Bekanntmachung (Art. 28 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen vom 6. Oktober 1995; SR 251) Im Einverständnis mit dem Präsidenten hat das Sekretariat der Wettbewerbskommission eine Untersuchung gemäss Artikel 27 Kartellgesetz (KG) betreffend den Vitaminmarkt in der Schweiz eröffnet.

Die amerikanischen Behörden haben dem Sekretariat der Wettbewerbskommission mitgeteilt, dass Hoffmann-La Roche Ltd. (Roche) bereit sei, für die Leitung des weltweiten Kartells, welches die Fixierung von Preisen sowie Marktaufteilungen in Bezug auf bestimmte Vitamine zum Inhalt hatte, eine Strafe von 500 Mio. $ zu bezahlen. Die BASF AG akzeptierte die Strafe in der Höhe von 250 Mio. $ für die Beteiligung am Kartell ebenfalls. Aufgrund ihres Beitrages zur Aufdeckung des Kartells ist die Rhône-Poulenc SA von der Bezahlung einer Strafe ausgenommen.

Die amerikanischen Behörden werfen Hoffmann-La Roche, BASF und RhônePoulenc im Einzelnen folgendes vor: -= Absprachen über die Fixierung und Erhöhung von Preisen für die Vitamine A, B2 (Ribo-flavin), B5 (CalPlan), C, E, Beta Karotin sowie für "vitamine premixes" getroffen und durchgeführt zu haben; -= Absprachen über die Aufteilung der entsprechenden Märkte getroffen und durchgeführt zu haben; -= an Treffen teilgenommen und Besprechungen geführt zu haben, welche die Leitung und Durchsetzung des Kartells zum Inhalt hatten.

Innerhalb von 30 Tagen ­ Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfah-ren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a-c KG können sich folgende Dritte anmelden: a. Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Aus-übung des Wettbewerbs behindert sind; b. Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder ei-nes Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können; c. Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Die Untersuchung hat zum Ziel, die Auswirkungen des weltweiten Vitaminkartells auf die Schweiz zu analysieren und dessen Auflösung sicher zu stellen. Die Untersuchung richtet sich
gegen Hoffmann-La Roche SA, BASF und Rhône-Poulenc.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Effingerstrasse 27, 3003 Bern. Telefon: 031 / 322 20 40, Telefax: 031 / 322 20 53.

29. Juni 1999 5136

Sekretariat der Wettbewerbskommission 1999-4504