Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 2590/98 Widersprechende/r Case Consult Gesellschaft für Informationsmanagement mbH, D-65197 Wiesbaden, Internationale Marke Nr. 663905 CC, Vertreter/in Isler & Pedrazzini AG, 8023 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in fischerwerke, Artur Fischer GmbH & Co. KG, D-72178 Waldachtal, Internationale Marke Nr. 6680279 CC COMPUFIX BEMESSUNGS SOFTWARE Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. Juli 1999 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch wird gutgeheissen und der IR-Marke Nr. 680279 CC COMPUFIX BEMESSUNGS SOFTWARE der Schutz in der Schweiz definitiv für die Waren der Klasse 9 («Programme informatique destiné à la conception et à la sélection d'éléments de fixation») verweigert.

3.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1600 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr von Fr. 800.­ ) zu bezahlen.

4.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

21. Juli 1999

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

5480

1999-4766