Bundesbeschluss über den Nachtrag I zum Voranschlag 1999 vom 15. Juni 1999
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 31. März 19991, beschliesst:
Art. 1
Kreditübertragungen und Nachtragskredite
Für das Jahr 1999 werden als erster Nachtrag zum Voranschlag 1999 der Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Zahlungskredite bewilligt:
10 667 564 Franken als Kreditübertragungen aus dem Vorjahr,
176 657 375 Franken als Nachtragskredite.
Art. 2
Der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite
Für das Jahr 1999 werden Verpflichtungskredite im Betrage von 400 Millionen gemäss besonderem Verzeichnis bewilligt.
Art. 3
Nicht der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite
Für das Jahr 1999 wird ein Verpflichtungskredit im Betrage von 9,8 Millionen gemäss besonderem Verzeichnis bewilligt.
Art. 4
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 1. Juni 1999
Nationalrat, 15. Juni 1999
Der Präsident: Rhinow Der Sekretär: Lanz
Die Präsidentin: Heberlein Der Protokollführer: Anliker
10428
1
Im BBl nicht veröffentlicht.
5186
1999-4489