.

2 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.

3 = Nach der Blüte in der Regel in Tankmischung mit Kupfer.

4 = Auch für die Luftapplikation.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5742

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 48 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Isoproturon 60% Amidosulfuron 1.50%

Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte Agrilon

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1701 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04236-00 Vertreiber: Hoechst Schering AgrEvo GmbH, Zulassung Pflanzenschutz, Gebäude K607, 65926 Frankfurt

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Feldbau Gerste, Roggen, Triticale, Weizen

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Dicotyledonen (Unkräuter),

Aufwandmenge: 1.5 ­ 2 kg/ha

(*)

Monokotyledonen (Ungräser)

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

48

SR 916.161

5743

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5744

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 49 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Schwefel 79.60%

Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Cosan 80 Netzschwefel

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1117 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 30006-66 Vertreiber: Hoechst Schering AgrEvo GmbH, Zulassung Pflanzenschutz, Gebäude K607, 65926 Frankfurt

Elosal Netzschwefel

Schweizerische Zulassungsnummer: A-1102 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 717 Vertreiber: AgrEvo Austria VertriebsgmbH., Ignaz-Köck-Strasse 8, 1210 Wien

Netzschwefel 80 WP

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1110 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 30006-63 Vertreiber: Stähler Agrochemie GmbH & Co.

KG, Stader Elbstrasse 24-28, Postfach 2047,21660 Stade

Netzschwefel Schacht

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1115 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 30006-64 Vertreiber: F.Schacht GmbH & Co. KG, Postfach 4823,38038 Braunschweig

49

SR 916.161

5745

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Netzschwefel Stulln

Schweizerische Zulassungsnummer: A-1107 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 587 Vertreiber: Julia Mineral Veredlung GmbH.

Werk Stulln, Werksweg 2, 92551 Stulln (D)

Netzschwefel Stulln

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1109 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 30006-00 Vertreiber: JULIA Mineraö Veredelungs GmbH, Werksweg 4, 92551 Stulln

Netzschwefelit

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1116 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 30006-65 Vertreiber: W.Neudorff GmbH KG, an der Mühle 3, Postfach 1209,31857 Emmerthal

Stefes Instant

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1118 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 30006-67 Vertreiber: Stefes Agro GmbH, Ottostr. 5, Postfach 1450,50143 Kerpen

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Obstbau Brombeere

Brombeermilbe

Konzentration : 2% Anwendung : Austriebsspritzung

(*)

Konzentration : 1% Anwendung : nach Austrieb, 1 bei Trieblänge 10-15 cm Erdbeere

Echter Mehltau an Erdbeeren

Konzentration : 0.2 - 0.4% 2

Kernobst

Echter Mehltau des Apfels/der Birne. Teilwirkung : Schorf des Kernobstes

Konzentration : 0.75% Anwendung : beim Austrieb Konzentration : 0.5 - 0.75% 3 Anwendung : vor der Blüte Konzentration : 0.3 - 0.5% Anwendung : nach der Blüte

Pfirsich / Nektarinen Echter Mehltau des Pfirsichs, Schorf des Pfirsichs

Konzentration : 0.3 - 0.5% Wartefrist : 3 Wochen Anwendung : nach der Blüte

Steinobst

Konzentration : 0.75% 4 Anwendung : vor der Blüte

5746

Schrotschuss

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Konzentration : 0.3 - 0.5% 4 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung : nach der Blüte Weinbau allg.

Echter Mehltau der Rebe

Konzentration : 0.1 - 0.2% 5 Wartefrist : 3 Wochen Anwendung : bis spätestens Mitte August Konzentration : 0.3 - 0.4% 5,6 Wartefrist : 3 Wochen Anwendung : bis spätestens Mitte August

allg.

Kräuselmilbe, Pockenmilbe

Konzentration : 2% Anwendung : Austriebsspritzung

Gemüsebau Kürbisgewächse (Cucurbitaceae)

Echter Mehltau der Kürbisgewächse

Konzentration : 0.1 - 0.2% Wartefrist 3 Tage

Feldbau Hopfen

Echter Mehltau des Hopfens

Konzentration : 0.25% 7 Wartefrist : 1 Wochen Anwendung : vorbeugend ab 1 m. Wuchshöhe

Zierpflanzenbau allg.

Echter Mehltau

Konzentration : 0.1 - 0.2% Aufwandmenge : 1-2 g/l Wasser

Kirschlorbeer

Schrotschuss

Konzentration : 0.1 - 0.2% Aufwandmenge : 1-2 g/l Wasser

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Bei stärkerem Befall zweite Behandlung.

2 = Keine Anwendung von der Blüte bis zur Ernte.

3 = Nachblütebehandlungen nur bei schwefelverträglichen Sorten.

4 = Aprikosen sind schwefelempfindlich, keine Behandlungen.

5 = Auch für die Luftapplikation.

6 = In Lagen mit stärkerem Befall.

7 = Maximal 15 Anwendungen im Abstand von ca. 7 Tagen.

