Allgemeinverfügungen über die Aufnahme von Pflanzenschutzmitteln in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 1 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Folpet 30% Kupfer (als Oxychlorid) 15%
Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Cuprofal
Turbocuivre F
Turbofal PM
1
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1312 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 68 00415 Vertreiber: DU PONT DE NEMOURS (FRANCE) S.A., Dpt.
Protection des Cultures, 137, rue de l'Université, 75334 PARIS Cédex 07 Schweizerische Zulassungsnummer: F-1310 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 93 00365 Vertreiber: NOVARTIS Agro S.A. / Amethys, 14, blv.
Richelieu, BP 420,92845 Rueil-Malmaison Cédex Schweizerische Zulassungsnummer: F-1311 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 76 00422 Vertreiber: NOVARTIS Agro S.A. / Amethys, 14, blv.
Richelieu, BP 420,92845 Rueil-Malmaison Cédex
SR 916.161
1999-4795
5593
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Weinbau allg.
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Falscher Mehltau der Rebe Nebenwirkung: Rotbrenner
Konzentration: 0.3% Anwendung: Nach dem Abblühen bis spätestens Mitte August
1,2
Teilwirkung: Graufäule (Botrytis cinerea) Gemüsebau Knollensellerie, Stangensellerie
Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries
Aubergine, Tomaten Alternaria-Dürrfleckenkrankheit: Kraut- und Fruchtfäule, SeptoriaBlattfleckenkrankheit der Tomate / Aubergine
Konzentration: 0.2 0.3% 2 Wartefrist: 3 Wochen Konzentration : 0.2 0.3% 2 Wartefrist: 3 Tage
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Auch für die Luftapplikation 2 = Höchstens 4 kg Kupfer - Metall je Hektar und Jahr
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
5594
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5595
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 2 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Captan 50%
Formulierungstyp:
WP (Wasserdispergierbares Pulver)
2. Handelsprodukte Captan-STI
Captocide
Clomitane
Seftal 50 PB
2
SR 916.161
5596
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1801 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 7884 Vertreiber: Agrosol, Via Filippo Mordani 2, 48100 Ravenna Schweizerische Zulassungsnummer: I-1802 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 3282 Vertreiber: New Agri, Via G.Bovio 110, 65100 Pescara Schweizerische Zulassungsnummer: I-1803 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 3819 Vertreiber: Chimiberg, Via Tonale 15, 24061 Albano S.Alessandro Schweizerische Zulassungsnummer: I-1806 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 5302 Vertreiber: Sepran, Via Fossangio Z.I Sud, 36033 Isola Vicentina
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Lagerschorf des Apfels, Lentizellenfäulnis des Apfels, Schorf des Kernobstes
Konzentration: 0.25% Wartefrist: 3 Wochen
Kirsche
Bitterfäule der Kirsche, Sprühfleckenkrankheit der Kirsche
Konzentration: 0.25% Wartefrist: 3 Wochen
Steinobst
Schrotschuss
Konzentration: 0.25% Wartefrist: 3 Wochen
Weinbau allg.
Falscher Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.25%
1,2
allg.
Weissfäule der Rebe
Konzentration: 0.3%
3
Obstbau Kernobst
(*)
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
2 = Nach der Blüte in der Regel in Tankmischungen mit Kupferpräparaten.
3 = Unmittelbar nach Hagelschlag, bis spätestens Mitte August.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher 5597
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
10. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5598
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 3 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Folpet 50%
Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Folcal
Folfal 50
Folpan
Folpazid
3
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1306 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 92 00425 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80, 64150 Noguères Schweizerische Zulassungsnummer: F-1305 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 95 00488 Vertreiber: CAPISCOL, Green Park Bât. B, 149, avenue du Golf, 34672 Baillargues Schweizerische Zulassungsnummer: F-1307 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 85 00206 Vertreiber: MAKHTESHIM-AGAN FRANCE, Immeuble "Le Seine Saint-Germain", 12, bd des Iles,92137 Issy-lesMoulineaux Cédex Schweizerische Zulassungsnummer: A-1302 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 1898 Vertreiber: Agrolinz Melamin GmbH, St.-Peter-Strasse 25, 4021 Linz
SR 916.161
5599
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Folpet 50
Foltan STI
Foltane
Foltazip LD
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1305 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 6368 Vertreiber: Boracchini, Via Martiri di Pizzocalvo, 40068 San Lazzaro di Savena Schweizerische Zulassungsnummer: I-1306 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4787 Vertreiber: Agrosol, Via Filippo Mordani 2, 48100 Ravenna Schweizerische Zulassungsnummer: F-1308 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 69 00381 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex Schweizerische Zulassungsnummer: F-1309 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 97 00300 Vertreiber: RHÔNE-POULENC LEADAGRO, 55, avenue René Cassin, CP 310, 69337 LYON Cédex 09
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Obstbau Kernobst
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Lagerschorf des Apfels, Lentizellenfäulnis des Apfels, Schorf des Kernobstes
Konzentration: 0.2% 1 Anwendung: vor der Blüte Konzentration: 0.15% 1 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: nach der Blüte
Kernobst
Teilwirkung: Kelchfäule (Botrytis cinerea)
Konzentration: 0.15% Anwendung: 1 2 Applikationen während der Blüte
Steinobst
Bitterfäule der Kirsche, Schrotschuss, Sprühfleckenkrankheit der Kirsche
Konzentration: 0.2% Wartefrist: 3 Wochen
Falscher Mehltau der Rebe Teilwirkung: Graufäule (Botrytis cinerea) Nebenwirkung: Rotbrenner
Konzentration: 0.2%
Schwarzfleckenkrankheit der Rebe
Konzentration: 0.25% 3 Anwendung: beim Austrieb
Weinbau allg.
allg.
5600
2,3,4
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
allg.
Weissfäule der Rebe
Konzentration: 0.25%
5
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Nicht bei Birnen einsetzen.
2 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
3 = Nach der Blüte in der Regel in Tankmischung mit Kupfer.
4 = Auch für die Luftapplikation.
5 = Unmittelbar nach Hagelschlag, bis spätestens Mitte August
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5601
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 4 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Mineralöl / Petroleum oils 98.8%
Formulierungstyp: EC (Emulsionskonzentrat) 2. Handelsprodukte UFO (Ultra Fine Oil)
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1201 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8882 Vertreiber: Intrachem Italia, Via XXV Aprile 44, 24050 Grassobio
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Obstbau allg.
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Austernschildläuse, Birnenpockenmilbe,
Konzentration: 3.5% Anwendung: Austrieb (Stadium B-C)
Frostspanner, Napfschildläuse, Spinnmilben Konzentration: 3.5% Aufwandmenge: 70 l/ha Anwendung: Stadium B-C Konzentration: 2% Aufwandmenge: 40 l/ha Anwendung: Stadium C3-D
4
SR 916.161
5602
(*)
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Konzentration: 1% Aufwandmenge: 20 l/ha Anwendung: Stadium D3-E Weinbau allg.
Teilwirkung: Spinnmilben
Konzentration: 2% Anwendung: Austriebsstadium D
Nebenwirkung: Kräuselmilbe, Pockenmilbe Spinnmilben Nebenwirkung:
Konzentration: 1% Anwendung: Austriebsstadium E
Kräuselmilbe, Pockenmilbe
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5603
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 5 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Kupfer (als Kalkpräparat) 20%
Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Bouillie bordelaise Phyteurop
Bouillie bordelaise RSR
Bouillie bordelaise Sédagri
Bouillie bordelaise Siapa
5
SR 916.161
5604
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1609 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 69 00376 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex Schweizerische Zulassungsnummer: F-1606 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 62 00075 Vertreiber: ELF ATOCHEM AGRI S.A., 1, rue des Frères-Lumière, BP 9,78373 Plaisir Cédex Schweizerische Zulassungsnummer: F-1608 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 70 00043 Vertreiber: RHÔNE-POULENC LEADAGRO, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09 Schweizerische Zulassungsnummer: F-1604 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 97 00394 Vertreiber: CAFFARO France, Parc de Haute Technologie Antony II, 17, rue Georges Besse,92160 Antony
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Bouillie bordelaise Tradi-agri
Bouillie MOP 20
Cuprix 20
Fisons bouillie bordelaise
Super bouillie Macclesfield 80
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1610 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 78 00586 Vertreiber: TRADI-AGRI, 38, avenue Hoche, 75008 PARIS Schweizerische Zulassungsnummer: F-1605 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 83 00286 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80,64150 Noguères Schweizerische Zulassungsnummer: F-1611 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 94 00034 Vertreiber: VITAL (Manufacture des engrais), Route de Bédarrides, BP 12,84320 Entraiguessur-Sorgue Schweizerische Zulassungsnummer: F-1607 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 79 00206 Vertreiber: SCAC-FISONS S.A., La Galboisière, 37705 Saint-Pierre-des Corps Cédex Schweizerische Zulassungsnummer: F-1603 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 75 00716 Vertreiber: AGTROL INTERNATIONAL, 85, quai de Brazza, BP 55,33016 Bordeaux Cédex
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Obstbau Kernobst
Schorf des Kernobstes
Konzentration: 0.25 0.5% 5 Anwendung: beim Austrieb Konzentration: 0.125 5 0.25% Anwendung: vor der Blüte, als Zusatz zu Netzschwefel
Steinobst
Kräuselkrankheit des Pfirsichs, Narren- oder Taschenkrankheit der Zwetschge, Schrotschuss
Konzentration: 0.5 0.75% 5 Anwendung: beim Austrieb
Kirsche
Bakterienbrand der Kirsche
Konzentration: 0.5 0.75% 5,7 Anwendung: beim Blattfall
Erdbeere
Blattfleckenkrankheiten auf Erdbeeren
Konzentration: 0.25 0.75%5 Anwendung: vor der Blüte und nach der Ernte
5605
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Brombeere, Himbeere
Rutenkrankheit der Brombeere, Rutenkrankheit der Himbeere
Konzentration: 0.5 1.3% 5 Anwendung: vor der Blüte und nach der Ernte
Ribes Arten
Blattfallkrankheit der Johannisbeeren
Konzentration: 0.25 0.75%5 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: unmittelbar nach der Blüte und nach der Ernte
Falscher Mehltau der Rebe Nebenwirkung: Rotbrenner
Konzentration: 0.25% 1,2,5 Anwendung: In Tankmischung mit Folpetoder Dichlofluanid-haltigen Präparaten
Weinbau allg.
(*)
Teilwirkung: Echter Mehltau der Rebe, Graufäule (Botrytis cinerea) allg.
Falscher Mehltau der Rebe
Gemüsebau Aubergine, Tomaten Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine
Konzentration: 0.75% 5 Anwendung: Abschlussbehandlung spätestens Ende August, nur bei starkem Befallsdruck
Konzentration: 1.3 1.8% Wartefrist: 3 Tage
5,6
Aubergine, Tomaten Teilwirkung: Bakterielle Fleckenkrankheit, Bakterielle Tomatenwelke
Konzentration: 1.3 1.8% Wartefrist: 3 Tage
5
Knollensellerie, Stangensellerie
Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries
Konzentration: 1.3 1.8% Wartefrist: 3 Wochen
5,6
Karotten
Alternaria-Möhrenschwärze
Konzentration: 1.3 1.8% Wartefrist: 3 Wochen
5,6
Schwarzwurzel
Weisser Rost der Schwarzwurzel
Konzentration: 1.3% Wartefrist: 3 Wochen
4,5
Rande
Cercospora- und Ramularia Blattfleckenkrankheiten
Konzentration: 1.3 1.8% Wartefrist: 3 Wochen
5,6
Kohlarten
Teilwirkung: Adernschwärze
Konzentration: 0.5%
5,8
Bohnen
Teilwirkung: Bohnenbrand, Fettfleckenkrankheit
Konzentration: 0.5% Wartefrist: 3 Wochen
5,9
5606
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Gurken
Teilwirkung: Eckige Blattfleckenkrankheit, Falscher Mehltau der Gurke
Konzentration: 0.5% Wartefrist: 3 Wochen
5,9
Kraut- und Knollenfäule
Aufwandmenge: 17.5 kg/ha 3,5, Wartefrist: 3 Wochen 10
Feldbau Kartoffeln
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Auch für die Luftapplikation.
2 = Nach der Blüte bis spätestens Mitte August.
3 = Spritzabstände 7 10 Tage zu anderen Kontaktfungiziden.
4 = Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
5 = Höchstens 4 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr.
6 = In Tankmischung mit organischen Fungiziden genügt die Hälfte der aufgeführten Konzentration.
7 = Nur bei starkem Befall und bei anfälligen Sorten.
8 = Nur zur Anzucht von Jungpflanzen.
9 = Vorsicht wegen Phytotoxizität!
10 = Wartefrist für Frühkartoffeln: 2 Wochen.
11 = Reinheitsanforderung: Maximalgehalte Arsen, Blei resp. Cadmium: 50 mg As/kg Cu, 250 mg Pb/kg Cu, 50 mg Cd/kg Cu.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
5607
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5608
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 6 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Aluminiumfosetyl (Fosetyl-Al) 80%
Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Aliette
Aliette
Allum
Arpel
Epal 80
6
Schweizerische Zulassungsnummer: A-2201 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2139 Vertreiber: Rhône-Poulenc Agro Deutschland GmbH, EmilHoffmann-Strasse 1A, 50996 Köln Schweizerische Zulassungsnummer: D-2201 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 33099-00 Vertreiber: Rhone-Poulenc AGRO GmbH, Emil-Hoffmann-Str.
1a, 50996 Köln Schweizerische Zulassungsnummer: I-2201 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9523 Vertreiber: Agrosol, Via Filippo Mordani 2, 48100 Ravenna Schweizerische Zulassungsnummer: I-2202 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8639 Vertreiber: Scam, Via Bellaria 164, 41050 S.Maria di Mugnano Schweizerische Zulassungsnummer: I-2203 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9469 Vertreiber: Agrimport, Via Piani 1, 39100 Bolzano
SR 916.161
5609
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Fosim 80 PB
Schweizerische Zulassungsnummer: I-2204 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8768 Vertreiber: Agrimix, Viale Città d'Europa, 144 Roma Manaus Schweizerische Zulassungsnummer: I-2205 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9552 Vertreiber: Rocca Frutta, Via Ravenna 1114, 44040 Gaibana Serit Schweizerische Zulassungsnummer: I-2206 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8533 Vertreiber: Caffaro, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno Spezial-Pilzfrei Aliette Schweizerische Zulassungsnummer: D-2202 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 33099-60 Vertreiber: CELAFLOR GmbH, Konrad-Adenauerstr.
30, 55218 Ingelheim Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Obstbau Birne
Erdbeere
Gemüsebau Kopfsalate Kürbisgewächse (Cucurbitaceae) Zierpflanzenbau allg.
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Teilwirkung: Birnenblütenbrand
Konzentration: 0.3% Aufwandmenge: 4.8 kg/ha Anwendung: Behandlungen vom Austrieb bis zum Abblühen
Rhizomfäule der Erdbeeren, Rote Wurzelfäule der Erdbeeren
Konzentration: 0.5 0.75% 1,2 Aufwandmenge: 5 7.5 kg/ha Anwendung: spritzen oder giessen
Falscher Mehltau des Salats
Aufwandmenge: 2 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen
Falscher Mehltau der Gurke
Konzentration: 0.2% Aufwandmenge: 2 4 kg/ha Wartefrist: 3 Tage
Falscher Mehltau [Peronospora, Albugo, Bremia], Krankheiten durch pathogene Bodenpilze
Konzentration: 0.2 0.3% Anwendung: spritzen Konzentration: 0.5% Anwendung: giessen
5610
(*)
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Nur vor der Blüte und nach der Ernte.
2 = Max. 4 Behandlungen pro Jahr.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5611
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 7 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Mancozeb 80%
Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Agrizeb 80
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1501 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9468 Vertreiber: Agrimport, Via Piani 1, 39100 Bolzano
Agrizèbe
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1501 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 91 00219 Vertreiber: BOURGEOIS (Ets.), BP 7, 80380 Villers-Bretonneux
Asar 80
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1502 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 697 Vertreiber: Isagro Italia, Pal. Raffaello - Vai Cassanese 224, 20090 Segrate
Cifozeb
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1505 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 7598 Vertreiber: Cifo, Via Oradour 6, 40016 S.Giorgio di Piano
Déquiman MZ
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1504
7
SR 916.161
5612
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 87 00259 Vertreiber: ELF ATOCHEM AGRI S.A., 1, rue des Frères-Lumière, BP 9,78373 Plaisir Cédex Déquizèbe MZ
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1505 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 89 00303 Vertreiber: ELF ATOCHEM AGRI S.A., 1, rue des Frères-Lumière, BP 9,78373 Plaisir Cédex
Dithane M 45
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1512 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 63 00001 Vertreiber: ROHM AND HAAS FRANCE S.A., La Tour de Lyon, 185, rue de Bercy,75579 PARIS Cédex 12
Dithane M-45
Schweizerische Zulassungsnummer: A-1509 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 1042-1 Vertreiber: Fertimport GmbH, Wienerbergstrasse 3, 1100 Wien
Dithane M-45
Schweizerische Zulassungsnummer: A-1510 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 1042 Vertreiber: Rohm and Haas Austria GmbH., Diefenbachgasse 35-41, 1150 Wien
Dithane M-45
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1507 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 3793 Vertreiber: Rhone Poulenc Agro, Viale Europa 11, 21040 Origgio
Dithane SH
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1513 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00305 Vertreiber: ROHM AND HAAS FRANCE S.A., La Tour de Lyon, 185, rue de Bercy,75579 PARIS Cédex 12
Enozeb
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1508 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 6148 Vertreiber: Agroqualità, Via Sempione 195, 20016 Pero
Field 80
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1510 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 6059
5613
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Vertreiber: New Agri, Via G.Bovio 110, 65100 Pescara Fungi MZ
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1511 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1424 Vertreiber: Sivam, Via Scarlatti 30, 20124 Milano
Ivory
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1502 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 97 00581 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80,64150 Noguères
Korzèbe 80 PM
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1517 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00546 Vertreiber: TRADI-AGRI, 38, avenue Hoche, 75008 PARIS
Leadazèbe
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1515 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 98 00104 Vertreiber: RHÔNE-POULENC LEADAGRO, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09
M 70
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1515 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 3322 Vertreiber: Du Pont, Via A.Volta 16, 20093 Cologno Monzese
Manatane
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1516 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4613 Vertreiber: Dow Agrosciences B.V., Via d'Azeglio 25, 20123 Bologna
Manconyl 80
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1506 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 95 00605 Vertreiber: ELF ATOCHEM AGRI S.A., 1, rue des Frères-Lumière, BP 9,78373 Plaisir Cédex
Mancoplus 80 PM
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1511 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00545 Vertreiber: J.S.B. (JOHN ET STEPHEN B.), 38, avenue Hoche, 75008 PARIS
Mancospor 80 PB
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1517
5614
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 3494 Vertreiber: Agricoltura Italia, Corso Umberto Ix 92, 74100 Taranto Manezine 80
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1518 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 356 Vertreiber: Agronova, Via Massarenti 221/6, 10138 Bologna
Manzate 200
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1503 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 82 00167 Vertreiber: DU PONT DE NEMOURS (FRANCE) S.A., Dpt. Protection des Cultures, 137, rue de l'Université, 75334 PARIS Cédex 07
Mazeb
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1519 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 5381 Vertreiber: Bayer, Via Certosa 126, 20156 Milano
Micene MZ
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1522 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 3516 Vertreiber: Sipcam, Via Sempione 195, 20016 Pero
Micosep 80
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1523 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4580 Vertreiber: Sepran, Via Fossangio Z.I Sud, 36033 Isola Vicentina
Micostop
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1524 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9397 Vertreiber: Valbrenta Chemicals, Via Cristoforo Colombo 5, 30030 Vigonovo
Micozeb 45
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1525 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1187 Vertreiber: Terranalisi, Via Donizetti 2/A, 44042 Cento
Milcozèbe
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1514 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 87 00177
5615
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Vertreiber: ROHM AND HAAS FRANCE S.A., La Tour de Lyon, 185, rue de Bercy,75579 PARIS Cédex 12 Miltoxan
Schweizerische Zulassungsnummer: A-1511 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 1708 Vertreiber: RWA Raiffeisen Ware Austria reg.
