Bekanntmachungen der Departemente und Ämter

Verfügung im Widerspruchsverfahren 2443/1997 Widersprechende/r P.J. Van Ouwerkkerk Export B.V., Provincialeweg 204, NL1506 MG Zaandam, Internationale Marke Nr. 479 061 (CLEOPATRA), Vertreter/in E. Blum & Co., Vorderberg 11, 8044 Zürich, gegen Widerspruchsgegner/in Mohamed Abu el Enien & Parteners (Ceramica Cleopatra), 36, Rue Battal Ahmed Abdel Aziz, EG-El Mohandessein, Internationale Marke Nr. 675 289 (CERAMICA CLEOPATRA) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 26. Juli 1999 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch wird gutgeheissen. Die provisorische vollumfängliche Schutzverweigerung gegen die IR-Marke Nr. 675 289 CERAMICA CLEOPATRA (fig.) wird nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung in eine definitive Schutzverweigerung umgewandelt.

3.

Der Widerspruchsgegner hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 2000 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr von Fr. 800.-) zu bezahlen.

4.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (dem Widerspruchsgegner durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

26. Juli 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

1999-4788

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