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zu 99.403
Parlamentarische Initiative (SPK-N) Frauenmindestquoten für Nationalratswahllisten Bericht vom 4. März 1999 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats Stellungnahme des Bundesrates vom 31. März 1999
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat den Bundesrat eingeladen, nach Artikel 2Huatcr Absatz 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) zu ihrem Bericht und Antrag vom 4. März 1999 betreffend Frauenmindestquoten für Nationalratswahllisten Stellung zu nehmen.
Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir auf Ziffer l unserer einlässlichen Stellungnahme vom 9. September 1998 zur parlamentarischen Initiative der SPK-N 98.429 Frauenmindestquoten für Nationalratswahlen (BB1 Ì998 4769).
Der Bundesrat wehrt sich nicht gegen einen Versuch bei den Nationalratswahlen 2003 und 2007; ob die vorgeschlagenen Massnahmen greifen, wird sich weisen müssen.
Verfahrensrechtlich stellt sich noch die Frage, was mit der bereits beim Ständerat hängigen, gleichlautenden parlamentarischen Initiative 98.429 angesichts des neuen Vorstosses geschehen soll. Doch dies betrifft parlamentarisches Hausrecht, zu welchem sich der Bundesrat traditionell einer Meinungsäusserang enthält.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
.31. März 1999
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Ruth Dreifuss Der Bundeskanzler; François Couchepin
10333
3124
1999-88
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (SPK-N) Frauenmindestquoten für Nationalratswahllisten Bericht vom 4. März 1999 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats Stellungnahme des Bundesrates vom 31. März 1999
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1999
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
17
Cahier Numero Geschäftsnummer
99.403
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
04.05.1999
Date Data Seite
3124-3124
Page Pagina Ref. No
10 055 063
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