Zentrales Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen Verfahren um Erteilung der Betriebsbewilligung für die Konditionierungs anlage sowie für die Verbrennungs- und Schmelzanlage

Am 15. Dezember 1997 hat die ZWILAG Zwischenlager Würenlingen AG (ZWILAG) ein Gesuch um Erteilung der Betriebsbewilligung für die Konditionierungsanlage sowie für die Verbrennungs- und Schmelzanlage eingereicht.

Das Gesuch wurde zusammen mit den dazugehörigen Beilagen vom 20. Januar bis am 20. April 1998 öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist haben 5 Gemeinwesen, 5 Organisationen und Vereine und 10 Personen Einsprache erhoben.

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat im August 1999 ein Gutachten und die Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) im September 1999 eine Stellungnahme zum Gesuch vorgelegt. Die ZWILAG hat eine Stellungnahme zu den eingereichten Einsprachen verfasst.

Vom 21. September bis am 20. November 1999 werden bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau, beim Bezirksamt Baden, bei der Gemeindeverwaltung Würenlingen und beim Bundesamt für Energie (BFE) in Bern die folgenden Dokumente öffentlich aufgelegt: ­

das Gutachten der HSK vom August 1999

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die Stellungnahme der KSA vom September 1999

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die Stellungnahme der ZWILAG zu den Einsprachen vom Juli 1998

Im zweiten Auflageverfahren kann gegen die aufgelegten Gutachten und Stellungnahmen Einsprache erheben, wer in der ersten Runde Einsprache erhoben hat. Die Einsprachen sind innert der oben genannten Frist schriftlich beim BFE, 3003 Bern, einzureichen. Sie müssen ein begründetes Begehren enthalten. Verfügbare Beweismittel sind beizulegen, nicht verfügbare näher zu bezeichnen. Alle Einsprachen sind von der einsprechenden Person oder ihrem Vertreter zu unterzeichnen.

21. September 1999

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

1999-5087