Verfügung im Widerspruchsverfahren 2446 Widersprechende/r August Storck KG, Waldstrasse 27, D-13403 Berlin, Internationale Marke Nr. 482 647 (KNOPPERS), Vertreter/in R.A. Egli & Co., Patentanwälte, Horneggstrasse 4, 8008 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Huhtamäki Finance B.V., Burg. Rijnderslaan 26, NL1185 MC Amstelveen, Internationale Marke Nr. 676`028 (WHOPPERS) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 19. November 1999 folgendes verfügt: 1. Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2. Der Widerspruch Nr. 2446 wird gutgeheissen. Die provisorische Schutzverweigerung für die internationale Marke 676'028 wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides in eine definitive umgewandelt.

3. Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

4. Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1500 Franken zu bezahlen.

5. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

30. November 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

9238

1999-5951