5747

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5748

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 50 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Kupfer (als Oxychlorid) 50%

Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Callicuivre 50

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1622 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 80 00624 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80,64150 Noguères

Coprarex

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1624 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 72 00451 Vertreiber: DU PONT DE NEMOURS (FRANCE) S.A., Dpt. Protection des Cultures, 137, rue de l'Université, 75334 PARIS Cédex 07

Cuivrozan

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1618 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 63 00128 Vertreiber: BOURGEOIS (Ets.), BP 7, 80380 Villers-Bretonneux

Cupravit

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1617 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 61 00416 Vertreiber: BAYER S.A. (Division Agro), 49-51, quai de Dion-Bouton, 92815 Puteaux Cédex

50

SR 916.161

5749

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Cuprenox 50

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1607 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1009 Vertreiber: Chimiberg, Via Tonale 15, 24061 Albano S.Alessandro

Cupro bleu PM

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1625 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 92 00254 Vertreiber: J.S.B. (JOHN ET STEPHEN B.), 38, avenue Hoche, 75008 PARIS

Cuprocaffaro

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1619 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 88 00671 Vertreiber: CAFFARO France, Parc de Haute Technologie Antony II, 17, rue Georges Besse,92160 Antony

Cuprocaffaro

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1608 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 3628 Vertreiber: Caffaro, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno

Cuprocure

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1627 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 84 00463 Vertreiber: PROVAL, 27, rue de la Gare de Reuilly, 75012 PARIS

Euroram

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1609 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 5079 Vertreiber: Eurozolfi, Z.Ind 14'Strada - Angolo 3'st, 95100 Catania

Gypso PM

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1623 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 95 00212 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80,64150 Noguères

Kuprokalk

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1610 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 3069 Vertreiber: Agronova, Via Massarenti 221/6, 10138 Bologna

Ossiclor 50

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1611 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 6653

5750

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Vertreiber: Manica, Via all'Adige 4, 38068 Rovereto Ossicloruro 50

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1612 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 196 Vertreiber: I.C.C. Siapra, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno

Ossicloruro agricolo

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1613 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4724 Vertreiber: Boracchini, Via Martiri Pizzocalvo, 40068 San Lazzaro di Savena

di

Oxycure

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1620 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00518 Vertreiber: CAFFARO France, Parc de Haute Technologie Antony II, 17, rue Georges Besse,92160 Antony

Polvère

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1621 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 88 00676 Vertreiber: CAFFARO France, Parc de Haute Technologie Antony II, 17, rue Georges Besse,92160 Antony

Rametrin 50 W.P.

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1614 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 2125 Vertreiber: Intrachem Italia, Via XXV Aprile 44, 24050 Grassobio

Ramin 50

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1615 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 916 Vertreiber: Chemia, Via Statale 327, 44040 Dosso

Rarez

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1616 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 5751 Vertreiber: New Agri, Via G.Bovio 110, 65100 Pescara

Stiram PB 50

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1617 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 7148 Vertreiber: Agrosol, Via Filippo Mordani 2, 48100 Ravenna

5751

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Tetraram

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1618 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1995 Vertreiber: Terranalisi, Via Donizetti 2/A, 44042 Cento

Tradiacuivre 50

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1629 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 78 00571 Vertreiber: TRADI-AGRI, 38, avenue Hoche, 75008 PARIS

Ugécupric

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1628 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 66 00535 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex

Viricuivre micronisé

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1626 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 50 00233 Vertreiber: PHYLAGRO France, Parc d'Affaires de Télébase, 2, rue Claude-Chappe,69771 SaintDidier-Au-Mont-D'Or Cédex

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Obstbau Brombeere, HimbeereRutenkrankheit der Brombeere, Rutenkrankheit der Himbeere

Anwendung

(*)

Konzentration: 0.2 - 0.5% 1 Anwendung: vor der Blüte und nach der Ernte

Erdbeere

Blattfleckenkrankheiten auf Erdbeeren

Konzentration: 0.1 - 0.3% 1 Anwendung: vor der Blüte und nach der Ernte

Kernobst

Schorf des Kernobstes

Konzentration: 0.1 - 0.2% 1 Anwendung: beim Austrieb Konzentration: 0.05 - 0.1% 1 Anwendung: vor der Blüte, als Zusatz zu Netzschwefel

Kirsche

Bakterienbrand der Kirsche

Konzentration: 0.2 - 0.3% 1,2 Anwendung: beim Blattfall

Ribes Arten

Blattfallkrankheit der Johannisbeeren

Konzentration: 0.1 - 0.3% Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: unmittelbar nach der Blüte und nach der Ernte

5752

1

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Steinobst

Kräuselkrankheit des Pfirsichs, Narren- oder Taschenkrankheit der Zwetschge, Schrotschuss

Konzentration: 0.2 - 0.3% 1 Anwendung: beim Austrieb

Falscher Mehltau der Rebe

Konzentration: 0.3% 1 Anwendung: Abschlussbehandlung spätestens Ende August, nur bei starkem Befallsdruck

Falscher Mehltau der Rebe Teilwirkung:

Konzentration: 0.1% 1,3,4 Anwendung: In Tankmischung mit Folpet- oder Dichlofluanidhaltigen Präparaten

Weinbau Reben

Reben

Echter Mehltau der Rebe, Graufäule (Botrytis cinerea) Nebenwirkung: Rotbrenner Gemüsebau Aubergine, Tomaten Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine

(*)

Konzentration: 0.5 - 0.7% Wartefrist: 3 Tage

1,5

Aubergine, Tomaten Teilwirkung: Bakterielle Fleckenkrankheit, Bakterielle Tomatenwelke

Konzentration: 0.5 - 0.7% Wartefrist: 3 Tage

1

Bohnen

Teilwirkung: Bohnenbrand, Fettfleckenkrankheit

Konzentration: 0.2% Wartefrist: 3 Wochen

1,6

Gurken

Teilwirkung: Eckige Blattfleckenkrankheit, Falscher Mehltau der Gurke

Konzentration: 0.2% Wartefrist: 3 Wochen

1,6

Karotten

Alternaria-Möhrenschwärze

Konzentration: 0.5 ­ 0.7% Wartefrist: 3 Wochen

1,5

Knollensellerie, Stangensellerie

Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries

Konzentration: 0.5 ­ 0.7% Wartefrist: 3 Wochen

1,5

Kohlarten

Teilwirkung: Adernschwärze

Konzentration: 0.2%

1,7

Rande

Cercospora- und Ramularia Blattfleckenkrankheiten

Konzentration: 0.5 ­ 0.7% Wartefrist: 3 Wochen

1,5

Schwarzwurzel

Weisser Rost der Schwarzwurzel

Konzentration: 0.5% Wartefrist: 3 Wochen

1,8

Feldbau

5753

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Kartoffeln

Kraut- und Fruchtfäule

Aufwandmenge: 7 kg/ha

1,9, 10

Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Eine Behandlung pro Jahr (3.5 kg Cu/ha) Zierpflanzenbau allg.