Genossenschaft mbH, Wienerbergstrasse 3, 1100 Wien
Nemispor
Schweizerische Zulassungsnummer: A-1512 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2028 Vertreiber: afaplant HandelsgmbH., St. Peter Hauptstrasse 40, 8042 Graz
Nospor 80 S
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1527 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 6682 Vertreiber: Agrosol, Via Filippo Mordani 2, 48100 Ravenna
Penncozeb
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1507 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 81 00198 Vertreiber: ELF ATOCHEM AGRI S.A., 1, rue des Frères-Lumière, BP 9,78373 Plaisir Cédex
Penncozeb
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1528 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 779 Vertreiber: Elf Atochem Agri, Via Chiaramonti 52, 47023 Cesena
Penncozeb
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1506 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23588-00 Vertreiber: Elf Atochem Agri B.V., Postbus 60 30,Nl-3196 XH Vondelingenplaat/Rt
Pennzèbe
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1508 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 89 00300 Vertreiber: ELF ATOCHEM AGRI S.A., 1, rue des Frères-Lumière, BP 9,78373 Plaisir Cédex
Phytox MZ 80
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1531 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1228 Vertreiber: Chimiberg, Via Tonale 15, 24061 Albano S.Alessandro
5616
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Poli MZ 80
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1532 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8407 Vertreiber: Guaber, Via P.Gobetti 4, 40050 Funo
Topnèbe
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1516 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 79 00390 Vertreiber: TOP S.A., Place du 14 Juillet, 80380 Villers-Bretonneux
Trimanoc 80 WP
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1509 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 92 00416 Vertreiber: ELF ATOCHEM AGRI S.A., 1, rue des Frères-Lumière, BP 9,78373 Plaisir Cédex
Triziman M
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1510 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 84 00499 Vertreiber: ELF ATOCHEM AGRI S.A., 1, rue des Frères-Lumière, BP 9,78373 Plaisir Cédex
ZM 80
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1539 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1981 Vertreiber: Scam, Via Bellaria 164, 41050 S.Maria di Mugnano
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Obstbau Kernobst Steinobst Weinbau allg.
allg.
Gemüsebau allg.
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Schorf des Kernobstes Wartefrist: 3 Wochen
Konzentration: 0.15%
Rost der Zwetschge, Schrotschuss
Konzentration: 0.2% Wartefrist: 3 Wochen
Falscher Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.25%
1
Rotbrenner, Schwarzfäule, Schwarzfleckenkrankheit der Rebe
Konzentration: 0.3%
1,2
Bodenbürtige Krankheiten (Keimlinge, Anzucht von Jungpflanzen)
Konzentration: 0.2 - 0.3%
3
Aubergine, Tomaten Alternaria spp., Kraut- und Fruchtfäule,
(*)
Konzentration: 0.2 - 0.3% Wartefrist: 3 Wochen
5617
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine Bohnen
Brennfleckenkrankheit der Bohne, Rost der Bohne
Konzentration: 0.3% 4 Aufwandmenge: 2 - 3 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen
Karotten
Alternaria-Möhrenschwärze
Konzentration: 0.3% Aufwandmenge: 2 - 3 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen
Knollensellerie, Stangensellerie
Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries
Konzentration: 0.3% Aufwandmenge: 2 - 3 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen
Kohlarten [nur Anzucht von Setzlingen]
Falscher Mehltau
Konzentration: 0.3%
Kopfsalat
Falscher Mehltau des Salats
Aufwandmenge: 1.6 kg/ha
Spargel
Blattschwärze der Spargel
Konzentration: 0.2 0.3%
Zwiebeln
Falscher Mehltau der Zwiebel
Konzentration: 0.3% Aufwandmenge: 2 3 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen
Falscher Mehltau des Hopfens [Sekundärinfektionen]
Konzentration: 0.2% Wartefrist: 5 Wochen Anwendung: Ab Austrieb bis zum Beginn der Blüte
6
Kartoffeln Kraut- und Knollenfäule
Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Wartefrist: 3 Wochen
Aufwandmenge: 3 kg/ha
7,8,9
Tabak
Blauschimmel des Tabaks
Konzentration: 0.2% Wartefrist: 3 Wochen
Blattfleckenpilze, Falscher Mehltau, Rostpilze
Konzentration: 0.2 0.3%
allg.
Krankheiten durch pathogene Bodenpilze
Aufwandmenge: 500 g/m3
Nadelgehölze (Koniferen)
Föhrenschütte, Kiefernschütte
Konzentration: 0.4%
Primeln
Ramularia-Blattfleckenkrankheit an Primeln
Konzentration: 0.2%
Rosen Wacholder [in Baumschulen]
Sternrusstau der Rosen Gitterrost
Konzentration: 0.2 0.3% Konzentration: 0.4%
Feldbau Hopfen
Zierpflanzenbau allg.
5618
Aufwandmenge: 2 3 kg/ha 5
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Zier- und Sportrasen Krankheiten durch pathogene Bodenpilze
Anwendung
(*)
Konzentration: 0.2 0.3%
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
2 = Auch für 1 Luftapplikation pro Jahr.
3 = Nur im Spritz- oder Sprühverfahren; darf nicht angegossen werden.
4 = Unter Glas und Plastik: Wartefrist 1 Woche.
5 = Maximale Aufwandmenge je Spritzung: 16 g je Are. Nur zur Anzucht von Jungpflanzen. Anwendung bis spätestens 14 Tage nach der Pflanzung an den definitiven Standort.
6 = Behandlungen im Abstand von 8 - 12 Tagen.
7 = Spritzabstände 7 - 10 Tage.
8 = Erste Behandlung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
9 = Wartefrist für Frühkartoffeln: 2 Wochen.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
5619
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5620
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 8 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Folpet 40% Metalaxyl 10%
Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Eucritt F
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1302 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4799 Vertreiber: I.C.C. Siapa, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno
Ridomil combi
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1308 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4720 Vertreiber: Novartis Protezione Piante, S.S.233 Km 20.500, 21040 Origgio
Ridomil combi WP 50
Schweizerische Zulassungsnummer: A-1301 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2135 Vertreiber: Novartis Agro GmbH, Brunner Strasse 59, Obj. 59, 1235 Wien
8
SR 916.161
5621
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Obstbau Himbeere
Wurzelsterben der Himbeere
Konzentration : 0.5% 1,2,3 Aufwandmenge : 4 l/Laufmeter Anwendung : 40-50 cm breit giessen
Weinbau allg.
Falscher Mehltau der Rebe
Konzentration : 0.2%
4,5,6, 7
Teilwirkung : Graufäule (Botrytis cinerea) Nebenwirkung : Rotbrenner
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Nur vor der Blüte und nach der Ernte.
2 = In stark verseuchten Böden Wirkung ungenügend.
3 = Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
4 = Auch für die Luftapplikation.
5 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Ende Juli.
6 = Nach der Blüte in der Regel in Tankmischung mit Kupfer.
7 = Max. 3 Behandlungen pro Jahr.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochte-
5622
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
nen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5623
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 9 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Mancozeb 64% Metalaxyl 8%
Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Eucritt
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1509 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4865 Vertreiber: I.C.C. Siapra, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno Galben M 8-65 Schweizerische Zulassungsnummer: I-1512 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 5756 Vertreiber: Isagro Italia, Pal. Raffaello - Vai Cassanese 224, 20090 Segrate Galben M 8-65 blu Schweizerische Zulassungsnummer: I-1513 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 5759 Vertreiber: Isagro Italia, Pal. Raffaello - Vai Cassanese 224, 20090 Segrate Mexil MZ Schweizerische Zulassungsnummer: I-1520 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8748 Vertreiber: Scam, Via Bellaria 164, 41050 S.Maria di Mugnano Mixidan MZ Schweizerische Zulassungsnummer: I-1526 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9317 Vertreiber: Caffaro, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno 9
SR 916.161
5624
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Ridomil MZ WP 72 Schweizerische Zulassungsnummer: A-1503 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2136 Vertreiber: Novartis Agro GmbH, Brunner Strasse 59, Obj. 59, 1235 Wien Ridomil MZ Schweizerische Zulassungsnummer: I-1533 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4711 Vertreiber: Novartis Protezione Piante, S.S.233 - Km 20.500, 21040 Origgio Ridomol MZ Schweizerische Zulassungsnummer: A-1504 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2136-1 Vertreiber: Agria HandelsgmbH., Prosdorf 30, 8081 Heiligenkreuz a. Waasen Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Gartenbau Aubergine, Tomaten Kraut- und Fruchtfäule
Anwendung
(*)
Konzentration : 0.25% Aufwandmenge : 2.5 - 3.5 kg/ha Wartefrist : 3 Wochen
1
Kopfsalat, Lattich
Falscher Mehltau des Salats
Konzentration : 0.1 - 0.25% 2 Aufwandmenge : 2 - 2.5 kg/ha
Zwiebeln
Falscher Mehltau der Zwiebel
Konzentration : 0.1 - 0.25% 1 Aufwandmenge : 2.5 kg/ha Wartefrist : 3 Wochen Anwendung : Sommer, maximal 3 Behandlungen
Feldbau Hopfen
Falscher Mehltau des Hopfens
Anfwandmenge : 2.5 g/l Wasser Wartefrist : 2 Wochen
Kartoffeln
Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Knollenfäule
Aufwandmenge : 2.5 kg/ha 4,5,6, 7 Anwendung : maximal 3 Behandlungen bis spätestens 31. Juli
Blauschimmel des Tabaks
Aufwandmenge . 2.5 kg/ha 1 Anwendung : Sommer
Blattfleckenpilze, falscher Mehltau [Peronospora, Albugo], Rostpilze
Konzentration : 0.25% Aufwandmenge : 2.5 g/l Wasser
Tabak Zierpflanzenbau allg.
3
5625
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = max .3 Behandlungen pro Jahr.
2 = 1-2 Behandlungen bis spätestens 14 Tage nach der Pflanzung, letzte Behandlung nur mit niedriger Konzentration.
3 = Maximal 3 Anwendungen im Abstand von 10-14 Tagen. Wechsel zu Kontaktprodukt spätestens 7 Tage nach letzter Ridomil-Fitorex-Anwendung.
4 = Die Packungen sind mit folgender gut sichtbaren Aufschrift zu versehen : ,,Achtung !
Dieses Präparat enthält ein Phenylamid-Fungizid. Gegen diese Fungizid-Gruppe sind resistente Kraut- und Knollenfäule-Pilzstämme aufgetreten."
5 = Mit Phenylamid-Fungiziden dürfen maximal 3 aufeinanderfolgende Behandlungen pro Jahr bis spätestens 31. Juli durchgeführt werden. Spritzabstände maximal 14 Tage bei nacheinander folgenden Behandlungen.
6 = Keine Anwendung in Saatkartoffeln. Keine Anwendung bei Kartoffeln, die unter Plastikfolien angezogen werden.
7 = Erste Behandlung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5626
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 10 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Folpet 450g/l Ofurace 60.4 g/l
Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Caltan LM
Vamin LM
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1302 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 90 00377 Vertreiber: AgrEvo France S.A., Les Algorithmes - Bât. Thalès, Saint-Aubin,91197 Gif-sur-Yvette Cédex Schweizerische Zulassungsnummer: F-1301 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 90 00378 Vertreiber: AgrEvo France S.A., Les Algorithmes - Bât. Thalès, Saint-Aubin,91197 Gif-sur-Yvette Cédex
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Weinbau allg.
Falscher Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.2%
1,2,3, 4
Nebenwirkung: Rotbrenner Teilwirkung: Graufäule (Botrytis cinerea)
10
SR 916.161
5627
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Auch für die Luftapplikation.
2 = Nach dem Abblühen in der Regel in Tankmischung mit Kupfer.
3 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Ende Juli.
4 = max. 3 Behandlungen pro Jahr.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5628
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 11 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Mancozeb 455g/l
Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Dithane LF
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1519 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 77 00288 Vertreiber: ROHM AND HAAS FRANCE S.A., La Tour de Lyon, 185, rue de Bercy,75579 PARIS Cédex 12
Dithane M-45 flüssig
Schweizerische Zulassungsnummer: A-1513 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2096 Vertreiber: Rohm and Haas Austria GmbH., Diefenbachgasse 35-41, 1150 Wien
Vondoflo
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1518 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 90 00799 Vertreiber: ELF ATOCHEM AGRI S.A., 1, rue des Frères-Lumière, BP 9,78373 Plaisir Cédex
11
SR 916.161
5629
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Obstbau Kernobst
Schorf des Kernobstes
Konzentration: 0.25% Wartefrist: 3 Wochen
Rost der Zwetschge, Schrotschuss
Konzentration: 0.35% Wartefrist: 3 Wochen
Falscher Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.45% 7 Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August
Rotbrenner, Schwarzfleckenkrankheit der Rebe, Schwarzfäule
Konzentration: 0.55%
Alternaria-Möhrenschwärze
Konzentration: 0.35 - 0.55% Wartefrist: 3 Wochen
Steinobst Weinbau allg.
allg.
Gemüsebau Karotten
(*)
1
Aubergine, Tomaten Alternaria spp., Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine
Konzentration: 0.35 - 0.55% Wartefrist: 3 Wochen
Kohlarten [nur Anzucht von Setzlingen]
Falscher Mehltau
Konzentration: 0.35 - 0.55%
Zwiebeln
Falscher Mehltau der Zwiebel
Konzentration: 0.35 - 0.55% Wartefrist: 3 Wochen
Knollensellerie, Stangensellerie
Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries
Konzentration: 0.35 - 0.55% Wartefrist: 3 Wochen
Bohnen
Brennfleckenkrankheit der Bohne, Rost der Bohne
Konzentration: 0.35 - 0.55% 2 Wartefrist: 3 Wochen
Kopfsalat
Falscher Mehltau des Salats
Konzentration: 0.35%
Spargel
Blattschwärze der Spargel
Konzentration: 0.55%
allg.
Bodenbürtige Krankheiten (Keimlinge, Anzucht von Jungpflanzen)
Konzentration: 0.55%
4
Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Knollenfäule
Aufwandmenge: 5 l/ha Wartefrist: 3 Wochen
5,6,8
Blauschimmel des Tabaks
Konzentration: 0.35% Wartefrist: 3 Wochen
Feldbau Kartoffeln Tabak
5630
3
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Auch für 1 Luftapplikation pro Jahr.
2 = Unter Glas und Plastik: Wartefrist 1 Woche.
3 = Maximale Aufwandmenge je Spritzung: 28 ml je Are. Nur zur Anzucht von Jungpflanzen. Anwendung bis spätestens 14 Tage nach der Pflanzung an den definitiven Standort.
4 = Nur im Spritz- oder Sprühverfahren; darf nicht angegossen werden.
5 = Spritzabstände 7 - 10 Tage.
6 = Erste Behandlung: wenn sich die Stauden in den Reihen berühren.
7 = Nach der Blüte in der Regel in Tankmischung mit Kupfer.
8 = Wartefrist für Frühkartoffeln: 2 Wochen.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5631
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 12 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Schwefel 99%
Formulierungstyp: DP (Staub) 2. Handelsprodukte Fluidosoufre
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1101 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 51 00219 Vertreiber: ELF ATOCHEM AGRI S.A., 1, rue des FrèresLumière, BP 9,78373 Plaisir Cédex
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Obstbau Apfel
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Echter Mehltau des Apfels/der Birne Aufwandmenge: 25-40kg/ha Wartefrist 3 Wochen
Weinbau Reben
Echter Mehltau der Rebe
Gemüsebau Kürbisgewächse (Cucurbitaceae)
Echter Mehltau der Kürbisgewächse Aufwandmenge: 25-40kg/ha Wartefrist 3 Wochen
12
SR 916.161
5632
(*)
Aufwandmenge: 25-40kg/ha 1 Wartefrist 3 Wochen
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5633
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 13 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Schwefel 70% Kupfer (als Hydroxid) 2.50%
Formulierungstyp: DP (Staub) 2. Handelsprodukte Soufre charge cuprique BOB
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1129 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 40 00328 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80,64150 Noguères
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Weinbau allg.
Echter Mehltau der Rebe,
Aufwandmenge: 20 30 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen
2
Falscher Mehltau der Rebe Gemüsebau Karotten
Alternaria-Möhrenschwärze
Aufwandmenge: 20 30 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen
1
Sellerie
Septoria-Blattfleckenkrankheit
Aufwandmenge: 20 30 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen
1
des Selleries
13
SR 916.161
5634
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Aubergine, Tomaten Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Bakterielle Fleckenkrankheit, Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine Rande
Cercospora- und Ramularia Blattfleckenkrankheiten
Schwarzwurzel
Weisser Rost der Schwarzwurzel
Zwiebeln
Falscher Mehltau der Zwiebel
Anwendung
(*)
Aufwandmenge: 20 30 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen
1
Aufwandmenge: 20 30 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen
1
Aufwandmenge: 20 30 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen
1
Aufwandmenge: 20 30 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen
1
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Nur im Hausgarten 2 = Nach der Blüte bis spätestens Mitte August
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
5635
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5636
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 14 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Metamitron 70%
Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte Betamur M
Schweizerische Zulassungsnummer: I-2001 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9071 Vertreiber: Caffaro, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno
Betatron 70 WDG
Schweizerische Zulassungsnummer: I-2003 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9104 Vertreiber: Chemia, Via Statale 327, 44040 Dosso
Bitron DF
Schweizerische Zulassungsnummer: I-2004 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8884 Vertreiber: Scam, Via Bellaria 164, 41050 S.Maria di Mugnano
Goltix ultradispersible
Schweizerische Zulassungsnummer: F-2001 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 79 00732 Vertreiber: BAYER S.A. (Division Agro), 49-51, quai de Dion-Bouton, 92815 Puteaux Cédex
14
SR 916.161
5637
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Goltix WG
Schweizerische Zulassungsnummer: A-2001 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 1894 Vertreiber: Bayer Austria GmbH Geschäftsbereich für Pflanzenschutz, Lerchenfelder Gürtel 9-11, 1164 Wien
Goltix WG
Schweizerische Zulassungsnummer: D-2001 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 42601-00 Vertreiber: Bayer Vital GmbH & Co. KG, Geschäftsbereich Pflanzenschutz, Postfach 100344,50443 Köln
Grizzli WP
Schweizerische Zulassungsnummer: F-2004 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 91 00553 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex
Kekor
Schweizerische Zulassungsnummer: I-2006 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8345 Vertreiber: I.C.C. Siapra, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno
Summum
Schweizerische Zulassungsnummer: F-2006 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 94 00033 Vertreiber: TRADI-AGRI, 38, avenue Hoche, 75008 PARIS
Tornado
Schweizerische Zulassungsnummer: I-2007 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8638 Vertreiber: Feinchemie, Via Albere 20, 37138 Verona
Volcan
Schweizerische Zulassungsnummer: I-2008 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8530 Vertreiber: Sipcam, Via Sempione 195, 20016 Pero
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Gemüsebau Rande
5638
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter),
Aufwandmenge: 4 kg/ha Anwendung: Nachauflauf
1
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Feldbau Futterrübe, Zuckerrübe
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 5 kg/ha Anwendung: Nachauflauf
2,3
Einjährige Dicotyledonen
Aufwandmenge: 5 kg/ha
4
(Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Anwendung: Frühjahr: Vorund Nachauflauf
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Sandiger, schwach humoser Boden.
2 = Mittelschwerer, schwach humoser Boden.
3 = Schwerer, schwach humoser Boden.
4 = Splitanwendung möglich (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5639
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 15 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Mancozeb 64% Benalaxyl 8%
Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Benazeb M 8-65
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1504 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9126 Vertreiber: Agrosol, Via Filippo Mordani 2, 48100 Ravenna
Galben M
Schweizerische Zulassungsnummer: A-1505 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2394 Vertreiber: afaplant HandelsgmbH., St. Peter Hauptstrasse 40, 8042 Graz
Galben M 8-65
Schweizerische Zulassungsnummer: A-1506 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2394-1 Vertreiber: Agria HandelsgmbH., Prosdorf 30, 8081 Heiligenkreuz a. Waasen
Tairel M 8-65
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1534 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 6477 Vertreiber: Sipcam, Via Sempione 195, 20016 Pero
15
SR 916.161
5640
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Tairel M 8-65 blu
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1535 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 6476 Vertreiber: Sipcam, Via Sempione 195, 20016 Pero
Trecatol
Schweizerische Zulassungsnummer: A-1507 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2394-2 Vertreiber: Agria HandelsgmbH., Prosdorf 30, 8081 Heiligenkreuz a. Waasen
Trécatol
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1520 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 89 00677 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Gemüsebau Zwiebeln
Falscher Mehltau der Zwiebel
Aufwandmenge: 2.5 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Sommer, maximal 3 Behandlungen
Feldbau Kartoffeln
Alternaria-Dürrflecken-
Aufwandmenge: 2.5 kg/ha
krankheit, Kraut- und
Anwendung: Maximal 3 Behandlungen bis spätestens 31. Juli
Knollenfäule Tabak
Blauschimmel des Tabaks
(*)
1,2,3, 4
Aufwandmenge: 2.5 kg/ha Anwendung: Sommer
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Die Packungen sind mit folgender gut sichtbaren Aufschrift zu versehen: Achtung!
