B Bundesbeschluss über die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen

Entwurf

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf den Bundesbeschluss vom ...1 über die Lärmsanierung der Eisenbahnen, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1. März 19992, beschliesst:

Art. 1 Für die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen wird ein Verpflichtungskredit von 1,854 Milliarden Franken (Preisbasis 1998) bewilligt.

Art. 2 Der Bundesrat kann den Verpflichtungskredit im Ausmass der teuerungsbedingten Mehrkosten erhöhen.

Art. 3 1

Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

2

Er tritt gleichzeitig mit dem Bundesbeschluss vom ... über die Lärmsanierung der Eisenbahnen in Kraft.

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1 2

BBl 1999 4935 BBl 1999 4904

1999-4385

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