Blattfleckenpilze

Konzentration: 0.1 - 0.5%

1

Falscher Mehltau [Peronospora, Albugo, Bremia]

Konzentration: 0.1 - 0.3%

1

Begonia, Pelargonien Bakteriosen

Konzentration: 0.1% Anwendung: Prophylaxe

1

Blautanne

Knospensterben der Blautanne = Stechfichte

Konzentration: 1%

1

Kirschlorbeer

Schrotschuss

Konzentration: 0.1 ­ 0.3%

1

Rhododendron

Knospensterben am Rhododendron

Konzentration: 0.1 ­ 0.3%

1

Rosen

Rindenbrandkrankheit der Rosen

Konzentration: 0.6% Anwendung: Herbst- und Winterspritzung

1

allg.

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Höchstens 4 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr.

2 = Nur bei starkem Befall und bei anfälligen Sorten.

3 = Auch für die Luftapplikation.

4 = Nach der Blüte bis spätestens Mitte August.

5 = In Tankmischung mit organischen Fungiziden genügt die Hälfte der aufgeführten Konzentration.

6 = Vorsicht wegen Phytotoxizität!

7 = Nur zur Anzucht von Jungpflanzen.

8 = Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr.

9 = Spritzabstände 7 ­ 10 Tage zu anderen Kontaktfungiziden.

10 = Wartefrist für Frühkartoffeln: 2 Wochen.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

5754

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5755

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 51 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Schwefel 50%

Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Atom 50 FL

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1101 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 7908 Vertreiber: Agronova, Via Massarenti 221/6, 10138 Bologna

Liquizol M

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1108 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1936 Vertreiber: P.Mormino, Via Lungomolo 16, 90018 Termini Imerese

Tiolene

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1120 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 7764 Vertreiber: Chimiberg, Via Tonale 15, 24061 Albano S.Alessandro

51

SR 916.161

5756

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Obstbau Brombeere

Brombeermilbe

Konzentration: 2% Anwendung: während der Winterruhe

(*)

Konzentration: 1% 1 Anwendung: nach Austrieb, bei Trieblänge 10-15 cm Erdbeere

Echter Mehltau an Erdbeeren

Konzentration: 0.2 - 0.4% Wartefrist: 2 Wochen

Kernobst

Echter Mehltau des Apfels/ der Birne Teilwirkung: Schorf des Kernobstes

Konzentration: 0.75% Anwendung: beim Austrieb Konzentration: 0.5 - 0.75% 2 Anwendung: vor der Blüte Konzentration: 0.3 - 0.5% Anwendung: nach der Blüte

Pfirsich/Nektarinen Echter Mehltau des Pfirsichs, Schorf des Pfirsichs

Konzentration: 0.3 - 0.5% Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: nach der Blüte

Stachelbeere

Echter Mehltau

Konzentration: 0.2 - 0.5% Aufwandmenge: 5 l/ha

Steinobst

Schrotschuss

Konzentration: 0.75% 3 Anwendung: vor der Blüte Konzentration: 0.3 - 0.5% 3 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: nach der Blüte

Weinbau allg.

Echter Mehltau der Rebe

Konzentration: 0.1 - 0.2% 4 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: bis spätestens Mitte August Konzentration: 0.3 - 0.4% 4,5 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: bis spätestens Mitte August

allg.

Kräuselmilbe, Pockenmilbe

Konzentration: 2% Anwendung: Austriebsspritzung

5757

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Gemüsebau Kürbisgewächse (Cucurbitaceae)

Echter Mehltau der Kürbisgewächse

Konzentration: 0.1 - 0.2%

(*)

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Bei stärkerem Befall zweite Behandlung.

2 = Nachblütebehandlungen nur bei schwefelverträglichen Sorten.

3 = Aprikosen sind schwefelempfindlich, keine Behandlungen.

4 = Auch für die Luftapplikation.

5 = In Lagen mit stärkerem Befall.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5758

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 52 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Kupfer (als Hydroxid) 40%

Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte Ekoram DF

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1602 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9222 Vertreiber: Agrimport, Via Piani 1, 39100 Bolzano

Kocide DF

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1631 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 95 00043 Vertreiber: RHÔNE-POULENC Agro France, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09

Kocide DF

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1603 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8505 Vertreiber: Novartis Protezione Piante, S.S.233 Km 20.500, 21040 Origgio

Miltorex

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1630 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00106 Vertreiber: NOVARTIS AGRO S.A. PARTHENA, 14, blv. Richelieu, BP 420,92845 Rueil-Malmaison Cédex

52

SR 916.161

5759

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Veravit idro

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1606 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8856 Vertreiber: Rhone Poulenc Agro, Viale Europa 11, 21040 Origgio

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Obstbau Brombeere, HimbeereRutenkrankheit der Brombeere, Rutenkrankheit der Himbeere

Erdbeere

Blattfleckenkrankheiten auf Erdbeeren

Kernobst

Schorf des Kernobstes

Anwendung

(*)

