Strategische Ziele des Bundesrates für den ETH-Bereich für die Jahre 2017­2020 vom 5. April 2017

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Einleitung

Der ETH-Bereich umfasst die zwei Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) in Zürich und in Lausanne sowie die vier Forschungsanstalten Paul-ScherrerInstitut (PSI), Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) und Eidgenössische Forschungsanstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag). Der ETH-Rat ist das strategische Führungs- und Aufsichtsorgan des ETH-Bereichs. Die ETH und die Forschungsanstalten sind autonome öffentlich-rechtliche Anstalten des Bundes mit Rechtspersönlichkeit.

Der Bund ist Eigner des ETH-Bereichs. Gestützt auf Artikel 33 des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober 19911 legt der Bundesrat die strategischen Ziele des ETH-Bereichs fest. Diese sind zeitlich und inhaltlich auf den Bundesbeschluss vom 15. September 20162 über den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich in den Jahren 2017­2020 abgestimmt. Der ETH-Bereich ist dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zugeordnet.

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Strategische Schwerpunkte

Ziel 1: Lehre Der ETH-Bereich bietet eine im internationalen Vergleich erstklassige, forschungsbasierte und für die Studierenden attraktive Lehre an.

Der Bundesrat erwartet, dass der ETH-Bereich:

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die forschungsbasierte und kompetenzorientierte Ausbildung sichert und stärkt und die Studiengänge konsequent auf die zu erwerbenden Kenntnisse und Fähigkeiten («learning outcomes») ausrichtet;

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innovative Formen des Lehrens und Lernens fördert, periodisch die Qualität der Ausbildung systematisch überprüft und die Resultate bei der Weiterentwicklung der Curricula berücksichtigt;

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die nationale und die internationale Mobilität der Studierenden fördert.

SR 414.110 BBl 2016 7955

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Ziel 2: Forschung Der ETH-Bereich wahrt seine internationale Spitzenposition in der Forschung.

Der Bundesrat erwartet, dass der ETH-Bereich: ­

ergebnisoffene Grundlagenforschung und anwendungsorientierte Forschung auf international höchstem Niveau betreibt und Raum bietet für explorative Forschung;

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die Forschungsaktivitäten im Energiebereich weiterführt und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten Schwerpunkte setzt;

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die Grundsätze der wissenschaftlichen Integrität und der guten wissenschaftlichen Praxis beachtet und seine ethische Verantwortung wahrnimmt.

Ziel 3: Forschungsinfrastrukturen Der ETH-Bereich betreibt und entwickelt Forschungsinfrastrukturen.

Der Bundesrat erwartet, dass der ETH-Bereich: ­

grosse Forschungsinfrastrukturen von gesamtschweizerischer und internationaler Bedeutung betreibt, sie weiterentwickelt und sie Forschenden aus der Wissenschaft und, unter Anrechnung der Kosten, der Industrie zur Verfügung stellt;

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nach eigener Schwerpunktsetzung Projekte gemäss der «Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen» durchführt und dabei folgenden Projekten Priorität einräumt: ­ dem Sustained Scientific User Lab for Simulation Based Science am CSCS der ETH Zürich, ­ dem Blue Brain Project der ETH Lausanne, ­ der zweiten Strahllinie ATHOS am SwissFEL des PSI, ­ dem Upgrade des CMS-Detektors am CERN unter der Leitung der ETH Zürich;

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sich gemäss eigener Prioritätensetzung an internationalen Forschungsinfrastrukturen beteiligt.

Ziel 4: Wissens- und Technologietransfer (WTT) Zur Stärkung der Innovationskraft und der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz fördert der ETH-Bereich die Zusammenarbeit und den Austausch mit der Wirtschaft und der Gesellschaft.

Der Bundesrat erwartet, dass der ETH-Bereich: ­

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seine Position als akademischer Partner von Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung weiter ausbaut und die Chancen dieser Partnerschaften nutzt;

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die Weiterbildungsangebote unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Wirtschaft und Gesellschaft aktualisiert;

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günstige Voraussetzungen für den WTT schafft und das unternehmerische Handeln seiner Angehörigen fördert;

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sich aktiv an der weiteren Konzeption und Umsetzung der Strategie für den Schweizerischen Innovationspark beteiligt.

Ziel 5: Nationale Zusammenarbeit und Koordination Der ETH-Bereich wirkt bei der Gestaltung des Hochschulraums Schweiz aktiv mit.