Dieses Präparat enthält ein Phenylamid-Fungizid. Gegen diese Fungizid-Gruppe sind resistente Kraut- und Knollenfäule-Pilzstämme aufgetreten.
2 = Mit Phenylamid-Fungiziden dürfen maximal 3 aufeinanderfolgende Behandlungen pro Jahr bis spätestens 31. Juli durchgeführt werden. Spritzabstände maximal 14 Tage bei nacheinander folgenden Behandlungen.
3 = Keine Anwendung in Saatkartoffeln. Keine Anwendung bei Kartoffeln, die unter Plastikfolien angezogen werden.
4 = Erste Behandlung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
5641
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5642
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 16 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Chlorothalonil (TCPN) 30% Propiconazol 5%
Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Sambarin
Schweizerische Zulassungsnummer: D-2701 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23705-00 Vertreiber: Novartis Agro GmbH, Liebigstrasse 51-53, Postfach 110353,60038 Frankfurt
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Braunrost (Zwergrost), Echter Mehltau an Getreide, Netzfleckenkrankheit, Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit
Aufwandmenge : 2 l/ha
1,2
Weizen
Braunrost
Aufwandmenge : 2 l/ha
2,3,4
Weizen
Echter Mehltau an Getreide
Aufwandmenge : 2 l/ha
2,3,5
Weizen
Gelbrost
Aufwandmenge : 2 l/ha Anwendung : bei Befallsbeginn
2,3,6
Feldbau Gerste
16
SR 916.161
5643
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Weizen
Spelzenbräune und Braunfleckigkeit (Septoria nodorum)
Aufwandmenge : 2 l/ha
2,3,7
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Maximal 1 Anwendung ab dem Einknotenstadium bis zum Beginn des Aehrenschiebens (DC 31-51), wenn mehr als 30% der obersten 3 vollentwickelten Blätter der Haupttriebe Befall aufweisen.
2 = Achtung, dieses Präparat enthält einen Wirkstoff der Gruppe der Triazole, Beratungsunterlagen beachten.
3 = Maximal 1 Behandlung vom Fahnenblattstadium bis zum Beginn der Blüte (DC 39-61).
4 = Bei wenig anfälligen Sorten, wenn mehr als 20% der obersten 3 vollentwickelten Blätter der Haupttriebe Befall aufweisen. Bei stark anfälligen Sorten ab Befallsbeginn.
5 = Falls mehr als 30% der obersten 3 Blätter der Haupttriebe Befall aufweisen.
6 = Ab Befallsbeginn.
7 = In septoriagefährdeten Lagen und bei anfälligen Sorten. Behandlung ab Beginn des Aehrenschiebens bis zum Beginn der Blüte (DC 51-61).
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5644
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 17 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Isoproturon 500g/l
Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Alon flüssig
Schweizerische Zulassungsnummer: A-1703 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2181 Vertreiber: AgrEvo Austria VertriebsgmbH., Ignaz-Köck-Strasse 8, 1210 Wien
Arelon dispersion
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1706 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 82 00307 Vertreiber: AgrEvo France S.A., Les Algorithmes - Bât. Thalès, Saint-Aubin,91197 Gif-sur-Yvette Cédex
Arelon DS
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1701 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 5628 Vertreiber: Agrevo, Piazzale Stefano Turr 5, 20149 Milano
Arelon flüssig / liquide
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1711 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 33333-00 Vertreiber: Hoechst Schering AgrEvo GmbH, Zulassung Pflanzenschutz, Gebäude K607, 65926 Frankfurt
17
SR 916.161
5645
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Augur
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1713 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 82 00472 Vertreiber: RHÔNE-POULENC LEADAGRO, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09
Calipuron
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1709 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 90 00446 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80,64150 Noguères
Dinex Flo
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1719 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 88 00318 Vertreiber: TRADI-AGRI, 38, avenue Hoche, 75008 PARIS
Graminon 500 flüssig
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1705 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32482-00 Vertreiber: Novartis Agro GmbH, Liebigstrasse 51-53, Postfach 110353,60038 Frankfurt
Graminon 500 FW
Schweizerische Zulassungsnummer: A-1704 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2178 Vertreiber: Novartis Agro GmbH., Brunner Strasse 59, Obj. 59, 1235 Wien
Hora FLO
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1710 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 33183-61 Vertreiber: Novartis Agro GmbH, Liebigstrasse 51-53, Postfach 110353,60038 Frankfurt
HORA-Turon flüssig
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1708 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32482-60 Vertreiber: HORA Landwirtschaftliche Betriebsmittel GmbH, Liebigstrasse 51-53, Postfach 110353,60038 Frankfurt
IP Flo
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1714 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 81 00287 Vertreiber: RHÔNE-POULENC LEADAGRO, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09
5646
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Isoproturée LD
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1715 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 97 00346 Vertreiber: RHÔNE-POULENC LEADAGRO, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09
Iso-Stef GT
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1718 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00267 Vertreiber: STEFES FRANCE S.A., 21, avenue Eugène-Gazeau, 60300 Senlis
Madit dispersion
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1707 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 85 00683 Vertreiber: AgrEvo France S.A., Les Algorithmes - Bât. Thalès, Saint-Aubin,91197 Gif-sur-Yvette Cédex
Matara
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1710 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 95 00506 Vertreiber: MAKHTESHIM-AGAN FRANCE, Immeuble "Le Seine Saint-Germain", 12, bd des Iles,92137 Issy-les-Moulineaux Cédex
Matin
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1717 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 88 00416 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex
Protugan
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1711 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 89 00153 Vertreiber: MAKHTESHIM-AGAN FRANCE, Immeuble "Le Seine Saint-Germain", 12, bd des Iles,92137 Issy-les-Moulineaux Cédex
Protur
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1702 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9617 Vertreiber: Socoa, Via Larga 34/2, 40138 Bologna
Quintil 500
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1712 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 99 00939 Vertreiber: PHYTORUS, P.A.. de la Malnoue, 57, bv. de l'Europe,77184 Emerainville
5647
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Stefes IPU 500
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1712 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 33333-61 Vertreiber: Stefes Agro GmbH, Ottostr. 5, Postfach 1450,50143 Kerpen
Strong 500
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1716 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 87 00638 Vertreiber: RHÔNE-POULENC LEADAGRO, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09
Strong 500
Schweizerische Zulassungsnummer: A-1706 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2362-1 Vertreiber: Fuchshuber Agrarhandel GmbH., Mühlbachstrasse 151, 4063 Hörsching
Tolkan FL
Schweizerische Zulassungsnummer: A-1705 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2362-2 Vertreiber: Intex HandelsgmbH., Bernardigasse 1, 4600 Wels
Tolkan FLO
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1709 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 33183-00 Vertreiber: Rhone-Poulenc AGRO GmbH, EmilHoffmann-Str. 1a, 50996 Köln
Turonex SC 50
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1708 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 90 00857 Vertreiber: AGRIPHYT, 53, avenue de SaintAmand, 59300 Valenciennes
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Einjährige Monocotyledonen
Aufwandmenge: 2 - 3 l/ha
1
(Ungräser)
Anwendung: DC 13-29
Sommergerste, Sommerweizen
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 2 - 2.3 l/ha 1 Anwendung: DC 13-29
Winterroggen
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 2 - 3 l/ha Anwendung: DC 13-25
Feldbau Korn (Dinkel), Triticale, Wintergerste, Winterweizen
5648
1
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Es ist darauf hinzuweisen, dass ausgesprochene Sandböden und Moorböden nicht behandelt werden dürfen
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5649
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 18 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Isoproturon 236g/l Pendimethalin 236g/l
Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Trump
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1703 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04137-00 Vertreiber: Cyanamid Agrar GmbH & Co. KG, Konrad-Adenauerstr. 30, Postfach 300,55209 Ingelheim
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Feldbau Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Einjährige Dicotyledonen
Aufwandmenge : 4-6 l/ha
(Unkräuter)
Anwendung : Herbst; Vorund früher Nachauflauf DC 13-25
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen
18
SR 916.161
5650
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge : 4-6 l/ha Anwendung : Frühjahr : Nachauflauf
(*)
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5651
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 19 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Mancozeb 75%
Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte Aspor WG
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1503 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9199 Vertreiber: Isagro Italia, Pal. Raffaello - Vai Cassanese 224, 20090 Segrate
Dithane DG
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1524 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 85 00075 Vertreiber: ROHM AND HAAS FRANCE S.A., La Tour de Lyon, 185, rue de Bercy,75579 PARIS Cédex 12
Dithane DG
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1506 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4552 Vertreiber: Rhone Poulenc Agro, Viale Europa 11, 21040 Origgio
Dithane Paysage
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1523 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 97 00164 Vertreiber: ROHM AND HAAS FRANCE S.A., La Tour de Lyon, 185, rue de Bercy,75579 PARIS Cédex 12
19
SR 916.161
5652
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Dithane Ultra WG
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1501 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 03924-00 Vertreiber: Rohm and Haas Deutschland GmbH, in der Kron 4, Postfach 940322,60461 Frankfurt
Dithane Ultra WG Ciba-Geigy
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1504 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 03924-62 Vertreiber: Novartis Agro GmbH, Liebigstrasse 51-53, Postfach 110353,60038 Frankfurt
Dithane Ultra WG Hoechst
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1503 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 03924-61 Vertreiber: Hoechst Schering AgrEvo GmbH, Zulassung Pflanzenschutz, Gebäude K607, 65926 Frankfurt
Dithane Ultra WG Spiess-Urania Schweizerische Zulassungsnummer: D-1502 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 03924-60 Vertreiber: C.F.Spiess und Sohn GmbH & Co., Hauptstrasse 4, Postfach 1260,67271 Kleinkarlbach Kor 80 DG
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1514 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 189 Vertreiber: Du Pont, Via A.Volta 16, 20093 Cologno Monzese
Micene DF
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1521 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8608 Vertreiber: Sipcam, Via Sempione 195, 20016 Pero
Penncozeb DG
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1521 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 87 00525 Vertreiber: ELF ATOCHEM AGRI S.A., 1, rue des Frères-Lumière, BP 9,78373 Plaisir Cédex
Penncozeb DG
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1529 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4199 Vertreiber: Elf Atochem Agri, Via Chiaramonti 52, 47023 Cesena
Stefes Mancofol
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1505 Herkunftsland: Deutschland
5653
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Ausländische Zulassungsnummer: 03924-63 Vertreiber: Stefes Agro GmbH, Ottostr. 5, Postfach 1450,50143 Kerpen Trimanoc DG
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1522 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 87 00702 Vertreiber: ELF ATOCHEM AGRI S.A., 1, rue des Frères-Lumière, BP 9,78373 Plaisir Cédex
ZM 75 DG
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1538 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8351 Vertreiber: Scam, Via Bellaria 164, 41050 S.Maria di Mugnano
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Hasen, Kaninchen [Schutz vor Hasenfrass]
Konzentration: 6% Anwendung: in Kombination mit 5% Ramag C (streichen oder spritzen)
2
Kernobst
Schorf des Kernobstes
Konzentration: 0.15% Wartefrist: 3 Wochen
Steinobst
Rost der Zwetschge, Schrotschuss
Konzentration: 0.2% Wartefrist: 3 Wochen
Falscher Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.25%
1
Rotbrenner, Schwarzfäule, Schwarzfleckenkrankheit der Rebe
Konzentration: 0.3%
1,2
Bodenbürtige Krankheiten (Keimlinge, Anzucht von Jungpflanzen)
Konzentration: 0.2 0.3%
3
Aubergine, Tomaten Alternaria spp., Kraut- und Fruchtfäule, SeptoriaBlattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine
Konzentration: 0.2 0.3% Wartefrist: 3 Wochen
Bohnen
Brennfleckenkrankheit der Bohne, Rost der Bohne
Konzentration: 0.3% 4 Aufwandmenge: 2 3 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen
Karotten
Alternaria-Möhrenschwärze
Konzentration: 0.3%
Obstbau allg.
1 1
Weinbau allg.
allg.
Gemüsebau allg.
5654
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Aufwandmenge: 2 3 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen Knollensellerie, Stangensellerie
Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries
Konzentration: 0.3% Aufwandmenge: 2 3 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen
Kohlarten [nur Anzucht von Setzlingen]
Falscher Mehltau
Konzentration: 0.3%
Kopfsalat
Falscher Mehltau des Salats
Aufwandmenge: 1.6 kg/ha
Spargel
Blattschwärze der Spargel
Konzentration: 0.2 0.3%
Zwiebeln
Falscher Mehltau der Zwiebel
Konzentration: 0.3% Aufwandmenge: 2 3 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen
Falscher Mehltau des Hopfens [Sekundärinfektionen]
Konzentration: 0.2% Wartefrist: 5 Wochen Anwendung: Ab Austrieb bis zum Beginn der Blüte
6
Kartoffeln
Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Knollenfäule
Aufwandmenge: 3 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen
7,8,9
Tabak
Blauschimmel des Tabaks
Konzentration: 0.2% Wartefrist: 3 Wochen
Blattfleckenpilze, Falscher Mehltau, Rostpilze
Konzentration: 0.2 - 0.3%
allg.
Krankheiten durch pathogene Bodenpilze
Aufwandmenge: 500 g/m 3
Nadelgehölze (Koniferen)
Föhrenschütte, Kiefernschütte
Konzentration: 0.4%
Primeln
Ramularia-Blattfleckenkrankheit an Primeln
Konzentration: 0.2%
Rosen
Sternrusstau der Rosen
Konzentration: 0.2 - 0.3%
Wacholder [in Baumschulen]
Gitterrost
Konzentration: 0.4%
Feldbau Hopfen
Zierpflanzenbau allg.
Aufwandmenge: 2 3 kg/ha
Zier- und Sportrasen Krankheiten durch pathogene Bodenpilze
5
Konzentration: 0.2 - 0.3%
5655
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
2 = Auch für 1 Luftapplikation pro Jahr.
3 = Nur im Spritz- oder Sprühverfahren; darf nicht angegossen werden.
4 = Unter Glas und Plastik: Wartefrist 1 Woche.
5 = Maximale Aufwandmenge je Spritzung: 16 g je Are. Nur zur Anzucht von Jungpflanzen. Anwendung bis spätestens 14 Tage nach der Pflanzung an den definitiven Standort.
6 = Behandlungen im Abstand von 8 12 Tagen.
7 = Spritzabstände 7 10 Tage.
8 = Erste Behandlung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
9 = Wartefrist für Frühkartoffeln: 2 Wochen.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5656
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 20 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Isoproturon 300g/l Bifenox 150g/l Mécoprop-P 145g/l
Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Foxtar D+
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1701 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 88 00852 Vertreiber: RHÔNE-POULENC Agro France, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Feldbau Korn (Dinkel), Winterweizen
Roggen, Triticale, Wintergerste
20
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 4 6 l/ha 1 Anwendung: DC 13-29
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 4 6 l/ha 1 Anwendung: DC 13-25
SR 916.161
5657
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Bei späten Anwendungen besteht erhöhte Gefahr für den Befall durch Septoria nodorum.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5658
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 21 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Dichlofluanid 50.5%
Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte Euparen WG
Schweizerische Zulassungsnummer: D-3001 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 03911-00 Vertreiber: Bayer Vital GmbH & Co. KG, Geschäftsbereich Pflanzenschutz, Postfach 100344,50443 Köln
Obst-Spritzmittel WG
Schweizerische Zulassungsnummer: D-3002 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 03911-60 Vertreiber: CELAFLOR GmbH, KonradAdenauerstr. 30, 55218 Ingelheim
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Obstbau Brombeere, HimbeereGraufäule (Botrytis cinerea) Brombeere, HimbeereTeilwirkung: Rutenkrankheit der
21
Anwendung
(*)
Konzentration: 0.25% Wartefrist: 2 Wochen Konzentration: 0.2 0.25% Aufwandmenge: 1.5 2.5 kg/ha
SR 916.161
5659
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Brombeere
Wartefrist: 2 Wochen
Erdbeere (Botrytis cinerea),
Graufäule Lederfäule an Erdbeeren
Konzentration: 0.2 0.25% Aufwandmenge: 1.5 2.5 kg/ha Wartefrist: 2 Wochen
Erdbeere
Teilwirkung: Blattfleckenkrankheiten auf Erdbeeren, Brennflecken und Fruchtfäule
Konzentration: 0.25 % Wartefrist: 2 Wochen
Erdbeere, Ribes Arten
Teilwirkung:
Konzentration: 0.2 0.25%
Echter Mehltau
Aufwandmenge: 1.5 2.5 kg/ha Wartefrist: 2 Wochen
Johannisbeeren
Mondscheinigkeit
Konzentration: 0.25% Wartefrist: 2 Wochen
Kernobst
Schorf des Kernobstes
Konzentration: 0.2% Wartefrist: 3 Wochen
Lagerfäule
Konzentration: 0.15% Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Spätbehandlung
Bitterfäule der Kirsche, Schrotschuss, Sprühfleckenkrankheit der Kirsche Teilwirkung: Blüten- und Zweigdürre (Monilia spp.)
Konzentration: 0.2% Wartefrist: 3 Wochen
Falscher Mehltau, Weissfäule der Rebe
Konzentration: 0.2%
1,2,3
Schwarzfleckenkrankheit der Rebe
Konzentration: 0.25%
1,2
Nebenwirkung: Spinnmilben
Konzentration: 0.2%
1,2
Teilwirkung: Echter Mehltau der Rebe, Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration: 0.2%
1,2
Marssonina-Blattflecken-
Konzentration: 0.2%
Kirsche
Weinbau allg.
allg.
Gemüsebau Salate
5660
(*)
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
[Winter-FreilandSalat]
krankheit
Wartefrist: 4 Wochen
(*)
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Behandlung beim Traubenschluss und beim Weichwerden der Beeren kombiniert mit Kupfer.
2 = Anwendung bis spätestens Mitte August.
3 = Auch für die Luftapplikation.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5661
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 22 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Isoproturon 75%
Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Alon
Schweizerische Zulassungsnummer: A-1701 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 1992 Vertreiber: AgrEvo Austria VertriebsgmbH., Ignaz-Köck-Strasse 8, 1210 Wien
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Feldbau Wintergerste, Winterweizen
Einjährige Monocotyledonen
Aufwandmenge: 1.5 - 2 1 kg/ha Anwendung: im Herbst, DC 13-29
(Ungräser) Winterroggen
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Sommergerste, Sommerweizen
22
SR 916.161
5662
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
(*)
Aufwandmenge: 1.5 - 2 kg/ha Anwendung: DC 13-25
1
Aufwandmenge: 1.5 kg/ha Anwendung: im Frühling, DC 13-29
1
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Es ist darauf hinzuweisen, dass ausgesprochene Sandböden und Moorböden nicht behandelt werden dürfen
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5663
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 23 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Mecoprop-P 335g/l Bromoxynil 112.5g/l Ioxynil 112.5g/l
Formulierungstyp: EC (Emulsionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Sokker
Schweizerische Zulassungsnummer: F-2406 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 91 00481 Vertreiber: PHYLAGRO France, Parc d'Affaires de Télébase, 2, rue Claude-Chappe,69771 SaintDidier-Au-Mont-D'Or Cédex
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Feldbau Sommergerste, Sommerweizen
Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 2 l/ha Anwendung: Nachauflauf Frühjahr DC 13-29
Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen
23
SR 916.161
5664
Anwendung: Nachauflauf Frühjahr DC 13-29
(*)
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5665
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 24 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Glyphosat 35%
Formulierungstyp: SL (Wasserlösliches Konzentrat) 2. Handelsprodukte Myrtos 400
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1406 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9102 Vertreiber: Agrosol, Via Filippo Mordani 2, 48100 Ravenna
Roundup Quattrocento
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1410 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 6250 Vertreiber: Monsanto, Via Melchiorre Gioia, 20124 Milano
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Feldbau Brache, Frässaaten,
Einjährige Dicotyledonen
Aufwandmenge: 1.5 - 2.5 l/ha
1,2,3, 4
Mulchsaaten
24
SR 916.161
5666
(Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Brache, Frässaaten,
Mehrjährige Dicotyledonen
Aufwandmenge: 3.5 - 9 l/ha 1,2,3, 4
Mulchsaaten
(Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Wiesen und Weiden Dicotyledonen (Unkräuter) und Monocotyledonen (Ungräser)
Konzentration: 5 - 10%
(*)
1,2,3, 4,5
Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Einzelstockbekämpfung; Handspritze; Handdochtgerät Konzentration: 0.5 - 1.5%
1,2,3, 4,5
Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Einzelstockbekämpfung; Rückenspritze Aufwandmenge: 3 - 7 l/ha
1,2,3, 4
Anwendung: Flächenbehandlung; vor Neuansaat
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Der Anwender ist eingehend über die Gefahr von Schäden zu informieren. Auf Verhütungsmöglichkeiten ist hinzuweisen.