Konzentration : 0.65 - 1% Anwendung : vor der Blüte und nach der Ernte Konzentration : 0.35 0.65% Anwendung : vor der Blüte und nach der Ernte Konzentration : 0.125 0.35% Anwendung : beim Austrieb Konzentration : 0.06 0.125% Anwendung : vor der Blüte, als Zusatz zu Netzschwefel

Kirsche

Bakterienbrand der Kirsche

Konzentration : 0.25 - 0.4% 1 Anwendung : beim Blattfall

Ribes Arten

Blattfallkrankheit der

Konzentration : 0.35 0.65% Wartefrist : 3 Wochen Anwendung : unmittelbar nach der Blüte und nach der Ernte

Johannisbeeren

Steinobst

Weinbau Reben

Reben

5760

Kräuselkrankheit des Pfirsichs, Narren- oder Taschenkrankheit der Zwetschge, Schrotschuss

Konzentration : 0.25 - 0.4% Anwendung : beim Austrieb

Falscher Mehltau der Rebe

Konzentration : 0.4% 2 Anwendung : Abschlussbehandlung spätestens Ende August, nur bei starkem Befallsdruck

Falscher Mehltau der Rebe Teilwirkung : echter Mehltau der Rebe, Graufäule (Botrytis cinerea)

Konzentration : 0.125% 2,3,4 Anwendung : in Tankmischung mit Folpetoder Dichlofluanid-haltigen

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Präparaten Nebenwirkung : Rotbrenner Gemüsebau Aubergine, Tomaten Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Fruchtfäule, SeptoriaBlattfleckenkrankheit der Tomate/ Aubergine

Konzentration 0.65 - 1% Wartefrist : 3 Tage

2,5

Aubergine, Tomaten Bakterielle Fleckenkrankheit, Bakterielle Tomatenwelke

Konzentration : 0.65 - 1% Wartefrist : 3 Tage

2

Bohnen

Teilwirkung : Bohnenbrand, Fettfleckenkrankheit

Konzentration : 0.25% Wartefrist : 3 Wochen

6

Gurken

Teilwirkung : Eckige Blattfleckenkrankheit, Falscher Mehltau der Gurke

Konzentration : 0.25% Wartefrist : 3 Wochen

6

Karotten

Alternaria-Möhrenschwärze

Konzentration : 0.65 - 1% Wartefrist : 3 Wochen

2,5

Knollensellerie, Stangensellerie

Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries

Konzentration : 0.65 - 1% Wartefrist : 3 Wochen

2,5

Kohlarten

Teilwirkung : Adernschwärze

Konzentration : 0.25%

7

Rande

Cercospora- und RamulariaBlattfleckenkrankheiten

Konzentration : 0.65 - 1% Wartefrist . 3 Wochen

2,5

Schwarzwurzel

Weisser Rost der Schwarzwurzel

Konzentration : 0.65 - 1% 2,8 Wartefrist : 3 Wochen

Feldbau Kartoffeln

Kraut- und Fruchtfäule

Aufwandmenge : 4 kg/ha

2,9, 10

Wartefrist : 3 Wochen Anwendung : 2 Behandlungen pro Jahr (3.2 kg Cu/ha)

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Nur bei starkem Befall und bei anfälligen Sorten.

2 = Höchstens 4 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr.

3 = Auch für die Luftapplikation.

4 = Nach der Blüte bis spätestens Mitte August.

5 = In Tankmischung mit organischen Fungiziden genügt die Hälfte der Aufgeführten Konzentration.

6 = Vorsicht wegen Phytotoxizität !

5761

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

7 = Nur zur Anzucht von Jungpflanzen.

8 = Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr.

9 = Spritzabstände 7-10 Tage zu anderen Kontaktfungiziden.

10 = Wartefrist für Frühkartoffeln : 2 Wochen.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5762

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 53 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Kupfer (als Hydroxid) 24%

Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Cyprus

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1601 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9655 Vertreiber: Agrosol, Via Filippo Mordani 2, 48100 Ravenna Liquiram idrossido Schweizerische Zulassungsnummer: I-1604 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8580 Vertreiber: Terranalisi, Via Donizetti 2/A, 44042 Cento Rame azurro formila 2 Schweizerische Zulassungsnummer: I-1605 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8531 Vertreiber: Agrimix, Viale Città d'Europa, 144 Roma Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Obstbau Brombeere, Himbeere

Rutenkrankheit der Brombeere, Rutenkrankheit der Himbeere

Konzentration: 0.75 ­ 1.2% 1 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: vor der Blüte und nach der Ernte

53

(*)

SR 916.161

5763

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Erdbeere

Blattfleckenkrankheiten auf Erdbeeren

Kernobst

Schorf des Kernobstes

Konzentration: 0.45 - 0.75% 1 Anwendung: vor der Blüte und nach der Ernte Wartefrist: 3 Wochen Konzentration: 0.15 ­ 3% 1 Anwendung: Austriebsspritzung Konzentration: 0.075-0.15% 1 Anwendung: vor der Blüte, als Zusatz zu Netzschwefel oder zu org. Fungiziden

Kirsche

Bakterienbrand der Kirsche

Rote Johannisbeere, Blattfallkrankheit der Schwarze Johannisbeeren Johannisbeere

Konzentration: 0.3 ­ 0.45% 1,2 Anwendung: beim Blattfall Konzentration: 0.45-0.75% 1 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: unmittelbar nach der Blüte und nach der Ernte

Steinobst

Kräuselkrankheit des Pfirsichs, Narren- oder Taschenkrankheit der Zwetschge [bei Austriebsspritzung], Schrotschuss

Konzentration: 0.3 ­ 0.45% 1 Anwendung: beim Austrieb

Weinbau Reben

Falscher Mehltau der Rebe

Konzentration: 0.45% 1 Anwendung: Abschlussbehandlung spätestens Ende August, nur bei starkem Befallsdruck

