Verfügung im Widerspruchsverfahren 3052/1998 Widersprechende/r The Echo Design Group, Inc., 10 East 40th Street, New York, NY 10016, USA, Schweizerische Marke Nummer 298 811 (ECHO), Vertreter/in Bovard AG, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 gegen Widerspruchsgegner/in C & A Mode & Co., 20, Bleichstrasse, D-40211 Düsseldorf, Internationale Marke Nummer 691 749 (ECCO fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 8. Oktober 1999 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3052/98 wird gutgeheissen. Die provisorische teilweise Schutzverweigerung gegen die internationale Marke Nummer 691 749 (ECCO fig.) wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides in eine definitive Schutzverweigerung umgewandelt.

3.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1'800 Franken (inklusive Ersatz der Widerspruchsgebühr von 800 Franken) zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

8. Oktober 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

8582

1999-5329