2 = Keine Niederschläge während mindestens 6 Stunden nach der Behandlung.
3 = Angabe der Konzentration der Spritzbrühe bei Behandlung von Unkrautnestern in Abhängigkeit der Unkrautart.
4 = Anwendung bis spätestens 2 Wochen vor der Saat oder Pflanzung.
5 = 2 Wochen Wartefrist: bei Verfütterung an Rinder oder Galttiere.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
5667
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5668
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 25 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Schwefel 80%
Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte Asulfa WG
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1104 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 30498-63 Vertreiber: Stähler Agrochemie GmbH & Co.
KG, Stader Elbstrasse 24-28, Postfach 2047,21660 Stade
Compo Mehltau-frei Kumulus WGSchweizerische Zulassungsnummer: D-1107 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32273-66 Vertreiber: Compo GMBH, Gildenstr. 38, Postfach 2107,48008 Münster Compo soufre
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1118 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 93 00135 Vertreiber: BASF Horticulture et Jardin, 49, avenue Georges-Pompidou, 92593 LevalloisPerret Cédex
Cosan-Super Kolloidnetschwefel Schweizerische Zulassungsnummer: A-1101 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 238 Vertreiber: AgrEvo Austria VertriebsgmbH., Ignaz-Köck-Strasse 8, 1210 Wien 25
SR 916.161
5669
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
HORA Thiovit
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1103 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 30498-62 Vertreiber: HORA Landwirtschaftliche Betriebsmittel GmbH, Liebigstrasse 51-53, Postfach 110353,60038 Frankfurt
Kolthior
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1113 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 76 00471 Vertreiber: NOVARTIS Agro S.A. / Amethys, 14, blv. Richelieu, BP 420,92845 RueilMalmaison Cédex
Kumulus DF
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1117 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 92 00214 Vertreiber: BASF FRANCE, 49, avenue Georges-Pompidou, 92593 Levallois-Perret Cédex
Kumulus DF
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1107 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1179 Vertreiber: Solplant, Via S.Sofia 21, 20122 Milano
Kumulus WG
Schweizerische Zulassungsnummer: A-1103 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 396 Vertreiber: Agrolinz Melamin GmbH., St.-PeterStrasse 25, 4021 Linz
Kumulus WG
Schweizerische Zulassungsnummer: A-1104 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 396-3 Vertreiber: Fertimport GmbH., Wienerbergstrasse 3, 1100 Wien
Kumulus WG
Schweizerische Zulassungsnummer: A-1105 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 396-2 Vertreiber: Landring Weiz Lagerhausgenossenschaft & Co. KG, Marburger Strasse 51, 8160 Weiz
Kumulus WG
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1105 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32273-00 Vertreiber: BASF Aktiengesellschaft, Länderbereich Deutschland, Postfach 120,67114 Limburgerhof
5670
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Kumulus WG Netzschwefel 80% Schweizerische Zulassungsnummer: A-1106 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 396-1 Vertreiber: Stöber Adalbert Landesprodukte, Mühlweg 101, 3492 Etsdorf am Kamp Netzschwefel WG
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1108 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32273-67 Vertreiber: CELAFLOR GmbH, KonradAdenauerstr. 30, 55218 Ingelheim
Netz-Schwefelit WG
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1106 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32273-60 Vertreiber: W.Neudorff GmbH KG, an der Mühle 3, Postfach 1209,31857 Emmerthal
Oïdiase spécial
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1114 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 93 00391 Vertreiber: NOVARTIS Agro S.A. / Amethys, 14, blv. Richelieu, BP 420,92845 RueilMalmaison Cédex
Phytosoufre super
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1115 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 78 00325 Vertreiber: BAYER S.A. (Division Agro), 49-51, quai de Dion-Bouton, 92815 Puteaux Cédex
Phytosoufre ultradispensable
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1116 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00174 Vertreiber: BAYER S.A. (Division Agro), 49-51, quai de Dion-Bouton, 92815 Puteaux Cédex
Plantisoufre SP
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1112 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 86 00679 Vertreiber: AgrEvo France S.A., Les Algorithmes - Bât. Thalès, Saint-Aubin,91197 Gif-sur-Yvette Cédex
Rhodiasoufre express
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1121 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 86 00470 Vertreiber: PHYLAGRO France, Parc d'Affaires de Télébase, 2, rue Claude-Chappe,69771 SaintDidier-Au-Mont-D'Or Cédex
5671
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Sofril GD
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1122 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 91 00533 Vertreiber: RHÔNE-POULENC Agro France, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09
Sofril WDG
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1112 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1583 Vertreiber: Elf Atochem Agri, Via Chiaramonti 52, 47023 Cesena
Sufran WG
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1102 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 30498-61 Vertreiber: Urania Agrochem GmbH, Heidenkampsweg 77, Postfach 106220,20042 Hamburg
Sulfol LS
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1110 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 97 00455 Vertreiber: DU PONT DE NEMOURS (FRANCE) S.A., Dpt. Protection des Cultures, 137, rue de l'Université, 75334 PARIS Cédex 07
Thiovit
Schweizerische Zulassungsnummer: A-1108 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2632 Vertreiber: Novartis Agro GmbH., Brunner Strasse 59, Obj. 59, 1235 Wien
Thiovit "Microbilles"
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1120 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 73 00387 Vertreiber: NOVARTIS AGRO S.A. PARTHENA, 14, blv. Richelieu, BP 420,92845 Rueil-Malmaison Cédex
Thiovit Sandoz
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1101 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 30498-00 Vertreiber: Novartis Agro GmbH, Liebigstrasse 51-53, Postfach 110353,60038 Frankfurt
Thiovit WG
Schweizerische Zulassungsnummer: A-1109 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 56 Vertreiber: Novartis Agro GmbH., Brunner Strasse 59, Obj. 59, 1235 Wien
5672
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Zolfo WG Bayer
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1129 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4491 Vertreiber: Bayer, Via Certosa 126, 20156 Milano
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Obstbau Kernobst
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Echter Mehltau des Apfels/ der Birne Teilwirkung: Schorf des Kernobstes
Konzentration: 0.75% Anwendung: beim Austrieb
(*)
Konzentration: 0.5 - 0.75% 1 Anwendung: vor der Blüte Konzentration: 0.3 - 0.5% Anwendung: nach der Blüte
Steinobst
Schrotschuss
Konzentration: 0.75% 5 Anwendung: vor der Blüte Konzentration: 0.3 - 0.5% 5 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: nach der Blüte
Pfirsich/Nektarinen Echter Mehltau des Pfirsichs, Schorf des Pfirsichs
Konzentration: 0.3 - 0.5% Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: nach der Blüte
Erdbeere
Echter Mehltau an Erdbeeren
Konzentration: 0.2 - 0.4%
Brombeere
Brombeermilbe
Konzentration: 2% Anwendung: während der Winterruhe
3
Konzentration: 1% 2 Anwendung: nach Austrieb, bei Trieblänge 10-15 cm Weinbau allg.
Echter Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.1 - 0.2% 4 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: bis spätestens Mitte August Konzentration: 0.3 - 0.4% 4.7 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: bis spätestens Mitte August
allg.
Kräuselmilbe, Pockenmilbe
Konzentration: 2% Anwendung: Austriebspritzung
5673
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Gemüsebau Kürbisgewächse Cucurbitaceae)
Echter Mehltau der Kürbisgewächse
Konzentration: 0.1 - 0.2% Wartefrist: 3 Tage
Zierpflanzenbau allg.
Echter Mehltau
Konzentration: 0.1 - 0.2% Aufwandmenge: 1 - 2 g/l Wasser
Kirschlorbeer
Schrotschuss
Konzentration: 0.1 - 0.2% Aufwandmenge: 1 - 2 g/l Wasser
(*)
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Nachblütespritzungen nur bei schwefelverträglichen Sorten.
2 = Bei stärkerem Befall zweite Behandlung.
3 = Keine Anwendung von der Blüte bis zur Ernte.
4 = Auch für die Luftapplikation.
5 = Aprikosen sind schwefelempfindlich, keine Behandlungen.
6 = Maximal 15 Anwendungen im Abstand von ca. 7 Tagen.
7 = In Lagen mit stärkerem Befall.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
5674
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5675
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 26 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Schwefel 80%
Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Bazol C
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1102 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4306 Vertreiber: Guaber, Via P.Gobetti 4, 40050 Funo
Cosan S
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1103 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 6246 Vertreiber: I.C.C. Siapra, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno
Crittovit
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1104 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1049 Vertreiber: I.C.C. Siapra, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno
Elosal
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1105 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1881 Vertreiber: Agrevo, Piazzale Stefano Turr 5, 20149 Milano
Kolsol 80
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1106 Herkunftsland: Italien
26
SR 916.161
5676
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Ausländische Zulassungsnummer: 3944 Vertreiber: Sivam, Via Scarlatti 30, 20124 Milano Microthiol
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1109 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 14 Vertreiber: Elf Atochem Agri, Via Chiaramonti 52, 47023 Cesena
Microthiol
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1126 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 50 00014 Vertreiber: ELF ATOCHEM AGRI S.A., 1, rue des Frères-Lumière, BP 9,78373 Plaisir Cédex
Oidiol
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1110 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1942 Vertreiber: Tecniterra, Via Tiepolo 9, 20090 Segrate
Primosol bagnabile 80
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1111 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 5080 Vertreiber: Eurozolfi, Z.Ind 14'Strada - Angolo 3'st, 95100 Catania
Sofrital
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1128 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 66 00449 Vertreiber: VITAL (Manufacture des engrais), Route de Bédarrides, BP 12,84320 Entraiguessur-Sorgue
Solfiren 80
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1113 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4601 Vertreiber: Ital-Agro, Via Cravero 110, 10095 Grugliasco
Solfo Cer
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1123 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 83 00489 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80,64150 Noguères
Solfo M
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1124 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 52 00079 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80,64150 Noguères
5677
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Soufrèbe spécial
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1125 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 91 00661 Vertreiber: CYANAMID Agro, 14, chemin du Professeur-Deperet, 69160 Tassin-la-Demi-Lune
Soufrugec
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1127 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 67 00157 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex
STI-Koll 80
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1114 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4673 Vertreiber: Agrosol, Via Filippo Mordani 2, 48100 Ravenna
Sulfolac WP
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1115 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 6657 Vertreiber: New Agri, Via G.Bovio 110, 65100 Pescara
Sulfur 80
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1116 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1947 Vertreiber: Chemia, Via Statale 327, 44040 Dosso
Supracol
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1117 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1705 Vertreiber: Tecniterra, Via Tiepolo 9, 20090 Segrate
Thiamon 80
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1118 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 3924 Vertreiber: Du Pont, Via A.Volta 16, 20093 Cologno Monzese
Tiofol WP
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1119 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9619 Vertreiber: New Agri, Via G.Bovio 110, 65100 Pescara
Tiosam 80
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1121 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8928
5678
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Vertreiber: Ind.chim.Scarmagnan, Via Roma 29, 37046 Minerbe Tiosol 80
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1122 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 230 Vertreiber: Sipcam, Via Sempione 195, 20016 Pero
Tiovit
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1123 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 2923 Vertreiber: Novartis Protezione Piante, S.S.233 Km 20.500, 21040 Origgio
Utazolfo
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1124 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 3730 Vertreiber: Caffaro, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno
Zeta 80
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1125 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 7550 Vertreiber: Cifo, Via Oradour 6, 40016 S.Giorgio di Piano
Zolfo 80
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1126 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 7936 Vertreiber: Kollant, Via C.Colombo 7, 30030 Vigonovo
Zolfo Flor P.B. 80
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1127 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 5117 Vertreiber: Eurozolfi, Z.Ind 14'Strada - Angolo 3'st, 95100 Catania
Zolfo Micro 80
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1128 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8666 Vertreiber: Caffaro, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno
Zolvis 80
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1130 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4292 Vertreiber: Manica, Via all'Adige 4, 38068 Rovereto
Zolvis 80 colloidale
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1131 Herkunftsland: Italien 5679
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Ausländische Zulassungsnummer: 4286 Vertreiber: Terranalisi, Via Donizetti 2/A, 44042 Cento
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Obstbau Brombeere
Brombeermilbe
Konzentration : 2% Anwendung : Austriebsspritzung
(*)
Konzentration : 1% Anwendung : nach Austrieb, 1 bei Trieblänge 10-15 cm Erdbeere
Echter Mehltau an Erdbeeren
Konzentration : 0.2 - 0.4% 2
Kernobst
Echter Mehltau des Apfels/der Birne. Teilwirkung : Schorf des Kernobstes
Konzentration : 0.75% Anwendung : beim Austrieb Konzentration : 0.5 - 0.75% 3 Anwendung : vor der Blüte Konzentration : 0.3 - 0.5% Anwendung : nach der Blüte
Pfirsich / Nektarinen Echter Mehltau des Pfirsichs, Schorf des Pfirsichs
Konzentration : 0.3 - 0.5% Wartefrist : 3 Wochen Anwendung : nach der Blüte
Steinobst
Konzentration : 0.75% 4 Anwendung : vor der Blüte
Schrotschuss
Konzentration : 0.3 - 0.5% 4 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung : nach der Blüte Weinbau allg.
Echter Mehltau der Rebe
Konzentration : 0.1 - 0.2% 5 Wartefrist : 3 Wochen Anwendung : bis spätestens Mitte August Konzentration : 0.3 - 0.4% 5,6 Wartefrist : 3 Wochen Anwendung : bis spätestens Mitte August
allg.
5680
Kräuselmilbe, Pockenmilbe
Konzentration : 2% Anwendung : Austriebsspritzung
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Gemüsebau Kürbisgewächse (Cucurbitaceae)
Echter Mehltau der Kürbisgewächse
Konzentration : 0.1 - 0.2% Wartefrist 3 Tage
Feldbau Hopfen
Echter Mehltau des Hopfens
Konzentration : 0.25% 7 Wartefrist : 1 Woche Anwendung : vorbeugend ab 1 m Wuchshöhe
Zierpflanzenbau allg.
Echter Mehltau
Konzentration : 0.1 - 0.2% Aufwandmenge : 1-2 g/l Wasser
Kirschlorbeer
Schrotschuss
Konzentration : 0.1 - 0.2% Aufwandmenge : 1-2 g/l Wasser
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Bei stärkerem Befall zweite Behandlung.
2 = Keine Anwendung von der Blüte bis zur Ernte.
3 = Nachblütebehandlungen nur bei schwefelverträglichen Sorten.
4 = Aprikosen sind schwefelempfindlich, keine Behandlungen.
5 = Auch für die Luftapplikation.
6 = In Lagen mit stärkerem Befall.
7 = Maximal 15 Anwendungen im Abstand von ca. 7 Tagen.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die
5681
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5682
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 27 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Prosulfocarb 800g/l
Formulierungstyp: EC (Emulsionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Boxer
Boxer
Défi
Schweizerische Zulassungsnummer: A-2901 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2525 Vertreiber: Zeneca Österreich GmbH., Schwarzenbergplatz 7, 1037 Wien Schweizerische Zulassungsnummer: D-2901 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23838-00 Vertreiber: Zeneca Agro GmbH, Emil-von-Behring-str. 2, Postfach 500728,60395 Frankfurt Schweizerische Zulassungsnummer: F-2901 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 87 00462 Vertreiber: SOPRA, 18, rue Grange-Dame-Rose, BP 141,78148 Vélizy-Villacoublay Cédex
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Feldbau Kartoffeln
27
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Dicotyledonen (Unkräuter) Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 4 4.5 l/ha Anwendung: Im frühen
(*)
SR 916.161
5683
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Nachauflauf in Tankmischung mit 0.5 kg/ha Sencor Kartoffeln
Dicotyledonen (Unkräuter) Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 3 5 l/ha Anwendung: Vorauflauf
Korn (Dinkel), Triticale, Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen
Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 4 5 l/ha
Monocotyledonen (Ungräser)
Anwendung: Frühjahr, Herbst; Vorauflauf, früher Nachauflauf
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5684
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 28 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Folpet 25% Kupfer (als Kalkpräparat) 12%
Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Adiafix F
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1318 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 78 00731 Vertreiber: TRADI-AGRI, 38, avenue Hoche, 75008 PARIS
Mycocid
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1320 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 77 00502 Vertreiber: RHÔNE-POULENC Agro France, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09
Mycotox C
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1317 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 90 00541 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex
Sulfastop
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1319 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 77 00551
28
SR 916.161
5685
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Vertreiber: NOVARTIS Agro S.A. / Amethys, 14, blv. Richelieu, BP 420,92845 RueilMalmaison Cédex Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Weinbau allg.
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Falscher Mehltau der Rebe Teilwirkung :
Konzentration: 0.3% 1,2 Anwendung: nach dem Abblühen, bis spätestens Mitte August
Graufäule (Botrytis cinerea) Nebenwirkung : Rotbrenner Gemüsebau Aubergine, Tomaten Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Fruchtfäule, SeptoriaBlattfleckenkrankheit der Tomate/ Aubergine Knollensellerie, Stangensellerie
(*)
Konzentration . 0.2 - 0.3% 2 Wartefrist : 3 Tage
Septoria-Blattfleckenkrankheit
Konzentration : 0.2 - 0.3% 2
des Selleries
Wartefrist : 3 Wochen
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Auch für die Luftapplikation.
2 = Höchstens 4 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochte5686
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
nen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5687
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 29 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Mancozeb 33.6%
Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Pennfluid
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1530 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 6416 Vertreiber: Elf Atochem Agri, Via Chiaramonti 52, 47023 Cesena
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Obstbau Kernobst
Schorf des Kernobstes
Konzentration: 0.25% Wartefrist: 3 Wochen
Rost der Zwetschge, Schrotschuss
Konzentration: 0.35% Wartefrist: 3 Wochen
Falscher Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.45% 1 Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August Konzentration: 0.55% 2
Steinobst Weinbau allg.
allg.
29
Rotbrenner, Schwarzfäule, Schwarzfleckenkrankheit der Rebe SR 916.161
5688
(*)
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Gemüsebau allg.
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Bodenbürtige Krankheiten (Keimlinge, Anzucht von Jungpflanzen)
Konzentration: 0.55%
3
Aubergine, Tomaten Alternaria spp., Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine
Konzentration: 0.35 - 0.55% Wartefrist: 3 Wochen
Bohnen
Brennfleckenkrankheit der Bohne, Rost der Bohne
Konzentration: 0.35 - 0.55% 4 Wartefrist: 3 Wochen
Karotten
Alternaria-Möhrenschwärze
Konzentration: 0.35 - 0.55% Wartefrist: 3 Wochen
Knollensellerie, Stangensellerie
Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries
Konzentration: 0.35 - 0.55% Wartefrist: 3 Wochen
Kohlarten [nur Anzucht von Setzlingen]
Falscher Mehltau
Konzentration: 0.35 - 0.55%
Kopfsalat
Falscher Mehltau des Salats
Konzentration: 0.35%
Spargel
Blattschwärze der Spargel
Konzentration: 0.55%
Zwiebeln
Falscher Mehltau der Zwiebel
Konzentration: 0.35 - 0.55% Wartefrist: 3 Wochen
Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Knollenfäule
Aufwandmenge: 5 l/ha Wartefrist: 3 Wochen
Blauschimmel des Tabaks
Konzentration: 0.35% Wartefrist: 3 Wochen
Feldbau Kartoffeln Tabak
5
6,7,8
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Nach der Blüte in der Regel in Tankmischung mit Kupfer.
2 = Auch für 1 Luftapplikation pro Jahr.
3 = Nur im Spritz- oder Sprühverfahren; darf nicht angegossen werden.
