Militärische Plangenehmigung betreffend Wangen an der Aare ­ Wiedlisbach, Waffenplatz; Gesamtsanierung Mehrzweckhalle vom 14. November 2017

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 4. November 2016 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Projekt zur Gesamtsanierung der Mehrzweckhalle (nachfolgend MZH) auf dem Waffenplatz Wangen an der Aare ­ Wiedlisbach unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

28. November 2017

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2017-3157