Reben

Falscher Mehltau der Rebe Teilwirkung:

Konzentration: 0.15% 1,3,4 Anwendung: In Tankmischung mit Folpetoder Dichlofluanid-haltigen Präparaten

Echter Mehltau der Rebe, Graufäule (Botrytis cinerea) Nebenwirkung: Rotbrenner Gemüsebau Aubergine, Tomaten Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Bakterielle Fleckenkrankheit, Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine

Konzentration: 0.75 ­ 1.2% 1,5 Wartefrist: 3 Tage

Karotten

Alternaria-Möhrenschwärze

Konzentration: 0.75 ­ 1.2% 1,5 Wartefrist: 3 Wochen

Knollensellerie, Stangensellerie

Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries

Konzentration: 0.75 ­ 1.2% 1,5 Wartefrist: 3 Wochen

5764

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Rande

Cercospora- und RamulariaBlattfleckenkrankheiten

Konzentration: 0.75 ­ 1.2% 1,5 Wartefrist: 3 Wochen

Schwarzwurzel

Weisser Rost der Schwarzwurzel

Konzentration: 0.75 ­ 1.2% Wartefrist: 3 Wochen

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Höchstens 4 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr.

2 = Nur bei starkem Befall und bei anfälligen Sorten.

3 = Auch für die Luftapplikation.

4 = Nach der Blüte bis spätestens Mitte August.

5 = In Tankmischung mit organischen Fungiziden genügt die Hälfte der aufgeführten Konzentration.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5765

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 54 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Captan 80%

Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte Merpan 80 WDG

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1806 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 93 00108 Vertreiber: MAKHTESHIM-AGAN FRANCE, Immeuble "Le Seine Saint-Germain", 12, bd des Iles,92137 Issy-les-Moulineaux Cédex

Merpan 80 WDG

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1804 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8102 Vertreiber: Bayer, Via Certosa 126, 20156 Milano

Microspor MGD

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1805 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8284 Vertreiber: Scam, Via Bellaria 164, 41050 S.Maria di Mugnano

Phytocape ultradispersible

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1802 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 94 00537 Vertreiber: BAYER S.A. (Division Agro), 49-51, quai de Dion-Bouton, 92815 Puteaux Cédex

54

SR 916.161

5766

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Lagerschorf des Apfels, Lentizellenfäulnis des Apfels, Schorf des Kernobstes

Konzentration: 0.15% Wartefrist: 3 Wochen

Steinobst

Schrotschuss

Konzentration: 0.15% Wartefrist: 3 Wochen

Kirsche

Bitterfäule der Kirsche, Sprühfleckenkrankheit der Kirsche

Konzentration: 0.15% Wartefrist: 3 Wochen

Weinbau allg.

Falscher Mehltau der Rebe

Konzentration: 0.15%

1,2

allg.

Weissfäule der Rebe

Konzentration: 0.2%

3

Obstbau Kernobst

(*)

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.

2 = Nach der Blüte in der Regel in Tankmischung mit Kupfer.

3 = Unmittelbar nach dem Hagelschlag, bis spätestens Mitte August.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

5767

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5768

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 55 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Captan 83%

Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Calirame PM

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1803 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 84 00202 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80,64150 Noguères

Captan 80 Kwizda

Schweizerische Zulassungsnummer: A-1801 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 1883 Vertreiber: F. Joh. Kwizda GmbH., Dr. Karl Lueger-Ring 6, 1011 Wien

Malvin

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1801 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 30983-00 Vertreiber: Tomen France S.A., 18 avenue de l'opéra, F-75001 Paris

Merpan

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1805 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 85 00219 Vertreiber: MAKHTESHIM-AGAN FRANCE, Immeuble "Le Seine Saint-Germain", 12, bd des Iles,92137 Issy-les-Moulineaux Cédex

55

SR 916.161

5769

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Phytocape 83

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1801 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 67 00295 Vertreiber: BAYER S.A. (Division Agro), 49-51, quai de Dion-Bouton, 92815 Puteaux Cédex

Sépicap

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1804 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 67 00408 Vertreiber: DU PONT DE NEMOURS (FRANCE) S.A., Dpt. Protection des Cultures, 137, rue de l'Université, 75334 PARIS Cédex 07

Sigma 83

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1808 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 89 00597 Vertreiber: TOMEN France S.A., 18, avenue de l'Opéra, 75001 PARIS

Sorene PB 83

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1807 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 3586 Vertreiber: Cyanamid, S.S.Pontina, 40 Pomezia

Ugécap 83

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1807 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 73 00097 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Lagerschorf des Apfels, Lentizellenfäulnis des Apfels, Schorf des Kernobstes

Konzentration: 0.15% Wartefrist: 3 Wochen

Kirsche

Bitterfäule der Kirsche, Sprühfleckenkrankheit der Kirsche

Konzentration: 0.15% Wartefrist: 3 Wochen

Steinobst

Schrotschuss

Konzentration: 0.15% Wartefrist: 3 Wochen

Weinbau allg.

Falscher Mehltau der Rebe

Konzentration: 0.15%

1,2

allg.

Weissfäule der Rebe

Konzentration: 0.2%

3

Obstbau Kernobst

5770

(*)

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.

2 = Nach der Blüte in der Regel in Tankmischungen mit Kupferpräpraten.