Der Bundesrat erwartet, dass der ETH-Bereich: ­

die Zusammenarbeit in Lehre und Forschung zwischen seinen Institutionen, mit den kantonalen Universitäten und mit den Fachhochschulen verstärkt, unter Berücksichtigung der komplementären Profile dieser verschiedenen Institutionen;

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strategische Allianzen mit ausgewählten nationalen Technologiekompetenzzentren und Forschungsinstituten in der Schweiz pflegt;

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sich bei der Umsetzung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes vom 30. September 20113 an der gesamtschweizerischen hochschulpolitischen Koordination und an der zweckmässigen Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen beteiligt;

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seine Aktivitäten im Bereich Medizin und Medizintechnik in Zusammenarbeit mit medizinischen Fakultäten, Universitäts- und Kantonsspitälern sowie Kliniken intensiviert.

Ziel 6: Internationale Positionierung und Zusammenarbeit Der ETH-Bereich baut die Zusammenarbeit und die Vernetzung mit den besten Institutionen der Welt weiter aus und stärkt seine internationale Ausstrahlung.

Der Bundesrat erwartet, dass:

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der ETH-Bereich seine Attraktivität für besonders talentierte Studierende und Doktorierende sowie für führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der ganzen Welt auf dem heutigen Niveau halten kann;

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der ETH-Bereich günstige Voraussetzungen für Bottom-up-Initiativen für die internationale Zusammenarbeit schafft und strategische Allianzen und Netzwerke mit Hochschulen, Forschungsinstitutionen und Unternehmen weltweit nutzt;

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die ETH Zürich und die ETH Lausanne weiterhin eine aktive Rolle (u. a. als Leading Houses) in der bilateralen Forschungszusammenarbeit mit aufstrebenden Ländern wahrnehmen.

SR 414.20

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Ziel 7: Rolle in der Gesellschaft und nationale Aufgaben Der ETH-Bereich pflegt den Dialog mit der Gesellschaft und erfüllt Aufgaben von nationalem Interesse.

Der Bundesrat erwartet, dass der ETH-Bereich: ­

den Dialog mit der Gesellschaft pflegt und wissenschaftliche Erkenntnisse einem breiten Publikum in verständlicher Art und Weise zugänglich macht;

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das Interesse von Schülerinnen und Schülern an den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT-Fächer) fördert;

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die bestehenden wissenschaftlich fundierten Dienstleistungen zugunsten des Landes («nationale Aufgaben» wie Erdbebendienst, Konjunkturforschungsstelle, Lawinenwarndienst oder Zentrum für angewandte Ökotoxikologie) auf hochstehendem Niveau weiterführt.

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Finanzielle und infrastrukturelle Ziele

Ziel 8: Finanzierungsquellen und Mittelverwendung Der ETH-Bereich erweitert seine Finanzierungsbasis und stellt sicher, dass die Mittel strategiekonform sowie wirtschaftlich eingesetzt werden.

Der Bundesrat erwartet, dass der ETH-Bereich: ­

sich um eine Erhöhung des Drittmittelanteils an seiner Finanzierung bemüht und dabei darauf achtet, dass sein Grundauftrag und seine nachhaltige Entwicklung nicht durch nicht gedeckte indirekte Kosten gefährdet werden; diese indirekten Kosten weist er aus und verrechnet er nach Möglichkeit;

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bei Drittmittelprojekten und Donationen sicherstellt, dass die Lehr- und Forschungsfreiheit gewahrt bleibt und Forschungsergebnisse publiziert werden können;

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Massnahmen zur Effizienzsteigerung verfolgt und Synergien durch Koordination und Zusammenarbeit nutzt;

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bei der Mittelallokation die Erreichung der strategischen Ziele, die akademischen Leistungen und die finanziellen Lasten der Institutionen aufgrund ihrer Lehr-, Forschungs- und WTT-Tätigkeiten sowie nationaler Aufgaben berücksichtigt;

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über ein angemessenes Risikomanagementsystem verfügt und dieses bei nachgewiesenem Bedarf weiterentwickelt sowie das WBF über die wichtigsten Kernrisiken informiert;

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die für den Rückbau und die Entsorgung von Beschleunigeranlagen am PSI erforderliche Rücklage gemäss Vorgabe des Bundes vornimmt.

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Ziel 9: Immobilienmanagement Der ETH-Bereich koordiniert die Bewirtschaftung der Grundstücke und Immobilien und sorgt für deren Wert- und Funktionserhaltung.

