99.414 Parlamentarische Initiative Erhöhung der Beiträge an die Fraktionen Bericht des Büros des Nationalrates vom 7. Mai 1999

Sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 21ter Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) den vorliegenden Bericht und überweisen ihn gleichzeitig dem Bundesrat zur Stellungnahme.

Das Büro des Nationalrates beantragt, seinem beiliegenden Beschlussentwurf zuzustimmen.

7. Mai 1999

Im Namen des Büros des Nationalrates Die Präsidentin: Trix Heberlein

1999-4388

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Bericht 1

Einleitung

Die Fraktionen der vier Regierungsparteien haben mit Schreiben vom 6. Januar 1999 um eine Erhöhung der Beiträge an die Fraktionen ersucht. Begründet wird diese Erhöhung in erster Linie mit der Teuerung. Zudem wiesen sie darauf hin, dass auch die grössere Aufgabenfülle der Fraktionssekretariate eine Anpassung rechtfertige.

Die Komplexität der Parlamentsgeschäfte verlangt in der Tat eine immer stärkere Unterstützung durch die Fraktionssekretariate, vor allem in fachlicher Hinsicht. Diese Unterstützung, die für ein Milizparlament von zentraler Bedeutung ist, kann nicht von der Bundesverwaltung oder den Parlamentsdiensten geleistet werden, da diese dem Neutralitätsprinzip verpflichtet sind und deshalb nicht auf die Bedürfnisse der einzelnen Fraktionen eingehen können.

Gleichzeitig mit dem Gesuch der Fraktionen haben die Parlamentsdienste den Büros beider Räte einen Bericht vorgelegt. Darin werden die Auswirkungen der Teuerung auf die Bezüge der Ratsmitglieder und Fraktionen aufgezeigt und die Büros eingeladen, zur Zweckmässigkeit einer Revision des Bundesbeschlusses zum Entschädigungsgesetz auf den Beginn der nächsten Legislatur Stellung zu nehmen. Eine Anpassung aller Entschädigungen an die Teuerung hätte jährliche Mehrausgaben von 3 Millionen Franken zur Folge, wovon 1,8 Millionen allein auf die Jahresentschädigung entfielen.

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Beschlüsse der Büros

Die beiden Büros befassten sich an ihren Sitzungen vom 5. Februar 1999 mit der Entschädigungsfrage. Sie sind beide zum Schluss gekommen, dass eine Anpassung der seit 1990 unveränderten Entschädigungen an die Teuerung gerechtfertigt wäre.

Allerdings halten es die Büros nicht für vertretbar, die Bezüge der Ratsmitglieder zu einem Zeitpunkt zu erhöhen, wo zur Sanierung der Bundesfinanzen Ausgaben gekürzt werden müssen. Wenn aber das Haushaltsziel 2001 erreicht sein wird, ist der Ausgleich der Teuerung erneut zu prüfen.

Angesichts der Bedeutung, welche den Fraktionssekretariaten bei der politischen Vorbereitung der Geschäfte zukommt, sprachen sich hingegen beide Büros für eine Erhöhung der Fraktionsbeiträge aus. Allerdings verzichteten sie darauf, über den Teuerungsausgleich hinauszugehen; zugestanden wurde lediglich eine Aufrundung der Beträge auf das nächste Hundert (Ist: Grundbeitrag 58 000 Franken, Beitrag pro Mitglied 10 500 Franken; neu: Grundbeitrag 60 000 Franken, Beitrag pro Mitglied 11 000 Franken).

Die vorgeschlagene Erhöhung wird ­ bei 9 Fraktionen, die alle Ratsmitglieder umfassen ­ jährlich höchstens 140 000 Franken Mehrkosten verursachen.

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Antrag

Das Büro beantragt dem Rat, dem Entwurf zur Änderung des Bundesbeschlusses zum Entschädigungsgesetz zuzustimmen.

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