4 = Unter Glas und Plastik: Wartefrist 1 Woche.
5 = Maximale Aufwandmenge je Spritzung: 28 ml je Are. Nur zur Anzucht von Jungpflanzen. Anwendung bis spätestens 14 Tage nach der Pflanzung am definitiven Standort.
6 = Spritzabstände 7 - 10 Tage.
7 = Erste Behandlung: wenn sich die Stauden in den Reihen berühren.
8 = Wartefrist für Frühkartoffeln: 2 Wochen.
5689
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5690
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 30 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Chlorothalonil (TCPN) 75%
Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte Bravo WDG
Schweizerische Zulassungsnummer: I-2701 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 368 Vertreiber: Agrimport, Via Piani 1, 39100 Bolzano
Clort WDG
Schweizerische Zulassungsnummer: I-2704 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8777 Vertreiber: Socoa, Via Larga 34/2, 40138 Bologna
Clortosip
Schweizerische Zulassungsnummer: I-2706 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8384 Vertreiber: Sipcam, Via Sempione 195, 20016 Pero
Daconil 75 WG
Schweizerische Zulassungsnummer: F-2712 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 92 00452 Vertreiber: SOPRA, 18, rue Grange-Dame-Rose, BP 141,78148 Vélizy-Villacoublay Cédex
Daconil 75 WG
Schweizerische Zulassungsnummer: I-2709
30
SR 916.161
5691
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1101 Vertreiber: Novartis Protezione Piante, S.S.233 Km 20.500, 21040 Origgio Diatab WDG
Schweizerische Zulassungsnummer: I-2711 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8433 Vertreiber: I.C.C. Siapra, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno
Fungistop DF
Schweizerische Zulassungsnummer: F-2709 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 90 00389 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex
Notar WDG
Schweizerische Zulassungsnummer: I-2713 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4594 Vertreiber: Dow Agrosciences B.V., Via d'Azeglio 25, 20123 Bologna
Talon 75 WDG
Schweizerische Zulassungsnummer: I-2715 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 7147 Vertreiber: Agrosol, Via Filippo Mordani 2, 48100 Ravenna
Visclor 75DF
Schweizerische Zulassungsnummer: F-2704 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 95 00576 Vertreiber: CAFFARO France, Parc de Haute Technologie Antony II, 17, rue Georges Besse,92160 Antony
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Weinbau allg.
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Rotbrenner, Schwarzfleckenkrankheit der Rebe
Konzentration: 0.2% Anwendung: nur Vorblütebehandlungen
Gemüsebau Aubergine, Tomaten Alternaria-Dürrfleckenkrankheit Tomaten
5692
Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine
Konzentration: 0.15 - 0.2% Wartefrist: 3 Wochen Konzentration: 0.15 - 0.2% Wartefrist: 3 Wochen
(*)
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Karotten
Alternaria-Möhrenschwärze
Konzentration: 0.15 - 0.2% Wartefrist: 3 Wochen
Knollensellerie
Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries
Konzentration: 0.15 - 0.2% Wartefrist: 3 Wochen
Zwiebeln
Falscher Mehltau der Zwiebel
Konzentration: 0.15 - 0.2% Wartefrist: 3 Wochen
Spargel
Blattschwärze der Spargel
Konzentration: 0.15 - 0.2%
Speisepilze [Champignonkulturen]
Trockene Molle
Aufwandmenge: 3 g/m2 Anwendung: nach dem Decken giessen
1
Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Knollenfäule
Aufwandmenge: 2 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen
2,3,6
Spelzenbräune und Braunfleckigkeit (Septoria nodorum)
Aufwandmenge: 2 kg/ha
4,5
Feldbau Kartoffeln Weizen
(*)
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = In 2 l Wasser. Dosierung gilt für schwarze Torferde.
2 = Spritzabstände 7 - 10 Tage.
3 = Erste Behandlung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
4 = Maximal 1 Behandlung gegen Ende des Aehrenschiebens bis zum Beginn der Blüte (DC 57-61).
5 = In septoriagefährdeten Lagen und bei anfälligen Sorten.
6 = Wartefrist für Frühkartoffeln: 2 Wochen.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
5693
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5694
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 31 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Mancozeb 46.50% Cymoxanil 4%
Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte Rémilitine S Pépite
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1527 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 88 00534 Vertreiber: NOVARTIS AGRO S.A. PARTHENA, 14, blv. Richelieu, BP 420,92845 Rueil-Malmaison Cédex
Rémiltine pépite
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1526 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 88 00535 Vertreiber: NOVARTIS AGRO S.A. PARTHENA, 14, blv. Richelieu, BP 420,92845 Rueil-Malmaison Cédex
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Gemüsebau allg.
31
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Bodenbürtige Krankheiten (Keimlinge, Anzucht von Jungpflanzen)
Konzentration : 0.25 - 0.3% 1
SR 916.161
5695
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Augergine, Tomaten Alternaria spp., Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine
Konzentration : 0.3 - 0.35% Wartefrist : 3 Wochen
Bohnen
Aufwandmenge : 3 - 3.5 kg/ha Wartefrist : 3 Wochen
Brennfleckenkrankheit der Bohne, Rost der Bohne
Karotten
Alternaria-Möhrenschwärze
(*)
2
Aufwandmenge : 3 - 3.5 kg/ha Wartefrist : 3 Wochen
Knoblauch, Falscher Mehltau der Zwiebel Schalotten, Zwiebeln
Aufwandmenge : 3 - 3.5 kg/ha Wartefrist : 3 Wochen
Knollensellerie, Stangensellerie
des Selleries
Aufwandmenge : 3 3.5 kg/ha Wartefrist : 3 Wochen
Kohlarten [nur Anzucht von Setzlingen]
Falscher Mehltau
Konzentration : 0.25 - 0.3%
Kopfsalat, Lattich
Falscher Mehltau des Salats
Aufwandmenge : 2.5 - 3 kg/ha
3
Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Knollenfäule
Aufwandmenge : 3 kg/ha Wartefrist : 3 Wochen
4,5,6
Feldbau Kartoffeln
Septoria-Blattfleckenkrankheit
Aufwandmenge : 2.5 - 3 kg/ha
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Nur im Spritz- oder Sprühverfahren; darf nicht angegossen werden.
2 = Unter Glas und Plastik : Wartefrist 1 Woche.
3 = Nur zur Anzucht von Jungpflanzen. Anwendung bis spätestens 14 Tage nach der Pflanzung an den definitiven Standort, letzte Behandlung nur mit niedriger Aufwandmenge.
4 = Spritzabstände 7-10 Tage.
5 = Erste Behandlung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
6 = Wartefrist für Frühkartoffeln : 2 Wochen.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
5696
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5697
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 32 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Metamitron 700g/l
Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Grizzli FL
Schweizerische Zulassungsnummer: F-2003 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00469 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex
Stef-Metron
Schweizerische Zulassungsnummer: F-2005 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 92 00142 Vertreiber: STEFES FRANCE S.A., 21, avenue Eugène-Gazeau, 60300 Senlis
Tornado
Schweizerische Zulassungsnummer: A-2002 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2590 Vertreiber: Feinchemie Schwebda GmbH., Strassburger Strasse 5, 37269 Eschwege
Tornads SC
Schweizerische Zulassungsnummer: F-2002 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 93 00322 Vertreiber: FBC Agri, 53, avenue de SaintAmand, 59300 Valenciennes
32
SR 916.161
5698
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Feldbau Futterrübe, Zuckerrübe
Einjährige Dicotyledonen
Aufwandmenge: 5 l/ha
1
(Unkräuter),
Anwendung: Frühjahr: Vorund Nachauflauf
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Splitanwendung möglich (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5699
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 33 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Schwefel 80%
Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Black-Stop
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1105 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 73 00171 Vertreiber: BOURGEOIS (Ets.), BP 7, 80380 Villers-Bretonneux
Fongisoufre
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1107 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 92 00181 Vertreiber: SCAC-FISONS S.A., La Galboisière, 37705 Saint-Pierre-des Corps Cédex
Microlux
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1104 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 60 00354 Vertreiber: AgrEvo France S.A., Les Algorithmes - Bât. Thalès, Saint-Aubin,91197 Gif-sur-Yvette Cédex
33
SR 916.161
5700
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Sulfovit 80
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1108 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 89 00494 Vertreiber: VITAL (Manufacture des engrais), Route de Bédarrides, BP 12,84320 Entraiguessur-Sorgue
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Obstbau Brombeere
Brombeermilbe
Konzentration: 2% Anwendung: Austriebsspritzung
(*)
Konzentration : 1% 1 Anwendung : nach Austrieb, bei Trieblänge 10-15 cm Erdbeere
Echter Mehltau an Erdbeeren
Konzentration : 0.2 - 0.4% 2
Kernobst
Echter Mehltau des Apfels/der Birne.
Teilwirkung : Schorf des Kernobstes
Konzentration : 0.75% Anwendung : beim Austrieb Konzentration : 0.5 - 0.75% 3 Anwendung : vor der Blüte Konzentration : 0.3 - 0.5% Anwendung : nach der Blüte
Pfirsich / Nektarinen Echter Mehltau des Pfirsichs, Schorf des Pfirsichs
Konzentration : 0.3 - 0.5% Wartefrist : 3 Wochen Anwendung : nach der Blüte
Steinobst
Konzentration : 0.75% 4 Anwendung : vor der Blüte
Schrotschuss
Konzentration : 0.3 - 0.5% 4 Wartefrist : 3 Wochen Anwendung : nach der Blüte Weinbau allg.
Echter Mehltau der Rebe
Konzentration : 0.1 - 0.2% 5 Wartefrist . 3 Wochen Anwendung : bis spätestens Mitte August Konzentration : 0.3 - 0.4% 5,6 Wartefrist : 3 Wochen Anwendung : bis spätestens Mitte August
allg.
Kräuselmilbe, Pockenmilbe
Konzentration : 2% Anwendung : Austriebsspritzung
5701
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Gemüsebau Kürbisgewächse (Cucurbitaceae)
Echter Mehltau der Kürbisgewächse
Konzentration : 0.1 - 0.2% Wartefrist : 3 Tage
Feldbau Hopfen
Echter Mehltau des Hopfens
Konzentration : 0.25% 7 Wartefrist: 1 Woche Anwendung : vorbeugend ab 1 m Wuchshöhe
Zierpflanzenbau allg.
Echter Mehltau
Konzentration : 0.1 - 0.2% Aufwandmenge : 1-2 g/l Wasser
Kirschlorbeer
Schrotschuss
Konzentration : 0.1 - 0.2% Aufwandmenge : 1-2 g/l Wasser
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Bei stärkerem Befall zweite Behandlung.
2 = Keine Anwendung von der Blüte bis zur Ernte.
3 = Nachblütebehandlungen nur bei schwefelverträglichen Sorten.
4 = Aprikosen sind schwefelempfindlich, keine Behandlungen.
5 = Auch für die Luftapplikation.
6 = In Lagen mit stärkerem Befall.
7 = Maximal 15 Anwendungen im Abstand von ca. 7 Tagen.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochte-
5702
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
nen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5703
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 34 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Chlorothalonil (TCPN) 500g/l
Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Banko 500
Schweizerische Zulassungsnummer: F-2705 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 88 00488 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80,64150 Noguères
Bravo 500
Schweizerische Zulassungsnummer: F-2711 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 79 00721 Vertreiber: SOPRA, 18, rue Grange-Dame-Rose, BP 141,78148 Vélizy-Villacoublay Cédex
Bravo 500
Schweizerische Zulassungsnummer: A-2701 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2029 Vertreiber: Zeneca Österreich GmbH., Schwarzenbergplatz 7, 1037 Wien
Clort Flow
Schweizerische Zulassungsnummer: I-2703 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9101 Vertreiber: Socoa, Via Larga 34/2, 40138 Bologna
Contact 500
Schweizerische Zulassungsnummer: F-2706
34
SR 916.161
5704
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 97 00019 Vertreiber: PHYTORUS, P.A.. de la Malnoue, 57, bv. de l'Europe,77184 Emerainville Daconil 500 flowable
Schweizerische Zulassungsnummer: F-2713 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 80 00013 Vertreiber: SOPRA, 18, rue Grange-Dame-Rose, BP 141,78148 Vélizy-Villacoublay Cédex
Daconil liquido
Schweizerische Zulassungsnummer: I-2710 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 3679 Vertreiber: Novartis Protezione Piante, S.S.233 Km 20.500, 21040 Origgio
Dorimat
Schweizerische Zulassungsnummer: F-2708 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 93 00244 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex
Estampe
Schweizerische Zulassungsnummer: F-2702 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 95 00374 Vertreiber: BAYER S.A. (Division Agro), 49-51, quai de Dion-Bouton, 92815 Puteaux Cédex
Fongil FL
Schweizerische Zulassungsnummer: F-2701 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 83 00243 Vertreiber: TRADI-AGRI, 38, avenue Hoche, 75008 PARIS
Fonginil super
Schweizerische Zulassungsnummer: F-2707 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00110 Vertreiber: RHÔNE-POULENC LEADAGRO, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09
Fungistop FL
Schweizerische Zulassungsnummer: F-2710 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 83 00270 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex
Notar Flowable
Schweizerische Zulassungsnummer: I-2712 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 6211
5705
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Vertreiber: Dow Agrosciences d'Azeglio 25, 20123 Bologna
B.V.,
Via
Talon Flow
Schweizerische Zulassungsnummer: I-2716 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8827 Vertreiber: Agronova, Via Massarenti 221/6, 10138 Bologna
Visclor 500L
Schweizerische Zulassungsnummer: F-2703 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 91 00482 Vertreiber: CAFFARO France, Parc de Haute Technologie Antony II, 17, rue Georges Besse,92160 Antony
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Weinbau allg.
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Falscher Mehltau der Rebe, Rotbrenner, Schwarzfleckenkrankheit der Rebe
Konzentration: 0.3% Anwendung: nur Vorblütebehandlungen
Gemüsebau Aubergine, Tomaten Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine
(*)
Konzentration: 0.3% Wartefrist: 3 Wochen
Karotten
Alternaria-Möhrenschwärze
Konzentration: 0.3% Wartefrist: 3 Wochen
Knollensellerie
Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries
Konzentration: 0.3% Wartefrist: 3 Wochen
Spargel
Blattschwärze der Spargel
Konzentration: 0.3%
Speisepilze [Champignonkulturen]
Trockene Molle
Aufwandmenge: 4.5 ml/m2 1 Anwendung: nach dem Decken giessen
Zwiebeln
Falscher Mehltau der Zwiebel
Konzentration: 0.3% Wartefrist: 3 Wochen
Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Knollenfäule
Aufwandmenge: 3 l/ha Wartefrist: 3 Wochen
2,3,4
Spelzenbräune und Braunfleckigkeit (Septoria nodorum)
Aufwandmenge: 3 l/ha
5,6
Feldbau Kartoffeln Weizen
5706
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Zierpflanzenbau allg.
Rostpilze
Konzentration: 0.3%
Chrysantheme
Blattfleckenkrankheiten der Chrysantheme
Konzentration: 0.2%
Iris
Tintenkrankheit der Iris
Konzentration: 0.2%
Nelken
Nelkenschwärze
Konzentration: 0.2%
Zier- und Sportrasen Krankheiten durch pathogene Bodenpilze
(*)
Konzentration: 0.3%
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = In 2 l Wasser. Dosierung gilt für schwarze Torferde.
2 = Spritzabstände 7 10 Tage.
3 = Erste Behandlung: wenn sich die Stauden in den Reihen berühren.
4 = Wartefrist für Frühkartoffeln: 2 Wochen.
5 = Maximal 1 Behandlung gegen Ende des Aehrenschiebens bis zum Beginn der Blüte (DC 57-61).
6 = In septoriagefährdeten Lagen und bei anfälligen Sorten.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
5707
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5708
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 35 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Isoproturon 60% Fluoroglycofen-ethyl 1.5%
Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte AVO 01024 H O WG
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1702 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04234-00 Vertreiber: Hoechst Schering AgrEvo GmbH, Zulassung Pflanzenschutz, Gebäude K607, 65926 Frankfurt
Quorum
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1705 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 93 00275 Vertreiber: AgrEvo France S.A., Les Algorithmes - Bât. Thalès, Saint-Aubin,91197 Gif-sur-Yvette Cédex
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Feldbau Sommergerste,
Einjährige Dicotyledonen
Sommerweizen
(Unkräuter),
Aufwandmenge: 2 - 2.5 kg/ha Anwendung: Frühjahr: DC 13-25
35
(*)
SR 916.161
5709
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Korn (Dinkel), Triticale, Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter),
Aufwandmenge: 2 - 2.5 kg/ha Anwendung: Herbst: DC 1329
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5710
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 36 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Metamitron 28% Ethofumesat 6.5% Phenmedipham 6.5%
Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte Goltix Triple WG
Schweizerische Zulassungsnummer: I-2005 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8522 Vertreiber: Bayer, Via Certosa 126, 20156 Milano
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Gemüsebau Rande Feldbau Futterrübe, Zuckerrübe
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Dicotyledonen (Unkräuter) und Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 5 - 6 kg/ha
Einjährige Dicotyledonen
Aufwandmenge: 7 - 8 kg/ha 1
(Unkräuter),
Anwendung: Frühjahr: Nachauflauf
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
36
SR 916.161
5711
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Splitanwendung (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5712
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 37 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Metamitron 303 g/l Ethofumesat 103 g/l Phenmedipham 103 g/l
Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Goltix GTI
Schweizerische Zulassungsnummer: F-2008 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 95 00428 Vertreiber: BAYER S.A. (Division Agro), 49-51, quai de Dion-Bouton, 92815 Puteaux Cédex
Methopham
Schweizerische Zulassungsnummer: D-2003 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04159-00 Vertreiber: Stefes Agro GmbH, Ottostr. 5, Postfach 1450,50143 Kerpen
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Gemüsebau Rande
37
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Teilwirkung: Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 5 - 6 l/ha
1
SR 916.161
5713
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Feldbau Futterrübe, Zuckerrübe
Einjährige Dicotyledonen
Aufwandmenge: 5 - 6 l/ha 1
(Unkräuter)
Anwendung: Frühjahr: Nachauflauf
Teilwirkung: Einjährige Monocotyledonen (Ungräser
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Splitanwendung (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5714
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 38 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Folpet 25% Aluminiumfosetyl 50% Cymoxanil 4%
Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte Valiant flash
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1313 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00001 Vertreiber: RHÔNE-POULENC Agro France, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Weinbau allg.