2 = Unmittelbar nach Hagelschlag, bis spätestens Mitte August.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5771

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 56 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Isoproturon 300g/l Fenoxapropethyl 16 g/l

Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Atlas

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1703 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 94 00233 Vertreiber: AgrEvo France S.A., Les Algorithmes - Bât. Thalès, Saint-Aubin,91197 Gif-sur-Yvette Cédex

Djinn

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1704 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 91 00452 Vertreiber: AgrEvo France S.A., Les Algorithmes - Bât. Thalès, Saint-Aubin,91197 Gif-sur-Yvette Cédex

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Feldbau Korn (Dinkel), Roggen, Sommergerste, Sommerweizen, 56

SR 916.161

5772

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Monocotyledonen

Aufwandmenge: 2.5 l/ha

(Ungräser)

Anwendung: Herbst und Frühjahr

(*)

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Triticale, Wintergerste, Winterweizen

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5773

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 57 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Folpet 25% Aluniniumfosetyl 50%

Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte Altigan flash

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1315 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00432 Vertreiber: RHÔNE-POULENC Agro France, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09

Kilim flash

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1314 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00434 Vertreiber: RHÔNE-POULENC Agro France, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09

Mikal flash

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1316 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 95 00649 Vertreiber: RHÔNE-POULENC Agro France, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09

57

SR 916.161

5774

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Weinbau allg.

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Falscher Mehltau der Rebe Teilwirkung: Graufäule (Botrytis cinerea)

Konzentration: 0.2%

1,2

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.

2 = Nicht mit Kupferpräparaten mischbar, Gefahr von Blattverbrennungen.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5775

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 58 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Glyphosat 363g/l

Formulierungstyp: SL (Wasserlösliches Konzentrat) 2. Handelsprodukte Cardinal

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1414 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32389-69 Vertreiber: Monsanto (Deutschland) GmbH, Immermannstr. 3, 40210 Düsseldorf

Compo Spezial-Unkrautvernichter Filatex Schweizerische Zulassungsnummer: D-1411 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32389-66 Vertreiber: Compo GMBH, Gildenstr. 38, Postfach 2107,48008 Münster Diserbello

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1401 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9049 Vertreiber: Copyr, Via di Giovi 6, 20032 Cormano

Durano

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1410 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32389-63 Vertreiber: Monsanto (Deutschland) GmbH, Immermannstr. 3, 40210 Düsseldorf

58

SR 916.161

5776

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Egret

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1413 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32389-68 Vertreiber: Monsanto (Deutschland) GmbH, Immermannstr. 3, 40210 Düsseldorf

Gallup

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1405 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04011-00 Vertreiber: Polyplant Limited, Lane End Road, P.O.Box 53, High Xycombe, Buckinghamshire HP12 4 HL (GB)

Glifene SL

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1402 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8656 Vertreiber: Chimiberg, Via Tonale 15, 24061 Albano S.Alessandro

Gligram

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1407 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04011-61 Vertreiber: Polyplant Limited, Lane End Road, P.O.Box 53, High Xycombe, Buckinghamshire HP12 4 HL (GB)

Gliphogan

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1404 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8085 Vertreiber: Isagro Italia, Pal. Raffaello - Vai Cassanese 224, 20090 Segrate

Glyfos

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1422 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04162-00 Vertreiber: Cheminova, P.O.Box 9,DK - 7620 Lemvig (Dänemark)

Glyfos

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1402 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 91 00154 Vertreiber: CHEMINOVA Agro France S.A., 119, avenue Pierre-Corneille, 69003 LYON

Glyper

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1408 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04378-00 Vertreiber: Austrital, Rua Trinta e Um de Janeiro, 80 A 5 E, P-9000 Funchal, Madeira (Portugal)

Glyphogan

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1404

5777

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 91 00537 Vertreiber: MAKHTESHIM-AGAN FRANCE, Immeuble "Le Seine Saint-Germain", 12, bd des Iles,92137 Issy-les-Moulineaux Cédex Keeper Spezial-Unkrautmittel

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1423 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04162-60 Vertreiber: Bayer Vital GmbH & Co. KG, Geschäftsbereich Pflanzenschutz, Postfach 100344,50443 Köln

Klinamon DP

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1405 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9246 Vertreiber: Du Pont, Via A.Volta 16, 20093 Cologno Monzese

Netground 30

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1407 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9204 Vertreiber: Sivam, Via Scarlatti 30, 20124 Milano

Potomac

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1403 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 94 00354 Vertreiber: CHEMINOVA Agro France S.A., 119, avenue Pierre-Corneille, 69003 LYON

Roundup

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1409 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32389-00 Vertreiber: Monsanto (Deutschland) GmbH, Immermannstr. 3, 40210 Düsseldorf

Roundup Bioflow

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1408 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8382 Vertreiber: Monsanto, Via Melchiorre Gioia, 20124 Milano

Roundup bioforce

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1405 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 92 00293 Vertreiber: MONSANTO S.A. (Division Agriculture), Europarc du Chêne, 11, rue Pascal,69673 Bron Cédex

Roundup biovert

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1406 Herkunftsland: Frankreich

5778

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Ausländische Zulassungsnummer: 94 00410 Vertreiber: MONSANTO S.A. (Division Agriculture), Europarc du Chêne, 11, rue Pascal,69673 Bron Cédex Roundup expert

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1407 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00243 Vertreiber: MONSANTO S.A. (Division Agriculture), Europarc du Chêne, 11, rue Pascal,69673 Bron Cédex

Roundup LB

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1417 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 03983-00 Vertreiber: Monsanto (Deutschland) GmbH, Immermannstr. 3, 40210 Düsseldorf

Roundup LB Plus

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1421 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04142-60 Vertreiber: Monsanto (Deutschland) GmbH, Immermannstr. 3, 40210 Düsseldorf

Roundup star

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1408 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00501 Vertreiber: MONSANTO S.A. (Division Agriculture), Europarc du Chêne, 11, rue Pascal,69673 Bron Cédex

Roundup Ultra

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1420 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04142-00 Vertreiber: Monsanto (Deutschland) GmbH, Immermannstr. 3, 40210 Düsseldorf

