Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im nationalen und internationalen Rahmen (EUREKA, IMS) in den Jahren 2000­2003 vom 22. September 1999

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 25. November 19981, beschliesst:

Art. 1 1

Für die Jahre 2000­2003 wird ein Verpflichtungskredit von 320 Millionen Franken zur Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im nationalen und internationalen Rahmen (EUREKA, IMS) bewilligt.

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Bis höchstens 4 Prozent dieses Kredites werden für Begleitforschung, Valorisierungen, Expertenaufträge, Projektmanagement und Öffentlichkeitsarbeit verwendet.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 21. April 1999

Nationalrat, 22. September 1999

Der Präsident: Rhinow Der Sekretär: Lanz

Die Präsidentin: Heberlein Der Protokollführer: Anliker

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BBl 1999 297

1999-5416

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