38
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Falscher Mehltau der Rebe Teilwirkung: Echter Mehltau der Rebe, Graufäule (Botrytis cinerea), Schwarzfäule Nebenwirkung: Rotbrenner
Konzentration: 0.2%
1,2
SR 916.161
5715
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
2 = Nicht mit Kupferpräparaten mischbar, Gefahr von Blattverbrennungen
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5716
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 39 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Schwefel 97.50%
Formulierungstyp: DP (Staub) 2. Handelsprodukte Mop fluid
Oïdiol poudrage
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1102 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 62 00445 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80,64150 Noguères Schweizerische Zulassungsnummer: F-1103 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 76 00310 Vertreiber: AGRIPHYT, 53, avenue de Saint-Amand, 59300 Valenciennes
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Obstbau Apfel Weinbau Reben
39
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Echter Mehltau des Apfels/der Birne Aufwandmenge: 25-40kg/ha Wartefrist 3 Wochen Echter Mehltau der Rebe
Aufwandmenge: 25-40kg/ha 1 Wartefrist 3 Wochen
SR 916.161
5717
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Gemüsebau Kürbisgewächse (Cucurbitaceae)
Echter Mehltau der Kürbisgewächse Aufwandmenge: 25-40kg/ha Wartefrist 3 Wochen
(*)
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5718
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 40 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Kupfer (als Hydroxid) 50%
Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Aigual
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1614 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00122 Vertreiber: RHÔNE-POULENC Agro France, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09
Cuproxyde Macclesfield 50
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1612 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 82 00024 Vertreiber: AGTROL INTERNATIONAL, 85, quai de Brazza, BP 55,33016 Bordeaux Cédex
Ecran bleu PM
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1616 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 93 00181 Vertreiber: TRADI-AGRI, 38, avenue Hoche, 75008 PARIS
Gypsy
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1613 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 95 00211 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80,64150 Noguères
40
SR 916.161
5719
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Kocide 101
Schweizerische Zulassungsnummer: A-1601 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 1735 Vertreiber: Griffin Corporation, Minervastraat 8, 1930 Zaventem (B)
Kocide 101 PM
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1615 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 84 00176 Vertreiber: RHÔNE-POULENC Agro France, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Obstbau Brombeere, HimbeereRutenkrankheit der Brombeere, Rutenkrankheit der Himbeere
Anwendung
(*)
Konzentration: 0.2 0.5% 1 Anwendung: vor der Blüte und nach der Ernte
Erdbeere
Blattfleckenkrankheiten auf Erdbeeren
Konzentration: 0.1 0.3% 1 Anwendung: vor der Blüte und nach der Ernte
Kernobst
Schorf des Kernobstes
Konzentration: 0.1 0.2% 1 Anwendung: beim Austrieb Konzentration: 0.05 0.1% 1 Anwendung: vor der Blüte, als Zusatz zu Netzschwefel
Kirsche
Bakterienbrand der Kirsche
Konzentration: 0.2 0.3% 1,2 Anwendung: beim Blattfall
Ribes Arten
Blattfallkrankheit der Johannisbeeren
Konzentration: 0.1 0.3% Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: unmittelbar nach der Blüte und nach der Ernte
Steinobst
Kräuselkrankheit des Pfirsichs, Narren- oder Taschenkrankheit der Zwetschge, Schrotschuss
Konzentration: 0.2 0.3% 1 Anwendung: beim Austrieb
Weinbau Reben
Falscher Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.3% 1 Anwendung: Abschlussbehandlung spätestens Ende August, nur bei starkem Befallsdruck
Reben
Falscher Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.1%
5720
1
1,3,4
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Teilwirkung:
Anwendung: In Tankmischung mit Folpet- oder Dichlofluanidhaltigen Präparaten
Echter Mehltau der Rebe, Graufäule (Botrytis cinerea) Nebenwirkung: Rotbrenner Gemüsebau Aubergine, Tomaten Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine
Konzentration: 0.5 0.7% Wartefrist: 3 Tage
(*)
1,5
Aubergine, Tomaten Teilwirkung: Bakterielle Fleckenkrankheit, Bakterielle Tomatenwelke
Konzentration: 0.5 0.7 % 1 Wartefrist: 3 Tage
Bohnen
Teilwirkung: Bohnenbrand, Fettfleckenkrankheit
Konzentration: 0.2% Wartefrist: 3 Wochen
1,6
Gurken
Teilwirkung: Eckige Blattfleckenkrankheit, Falscher Mehltau der Gurke
Konzentration: 0.2%
1,6
Karotten
Alternaria-Möhrenschwärze
Konzentration: 0.5 0.7% Wartefrist: 3 Wochen
1,5
Knollensellerie, Stangensellerie
Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries
Konzentration: 0.5 0.7% Wartefrist: 3 Wochen
1,5
Kohlarten
Teilwirkung: Adernschwärze
Konzentration: 0.2%
1,7
Rande
Cercospora- und Ramularia Blattfleckenkrankheiten
Konzentration: 0.5 0.7% Wartefrist: 3 Wochen
1,5
Schwarzwurzel
Weisser Rost der Schwarzwurzel
Konzentration: 0.5% Wartefrist: 3 Wochen
1,8
Feldbau Kartoffeln
Kraut- und Fruchtfäule
Aufwandmenge: 3.2 kg/ha
1,9,1 0
Wartefrist: 3 Wochen
Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: in 500 l Wasser Zierpflanzenbau allg.
allg.
Blattfleckenpilze
Konzentration: 0.1 0.5%
1
Falscher Mehltau [Peronospora, Albugo, Bremia]
Konzentration: 0.1 0.3%
1
Konzentration: 0.1% Anwendung: Prophylaxe
1
Begonia, Pelargonien Bakteriosen
5721
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Blautanne
Knospensterben der Blautanne =Stechfichte
Konzentration: 1%
1
Kirschlorbeer
Schrotschuss
Konzentration: 0.1 0.3%
1
Rhododendron
Knospensterben an Rhododendron
Konzentration: 0.1 0.3%
1
Rosen
Rindenbrandkrankheit der Rosen
Konzentration: 0.1%
1
Konzentration: 0.6% Anwendung: Herbst- und Winterspritzung
1
(Picea pungens)
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Höchstens 4 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr.
2 = Nur bei starkem Befall und bei anfälligen Sorten.
3 = Auch für die Luftapplikation.
4 = Nach der Blüte bis spätestens Mitte August.
5 = In Tankmischung mit organischen Fungiziden genügt die Hälfte der aufgeführten Konzentration.
6 = Vorsicht wegen Phytotoxizität!
7 = Nur zur Anzucht von Jungpflanzen.
8 = Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
9 = Spritzabstände 7 10 Tage zu anderen Kontaktfungiziden.
10 = Wartefrist für Frühkartoffeln: 2 Wochen.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwer5722
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
deschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5723
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 41 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Glyphosat 180 g/l
Formulierungstyp: SL (Wasserlösliches Konzentrat) 2. Handelsprodukte Swing
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1403 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23736-00 Vertreiber: Monsanto (Deutschland) GmbH, Immermannstr. 3, 40210 Düsseldorf
Taifun 180
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1404 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04045-00 Vertreiber: Feinchemie Schwebda GmbH, Strassburger Str. 5, 37269 Eschwege
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Obstbau Brombeere, Kernobst,Dicotyledonen (Unkräuter), Steinobst
SR 916.161
5724
(*)
Aufwandmenge: 7.5 - 20 l/ha
1,2,3, 4
Aufwandmenge: 7.5 - 20 l/ha
1,2,3, 4
Monocotyledonen (Ungräser)
Zierpflanzenbau Gehölze (ausserhalb Dicotyledonen (Unkräuter), Forst), Ziergehölze Monocotyledonen (Ungräser) 41
Anwendung
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Dicotyledonen (Unkräuter),
Aufwandmenge: 7.5 - 20 l/ha
1,2,3, 4
Aufwandmenge: 7.5 - 20 l/ha
1,2,3, 4,5
(ausserhalb Forst) Forstwirtschaft Forstliche Pflanzgärten
Monocotyledonen (Ungräser) Nichtkulturland Wege und Plätze
Dicotyledonen (Unkräuter),
(gemäss StoV)
Monocotyledonen (Ungräser)
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Der Anwender ist eingehend über die Gefahr von Schäden zu informieren. Auf Verhütungsmöglichkeiten ist hinzuweisen.
2 = Keine Niederschläge während mindestens 6 Stunden nach der Behandlung.
3 = Anwendung spätestens bis Ende August. Es dürfen keine grünen Pflanzenteile und keine Reben mit niederen Schnittsystemen (Gobelets und tiefe Cordons usw.) behandelt werden.
4 = Angabe der Konzentration der Spritzbrühe bei Behandlung von Unkrautnestern in Abhängigkeit der Unkrautart.
5 = Gemäss Stoffverordnung (StoV), Anhang 4.3, kein Einsatz auf Dächern und Terrassen, Lagerplätzen, öffentlichen oder vom Bund subventionierten privaten Strassen, Wegen und Parkplätzen (ausgenommen National- und Kantonsstrassen).
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
5725
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
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Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 42 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Metamitron 153g/l Ethofumesat 51g/l Phenmedipham 51g/l
Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Betanal Trio
Schweizerische Zulassungsnummer: D-2002 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04155-00 Vertreiber: Bayer Vital GmbH & Co. KG, Geschäftsbereich Pflanzenschutz, Postfach 100344,50443 Köln
Betanal Trio
Schweizerische Zulassungsnummer: I-2002 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8634 Vertreiber: Agrevo, Piazzale Stefano Turr 5, 20149 Milano
Bétanal Trio SF
Schweizerische Zulassungsnummer: F-2007 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 92 00460 Vertreiber: AgrEvo France S.A., Les Algorithmes - Bât. Thalès, Saint-Aubin,91197 Gif-sur-Yvette Cédex
42
SR 916.161
5727
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Gemüsebau Rande
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter),
Aufwandmenge: 8 - 9 l/ha Anwendung: Frühjahr: Nachauflauf
1
Einjährige Dicotyledonen
Aufwandmenge: 8 - 9 l/ha
1
(Unkräuter),
Anwendung: Frühjahr: Nachauflauf
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Feldbau Futterrübe, Zuckerrübe
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Splitanwendung (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
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Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5729
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 43 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Mecoprop-P 200g/l MCPA 100g/l Dicamba 24g/l
Formulierungstyp: SL (Wasserlösliches Konzentrat) 2. Handelsprodukte Herboxan TX
Schweizerische Zulassungsnummer: F-2402 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 95 00365 Vertreiber: RHÔNE-POULENC Espaces Verts, 55, avenue René Cassin, CP 219,69336 LYON Cédex 09
Umupro désherbant gazon TX
Schweizerische Zulassungsnummer: F-2403 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 90 00662 Vertreiber: RHÔNE-POULENC Jardin, 55, avenue René Cassin, CP 219,69336 LYON Cédex 09
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Feldbau Getreide
Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 4 l/ha Anwendung: Frühjahr
1
43
SR 916.161
5730
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Wiesen und Weiden Stumpfblättriger Ampfer (Blacken)
Anwendung
(*)
Aufwandmenge: 5 6 l/ha 1 Anwendung: Flächenbehandlung; vor Neuansaat Konzentration: 10% 1,2 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Einzelstockbekämpfung mit Handspritze, Handdochtgerät Aufwandmenge: 0.5 1 l/ha 1,2 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Einzelstockbekämpfung mit Rückenspritze
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Auf Packungen und in anderen Empfehlungen ist auf die nötigen Vorsichtsmassnahmen hinzuweisen.
2 = Wartefrist: 2 Wochen für Galttiere.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
5731
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5732
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 44 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Atrazin 500g/l
Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Adiatra liquide
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1911 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 78 00568 Vertreiber: TRADI-AGRI, 38, avenue Hoche, 75008 PARIS
Atracure
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1907 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 85 00026 Vertreiber: PROVAL, 27, rue de la Gare de Reuilly, 75012 PARIS
Atralon LP
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1906 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 77 00006 Vertreiber: PHYTORUS, P.A.. de la Malnoue, 57, bv. de l'Europe,77184 Emerainville
Atraphyt EL
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1908 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 71 00238 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex
Atra-Stef
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1910
44
SR 916.161
5733
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 94 00506 Vertreiber: STEFES FRANCE S.A., 21, avenue Eugène-Gazeau, 60300 Senlis Atratex EL
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1912 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 71 00245 Vertreiber: UNCAA, 83-85, avenue de la Grande-Armée, 75782 PARIS Cédex 16
Atratylone
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1901 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 75 00830 Vertreiber: AGRIPHYT, 53, avenue de SaintAmand, 59300 Valenciennes
Callitraz
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1905 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 80 00631 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80,64150 Noguères
Cat L Siapa
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1904 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 73 00379 Vertreiber: CAFFARO France, Parc de Haute Technologie Antony II, 17, rue Georges Besse,92160 Antony
Diorane L 500
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1902 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 85 00167 Vertreiber: NOVARTIS Agro S.A. / Amethys, 14, blv. Richelieu, BP 420,92845 RueilMalmaison Cédex
Gésaprime autosuspensable
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1903 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 74 00139 Vertreiber: NOVARTIS Agro S.A. / Amethys, 14, blv. Richelieu, BP 420,92845 RueilMalmaison Cédex
Techn'atral 50 liquide
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1909 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 77 00181 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex
5734
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Feldbau Mais
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 2 l/ha
1,2
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Maximal 1 Anwendung pro Jahr bis 30. Juni.
2 = Triazine dürfen nicht in Karstgebieten eingesetzt werden.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5735
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 45 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Mecoprop-P 350g/l 2,4-D 160g/l
Formulierungstyp: SL (Wasserlösliches Konzentrat) 2. Handelsprodukte Compo Rasenunkraut-frei
Schweizerische Zulassungsnummer: D-2404 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23688-61 Vertreiber: Compo GMBH, Gildenstr. 38, Postfach 2107,48008 Münster
Duplosan KV Combi
Schweizerische Zulassungsnummer: D-2403 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23688-00 Vertreiber: BASF Aktiengesellschaft, Länderbereich Deutschland, Postfach 120,67114 Limburgerhof
Marks Optica MP Combi
Schweizerische Zulassungsnummer: D.2405 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23688-62 Vertreiber: Caspar Berghoff KG, Möhnestrasse, 59581 Warstein
Rasen-Duplosan
Schweizerische Zulassungsnummer: D.2406 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23688-63
45
SR 916.161
5736
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Vertreiber: Bayer Vital GmbH & Co. KG, Geschäftsbereich Pflanzenschutz, Postfach 100344,50443 Köln Rasen-RA-6
Schweizerische Zulassungsnummer: D-2408 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23688-65 Vertreiber: Hentschke und Sawatzki, Leinestrasse 17, 24539 Neumünster
Rasen-Unkrautvernichter Astix MPD Schweizerische Zulassungsnummer: D.2407 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23688-64 Vertreiber: CELAFLOR GmbH, KonradAdenauerstr. 30, 55218 Ingelheim Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Obstbau Kernobst, Steinobst Dicotyledonen (Unkräuter) Feldbau Getreide
Dicotyledonen (Unkräuter) [inkl. Galium]
Wiesen und Weiden Einjährige Disteln, Weisser Germer Teilwirkung: Rumex-Arten
Anwendung
(*)
Aufwandmenge: 2.5 3.25 1 l/ha Aufwandmenge: 2.5 3.25 1 l/ha Anwendung: zwischen Bestocken und Schossen des Getreides Konzentration: 10% Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Einzelstockbekämpfung; Handspritze; Handdochtgerät
1,2
Konzentration: 0.5 1% Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Einzelstockbekämpfung; Rückenspritze
1,2
Aufwandmenge: 2.5 3.25 1 l/ha Anwendung: Flächenbehandlung; vor Neuansaat Zierpflanzenbau Zier- und Sportrasen Dicotyledonen (Unkräuter) [inkl. Weissklee]
Aufwandmenge: 4 l/ha
1
5737
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Zier- und Sportrasen Teilwirkung: Einjährige Ehrenpreis-Arten, Gundelrebe, Kriechender Günsel, Mehrjährige Ehrenpreis-Arten
Anwendung
(*)
Aufwandmenge: 4 l/ha
1
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Auf die nötigen Vorsichtsmassnahmen ist auf Packungen und in anderen Empfehlungen hinzuweisen.
2 = 2 Wochen Wartefrist: bei Verfütterung an Rinder oder Galttiere.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5738
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 46 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Mecoprop-P 260g/l Bifenox 300g/l Ioxynil 92g/l
Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Foxpro D+
Schweizerische Zulassungsnummer: F-2405 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 88 00893 Vertreiber: RHÔNE-POULENC Agro France, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Obstbau Kernobst, Steinobst Dicotyledonen (Unkräuter) Feldbau Sommergerste, Sommerhafer, Sommerweizen Triticale, Wintergerste, Winterhafer, 46
Anwendung
(*)
Aufwandmenge: 3 5 l/ha
Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 2 2.5 l/ha 1
Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 2.5 3 l/ha 1 Anwendung: Stadium D13-
SR 916.161
5739
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Winterroggen, Winterweizen Zierpflanzenbau Zier- und Sportrasen Dicotyledonen (Unkräuter)
Anwendung
(*)
H30
Aufwandmenge: 5 l/ha
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Bei späten Anwendungen besteht erhöhte Gefahr für den Befall durch Septoria nodorum.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5740
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 47 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Folpet 40.5%
Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Enofol 40
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1301 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9187 Vertreiber: Chimiberg, Via Tonale 15, 24061 Albano S.Alessandro
Faltex liquido
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1303 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 7906 Vertreiber: Chimiberg, Via Tonale 15, 24061 Albano S.Alessandro
Liquifol
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1307 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8581 Vertreiber: Terranalisi, Via Donizetti 2/A, 44042 Cento
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Obstbau Kernobst
Lagerschorf des Apfels,
Konzentration: 0.2%
1
47
SR 916.161
5741
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Weinbau allg.
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Lentizellenfäulnis des Apfels, Schorf des Kernobstes Teilwirkung: Kelchfäule (Botrytis cinerea)
Wartefrist: 3 Wochen
Falscher Mehltau Teilwirkung: Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration: 0.2%
(*)
2,3,4
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Nicht bei Birnen einsetzen.
2 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
3 = Nach der Blüte in der Regel in Tankmischung mit Kupfer.
4 = Auch für die Luftapplikation.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5742
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 48 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Isoproturon 60% Amidosulfuron 1.50%
Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte Agrilon
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1701 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04236-00 Vertreiber: Hoechst Schering AgrEvo GmbH, Zulassung Pflanzenschutz, Gebäude K607, 65926 Frankfurt
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Feldbau Gerste, Roggen, Triticale, Weizen
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Dicotyledonen (Unkräuter),
Aufwandmenge: 1.5 2 kg/ha
(*)
Monokotyledonen (Ungräser)
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
48
SR 916.161
5743
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5744
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 49 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Schwefel 79.60%
Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Cosan 80 Netzschwefel
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1117 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 30006-66 Vertreiber: Hoechst Schering AgrEvo GmbH, Zulassung Pflanzenschutz, Gebäude K607, 65926 Frankfurt
Elosal Netzschwefel
Schweizerische Zulassungsnummer: A-1102 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 717 Vertreiber: AgrEvo Austria VertriebsgmbH., Ignaz-Köck-Strasse 8, 1210 Wien
Netzschwefel 80 WP
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1110 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 30006-63 Vertreiber: Stähler Agrochemie GmbH & Co.
KG, Stader Elbstrasse 24-28, Postfach 2047,21660 Stade
Netzschwefel Schacht
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1115 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 30006-64 Vertreiber: F.Schacht GmbH & Co. KG, Postfach 4823,38038 Braunschweig
49
SR 916.161
5745
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Netzschwefel Stulln
Schweizerische Zulassungsnummer: A-1107 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 587 Vertreiber: Julia Mineral Veredlung GmbH.
Werk Stulln, Werksweg 2, 92551 Stulln (D)
Netzschwefel Stulln
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1109 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 30006-00 Vertreiber: JULIA Mineraö Veredelungs GmbH, Werksweg 4, 92551 Stulln
Netzschwefelit
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1116 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 30006-65 Vertreiber: W.Neudorff GmbH KG, an der Mühle 3, Postfach 1209,31857 Emmerthal
Stefes Instant
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1118 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 30006-67 Vertreiber: Stefes Agro GmbH, Ottostr. 5, Postfach 1450,50143 Kerpen
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Obstbau Brombeere
Brombeermilbe
Konzentration : 2% Anwendung : Austriebsspritzung
(*)
Konzentration : 1% Anwendung : nach Austrieb, 1 bei Trieblänge 10-15 cm Erdbeere
Echter Mehltau an Erdbeeren
Konzentration : 0.2 - 0.4% 2
Kernobst
Echter Mehltau des Apfels/der Birne. Teilwirkung : Schorf des Kernobstes
Konzentration : 0.75% Anwendung : beim Austrieb Konzentration : 0.5 - 0.75% 3 Anwendung : vor der Blüte Konzentration : 0.3 - 0.5% Anwendung : nach der Blüte
Pfirsich / Nektarinen Echter Mehltau des Pfirsichs, Schorf des Pfirsichs
Konzentration : 0.3 - 0.5% Wartefrist : 3 Wochen Anwendung : nach der Blüte
Steinobst
Konzentration : 0.75% 4 Anwendung : vor der Blüte
5746
Schrotschuss
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Konzentration : 0.3 - 0.5% 4 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung : nach der Blüte Weinbau allg.
Echter Mehltau der Rebe
Konzentration : 0.1 - 0.2% 5 Wartefrist : 3 Wochen Anwendung : bis spätestens Mitte August Konzentration : 0.3 - 0.4% 5,6 Wartefrist : 3 Wochen Anwendung : bis spätestens Mitte August
allg.
Kräuselmilbe, Pockenmilbe
Konzentration : 2% Anwendung : Austriebsspritzung
Gemüsebau Kürbisgewächse (Cucurbitaceae)
Echter Mehltau der Kürbisgewächse
Konzentration : 0.1 - 0.2% Wartefrist 3 Tage
Feldbau Hopfen
Echter Mehltau des Hopfens
Konzentration : 0.25% 7 Wartefrist : 1 Wochen Anwendung : vorbeugend ab 1 m. Wuchshöhe
Zierpflanzenbau allg.
