Bundesbeschluss über den Nachtrag I zum Voranschlag 1999 vom 15. Juni 1999

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 31. März 19991, beschliesst:

Art. 1

Kreditübertragungen und Nachtragskredite

Für das Jahr 1999 werden als erster Nachtrag zum Voranschlag 1999 der Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Zahlungskredite bewilligt: ­

10 667 564 Franken als Kreditübertragungen aus dem Vorjahr,

­

176 657 375 Franken als Nachtragskredite.

Art. 2

Der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite

Für das Jahr 1999 werden Verpflichtungskredite im Betrage von 400 Millionen gemäss besonderem Verzeichnis bewilligt.

Art. 3

Nicht der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite

Für das Jahr 1999 wird ein Verpflichtungskredit im Betrage von 9,8 Millionen gemäss besonderem Verzeichnis bewilligt.

Art. 4

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 1. Juni 1999

Nationalrat, 15. Juni 1999

Der Präsident: Rhinow Der Sekretär: Lanz

Die Präsidentin: Heberlein Der Protokollführer: Anliker

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Im BBl nicht veröffentlicht.

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1999-4489