SAKI

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1415 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32389-70 Vertreiber: Monsanto (Deutschland) GmbH, Immermannstr. 3, 40210 Düsseldorf

Sikosto 360

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1401 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00451 Vertreiber: AGRIPHYT, 53, avenue de SaintAmand, 59300 Valenciennes

Solado Gold

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1412 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9056

5779

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Vertreiber: I.C.C. Siapa, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno Solstis

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1406 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04011-60 Vertreiber: Polyplant Limited, Lane End Road, P.O.Box 53, High Xycombe, Buckinghamshire HP12 4 HL (GB)

Spezial-Unkrautvernichter WeedexSchweizerische Zulassungsnummer: D-1412 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32389-67 Vertreiber: CELAFLOR GmbH, KonradAdenauerstr. 30, 55218 Ingelheim Stefes Mamba

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1416 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32389-71 Vertreiber: Austrital, Rua Trinta e Um de Janeiro, 80 A 5 E, P-9000 Funchal, Madeira (Portugal)

Sting 360

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1413 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4833 Vertreiber: Rhone Poulenc Agro, Viale Europa 11, 21040 Origgio

Taifun forte

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1419 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04044-00 Vertreiber: Feinchemie Schwebda GmbH, Strassburger Str. 5, 37269 Eschwege

Tender GB Ultra

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1418 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23981-00 Vertreiber: Monsanto (Deutschland) GmbH, Immermannstr. 3, 40210 Düsseldorf

Unkraut-Stop

Schweizerische Zulassungsnummer: D-1424 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04162-61 Vertreiber: W.Neudorff GmbH KG, an der Mühle 3, Postfach 1209,31857 Emmerthal

5780

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Obstbau Brombeere, Kernobst,Einjährige Dicotyledonen Steinobst

Weinbau Ertragsreben

(*)

Aufwandmenge: 2 - 3 l/ha

1,2,3, 4

(Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke

Brombeere, Kernobst,Mehrjährige Dicotyledonen Steinobst

Anwendung

Aufwandmenge: 4 - 10 l/ha 1,2,3, 4

(Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Einjährige Dicotyledonen

Aufwandmenge: 2 - 3 l/ha

1,2,3, 4

(Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Ertragsreben

Mehrjährige Dicotyledonen

Aufwandmenge: 4 - 10 l/ha 1,2,3, 4

(Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Gemüsebau Brache

Einjährige Dicotyledonen

Aufwandmenge: 2 - 3 l/ha

1,2,3, 5

(Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Brache

Mehrjährige Dicotyledonen

Aufwandmenge: 4 ­ 10 l/ha 1,2,3, 5

(Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Feldbau Brache, Frässaaten, Mulchsaaten

Einjährige Dicotyledonen

Aufwandmenge: 2 - 3 l/ha

1,2,3, 5

(Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke

5781

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Brache, Frässaaten,

Mehrjährige Dicotyledonen

Aufwandmenge: 4 - 10 l/ha 1,2,3, 5

Mulchsaaten

(Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Wiesen und Weiden Dicotyledonen (Unkräuter), Monocotyledonen (Ungräser)

Konzentration: 5 - 10 %

(*)

1,2,3, 5,6

Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Einzelstockbekämpfung; Handspritze; Handdochtgerät Konzentration: 0.5 - 1.5%

1,2,3, 5,6

Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Einzelstockbekämpfung; Rückenspritze Aufwandmenge: 4 - 10 l/ha 1,2,3, 5 Anwendung: Flächenbehandlung; vor Neuansaat Zierpflanzenbau Gehölze (ausserhalb Einjährige Dicotyledonen Forst), Stauden (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke

Aufwandmenge: 2 - 3 l/ha

1,2,3, 4

Gehölze (ausserhalb Mehrjährige Dicotyledonen Forst), Stauden (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 4 - 10 l/ha 1,2,3, 4

Pflanzen

Einjährige Dicotyledonen

Aufwandmenge: 2 - 3 l/ha

[ein- und zweijährige]

(Unkräuter),

1,2,3, 5

Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Pflanzen

Mehrjährige Dicotyledonen

[ein- und zweijährige]

(Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)

5782

Aufwandmenge: 4 - 10 l/ha 1,2,3, 5

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Forstwirtschaft Forstliche Pflanzgärten

Einjährige Dicotyledonen

Aufwandmenge: 2 - 3 l/ha

1,2,3, 4

(Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Forstliche Pflanzgärten

Mehrjährige Dicotyledonen

Aufwandmenge: 4 - 10 l/ha 1,2,3, 4

(Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Nichtkulturland Wege und Plätze

Einjährige Dicotyledonen

(gemäss StoV)

(Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke

Wege und Plätze

Mehrjährige Dicotyledonen

(gemäss StoV)

(Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 2 - 3 l/ha

1,2,3, 7

Aufwandmenge: 4 - 10 l/ha 1,2,3, 7

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Der Anwender ist eingehend über die Gefahr von Schäden zu informieren. Auf Verhütungsmöglichkeiten ist hinzuweisen.

2 = Keine Niederschläge während mindestens 6 Stunden nach der Behandlung.

3 = Angabe der Konzentration der Spritzbrühe bei Behandlung von Unkrautnestern in Abhängigkeit der Unkrautart.

4 = Anwendung spätestens bis Ende August. Es dürfen keine grünen Pflanzenteile und keine Reben mit niederen Schnittsystemen (Gobelets und tiefe Cordons usw.) behandelt werden.

5 = Anwendung bis spätestens 2 Wochen vor der Saat oder Pflanzung.

6 = 2 Wochen Wartefrist: bei Verfütterung an Rinder oder Galttiere.