Echter Mehltau
Konzentration : 0.1 - 0.2% Aufwandmenge : 1-2 g/l Wasser
Kirschlorbeer
Schrotschuss
Konzentration : 0.1 - 0.2% Aufwandmenge : 1-2 g/l Wasser
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Bei stärkerem Befall zweite Behandlung.
2 = Keine Anwendung von der Blüte bis zur Ernte.
3 = Nachblütebehandlungen nur bei schwefelverträglichen Sorten.
4 = Aprikosen sind schwefelempfindlich, keine Behandlungen.
5 = Auch für die Luftapplikation.
6 = In Lagen mit stärkerem Befall.
7 = Maximal 15 Anwendungen im Abstand von ca. 7 Tagen.
5747
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5748
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 50 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Kupfer (als Oxychlorid) 50%
Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Callicuivre 50
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1622 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 80 00624 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80,64150 Noguères
Coprarex
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1624 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 72 00451 Vertreiber: DU PONT DE NEMOURS (FRANCE) S.A., Dpt. Protection des Cultures, 137, rue de l'Université, 75334 PARIS Cédex 07
Cuivrozan
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1618 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 63 00128 Vertreiber: BOURGEOIS (Ets.), BP 7, 80380 Villers-Bretonneux
Cupravit
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1617 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 61 00416 Vertreiber: BAYER S.A. (Division Agro), 49-51, quai de Dion-Bouton, 92815 Puteaux Cédex
50
SR 916.161
5749
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Cuprenox 50
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1607 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1009 Vertreiber: Chimiberg, Via Tonale 15, 24061 Albano S.Alessandro
Cupro bleu PM
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1625 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 92 00254 Vertreiber: J.S.B. (JOHN ET STEPHEN B.), 38, avenue Hoche, 75008 PARIS
Cuprocaffaro
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1619 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 88 00671 Vertreiber: CAFFARO France, Parc de Haute Technologie Antony II, 17, rue Georges Besse,92160 Antony
Cuprocaffaro
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1608 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 3628 Vertreiber: Caffaro, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno
Cuprocure
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1627 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 84 00463 Vertreiber: PROVAL, 27, rue de la Gare de Reuilly, 75012 PARIS
Euroram
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1609 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 5079 Vertreiber: Eurozolfi, Z.Ind 14'Strada - Angolo 3'st, 95100 Catania
Gypso PM
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1623 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 95 00212 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80,64150 Noguères
Kuprokalk
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1610 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 3069 Vertreiber: Agronova, Via Massarenti 221/6, 10138 Bologna
Ossiclor 50
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1611 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 6653
5750
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Vertreiber: Manica, Via all'Adige 4, 38068 Rovereto Ossicloruro 50
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1612 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 196 Vertreiber: I.C.C. Siapra, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno
Ossicloruro agricolo
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1613 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4724 Vertreiber: Boracchini, Via Martiri Pizzocalvo, 40068 San Lazzaro di Savena
di
Oxycure
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1620 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00518 Vertreiber: CAFFARO France, Parc de Haute Technologie Antony II, 17, rue Georges Besse,92160 Antony
Polvère
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1621 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 88 00676 Vertreiber: CAFFARO France, Parc de Haute Technologie Antony II, 17, rue Georges Besse,92160 Antony
Rametrin 50 W.P.
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1614 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 2125 Vertreiber: Intrachem Italia, Via XXV Aprile 44, 24050 Grassobio
Ramin 50
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1615 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 916 Vertreiber: Chemia, Via Statale 327, 44040 Dosso
Rarez
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1616 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 5751 Vertreiber: New Agri, Via G.Bovio 110, 65100 Pescara
Stiram PB 50
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1617 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 7148 Vertreiber: Agrosol, Via Filippo Mordani 2, 48100 Ravenna
5751
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Tetraram
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1618 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1995 Vertreiber: Terranalisi, Via Donizetti 2/A, 44042 Cento
Tradiacuivre 50
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1629 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 78 00571 Vertreiber: TRADI-AGRI, 38, avenue Hoche, 75008 PARIS
Ugécupric
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1628 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 66 00535 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex
Viricuivre micronisé
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1626 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 50 00233 Vertreiber: PHYLAGRO France, Parc d'Affaires de Télébase, 2, rue Claude-Chappe,69771 SaintDidier-Au-Mont-D'Or Cédex
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Obstbau Brombeere, HimbeereRutenkrankheit der Brombeere, Rutenkrankheit der Himbeere
Anwendung
(*)
Konzentration: 0.2 - 0.5% 1 Anwendung: vor der Blüte und nach der Ernte
Erdbeere
Blattfleckenkrankheiten auf Erdbeeren
Konzentration: 0.1 - 0.3% 1 Anwendung: vor der Blüte und nach der Ernte
Kernobst
Schorf des Kernobstes
Konzentration: 0.1 - 0.2% 1 Anwendung: beim Austrieb Konzentration: 0.05 - 0.1% 1 Anwendung: vor der Blüte, als Zusatz zu Netzschwefel
Kirsche
Bakterienbrand der Kirsche
Konzentration: 0.2 - 0.3% 1,2 Anwendung: beim Blattfall
Ribes Arten
Blattfallkrankheit der Johannisbeeren
Konzentration: 0.1 - 0.3% Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: unmittelbar nach der Blüte und nach der Ernte
5752
1
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Steinobst
Kräuselkrankheit des Pfirsichs, Narren- oder Taschenkrankheit der Zwetschge, Schrotschuss
Konzentration: 0.2 - 0.3% 1 Anwendung: beim Austrieb
Falscher Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.3% 1 Anwendung: Abschlussbehandlung spätestens Ende August, nur bei starkem Befallsdruck
Falscher Mehltau der Rebe Teilwirkung:
Konzentration: 0.1% 1,3,4 Anwendung: In Tankmischung mit Folpet- oder Dichlofluanidhaltigen Präparaten
Weinbau Reben
Reben
Echter Mehltau der Rebe, Graufäule (Botrytis cinerea) Nebenwirkung: Rotbrenner Gemüsebau Aubergine, Tomaten Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine
(*)
Konzentration: 0.5 - 0.7% Wartefrist: 3 Tage
1,5
Aubergine, Tomaten Teilwirkung: Bakterielle Fleckenkrankheit, Bakterielle Tomatenwelke
Konzentration: 0.5 - 0.7% Wartefrist: 3 Tage
1
Bohnen
Teilwirkung: Bohnenbrand, Fettfleckenkrankheit
Konzentration: 0.2% Wartefrist: 3 Wochen
1,6
Gurken
Teilwirkung: Eckige Blattfleckenkrankheit, Falscher Mehltau der Gurke
Konzentration: 0.2% Wartefrist: 3 Wochen
1,6
Karotten
Alternaria-Möhrenschwärze
Konzentration: 0.5 0.7% Wartefrist: 3 Wochen
1,5
Knollensellerie, Stangensellerie
Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries
Konzentration: 0.5 0.7% Wartefrist: 3 Wochen
1,5
Kohlarten
Teilwirkung: Adernschwärze
Konzentration: 0.2%
1,7
Rande
Cercospora- und Ramularia Blattfleckenkrankheiten
Konzentration: 0.5 0.7% Wartefrist: 3 Wochen
1,5
Schwarzwurzel
Weisser Rost der Schwarzwurzel
Konzentration: 0.5% Wartefrist: 3 Wochen
1,8
Feldbau
5753
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Kartoffeln
Kraut- und Fruchtfäule
Aufwandmenge: 7 kg/ha
1,9, 10
Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Eine Behandlung pro Jahr (3.5 kg Cu/ha) Zierpflanzenbau allg.
Blattfleckenpilze
Konzentration: 0.1 - 0.5%
1
Falscher Mehltau [Peronospora, Albugo, Bremia]
Konzentration: 0.1 - 0.3%
1
Begonia, Pelargonien Bakteriosen
Konzentration: 0.1% Anwendung: Prophylaxe
1
Blautanne
Knospensterben der Blautanne = Stechfichte
Konzentration: 1%
1
Kirschlorbeer
Schrotschuss
Konzentration: 0.1 0.3%
1
Rhododendron
Knospensterben am Rhododendron
Konzentration: 0.1 0.3%
1
Rosen
Rindenbrandkrankheit der Rosen
Konzentration: 0.6% Anwendung: Herbst- und Winterspritzung
1
allg.
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Höchstens 4 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr.
2 = Nur bei starkem Befall und bei anfälligen Sorten.
3 = Auch für die Luftapplikation.
4 = Nach der Blüte bis spätestens Mitte August.
5 = In Tankmischung mit organischen Fungiziden genügt die Hälfte der aufgeführten Konzentration.
6 = Vorsicht wegen Phytotoxizität!
7 = Nur zur Anzucht von Jungpflanzen.
8 = Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
9 = Spritzabstände 7 10 Tage zu anderen Kontaktfungiziden.
10 = Wartefrist für Frühkartoffeln: 2 Wochen.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
5754
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5755
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 51 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Schwefel 50%
Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Atom 50 FL
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1101 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 7908 Vertreiber: Agronova, Via Massarenti 221/6, 10138 Bologna
Liquizol M
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1108 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 1936 Vertreiber: P.Mormino, Via Lungomolo 16, 90018 Termini Imerese
Tiolene
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1120 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 7764 Vertreiber: Chimiberg, Via Tonale 15, 24061 Albano S.Alessandro
51
SR 916.161
5756
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Obstbau Brombeere
Brombeermilbe
Konzentration: 2% Anwendung: während der Winterruhe
(*)
Konzentration: 1% 1 Anwendung: nach Austrieb, bei Trieblänge 10-15 cm Erdbeere
Echter Mehltau an Erdbeeren
Konzentration: 0.2 - 0.4% Wartefrist: 2 Wochen
Kernobst
Echter Mehltau des Apfels/ der Birne Teilwirkung: Schorf des Kernobstes
Konzentration: 0.75% Anwendung: beim Austrieb Konzentration: 0.5 - 0.75% 2 Anwendung: vor der Blüte Konzentration: 0.3 - 0.5% Anwendung: nach der Blüte
Pfirsich/Nektarinen Echter Mehltau des Pfirsichs, Schorf des Pfirsichs
Konzentration: 0.3 - 0.5% Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: nach der Blüte
Stachelbeere
Echter Mehltau
Konzentration: 0.2 - 0.5% Aufwandmenge: 5 l/ha
Steinobst
Schrotschuss
Konzentration: 0.75% 3 Anwendung: vor der Blüte Konzentration: 0.3 - 0.5% 3 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: nach der Blüte
Weinbau allg.
Echter Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.1 - 0.2% 4 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: bis spätestens Mitte August Konzentration: 0.3 - 0.4% 4,5 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: bis spätestens Mitte August
allg.
Kräuselmilbe, Pockenmilbe
Konzentration: 2% Anwendung: Austriebsspritzung
5757
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Gemüsebau Kürbisgewächse (Cucurbitaceae)
Echter Mehltau der Kürbisgewächse
Konzentration: 0.1 - 0.2%
(*)
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Bei stärkerem Befall zweite Behandlung.
2 = Nachblütebehandlungen nur bei schwefelverträglichen Sorten.
3 = Aprikosen sind schwefelempfindlich, keine Behandlungen.
4 = Auch für die Luftapplikation.
5 = In Lagen mit stärkerem Befall.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5758
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 52 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Kupfer (als Hydroxid) 40%
Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte Ekoram DF
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1602 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9222 Vertreiber: Agrimport, Via Piani 1, 39100 Bolzano
Kocide DF
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1631 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 95 00043 Vertreiber: RHÔNE-POULENC Agro France, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09
Kocide DF
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1603 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8505 Vertreiber: Novartis Protezione Piante, S.S.233 Km 20.500, 21040 Origgio
Miltorex
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1630 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00106 Vertreiber: NOVARTIS AGRO S.A. PARTHENA, 14, blv. Richelieu, BP 420,92845 Rueil-Malmaison Cédex
52
SR 916.161
5759
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Veravit idro
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1606 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8856 Vertreiber: Rhone Poulenc Agro, Viale Europa 11, 21040 Origgio
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Obstbau Brombeere, HimbeereRutenkrankheit der Brombeere, Rutenkrankheit der Himbeere
Erdbeere
Blattfleckenkrankheiten auf Erdbeeren
Kernobst
Schorf des Kernobstes
Anwendung
(*)
Konzentration : 0.65 - 1% Anwendung : vor der Blüte und nach der Ernte Konzentration : 0.35 0.65% Anwendung : vor der Blüte und nach der Ernte Konzentration : 0.125 0.35% Anwendung : beim Austrieb Konzentration : 0.06 0.125% Anwendung : vor der Blüte, als Zusatz zu Netzschwefel
Kirsche
Bakterienbrand der Kirsche
Konzentration : 0.25 - 0.4% 1 Anwendung : beim Blattfall
Ribes Arten
Blattfallkrankheit der
Konzentration : 0.35 0.65% Wartefrist : 3 Wochen Anwendung : unmittelbar nach der Blüte und nach der Ernte
Johannisbeeren
Steinobst
Weinbau Reben
Reben
5760
Kräuselkrankheit des Pfirsichs, Narren- oder Taschenkrankheit der Zwetschge, Schrotschuss
Konzentration : 0.25 - 0.4% Anwendung : beim Austrieb
Falscher Mehltau der Rebe
Konzentration : 0.4% 2 Anwendung : Abschlussbehandlung spätestens Ende August, nur bei starkem Befallsdruck
Falscher Mehltau der Rebe Teilwirkung : echter Mehltau der Rebe, Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration : 0.125% 2,3,4 Anwendung : in Tankmischung mit Folpetoder Dichlofluanid-haltigen
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Präparaten Nebenwirkung : Rotbrenner Gemüsebau Aubergine, Tomaten Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Fruchtfäule, SeptoriaBlattfleckenkrankheit der Tomate/ Aubergine
Konzentration 0.65 - 1% Wartefrist : 3 Tage
2,5
Aubergine, Tomaten Bakterielle Fleckenkrankheit, Bakterielle Tomatenwelke
Konzentration : 0.65 - 1% Wartefrist : 3 Tage
2
Bohnen
Teilwirkung : Bohnenbrand, Fettfleckenkrankheit
Konzentration : 0.25% Wartefrist : 3 Wochen
6
Gurken
Teilwirkung : Eckige Blattfleckenkrankheit, Falscher Mehltau der Gurke
Konzentration : 0.25% Wartefrist : 3 Wochen
6
Karotten
Alternaria-Möhrenschwärze
Konzentration : 0.65 - 1% Wartefrist : 3 Wochen
2,5
Knollensellerie, Stangensellerie
Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries
Konzentration : 0.65 - 1% Wartefrist : 3 Wochen
2,5
Kohlarten
Teilwirkung : Adernschwärze
Konzentration : 0.25%
7
Rande
Cercospora- und RamulariaBlattfleckenkrankheiten
Konzentration : 0.65 - 1% Wartefrist . 3 Wochen
2,5
Schwarzwurzel
Weisser Rost der Schwarzwurzel
Konzentration : 0.65 - 1% 2,8 Wartefrist : 3 Wochen
Feldbau Kartoffeln
Kraut- und Fruchtfäule
Aufwandmenge : 4 kg/ha
2,9, 10
Wartefrist : 3 Wochen Anwendung : 2 Behandlungen pro Jahr (3.2 kg Cu/ha)
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Nur bei starkem Befall und bei anfälligen Sorten.
2 = Höchstens 4 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr.
3 = Auch für die Luftapplikation.
4 = Nach der Blüte bis spätestens Mitte August.
5 = In Tankmischung mit organischen Fungiziden genügt die Hälfte der Aufgeführten Konzentration.
6 = Vorsicht wegen Phytotoxizität !
5761
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
7 = Nur zur Anzucht von Jungpflanzen.
8 = Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
9 = Spritzabstände 7-10 Tage zu anderen Kontaktfungiziden.
10 = Wartefrist für Frühkartoffeln : 2 Wochen.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5762
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 53 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Kupfer (als Hydroxid) 24%
Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Cyprus
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1601 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9655 Vertreiber: Agrosol, Via Filippo Mordani 2, 48100 Ravenna Liquiram idrossido Schweizerische Zulassungsnummer: I-1604 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8580 Vertreiber: Terranalisi, Via Donizetti 2/A, 44042 Cento Rame azurro formila 2 Schweizerische Zulassungsnummer: I-1605 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8531 Vertreiber: Agrimix, Viale Città d'Europa, 144 Roma Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Obstbau Brombeere, Himbeere
Rutenkrankheit der Brombeere, Rutenkrankheit der Himbeere
Konzentration: 0.75 1.2% 1 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: vor der Blüte und nach der Ernte
53
(*)
SR 916.161
5763
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Erdbeere
Blattfleckenkrankheiten auf Erdbeeren
Kernobst
Schorf des Kernobstes
Konzentration: 0.45 - 0.75% 1 Anwendung: vor der Blüte und nach der Ernte Wartefrist: 3 Wochen Konzentration: 0.15 3% 1 Anwendung: Austriebsspritzung Konzentration: 0.075-0.15% 1 Anwendung: vor der Blüte, als Zusatz zu Netzschwefel oder zu org. Fungiziden
Kirsche
Bakterienbrand der Kirsche
Rote Johannisbeere, Blattfallkrankheit der Schwarze Johannisbeeren Johannisbeere
Konzentration: 0.3 0.45% 1,2 Anwendung: beim Blattfall Konzentration: 0.45-0.75% 1 Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: unmittelbar nach der Blüte und nach der Ernte
Steinobst
Kräuselkrankheit des Pfirsichs, Narren- oder Taschenkrankheit der Zwetschge [bei Austriebsspritzung], Schrotschuss
Konzentration: 0.3 0.45% 1 Anwendung: beim Austrieb
Weinbau Reben
Falscher Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.45% 1 Anwendung: Abschlussbehandlung spätestens Ende August, nur bei starkem Befallsdruck
Reben
Falscher Mehltau der Rebe Teilwirkung:
Konzentration: 0.15% 1,3,4 Anwendung: In Tankmischung mit Folpetoder Dichlofluanid-haltigen Präparaten
Echter Mehltau der Rebe, Graufäule (Botrytis cinerea) Nebenwirkung: Rotbrenner Gemüsebau Aubergine, Tomaten Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Bakterielle Fleckenkrankheit, Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine
Konzentration: 0.75 1.2% 1,5 Wartefrist: 3 Tage
Karotten
Alternaria-Möhrenschwärze
Konzentration: 0.75 1.2% 1,5 Wartefrist: 3 Wochen
Knollensellerie, Stangensellerie
Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries
Konzentration: 0.75 1.2% 1,5 Wartefrist: 3 Wochen
5764
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Rande
Cercospora- und RamulariaBlattfleckenkrankheiten
Konzentration: 0.75 1.2% 1,5 Wartefrist: 3 Wochen
Schwarzwurzel
Weisser Rost der Schwarzwurzel
Konzentration: 0.75 1.2% Wartefrist: 3 Wochen
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Höchstens 4 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr.
2 = Nur bei starkem Befall und bei anfälligen Sorten.
3 = Auch für die Luftapplikation.
4 = Nach der Blüte bis spätestens Mitte August.
5 = In Tankmischung mit organischen Fungiziden genügt die Hälfte der aufgeführten Konzentration.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5765
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 54 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Captan 80%
Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte Merpan 80 WDG
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1806 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 93 00108 Vertreiber: MAKHTESHIM-AGAN FRANCE, Immeuble "Le Seine Saint-Germain", 12, bd des Iles,92137 Issy-les-Moulineaux Cédex
Merpan 80 WDG
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1804 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8102 Vertreiber: Bayer, Via Certosa 126, 20156 Milano
Microspor MGD
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1805 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8284 Vertreiber: Scam, Via Bellaria 164, 41050 S.Maria di Mugnano
Phytocape ultradispersible
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1802 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 94 00537 Vertreiber: BAYER S.A. (Division Agro), 49-51, quai de Dion-Bouton, 92815 Puteaux Cédex
54
SR 916.161
5766
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Lagerschorf des Apfels, Lentizellenfäulnis des Apfels, Schorf des Kernobstes
Konzentration: 0.15% Wartefrist: 3 Wochen
Steinobst
Schrotschuss
Konzentration: 0.15% Wartefrist: 3 Wochen
Kirsche
Bitterfäule der Kirsche, Sprühfleckenkrankheit der Kirsche
Konzentration: 0.15% Wartefrist: 3 Wochen
Weinbau allg.
Falscher Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.15%
1,2
allg.
Weissfäule der Rebe
Konzentration: 0.2%
3
Obstbau Kernobst
(*)
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
2 = Nach der Blüte in der Regel in Tankmischung mit Kupfer.
