Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Verfügung im Widerspruchsverfahren 2267/1997 Widersprechende/r The House of Edgeworth Incorporated, Grienbachstrasse 11, 6300 Zug, Schweizerische Marke Nr. 434 867 (FREEDOM), Vertreter/in A.W.

Metz & Co. AG, Hottingerstrasse 14, 8024 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Alois Pöschl GmbH & Co. KG, Dieselstrasse 1, DE84144 Geisenhausen, Internationale Marke Nr. 671 755 (FREEDOM) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 22. Juni 1999 folgendes verfügt: 1. Das Widerspruchsverfahren Nr. 2267/97 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

2. Die gegen die angefochtene internationale Marke Nr. 671 755 (FREEDOM) ergangene provisorische Schutzverweigerung wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung zurückgezogen.

3. Der Widersprechenden wird die Widerspruchsgebühr von 800 Franken, abzüglich 10 Prozent Bearbeitungsgebühr, nämlich 720 Franken, zurückerstattet.

4. Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von Fr. 1'580.- (inkl. nicht zurückerstatteter Teil der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

22. Juni 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

1999-4571

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