Militärisches Baugesuch betreffend Schiessplatz Glaubenberg: Neubau einer Kurzdistanz-Anlage

Anhörung vom 6. Juli 1999

Gesuchsteller:

Bundesamt für Betriebe des Heeres (BABHE), Sektion Bauten, 3003 Bern

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Baubewilligungsverfahren nach dem Militärgesetz (MG; SR 510.10) und der Verordnung vom 25. September 1995 über das Bewilligungsverfahren für militärische Bauten und Anlagen (MBV; SR 510.51).

Bauprojektdossier:

- Projektbeschrieb - Kurzbericht ,,Ökologische Beurteilung des Vorhabens" - Untersuchungsbericht Lärm der EMPA - Planbeilagen

Anhörungsverfahren: Nach Artikel 127 des Militärgesetzes sind die interessierten Bundesbehörden, die Kantone und Gemeinden sowie die übrigen Betroffenen anzuhören, bevor die militärische Baubewilligungsbehörde ihren Entscheid fällt.

Öffentliche Auflage:

Die Baugesuchsunterlagen können beim Bauamt der Bezirksgemeinden Sarnen, Gemeindehaus, 2. Stock, 6060 Sarnen, vom 6. Juli bis 6. September 1999 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes Partei ist, ein schutzwürdiges Interesse hat und durch das Bauvorhaben berührt ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt (Stillstand der Frist vom 15. Juli bis 15. August gemäss Art.

22a des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren; SR 172.021), bis spätestens 6. September 1999, beim Bauamt der Bezirksgemeinden Sarnen, Gemeindehaus, 6060 Sarnen, zuhanden der militärischen Baubewilligungsbehörde einreichen.

Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Bewilligungsbehörde weitergeleitet.

6. Juli 1999

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)

5208

1999-4557