3 = Unmittelbar nach dem Hagelschlag, bis spätestens Mitte August.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
5767
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5768
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 55 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Captan 83%
Formulierungstyp: WP (Wasserdispergierbares Pulver) 2. Handelsprodukte Calirame PM
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1803 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 84 00202 Vertreiber: CALLIOPE S.A., Route d'Artix, BP 80,64150 Noguères
Captan 80 Kwizda
Schweizerische Zulassungsnummer: A-1801 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 1883 Vertreiber: F. Joh. Kwizda GmbH., Dr. Karl Lueger-Ring 6, 1011 Wien
Malvin
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1801 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 30983-00 Vertreiber: Tomen France S.A., 18 avenue de l'opéra, F-75001 Paris
Merpan
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1805 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 85 00219 Vertreiber: MAKHTESHIM-AGAN FRANCE, Immeuble "Le Seine Saint-Germain", 12, bd des Iles,92137 Issy-les-Moulineaux Cédex
55
SR 916.161
5769
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Phytocape 83
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1801 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 67 00295 Vertreiber: BAYER S.A. (Division Agro), 49-51, quai de Dion-Bouton, 92815 Puteaux Cédex
Sépicap
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1804 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 67 00408 Vertreiber: DU PONT DE NEMOURS (FRANCE) S.A., Dpt. Protection des Cultures, 137, rue de l'Université, 75334 PARIS Cédex 07
Sigma 83
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1808 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 89 00597 Vertreiber: TOMEN France S.A., 18, avenue de l'Opéra, 75001 PARIS
Sorene PB 83
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1807 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 3586 Vertreiber: Cyanamid, S.S.Pontina, 40 Pomezia
Ugécap 83
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1807 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 73 00097 Vertreiber: SIPCAM-PHYTEUROP, Courcellor 2, 35, rue d'Alsace,92531 Levallois-Perret Cédex
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Lagerschorf des Apfels, Lentizellenfäulnis des Apfels, Schorf des Kernobstes
Konzentration: 0.15% Wartefrist: 3 Wochen
Kirsche
Bitterfäule der Kirsche, Sprühfleckenkrankheit der Kirsche
Konzentration: 0.15% Wartefrist: 3 Wochen
Steinobst
Schrotschuss
Konzentration: 0.15% Wartefrist: 3 Wochen
Weinbau allg.
Falscher Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.15%
1,2
allg.
Weissfäule der Rebe
Konzentration: 0.2%
3
Obstbau Kernobst
5770
(*)
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
2 = Nach der Blüte in der Regel in Tankmischungen mit Kupferpräpraten.
2 = Unmittelbar nach Hagelschlag, bis spätestens Mitte August.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5771
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 56 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Isoproturon 300g/l Fenoxapropethyl 16 g/l
Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Atlas
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1703 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 94 00233 Vertreiber: AgrEvo France S.A., Les Algorithmes - Bât. Thalès, Saint-Aubin,91197 Gif-sur-Yvette Cédex
Djinn
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1704 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 91 00452 Vertreiber: AgrEvo France S.A., Les Algorithmes - Bât. Thalès, Saint-Aubin,91197 Gif-sur-Yvette Cédex
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Feldbau Korn (Dinkel), Roggen, Sommergerste, Sommerweizen, 56
SR 916.161
5772
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Monocotyledonen
Aufwandmenge: 2.5 l/ha
(Ungräser)
Anwendung: Herbst und Frühjahr
(*)
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Triticale, Wintergerste, Winterweizen
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5773
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 57 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Folpet 25% Aluniniumfosetyl 50%
Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte Altigan flash
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1315 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00432 Vertreiber: RHÔNE-POULENC Agro France, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09
Kilim flash
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1314 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00434 Vertreiber: RHÔNE-POULENC Agro France, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09
Mikal flash
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1316 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 95 00649 Vertreiber: RHÔNE-POULENC Agro France, 55, avenue René Cassin, CP 310,69337 LYON Cédex 09
57
SR 916.161
5774
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Weinbau allg.
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Falscher Mehltau der Rebe Teilwirkung: Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration: 0.2%
1,2
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
2 = Nicht mit Kupferpräparaten mischbar, Gefahr von Blattverbrennungen.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5775
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 58 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Glyphosat 363g/l
Formulierungstyp: SL (Wasserlösliches Konzentrat) 2. Handelsprodukte Cardinal
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1414 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32389-69 Vertreiber: Monsanto (Deutschland) GmbH, Immermannstr. 3, 40210 Düsseldorf
Compo Spezial-Unkrautvernichter Filatex Schweizerische Zulassungsnummer: D-1411 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32389-66 Vertreiber: Compo GMBH, Gildenstr. 38, Postfach 2107,48008 Münster Diserbello
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1401 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9049 Vertreiber: Copyr, Via di Giovi 6, 20032 Cormano
Durano
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1410 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32389-63 Vertreiber: Monsanto (Deutschland) GmbH, Immermannstr. 3, 40210 Düsseldorf
58
SR 916.161
5776
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Egret
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1413 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32389-68 Vertreiber: Monsanto (Deutschland) GmbH, Immermannstr. 3, 40210 Düsseldorf
Gallup
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1405 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04011-00 Vertreiber: Polyplant Limited, Lane End Road, P.O.Box 53, High Xycombe, Buckinghamshire HP12 4 HL (GB)
Glifene SL
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1402 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8656 Vertreiber: Chimiberg, Via Tonale 15, 24061 Albano S.Alessandro
Gligram
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1407 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04011-61 Vertreiber: Polyplant Limited, Lane End Road, P.O.Box 53, High Xycombe, Buckinghamshire HP12 4 HL (GB)
Gliphogan
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1404 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8085 Vertreiber: Isagro Italia, Pal. Raffaello - Vai Cassanese 224, 20090 Segrate
Glyfos
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1422 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04162-00 Vertreiber: Cheminova, P.O.Box 9,DK - 7620 Lemvig (Dänemark)
Glyfos
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1402 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 91 00154 Vertreiber: CHEMINOVA Agro France S.A., 119, avenue Pierre-Corneille, 69003 LYON
Glyper
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1408 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04378-00 Vertreiber: Austrital, Rua Trinta e Um de Janeiro, 80 A 5 E, P-9000 Funchal, Madeira (Portugal)
Glyphogan
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1404
5777
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 91 00537 Vertreiber: MAKHTESHIM-AGAN FRANCE, Immeuble "Le Seine Saint-Germain", 12, bd des Iles,92137 Issy-les-Moulineaux Cédex Keeper Spezial-Unkrautmittel
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1423 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04162-60 Vertreiber: Bayer Vital GmbH & Co. KG, Geschäftsbereich Pflanzenschutz, Postfach 100344,50443 Köln
Klinamon DP
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1405 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9246 Vertreiber: Du Pont, Via A.Volta 16, 20093 Cologno Monzese
Netground 30
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1407 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9204 Vertreiber: Sivam, Via Scarlatti 30, 20124 Milano
Potomac
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1403 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 94 00354 Vertreiber: CHEMINOVA Agro France S.A., 119, avenue Pierre-Corneille, 69003 LYON
Roundup
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1409 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32389-00 Vertreiber: Monsanto (Deutschland) GmbH, Immermannstr. 3, 40210 Düsseldorf
Roundup Bioflow
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1408 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8382 Vertreiber: Monsanto, Via Melchiorre Gioia, 20124 Milano
Roundup bioforce
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1405 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 92 00293 Vertreiber: MONSANTO S.A. (Division Agriculture), Europarc du Chêne, 11, rue Pascal,69673 Bron Cédex
Roundup biovert
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1406 Herkunftsland: Frankreich
5778
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Ausländische Zulassungsnummer: 94 00410 Vertreiber: MONSANTO S.A. (Division Agriculture), Europarc du Chêne, 11, rue Pascal,69673 Bron Cédex Roundup expert
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1407 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00243 Vertreiber: MONSANTO S.A. (Division Agriculture), Europarc du Chêne, 11, rue Pascal,69673 Bron Cédex
Roundup LB
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1417 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 03983-00 Vertreiber: Monsanto (Deutschland) GmbH, Immermannstr. 3, 40210 Düsseldorf
Roundup LB Plus
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1421 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04142-60 Vertreiber: Monsanto (Deutschland) GmbH, Immermannstr. 3, 40210 Düsseldorf
Roundup star
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1408 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00501 Vertreiber: MONSANTO S.A. (Division Agriculture), Europarc du Chêne, 11, rue Pascal,69673 Bron Cédex
Roundup Ultra
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1420 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04142-00 Vertreiber: Monsanto (Deutschland) GmbH, Immermannstr. 3, 40210 Düsseldorf
SAKI
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1415 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32389-70 Vertreiber: Monsanto (Deutschland) GmbH, Immermannstr. 3, 40210 Düsseldorf
Sikosto 360
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1401 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00451 Vertreiber: AGRIPHYT, 53, avenue de SaintAmand, 59300 Valenciennes
Solado Gold
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1412 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 9056
5779
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Vertreiber: I.C.C. Siapa, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno Solstis
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1406 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04011-60 Vertreiber: Polyplant Limited, Lane End Road, P.O.Box 53, High Xycombe, Buckinghamshire HP12 4 HL (GB)
Spezial-Unkrautvernichter WeedexSchweizerische Zulassungsnummer: D-1412 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32389-67 Vertreiber: CELAFLOR GmbH, KonradAdenauerstr. 30, 55218 Ingelheim Stefes Mamba
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1416 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 32389-71 Vertreiber: Austrital, Rua Trinta e Um de Janeiro, 80 A 5 E, P-9000 Funchal, Madeira (Portugal)
Sting 360
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1413 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4833 Vertreiber: Rhone Poulenc Agro, Viale Europa 11, 21040 Origgio
Taifun forte
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1419 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04044-00 Vertreiber: Feinchemie Schwebda GmbH, Strassburger Str. 5, 37269 Eschwege
Tender GB Ultra
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1418 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23981-00 Vertreiber: Monsanto (Deutschland) GmbH, Immermannstr. 3, 40210 Düsseldorf
Unkraut-Stop
Schweizerische Zulassungsnummer: D-1424 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 04162-61 Vertreiber: W.Neudorff GmbH KG, an der Mühle 3, Postfach 1209,31857 Emmerthal
5780
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Obstbau Brombeere, Kernobst,Einjährige Dicotyledonen Steinobst
Weinbau Ertragsreben
(*)
Aufwandmenge: 2 - 3 l/ha
1,2,3, 4
(Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke
Brombeere, Kernobst,Mehrjährige Dicotyledonen Steinobst
Anwendung
Aufwandmenge: 4 - 10 l/ha 1,2,3, 4
(Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Einjährige Dicotyledonen
Aufwandmenge: 2 - 3 l/ha
1,2,3, 4
(Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Ertragsreben
Mehrjährige Dicotyledonen
Aufwandmenge: 4 - 10 l/ha 1,2,3, 4
(Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Gemüsebau Brache
Einjährige Dicotyledonen
Aufwandmenge: 2 - 3 l/ha
1,2,3, 5
(Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Brache
Mehrjährige Dicotyledonen
Aufwandmenge: 4 10 l/ha 1,2,3, 5
(Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Feldbau Brache, Frässaaten, Mulchsaaten
Einjährige Dicotyledonen
Aufwandmenge: 2 - 3 l/ha
1,2,3, 5
(Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke
5781
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Brache, Frässaaten,
Mehrjährige Dicotyledonen
Aufwandmenge: 4 - 10 l/ha 1,2,3, 5
Mulchsaaten
(Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Wiesen und Weiden Dicotyledonen (Unkräuter), Monocotyledonen (Ungräser)
Konzentration: 5 - 10 %
(*)
1,2,3, 5,6
Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Einzelstockbekämpfung; Handspritze; Handdochtgerät Konzentration: 0.5 - 1.5%
1,2,3, 5,6
Wartefrist: 3 Wochen Anwendung: Einzelstockbekämpfung; Rückenspritze Aufwandmenge: 4 - 10 l/ha 1,2,3, 5 Anwendung: Flächenbehandlung; vor Neuansaat Zierpflanzenbau Gehölze (ausserhalb Einjährige Dicotyledonen Forst), Stauden (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke
Aufwandmenge: 2 - 3 l/ha
1,2,3, 4
Gehölze (ausserhalb Mehrjährige Dicotyledonen Forst), Stauden (Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 4 - 10 l/ha 1,2,3, 4
Pflanzen
Einjährige Dicotyledonen
Aufwandmenge: 2 - 3 l/ha
[ein- und zweijährige]
(Unkräuter),
1,2,3, 5
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Pflanzen
Mehrjährige Dicotyledonen
[ein- und zweijährige]
(Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
5782
Aufwandmenge: 4 - 10 l/ha 1,2,3, 5
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Forstwirtschaft Forstliche Pflanzgärten
Einjährige Dicotyledonen
Aufwandmenge: 2 - 3 l/ha
1,2,3, 4
(Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke Forstliche Pflanzgärten
Mehrjährige Dicotyledonen
Aufwandmenge: 4 - 10 l/ha 1,2,3, 4
(Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Nichtkulturland Wege und Plätze
Einjährige Dicotyledonen
(gemäss StoV)
(Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Gemeine Quecke
Wege und Plätze
Mehrjährige Dicotyledonen
(gemäss StoV)
(Unkräuter), Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 2 - 3 l/ha
1,2,3, 7
Aufwandmenge: 4 - 10 l/ha 1,2,3, 7
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Der Anwender ist eingehend über die Gefahr von Schäden zu informieren. Auf Verhütungsmöglichkeiten ist hinzuweisen.
2 = Keine Niederschläge während mindestens 6 Stunden nach der Behandlung.
3 = Angabe der Konzentration der Spritzbrühe bei Behandlung von Unkrautnestern in Abhängigkeit der Unkrautart.
4 = Anwendung spätestens bis Ende August. Es dürfen keine grünen Pflanzenteile und keine Reben mit niederen Schnittsystemen (Gobelets und tiefe Cordons usw.) behandelt werden.
5 = Anwendung bis spätestens 2 Wochen vor der Saat oder Pflanzung.
6 = 2 Wochen Wartefrist: bei Verfütterung an Rinder oder Galttiere.
7 = Gemäss Stoffverordnung (StoV), Anhang 4.3, kein Einsatz auf Dächern und Terrassen, Lagerplätzen, öffentlichen oder vom Bund subventionierten privaten Strassen, Wegen und Parkplätzen (ausgenommen National- und Kantonsstrassen).
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
5783
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5784
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 59 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Folpet 80%
Formulierungstyp: WG (Wasserdispergierbares Granulat) 2. Handelsprodukte Acryptane ultradispersible
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1303 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 96 00361 Vertreiber: BAYER S.A. (Division Agro), 49-51, quai de Dion-Bouton, 92815 Puteaux Cédex
Folpan 80 WDG
Schweizerische Zulassungsnummer: F-1304 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 93 00143 Vertreiber: MAKHTESHIM-AGAN FRANCE, Immeuble "Le Seine Saint-Germain", 12, bd des Iles,92137 Issy-les-Moulineaux Cédex
Folpan 80 WDG
Schweizerische Zulassungsnummer: I-1304 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8601 Vertreiber: Bayer, Via Certosa 126, 20156 Milano
59
SR 916.161
5785
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Obstbau Kernobst
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Lagerschorf des Apfels, Lentizellenfäulnis des Apfels, Schorf des Kernobstes
Konzentration : 0.125% 1 Anwendung: vor der Blüte Konzentration : 0.1% 1 Wartefrist : 3 Wochen Anwendung : nach der Blüte
Kernobst
Teilwirkung : Kelchfäule (Botrytis cinerea)
Konzentration : 0.1% Anwendung : 1-2 Applikationen während der Blüte
Steinobst
Bitterfäule der Kirsche, Schrotschuss, Sprühfleckenkrankheit der Kirsche
Konzentration : 0.125% Wartefrist : 3 Wochen
Flascher Mehltau der Rebe Teilwirkung : Graufäule (Botrytis cinerea). Nebenwirkung : Rotbrenner
Konzentration : 0.125%
allg.
Schwarzfleckenkrankheit der Rebe
Konzentration : 0.15% Anwendung : beim Austrieb
allg.
Weissfäule der Rebe
Konzentration : 0.15%
Krankheiten durch pathogene Bodenpilze
Konzentration : 0.12% Anwendung : bei Befall giessen
Weinbau allg.
Zierpflanzenbau allg.
Aufwandmenge : 150 - 300 g/m3 Anwendung : vorbeugend
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Nicht bei Birnen einsetzen.
2 = Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
3 = Nach der Blüte in der Regel in Tankmischung mit Kupfer.
4 = Auch für die Luftapplikation.
5 = Unmittelbar nach Hagelschlag, bis spätestens Mitte August.
5786
2,3,4
5
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
5787
Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. August 1999
Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 15 der Verordnung vom 23. Juni 1999 60 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Chlorothalonil (TCPN) 40%
Formulierungstyp: SC (Suspensionskonzentrat) 2. Handelsprodukte Bravo 500
Schweizerische Zulassungsnummer: D-2703 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23138-60 Vertreiber: Novartis Agro GmbH, Liebigstrasse 51-53, Postfach 110353,60038 Frankfurt
Cloral FL
Schweizerische Zulassungsnummer: I-2702 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8199 Vertreiber: Terranalisi, Via Donizetti 2/A, 44042 Cento
Clortocaffaro Flow
Schweizerische Zulassungsnummer: I-2705 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 7051 Vertreiber: Caffaro, Via Friuli 55, 20031 Cesano Maderno
Clorval
Schweizerische Zulassungsnummer: I-2708 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 4699 Vertreiber: Chimiberg, Via Tonale 15, 24061 Albano S.Alessandro
Daconil 2787 Extra
Schweizerische Zulassungsnummer: D-2702
60
SR 916.161
5788
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23138-00 Vertreiber: Novartis Agro GmbH, Liebigstrasse 51-53, Postfach 110353,60038 Frankfurt Daconil 2787 Extra
Schweizerische Zulassungsnummer: D-2704 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 23138-00 Vertreiber: ISK Biosciences, Avenue Louise 480-12 B, B-1050 Bruxelles
Ortoflo
Schweizerische Zulassungsnummer: I-2714 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 8829 Vertreiber: Chemia, Via Statale 327, 44040 Dosso
Talonil FL
Schweizerische Zulassungsnummer: I-2717 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 6296 Vertreiber: Scam, Via Bellaria 164, 41050 S.Maria di Mugnano
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Weinbau allg.
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
Falscher Mehltau, Rotbrenner, Schwarzfleckenkrankheit der Rebe
Konzentration: 0.3% Anwendung: nur Vorblütebehandlungen
Gemüsebau Aubergine, Tomaten Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine
(*)
Konzentration: 0.3% Wartefrist: 3 Wochen
Karotten
Alternaria-Möhrenschwärze
Konzentration: 0.3% Wartefrist: 3 Wochen
Knollensellerie
Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries
Konzentration: 0.3% Wartefrist: 3 Wochen
Zwiebeln
Falscher Mehltau der Zwiebel
Konzentration: 0.3% Wartefrist: 3 Wochen
Spargel
Blattschwärze der Spargel
Konzentration: 0.3%
Speisepilze [Champignonkulturen]
Trockene Molle
Aufwandmenge: 4.5 ml/m2 1 Anwendung: nach dem Decken giessen
5789
Allgemeinverfügung Pflanzenschutzmittel
Anwendungsgebiet
Feldbau Kartoffeln Weizen
Schaderreger / Wirkung
Anwendung
(*)
Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Knollenfäule
Aufwandmenge: 3 l/ha Wartefrist: 3 Wochen
2,3,6
Spelzenbräune und Braunfleckigkeit (Septoria nodorum)
Aufwandmenge: 3 l/ha
4,5
(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = In 2 l Wasser. Dosierung gilt für schwarze Torferde.
2 = Spritzabstände 7 10 Tage.
3 = Erste Behandlung: wenn sich die Stauden in den Reihen berühren.
4 = Maximal 1 Behandlung gegen Ende des Aehrenschiebens bis zum Beginn der Blüte (DC 57-61).
5 = In septoriagefährdeten Lagen und bei anfälligen Sorten.
6 = Wartefrist für Frühkartoffeln: 2 Wochen.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Gift- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission EVD (REKO/EVD), 3202 Frauenkappelen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder diejenige seines Vertreters zu enthalten.
Die Beschwerdeschrift ist in zweifacher Ausführung unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen. Die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, sind beizulegen.
2. August 1999
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Burger
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