Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 2656/98 Widersprechende/r Schweizerische Effektenbörse, 8021 Zürich, Schweizer Marke Nr. 404822 SMI, Vertreter/in Meisser & Weinmann, 7250 Klosters gegen Widerspruchsgegner/in SMI Software & Messtechnik Institut GmbH, A-8041 Graz, Internationale Marke Nr. 681895 SMI Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. Juli 1999 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch wird gutgeheissen und der IR-Marke Nr. 681895 SMI der Schutz in der Schweiz definitiv vollumfänglich verweigert.

3.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1500 Franken (Fr. 800.­ Widerspruchsgebühr und Fr. 700.­ Anwaltshonorar) zu bezahlen.

4.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

21. Juli 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

5482

1999-4768