Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion ­

Gemeinde Diverse GR, Waldbau Jungwaldpflege 1999, Projekt-Nr. 411.1-GR-0009/0002

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Gemeinde Gersau SZ, Schutzbauten und -anlagen Gleitschneeschutz Aegeten, Projekt-Nr. 431.1-SZ-0005/0001

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Gemeinde Baar ZG, Schutzbauten und -anlagen Bachfreilegung Baar, Projekt-Nr. 431.1-ZG-0000/0002

Integralprojekte: ­

Gemeinde Tschierv GR, Integralprojekt Tschierv, Projekt-Nr. 401 -GR-9105/0001, mit folgenden Komponenten Waldbau bei besonderer Schutzfunktion Schutzbauten und -anlagen

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zuenthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031 / 324 78 53 / 324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

31. August 1999

1999-4953

Eidgenössische Forstdirektion

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