Der Bundesrat erwartet, dass der ETH-Bereich: ­

das Immobilienportfolio mittel- und langfristig im Hinblick auf die Bedürfnisse der Lehre und der Forschung unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundes als Eigentümer der Immobilien plant und entwickelt und hierzu ein Monitoring durchführt;

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mit energie- und umweltbezogenen Masterplänen die Entwicklung seiner Areale plant und dabei in seinen Konzepten neue Entwicklungen und Technologien in den Bereichen nachhaltiges Bauen und Energie- und Umwelttechnik berücksichtigt und diese in konkreten Projekten umsetzt;

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die immobilienbezogenen Lebenszykluskosten, insbesondere die Betriebsund Unterhaltskosten seines Immobilienportfolios und der geplanten neuen Vorhaben, in die räumlichen und finanziellen Gesamtkonzepte (RFGK) integriert und gezielt in den Wert- und Funktionserhalt der Immobilien investiert;

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im Rahmen der Eignergespräche den Bund jeweils vorgängig über neue Investitionsprojekte mit alternativen Finanzierungsmodellen (z. B. Abgaben im Baurecht, Leasing, PPP-Geschäfte, Rückmiete) ab einem Wert von zehn Millionen Franken sowie über wichtige Veränderungen (z. B. Verschlechterung der Rentabilität) bei laufenden derartigen Projekten informiert;

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eine konsolidierte Immobilienrechnung führt und für ein internes Kontrollsystem (IKS) sorgt.

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Personal- und vorsorgepolitische Ziele

Ziel 10: Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit und wissenschaftlicher Nachwuchs Der ETH-Bereich ist ein attraktiver und verantwortungsbewusster Arbeitgeber.

Der Bundesrat erwartet, dass der ETH-Bereich: ­

für international attraktive und familienfreundliche Arbeitsbedingungen sorgt und die Mitarbeitenden in allen Funktionen und auf allen Stufen bei ihrer beruflichen Entwicklung und Weiterbildung fördert und sie bei ihrer Karriereplanung und Arbeitsplatzmobilität unterstützt;

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bei der Anstellungs- und Personalpolitik geeignete Massnahmen zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials in den Bereichen Technik und Administration treffen wird;

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als sozial verantwortungsbewusster Arbeitgeber die berufliche Integration und Beschäftigung von Menschen mit Erwerbs- und Leistungseinschränkungen fördert;

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den wissenschaftlichen Nachwuchs fördert und diesen auf eine akademische oder berufliche Karriere im nationalen und internationalen Umfeld vorbereitet;

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für Chancengleichheit sorgt, die Diversität fördert und insgesamt eine Erhöhung des Frauenanteils in Lehre und Forschung sowie insbesondere in Führungspositionen und Entscheidungsgremien anstrebt;

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als verantwortungsbewusster Arbeitgeber die Ausbildung von Lernenden in verschiedenen Berufen fördert;

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den Bundesrat bei einer bedeutenden Unterdeckung der beruflichen Vorsorge frühzeitig über die vorgesehenen Massnahmen informiert;

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eine auf Integrität beruhende Arbeitshaltung auf allen Hierarchiestufen fördert.

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Kooperationen und Beteiligungen

Gestützt auf Artikel 3a des ETH-Gesetzes können die ETH und die Forschungsanstalten im Rahmen der strategischen Ziele des Bundesrates für den ETH-Bereich und der Weisungen des ETH-Rates zur Erfüllung ihrer Aufgaben Gesellschaften gründen, sich an solchen beteiligen oder auf andere Art mit Dritten zusammenarbeiten.

Der ETH-Rat ist verantwortlich für die Strategie in Bezug auf die Beteiligungen des ETH-Bereichs.

Der Bundesrat erwartet, dass der ETH-Bereich im Rahmen der Berichterstattung seine Beteiligungen offenlegt und über deren Zweck im Kontext der strategischen Ziele und über die damit verbundenen Risiken berichtet.

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Anpassungen der strategischen Ziele

Der Bundesrat kann bei Bedarf die strategischen Ziele innerhalb ihrer Geltungsperiode anpassen. Er entscheidet über eine Anpassung nach Rücksprache mit dem ETH-Rat.

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Berichterstattung

Gemäss Artikel 34 des ETH-Gesetzes unterbreitet der ETH-Rat dem Bundesrat zusammen mit dem Geschäftsbericht einen Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele im Vorjahr. Er erhebt die dafür erforderlichen Daten und Kennzahlen.

Im Weiteren pflegt der ETH-Rat während des Jahres den regelmässigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, namentlich im Rahmen der in der Regel halbjährlich stattfindenden Eignergespräche.

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Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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