7 = Gemäss Stoffverordnung (StoV), Anhang 4.3, kein Einsatz auf Dächern und Terrassen, Lagerplätzen, öffentlichen oder vom Bund subventionierten privaten Strassen, Wegen und Parkplätzen (ausgenommen National- und Kantonsstrassen).

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

5783

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5784

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 59 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Folpet 80%

Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte Acryptane ultradispersible

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1303 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00361 Vertreiber: BAYER S.A. (Division Agro), 49-51, quai de Dion-Bouton, 92815 Puteaux Cédex

Folpan 80 WDG

Schweizerische Zulassungsnummer: F-1304 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 93 00143 Vertreiber: MAKHTESHIM-AGAN FRANCE, Immeuble "Le Seine Saint-Germain", 12, bd des Iles,92137 Issy-les-Moulineaux Cédex

Folpan 80 WDG

Schweizerische Zulassungsnummer: I-1304 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8601 Vertreiber: Bayer, Via Certosa 126, 20156 Milano

59

SR 916.161

5785

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Obstbau Kernobst

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Lagerschorf des Apfels, Lentizellenfäulnis des Apfels, Schorf des Kernobstes

Konzentration : 0.125% 1 Anwendung: vor der Blüte Konzentration : 0.1% 1 Wartefrist : 3 Wochen Anwendung : nach der Blüte

Kernobst

Teilwirkung : Kelchfäule (Botrytis cinerea)

Konzentration : 0.1% Anwendung : 1-2 Applikationen während der Blüte

Steinobst

Bitterfäule der Kirsche, Schrotschuss, Sprühfleckenkrankheit der Kirsche

Konzentration : 0.125% Wartefrist : 3 Wochen

Flascher Mehltau der Rebe Teilwirkung : Graufäule (Botrytis cinerea). Nebenwirkung : Rotbrenner

Konzentration : 0.125%

allg.

Schwarzfleckenkrankheit der Rebe

Konzentration : 0.15% Anwendung : beim Austrieb

allg.

Weissfäule der Rebe

Konzentration : 0.15%

Krankheiten durch pathogene Bodenpilze

Konzentration : 0.12% Anwendung : bei Befall giessen

Weinbau allg.

Zierpflanzenbau allg.

Aufwandmenge : 150 - 300 g/m3 Anwendung : vorbeugend

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Nicht bei Birnen einsetzen.

2 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.

3 = Nach der Blüte in der Regel in Tankmischung mit Kupfer.

4 = Auch für die Luftapplikation.

5 = Unmittelbar nach Hagelschlag, bis spätestens Mitte August.

5786

2,3,4

5

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

5787

Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 60 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Chlorothalonil (TCPN) 40%

Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Bravo 500

Schweizerische Zulassungsnummer: D-2703 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23138-60 Vertreiber: Novartis Agro GmbH, Liebigstrasse 51-53, Postfach 110353,60038 Frankfurt

Cloral FL

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2702 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8199 Vertreiber: Terranalisi, Via Donizetti 2/A, 44042 Cento

Clortocaffaro Flow

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2705 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 7051 Vertreiber: Caffaro, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno

Clorval

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2708 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4699 Vertreiber: Chimiberg, Via Tonale 15, 24061 Albano S.Alessandro

Daconil 2787 Extra

Schweizerische Zulassungsnummer: D-2702

60

SR 916.161

5788

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23138-00 Vertreiber: Novartis Agro GmbH, Liebigstrasse 51-53, Postfach 110353,60038 Frankfurt Daconil 2787 Extra

Schweizerische Zulassungsnummer: D-2704 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23138-00 Vertreiber: ISK Biosciences, Avenue Louise 480-12 B, B-1050 Bruxelles

Ortoflo

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2714 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8829 Vertreiber: Chemia, Via Statale 327, 44040 Dosso

Talonil FL

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2717 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 6296 Vertreiber: Scam, Via Bellaria 164, 41050 S.Maria di Mugnano

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Weinbau allg.

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

Falscher Mehltau, Rotbrenner, Schwarzfleckenkrankheit der Rebe

Konzentration: 0.3% Anwendung: nur Vorblütebehandlungen

Gemüsebau Aubergine, Tomaten Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine

(*)

Konzentration: 0.3% Wartefrist: 3 Wochen

Karotten

Alternaria-Möhrenschwärze

Konzentration: 0.3% Wartefrist: 3 Wochen

Knollensellerie

Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries

Konzentration: 0.3% Wartefrist: 3 Wochen

Zwiebeln

Falscher Mehltau der Zwiebel

Konzentration: 0.3% Wartefrist: 3 Wochen

Spargel

Blattschwärze der Spargel

Konzentration: 0.3%

Speisepilze [Champignonkulturen]

Trockene Molle

Aufwandmenge: 4.5 ml/m2 1 Anwendung: nach dem Decken giessen

5789

Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel

Anwendungsgebiet

Feldbau Kartoffeln Weizen

Schaderreger / Wirkung

Anwendung

(*)

Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Knollenfäule

Aufwandmenge: 3 l/ha Wartefrist: 3 Wochen

2,3,6

Spelzenbräune und Braunfleckigkeit (Septoria nodorum)

Aufwandmenge: 3 l/ha

4,5

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = In 2 l Wasser. Dosierung gilt für schwarze Torferde.

2 = Spritzabstände 7 ­ 10 Tage.

3 = Erste Behandlung: wenn sich die Stauden in den Reihen berühren.

4 = Maximal 1 Behandlung gegen Ende des Aehrenschiebens bis zum Beginn der Blüte (DC 57-61).

5 = In septoriagefährdeten Lagen und bei anfälligen Sorten.

6 = Wartefrist für Frühkartoffeln: 2 Wochen.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.

Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.

2. August 1999

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger

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